Mittwoch, 29. März 2006

Lasten der Limited

Via ElbeBlawg: Handelsblatt.com berichtet über vernachlässigte Pflichten von deutschen Betreibern englischer Ltds: Britische Billig-GmbH birgt Risiken - hier und hier.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Die Ausführungen des Notars sind teilw. irreführend (eben Nur-Notar). Als RA und Inhaber von drei Ltds. (die englische Erklärung ist eine DIN A4-Seite) hat die Ltd. nur einen Nachteil: der Einwand, " muss ich ja in England klagen..." Diesen Einwand kann man nicht aus der Welt schaffen. Die Lösung ist die Ltd & Co. KG, die gerade vor dem aktuellen Urteil des BSG die beste Lösung ist. Vorteile einer deutschen Gesellschaft ohne die Nachteile der GmbH.