Dienstag, 29. Mai 2007

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und mehr im MoMiG - Regierungsentwurf

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt)ist neu in § 5a des Regierungsentwurfs zum Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)eingebracht worden. Eine Kurzübersicht enthält die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 23.05.2007.

Bekannt ist schon, dass das Mindeststammkapital der GmbH von 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt werden soll.

Die Unternehmergesellschaft kann mit einem Stammkapital unter dem Betrag von 10.000 Euro gegründet werden.

Insgesamt soll die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erheblich vereinfacht werden.

Bei Verwendung des Mustergesellschaftsvertrages mit nachfolgender Musteranmeldung und Verwendung des Musters für die Gesellschafterliste wird keine notarielle Beurkundung mehr benötigt. Der Notar muss nur noch zur Unterschriftsbeglaubigung aufgesucht werden.

Die Geschäftsanteile der Gesellschafter können nach dem Entwurf künftig frei bestimmt und leichter gestückelt werden können. Sie müssen lediglich mindestens auf einen Betrag von einem Euro lauten. Die Abtretung von Geschäftsanteilen wird leichter werden.

Montag, 21. Mai 2007

Justizsenatorin bleibt stur - unterstützt von der Linkspartei

Der hervorragend treffende offene Brief der Berliner Staatsanwälte (traurig genug, dass sie zu diesem Mittel greifen mussten) stößt anscheinend auf taube Ohren einer selbstherrlich auftretenden streitsüchtigen Justizsenatorin von der Aue, die versucht, zwischen der "hervorragenden Arbeit der Berliner Staatsanwaltschaft" und Oberstaatsanwalt Reusch zu differenzieren und so einen Keil zwischen die Beteiligten zu treiben. In der Sache scheint sie wenige Argumente zu haben. Nur der Rückendeckung der Linkspartei ist sie sich gewiss: Der Sprecher der Linkspartei, Klaus Lederer, sagte, es sei «justizpolitisch skandalös», wenn ein Oberstaatsanwalt pauschal ganze Stadtteile kriminalisiere. Vielleicht ist Frau von der Aue in der falschen Partei. Im falschen Amt ist sie gewiss.

Der Rechtsexperte der Grünen-Fraktion, Dirk Behrendt: durch ihre öffentliche Kritik habe die Justizsenatorin die Berliner Staatsanwaltschaft unnötig gegen sich aufgebracht. Das eigene Personal öffentlich zu kritisieren, ohne mit den Betroffenen Rücksprache zu halten, sei schlechter Stil und werfe ein schlechtes Licht auf die Führungsqualitäten von der Aues. Dem ist nichts hinzuzufügen. Ständige Personalquerelen scheinen ihr aber zu liegen.

Mag sich Frau von der Aue, sollte sie sich im Amt halten, um die Medikamentenversorgung in den den Berliner Haftanstalten und die Überbelegungsfrage im Strafvollzug kümmern und den Sand im Getriebe der Justiz beseitigen lassen und nicht haltlose Ablenkungsmanöver starten.

Vgl. hier und hier.

Berliner Staatsanwälte wehren sich gegen Justizsenatorin von der Aue

Offener Brief zur Reaktion der Berliner Justizsenatorin auf die Äußerungen des Leiters der „Intensivtäterabteilung“, Oberstaatsanwalt Reusch, im SPIEGEL vom 7. Mai 2007

Sehr geehrte Frau Senatorin von der Aue,

der Vorstand der Vereinigung Berliner Staatsanwälte (VBS) hat die Mitglieder der „Intensivtäterabteilung“ zu dem von Ihnen über die Presse erhobenen Vorwurf befragt, wonach die Äußerungen von Herrn Reusch im SPIEGEL vom 07.05.2007 „den Eindruck erwecken, dass Untersuchungshaft verhängt wird aus Gründen, die nicht legal sind. Nämlich als Erziehungsmaßnahme gegenüber Intensivtätern. Das ist nicht zulässig.“

Wir haben folgende Antwort der betroffenen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhalten:

„Aus diversen Veröffentlichungen (BILD vom 11. Mai 2007 und BERLINER ZEITUNG vom 12. Mai 2007) müssen wir entnehmen, dass sich die Senatorin für Justiz um die Rechtmäßigkeit unserer staatsanwaltlichen Tätigkeit und deren Darstellung in der Öffentlichkeit sorgt. Zur Klarstellung aus unserer Sicht möchten wir Folgendes anmerken:

1. Haftbefehle, die unter anderem auch gegen die überwiegend jugendlichen und heranwachsenden Intensivtäter von uns beantragt werden, werden von den zuständigen Ermittlungs) --Richtern auf der Grundlage geltender Gesetze erlassen. Anderenfalls würden unsere entsprechenden Haftbefehlsanträge abgelehnt werden. Haftgründe sind dabei überwiegend Wiederholungs- und Fluchtgefahr.


2. Unsere Arbeit besteht nun überwiegend darin, dem für den Erlass des Haftbefehls zuständigen Richter eine vollständige Tatsachengrundlage und ein möglichst umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Beschuldigten zu unterbreiten. Gerade dieser Teil ist besonders arbeitsintensiv. Es soll nämlich vermieden werden, dass der Erlass eines Haftbefehls lediglich deshalb abgelehnt wird, weil dem Gericht nicht alle notwendige Informationen vorliegen (familiäres Umfeld, Vorleben, tatsächliche Anzahl der von dem Beschuldigten begangenen Straftaten). Dies ist durch die bisherige Zersplitterung der Zuständigkeiten bei der Staatsanwaltschaft immer wieder geschehen.

3. Selbstverständlich hat der Erlass und die Vollstreckung eines Haftbefehls auch erzieherische Wirkung! Dies ist zwar eine Nebenfolge des auf gesetzlicher Grundlage erlassenen Haftbefehls, ist aber durchaus erwünscht. Aus vielen Gesprächen mit Vertretern der Jugendgerichtsbarkeit ist bekannt, dass oftmals in den besonders hartnäckigen Fällen (und nur die betrifft es) eine erzieherische Einwirkung erst mit der Herauslösung aus den bestehenden Banden- und Familienstrukturen möglich wird. Wer als Jugendlicher 30, 40 oder über 100 schwere Gewalttaten (Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung) begangen hat, wird anders nicht zu beeinflussen sein.

Dies hat Herr Oberstaatsanwalt Reusch im SPIEGEL vom 7. Mai 2007 zutreffend zum Ausdruck gebracht!“

Wir bedanken uns für die klarstellenden Ausführungen der Abt. 47. Sie waren zweifellos erforderlich; allerdings nicht etwa, weil nach der Lektüre des SPIEGEL-Artikel tatsächlich der Eindruck entstanden war, dass in Berlin rechtswidrig Haftbefehle gegen Intensivtäter erlassen würden, sondern weil Sie als Senatorin der Justiz in Ihrer Äußerung gegenüber der Presse diesen Eindruck erst konstruiert haben.

Wer wird ernsthaft glauben oder auch nur den Eindruck haben,

*
dass in Berlin seit Jahren von den Mitgliedern der „Intensivtäterabteilung“ systematisch rechtswidrig Haftbefehle beantragt werden und diese von Ermittlungsrichtern unwissend, oder - schlimmer noch - als Teil einer Verschwörung vorsätzlich rechtswidrig erlassen werden,
*
dass die über Beschwerden entscheidenden Richter am Landgericht, die Staatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft, die Stellungnahmen zu weiteren Beschwerden verfassen, und schließlich die Richter am Kammergericht, die über die weiteren Beschwerden entscheiden, allesamt die rechtswidrigen Entscheidungen stützen bzw. aufrechterhalten und
*
nicht zuletzt die Verteidiger der Beschuldigten nichts von alledem bemerken?


Ihre Äußerungen sind nicht nur fern der Realität; sie stellen darüber hinaus auch alle Beteiligten, die an der Entscheidung über einen Haftbefehl gegen einen Intensivtäter beteiligt sind, unter einen ungeheuerlichen Generalverdacht. Die Betroffenen reagieren zu Recht mit Empörung. Einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sind Ihre Äußerungen sicher nicht zuträglich.


Auch Ihr Umgang mit der Personalie „Reusch“ ist inakzeptabel. Öffentliche Äußerungen zu personellen Einzelmaßnahmen und deren Verlauf sollten für einen Dienstherrn tabu sein, denn der betroffene Beamte hat keine Möglichkeit, sich öffentlich zu wehren, ohne sich der Gefahr weiterer dienstrechtlicher Sanktionen auszusetzen. Der faire Umgang miteinander und die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gebieten es vielmehr, Maßnahmen gegen einen einzelnen Beamten nicht mit „Pressebegleitmusik“ zu umrahmen. Eine solche Vorgehensweise ist wegen der fehlenden Waffengleichheit zwar einfach, aber höchst unfair.

Hochachtungsvoll Vera Junker 1. Vorsitzende


Vgl. z.B. Welt online und Tagesspiegel

Samstag, 19. Mai 2007

BVerfG stärkt Richtervorbehalt bei Wohnungsdurchsuchungen

Das Bundesverfassungsgericht hat zum Ausdruck gebracht, dass Richter im Rahmen eines Notdienstes erreichbar sein müssen, so dass polizeiliche Wohnungsdurchsuchungen ohne Hinzuziehung eines Richters oder eines Staatsanwalts nur in eng begrenztem Rahmen möglich sind.

Im Beschluss vom 28.09.2006 - 2 BvR 876/06 - heißt es dazu:

Sowohl die Strafverfolgungsbehörden als auch die Ermittlungsrichter und die Gerichtsorganisation haben im Rahmen des Möglichen sicherzustellen, dass auch in der Masse der Alltagsfälle die in der Verfassung vorgesehene Regelzuständigkeit des Richters gewahrt bleibt. Die Strafverfolgungsbehörden müssen regelmäßig versuchen, eine Anordnung des instanziell und funktionell zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie eine Durchsuchung beginnen. Die Annahme von Gefahr im Verzug kann nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei in einer Großstadt gewöhnlicherweise am späten Nachmittag oder frühen Abend nicht zu erlangen. Dem korrespondiert die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters, auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes, zu sichern (vgl.BVerfGE 103, 142 <155> ). Bei Tage (vgl. § 104 Abs. 3 StPO) muss die Regelzuständigkeit des Ermittlungsrichters uneingeschränkt gewährleistet sein. Deshalb verpflichtet der Richtervorbehalt aus Art. 13 Abs. 2 GG die Länder insoweit dazu, sowohl innerhalb als auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten für die Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters bei Tage Sorge zu tragen. Gleichzeitig müssen dem Richter die notwendigen Hilfsmittel für eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden (vgl. BVerfGK 2, 176 <178>; vgl. für den richterlichen Haftdienst:BVerfGE 105, 239 <248> ). Soweit es erforderlich erscheint, ist auch sicherzustellen, dass der nichtrichterliche Dienst für den Richter erreichbar ist und gegebenenfalls zur Verfügung steht.
UrteilsBlog hatte schon darauf hingewiesen.

GmbH-Geschäftsführerhaftung in der Insolvenzkrise

In der Insolvenzkrise muss der Geschäftsführer einer GmbH unter allen Umständen vermeiden, dass Gläubiger Zahlungen auf ein debitorisch geführtes Bankkonto leisten, weil er sonst riskiert, persönlich für diese Zahlungen, die die Bank mit ihrer Gegenforderung verrechnet, haftet. Der Geschäftsführer muss nämlich dafür Sorge tragen, dass die Masse erhalten bleibt.

Prof. Dr. Ulrich Noack fasst in den Unternehmensrechtlichen Notizen anschaulich zusammen, worum es geht und welche Schlüsse aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.03.2007 - II ZR 310/05 - zu ziehen sind.

Kraftfahrzeugzulassung nur am Hauptwohnsitz

Seit dem 01.03.2007 dürfen Kraftfahrzeuge nicht mehr am Nebenwohnsitz bzw. dem tatsächlichen Standort des Fahrzeugs angemeldet werden, sondern bei der Kfz-Zulassungsstellungsstelle, die für den Hauptwohnsitz zuständig ist. Etwas spät notiert, weil es mir bei einem Besuch auf einem der interessanten Blogs der Kanzlei Hoenig auffiel.

Der Kollege Hoenig beschreibt Einzelheiten und weist auf die Quelle hin.

Amtsgericht Bayreuth, Zweigstelle Anwaltskanzlei Hoenig

Am Sonntag, dem 13.05.2007, 08.30 Uhr, war Premiere: Mündliche Hauptverhandlung in einem Bußgeldverfahren. Terminsort: Rechtsanwaltskanzlei Carsten Hoenig, Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin.

Der Kollege Hoenig berichtet.

Freitag, 18. Mai 2007

Skript zur Kapitalaufbringung bei der GmbH

Die Kapitalaufbringung und Grundzüge der Kapitalerhaltung bei der GmbH - Fallgruppen, Prüfung, Haftung - unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
zugleich Ausblick auf die zu erwartenden Änderungen durch den Gesetzgeber (MoMiG-RefE)
Zusammengestellt von Martin Horstkotte Richter am Amtsgericht Charlottenburg, ist ein sehr empfehlens- und lesenswertes Skript für Gesellschaftsrechtler.

Im Anhang eine Synopse - geltendes Recht - Änderungen nach dem MoMiG-Referentenentwurf
von Prof. Dr. Georg Bitter, Universität Mannheim (ab Seite 27).

Der Referentenentwurf soll übrigens überarbeitet werden. Darauf weist Unternehmensjurist.de unter Hinweis auf das Handelsblatt hin, wo es u.a. heißt:

Ein eigenes Gesetz für die „Unternehmergesellschaft“ (UG) soll es zwar nicht geben, wohl aber einen neuen Paragrafen 5a im GmbH-Gesetz. Dort wird die Möglichkeit eröffnet, eine Mini-GmbH ohne Stammkapital zu gründen. Die Gläubiger bleiben nicht ungeschützt: Für die Mini-GmbH gelten strenge Transparenzvorschriften. Außerdem wird die Gesellschaft verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel des Gewinns als Rückstellung zu bilanzieren und so Stück für Stück Eigenkapital aufzubauen. Ist die für die GmbH-Gründung nötige Schwelle von 10 000 Euro erreicht, kann sich die Mini-GmbH zur echten GmbH umwandeln, muss aber nicht.

Schlechte Nachrichten kommen auf die Notare zu: Ihr Geschäft dürfte durch das neue Gesetz Schaden leiden. Notarielle Beurkundungen werden nämlich künftig bei vielen GmbH-Gründungen nicht mehr nötig sein. In Zukunft soll es eine Mustersatzung für GmbHs geben, die gerade bei kleinen Unternehmungen die Standardformulierungen einer GmbH-Satzung enthält. Wenn sich die Gründer dieser Satzung bedienen und keine Grundstücke involviert sind, dann entfällt künftig das Bedürfnis der notariellen Beurkundung – eine Beglaubigung reicht.

Aus Bayern wird dagegen auf den Gesetzentwurf zur Einführung eines Kaufmanns mit beschränkter Haftung hingewiesen.

Donnerstag, 17. Mai 2007

Gedenktage 2007

Gedenktage - fast ohne Ende:
17.05. Welttag des Fernmeldewesens
(1965 von der Union internationale des télécommunications [UIT] am
100. Jahrestag ihrer Gründung proklamiert.)
20.05. Welttag der Massenmedien*
(1967 von Papst Paul VI. als Welttag der sozialen Kommunikationsmittel für den Sonntag nach Christi Himmelfahrt proklamiert.)

20.05. Internationaler Museumstag*
(1977 vom Internationalen Museumsrat [ICOM] proklamiert. Weitere Informationen unter www.museumstag.de)

21.05. Welttag der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung

22.05. Internationaler Tag für die Erhaltung der biologischen Vielfalt

23.05. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - 1949 -
25.05. Afrikatag
25.05. Beginn der Woche der Solidarität mit den Völkern der Gebiete ohne Selbstregierung
28.05. 14. Deutscher Mühlentag
29.05. Internationaler Tag des Friedenssicherungspersonals der Vereinten Nationen

Mehr bei dem wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages.

Verbissene Statistik in Berlin

Sorgen haben die gewählten Abgeordneten in Berlin .... : Fragen von Claudia Hämmerling, Bündnis 90/Die Grünen, im Berliner Abgeordnetenhaus und die nicht weniger verbissene Antwort des Berliner Senats (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz), die suggeriert, dass noch zu viel Geld für Bürokratie zur Verfügung steht:
.....
4. Welche körperlichen Schäden entstehen durch gefahrdrohendes Anspringen im Unterschied zu nicht gefahrdrohendem Anspringen?
5. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, „gefahrdrohendes Anspringen“ aus der Statistik zu entfernen und statt dessen zu differenzieren in Beißvorfälle mit leichten Verletzungen und schwere Verletzungen, die behandlungsbedürftig sind?
6. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, die Beißvorfälle zu differenzieren in Beißvorfälle im häuslichen Bereich, in der Familie und im Bekanntenkreis und solchen, die im öffentlichen Raum geschehen vor dem Hintergrund, dass derartige Informationen im Interesse von Präventionsmaßnahmen gegen Hundebisse sinnvoller sind, als die gleichrangige Erfassung von gefahrdrohendem Anspringen und Hundebissen?
Zu 4., 5. und 6.: Ein gefahrdrohendes Anspringen liegt vor, wenn durch das Anspringen bei verständiger Betrachtung und Würdigung aller Einzelfallumstände die Gefährdung eines Menschen zu befürchten war. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn Hunde Kinder oder ältere Menschen unkontrolliert derart anspringen, dass diese umfallen oder umzufallen drohen. Körperliche Schäden müssen dabei nicht entstehen. Der Tatbestand ist nicht erfüllt, wenn Hunde z.B. auf Menschen zulaufen, um diese erkennbar harmlos zu begrüßen oder zu be-schnuppern. Dass durch ein gefahrdrohendes Anspringen der Tatbestand einer Gefährdung von Menschen gegeben ist, wurde durch Rechtsprechung bestätigt (Beschluss des Hess VGH vom 21.10.1996). Deshalb lehnt der Senat das Entfernen des Tatbestandes des gefahrdrohenden Anspringens aus der Statistik ab.
Bei der Frage bzgl. einer weiteren Differenzierung der Beißstatistik nach dem Grad der Verletzung oder dem Ort und den näheren Umständen der Beißvorfälle sind u.a. Aufwand und Nutzen sowie die Möglichkeiten der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter zu berücksichtigen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wird deshalb darüber mit den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern beraten.
Wadenbeißer werden anscheinend statistisch sträflich vernachlässigt.

Jetzt warte ich noch auf die Statistik über die aufwendigste Bürokratie in Berlin. Sicher wird ein Berliner Abgeordneter auch einmal danach fragen.

Dienstag, 15. Mai 2007

Neue Zöpfe

Gerade in Ostderby gelesen: In Myanmar (früher Birma/Burma)schneiden Unbekannte den hilflosen Frauen auf offener Straße das Haar ab und bringen sie um Locken, Zöpfe und Strähnen. Das lohnt sich, denn dort tragen die Frauen hüft- oder sogar knielanges Haar, das meist zu Pferdeschwänzen gebunden ist und bieten so der Zopf- "Mafia" ein gutes Ziel. Die erbeuteten Zöpfe werden zu Haarteilen und Extensions verarbeitet. Der Preis für das "Rohmaterial" Haar ist stetig gestiegen und beträgt derzeit bis zu 300 Euro für 1,5 Kilogramm Naturhaar.

Ausführlich und auch mit Hinweis auf die Quelle: Ostderby

Donnerstag, 10. Mai 2007

Männer brauchen keine Haarersatz-Langzeitversorgung

Gesetzliche Krankenkassen müssen nur Frauen und Kindern, nicht Männern, die Kosten einer Perücke ersetzen, meint das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 05.04.2007 - L 5 KR 151/06. Der seit der Kindheit kahlköpfige Kläger müsse sich damit abfinden, ohne Haarpracht auszukommen. Wenn es ihm zu kalt sei, könne er sich eine Mütze aufsetzen. Im übrigen seien Glatzen bei Männern keine Seltenheit, während dies bei Frauen und Kindern anders sei. Somit sei der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt.

Die Pressemeldung lautet wie folgt:

Eine gesetzliche Krankenkasse muss Versicherte nur mit solchen Hilfsmittel versorgen, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens werden von der Leistungspflicht nicht umfasst.

Ein Versicherter verlangte von seiner gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme der Kosten einer Perücke. Seit seiner Kindheit leidet er an völligem Haarverlust. Die Krankenkasse hatte die Versorgung mit der Begründung abgelehnt, eine "Haarersatz-Langzeitversogung" komme nur für Frauen, Kinder und Jugendliche in Betracht. Der Kläger machte u.a. einen Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz des Verbots der Ungleichbehandlung geltend. Weiter legte er ein ärztliches Attest vor, wonach, falls der Antrag abgelehnt werde, mit dem Eintritt einer psychischen Erkrankung zu rechnen sei. Das Sozialgericht hatte die Klage abgewiesen. Die unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen sei gerechtfertigt.

Die hiergegen gerichtete Berufung hatte vor dem Landessozialgericht keinen Erfolg. Soweit Kopfhaare dem Schutz vor Sonne und Kälte dienen, kann dies auch mit einer Mütze oder einem Hut erreicht werden. Derartige Gebrauchsgegenstände muss die Krankenkasse nicht bezahlen. Die Perücke ist auch nicht zu Beseitigung eines entstellenden Haarverlustes erforderlich. Anders als bei Frauen wird bei Männern Kahlköpfigkeit in der Gesellschaft nicht als besonders auffälliger Zustand angesehen, weil sie biologisch bedingt häufiger auftritt. Dieser biologische Unterschied rechtfertigt die unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen und führt dazu, dass kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vorliegt. Falls es künftig zu einer psychischen Störung kommt, besteht allenfalls ein psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlungsanspruch, kein Anspruch auf Gewährung eines Hilfsmittels

Mittwoch, 9. Mai 2007

Erbrechtsinformationen

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat eine Broschüre herausgebracht, die Hinweise zu vorsorglichen Maßnahmen für den Todesfall gibt. Die pdf-Datei ist hier zu finden.