Samstag, 28. April 2007

Oberstaatsanwalt aus Köln untergetaucht

Ein inzwischen längst pensionierter Berliner Oberstaatsanwalt hatte vor längerer Zeit im Kollegenkreis von einem ihm höchst unangenehmen, aber zum Glück folgenlosen zufälligen Zusammentreffen mit einem Menschen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, den er vor noch längerer Zeit angeklagt hatte (ich glaube es war um die Schießerei in der Berliner Bleibtreustraße gegangen), bei einem Urlaub auf Mallorca berichtet. Bei ihm blieb es bei dem mulmigen Gefühl, so dass er später als Leitender Oberstaatsanwalt in Ruhe in Pension gehen konnte. Ganz anders scheint sich die Situation des Kölner Oberstaatsanwalts J. B. entwickelt zu haben, wenn man den Presseberichten glauben kann.

Danach soll ein Verurteilter türkischer Herkunft, der nach einem V-Mann-Einsatz im Bereich der organisierten Kriminalität im Kölner Rotlicht-Milieu zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, unter anderem gegen den Oberstaatsanwalt Rache geschworen zu haben. Der Verurteilte soll in der Haft davon gesprochen haben, einen professionellen Killer angeheuert zu haben, der u. a. den Hauptsachbearbeiter der Kriminalpolizei und auch den Oberstaatsanwalt töten sollte.

Die Staatsanwaltschaft scheiterte mit ihrem Versuch, die Entlassung des Drohenden durch einen Antrag auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung zu verhindern, denn die Verteidigungseinlassung, er habe nur prahlen wollen, ließ sich wohl nicht widerlegen. Die Entlassung aus der Haft steht jetzt wohl unmittelbar bevor.

Vom Oberstaatsanwalt wird folgendes berichtet:
„Ich bin abgetaucht“, sagt der Kölner Oberstaatsanwalt Jürgen Botzem. Er halte sich im Ausland auf, seine Frau habe er mitgenommen. Aus Sicherheitsgründen wechsele er ständig seinen Aufenthaltsort, bestätigte der ehemalige Topermittler am Freitag in einem Telefonat dem „Focus“. Der Grund: Vor kurzem erhielt Botzem die Mitteilung, dass sein Erzfeind, der türkische Rotlichtpate Necati A., nach verbüßter Zwei-Drittel-Haftstrafe vorzeitig aus der Haft entlassen und abgeschoben werden soll.
Gefunden im Strafblog: Artikel aus dem Kölner Stadtanzeiger, wo mehr Einzelheiten zu finden sind.

Sonntag, 22. April 2007

Keine Glasflaschen und Dosen zum 1. Mai am Mauerpark und am Boxhagener Platz

Heute gefunden: Allgemeinverfügungen des Polizeipräsidenten in Berlin im Amtsblatt für Berlin vom 20.04.2007 (Nr. 17), Seite 1101:

Erste Allgemeinverfügung:

I. Hiermit ordne ich an, dass vom 30. April 2007 ab 13.00 Uhr bis zum 1. Mai 2007 um 06.00 Uhr von Personen im Bereich des „Mauerparks“ (Berlin-Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg), begrenzt durch die Graunstraße, Wolliner Straße, Kremmener Straße, Eberswalder Straße, Topsstraße, Cantianstraße, Am Falkplatz, Gleimstraße keine Glas- flaschen/-behältnisse oder Dosen mitgeführt werden dürfen.

II. Bei Zuwiderhandlungen gegen Nummer I wird sofort unmittelbarer Zwang angewendet.
III. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
IV. Die Allgemeinverfügung gilt an dem Tag als bekannt gegeben, der auf die öffentliche Bekanntgabe folgt.

Einsichtnahme:
Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung einschließlich Lageplan können im Vorraum der Wache der Dienststelle: Der Polizeipräsident in Berlin Direktion 1, Abschnitt 15 Eberswalder Straße 6–9, 10437 Berlin zu den nachstehend aufgeführten Geschäftszeiten eingesehen werden. Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Zweite Allgemeinverfügung:

I. Hiermit ordne ich an, dass vom 30. April 2007 ab 12.00 Uhr bis zum 1. Mai 2007 um 06.00 Uhr im Bereich des Boxhagener Platzes, begrenzt durch die Gabriel-Max-Straße/Krossener Straße, Gabriel-Max- Straße/Grünberger Straße, Grünberger Straße/Gärtnerstraße und Gärtnerstraße/ Krossener Straße jeweils einschließlich der Kreuzungsbereiche der oben genannten Straßen, keine Glasflaschen/- behältnisse oder Dosen mitgeführt werden dürfen.

II. Bei Zuwiderhandlungen gegen Nummer I wird sofort unmittelbarer Zwang angewendet.
III. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
IV. Die Allgemeinverfügung gilt an dem Tag als bekannt gegeben, der auf die öffentliche Bekanntgabe folgt.

Einsichtnahme:
Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung einschließlich Lageplan können im Vorraum der Wache der Dienststelle: Der Polizeipräsident in Berlin Direktion 5, Abschnitt 58 Wedekindstraße 10, 10243 Berlin zu den nachstehend aufgeführten Geschäftszeiten eingesehen werden.
Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Samstag, 21. April 2007

Diplomaten nutzen Immunität in Berlin reichlich aus

10.179 Verkehrsordnungswidrigkeiten im Jahr 2006 und diverse nicht statistisch gesondert erfasste Straftaten in Berlin können bzw. konnten nicht verfolgt werden, weil sie von Diplomaten begangen wurden. 2005 wurden 6.879 Verkehrsordnungswidrigkeiten registriert.

Der Berliner Innensenator Körting:

"Da diplomatische Immunität jede inländische Strafverfolgung ausschließt, wurden sämtliche Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Berlin gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Aus dem gleichen Grund konnten auch sämtliche Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht verfolgt werden."

Bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Saudi-Arabien, Griechenland, Ägypten und Iran am häufigsten aufgefallen.Die am häufigsten festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten waren Parkverstöße

Erfahrungsgemäß beziehen sich die häufigsten Tatvorwürfe auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, einfachen Diebstahl und Trunkenheit im Verkehr.

Quelle: hier

Donnerstag, 12. April 2007

Das musste doch einmal klargestellt werden

Die Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin vom 07.03.2007 regelt: Körperteile und Organe fallen unter die Schlüsselnummer 18 01 02 des Europäischen Abfallverzeichnisses und dürfen nicht über die Berliner Stadtreinigung entsorgt werden.

Alternativen werden nicht vorgeschlagen. Bei Tieren mag die Tierkörperbeseitigungsanstalt zuständig sein.

In einschlägigen anderen Fällen wird wohl weniger nach Recht und Gesetz, auch nicht nach der Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin, gefragt werden ......

Samstag, 7. April 2007

Auszug aus OWI-Katalog 2007 Berlin

Ermächtigung von Polizeidienstkräften in Berlin zur Erteilung von Verwarnungen (OWI-Katalog) – Amtsblatt für Berlin Nr. 15 vom 05.04.2004 Seiten 1001 ff:

Nichtbeleuchten der Grundstücksnummern oder Hinweisschilder während der Dunkelheit: 10 Euro (Nummerierungsverordnung – NrVO).


Verstoß gegen die Pflicht, einem Hund das nach § 1 Abs. 2 vorgeschriebene Halsband anzulegen: 15 Euro (Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin).

Verstoß gegen die Pflicht, einen Hund an der Leine zu führen, auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien, bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie an dazugehörigen Gebäuden und Haltepunkten in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen: 25 Euro (Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin).

Vermeidbare Verschmutzung von Straßen: 20 Euro (Straßenreinigungsgesetz)

Unterlassen der unverzüglichen Beseitigung der Verunreinigung der Gehwege durch Hundefäkalien: 35 Euro (Straßenreinigungsgesetz).

Verspäteter Winterdienst bis zu 1 Stunde an Werktagen oder bis zu 2 Stunden an Sonn- und Feiertagen: 15 Euro bis 30 Euro (Straßenreinigungsgesetz).



Halten eines Tieres außerhalb landwirtschaftlicher Tierhaltungen in der Weise, dass jemand durch die Immissionen (Lärm oder Gerüche) erheblich belästigt wird: 20-35 Euro (Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin).

Verursachung von Lärm, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann, ohne zugelassene Ausnahme oder Genehmigung: 35 Euro (Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin).

Verursachung von Lärm an Sonn- und Feiertagen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird, ohne zugelassene Ausnahme oder Genehmigung: 20 Euro (Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin).

Benutzung eines Tonwiedergabegerätes oder Musikinstrumentes mit einer Lautstärke, durch die jemand erheblich gestört wird, ohne zugelassene Ausnahme oder Genehmigung: 20 Euro (Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin).

Zum Landes-Immisionsschutzgesetz Berlin: Von der Möglichkeit der Verwarnung ist nur bei fahrlässigem Verhalten und Einsicht des Betroffenen in das Unerlaubte seines Tuns Gebrauch zu machen. Hat er mit Vorsatz oder aus wirtschaftlichen Gewinnmotiven gehandelt, ist eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu fertigen. Ein Verwarnungsgeld ist nur festzusetzen, sofern nicht wegen der Schwere der Zuwiderhandlung eine Bußgeldfestsetzung geboten ist.



Verursachung von unzulässigem Lärm: 20-35 Euro (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 117).

§ 117 OWiG ist eine Auffangvorschrift. Sie gilt nicht, soweit Lärmtatbestände in anderen Rechtsvorschriften konkreter geregelt sind. Sie gilt insbesondere nicht, soweit einer der konkreter gefassten Tatbestände des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin vorliegt. Soweit sie gilt, kommt eine Verwarnung nur bei bedingt vorsätzlichen Zuwiderhandlungen und bei Einsicht des Betroffenen in das Unerlaubte seiner Tat in Betracht. Hat er mit direktem Vorsatz oder aus wirtschaftlichen Gewinnmotiven gehandelt, ist eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu fertigen. Fahrlässige Zuwiderhandlungen sind von § 117 OWiG nicht erfasst.


Unterlassen der Erhaltung von Grundstücksnummern oder Hinweisschildern in ordnungsgemäßem Zustand: 10 Euro (Nummerierungsverordnung).

Umherlaufenlassen eines über drei Monate alten Hundes außerhalb geschlossener Räume oder mit sich führen, wenn der Hund kein Halsband, keinen Gurt oder kein sonstiges Hundegeschirr trägt, auf oder an dem Name und Anschrift des Besitzers angegeben sind oder an dem eine Steuermarke befestigt ist. Dies gilt nicht für Hunde auf umfriedeten Grundstücken, von denen sie nicht entweichen können, und für Jagdhunde bei jagdlicher Verwendung: 20 Euro (Tollwut-Verordnung).

Rauchen beim Herstellen, Inverkehrbringen und Behandeln unverpackter Lebensmittel: 25 Euro (Lebensmitteltransportbehälter-Verordnung).

Befahren von Eisflächen mit Fahrzeugen wie Fahrrädern, Handwagen usw.: 10 Euro (Eisflächenverordnung).

Freitag, 6. April 2007

Autofahrer auf der Perleberger Brücke im Polizeiticker

Zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen zwei Familien kam es gestern Nachmittag in Tiergarten, nachdem sich die Fahrer zweier Fahrzeuge auf der Fennstraße in Richtung Perleberger Brücke durch ihre Fahrweisen provoziert hatten. Gegen 16 Uhr 10 alarmierte eine 40-jährige Zeugin die Polizei. Sie hatte beobachtet, wie der 23-jährige Fahrer eines roten Kleinbusses und der 26 Jahre alter Fahrer eines weißen Kleintransporters wiederholt versucht hatten, sich durch gegenseitiges Überholen und unübersichtliche Fahrmanöver Vorteile bei der Nutzung der Fahrstreifen zu verschaffen.

An der Zusammenführung von zwei Fahrstreifen auf einen an der Perleberger Brücke kam es beinahe zu einem Verkehrsunfall, da beide auf den mittleren Fahrstreifen wechseln und keiner zurückstecken wollte. Hinter der Brücke überholte der 23-Jährige den Kleintransporter und bremste den 26-Jährigen so stark aus, dass er und nachfolgende Fahrzeuge nur mit Mühe anhalten konnten. Der 23-Jährige stieg aus und ohrfeigte seinen Kontrahenten, welcher ausstieg und sich wehrte. Der 27 Jahre alte Bruder des Geschlagenen mischte ebenso mit wie die Familienangehörigen des Kleinbusfahrers im Alter von 23, 51 und 56 Jahren.

Im Verlauf der Auseinandersetzung schlug der 56-jährige Vater des 23-Jährigen mehrfach den Fahrer des Kleintransporters mit einem kettenartigen Fahrradschloss und verletzte ihn leicht. Die 51-jährige Frau, die sich ebenfalls an der Auseinandersetzung beteiligt hatte, fiel in Ohnmacht. Die alarmierten Polizisten beendeten die Auseinandersetzung, wobei ein Kollege leicht verletzt wurde. Auf der Perleberger Straße staute sich der Verkehr bis 16 Uhr 45.

06.04.2007, 15:03 Uhr

Quelle: Der Polizeipräsident in Berlin – Stab des Polizeipräsidenten
Pressestelle

Justizsenatorin von der Aue zu Online-Durchsuchungen

"Bei einer verdeckten Online-Durchsuchung werden heimlich Datenspeicher eines Computers durchsucht, indem zum Beispiel dem Beschuldigten ohne dessen Wissen ein Computerprogramm zugespielt wird, das dafür konzipiert ist, die auf den Speichermedien des Computers abgelegten Dateien zu kopieren und zum Zwecke der Durchsicht an die Ermittlungsbehörden zu übertragen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass diese Form der Durchsuchung nach der Strafprozessordnung unzulässig ist, weil diese eine notwendige Ermächtigungsgrundlage für solche Eingriffe nicht enthält. Die verdeckte Online-Durchsuchung berührt einen Kernbereich der privaten Lebensgestaltung in ganz besonderem Umfang. Überdies bestehen auch im Hinblick auf die technische Umsetzung derartiger Maßnahmen eine Reihe offener Fragen. Der Senat hält daher eine gründliche Prüfung für erforderlich. Diese Prüfung konzentriert sich auf die Frage, ob es zur Aufrechterhaltung einer effektiven Strafverfolgung tatsächlich ein unabweisbares Bedürfnis für Online-Durchsuchungen gibt und, wenn dies der Fall ist, welche Grenzen der Anwendung im Lichte eines effektiven Grundrechtsschutzes gezogen werden müssen. Diese Prüfung ist in Berlin, wie übrigens auch in den meisten anderen Ländern, noch nicht abgeschlossen. Auch die unter der Ägide der Innenministerkonferenz derzeit durchgeführte Prüfung rechtlicher und technischer Aspekte der verdeckten Online-Durchsuchung dauert noch an.
Berlin, den 27. März 2007
von der Aue
Senatorin für Justiz"
Quelle: Drucksache 16 / 20 064 des Berliner Abgeordnetenhauses

Dienstag, 3. April 2007

Broschüre "Was tun gegen stalking?"

Das Justizministerium Rheinland-Pfalz stellt eine neue Broschüre: "Was tun gegen stalking?" online zur Verfügung.

In einer Pressemitteilung wird kurz erläutert:

Justizminister Heinz Georg Bamberger hat heute in Mainz den aktualisierten Ratgeber des Justizministeriums „Was tun gegen Stalking?“ vorgestellt. Nachdem der Bundesgesetzgeber kürzlich die neue Strafvorschrift des § 238 in das Strafgesetzbuch aufgenommen hat, sei der Schutz vor beharrlichen Nachstellungen verbessert worden, hierüber wolle man die Bürgerinnen und Bürger, sowie Einrichtungen und Behörden informieren: „Es handelt sich bei derartigen Übergriffen nicht um harmlose Belästigungen, sondern um schweres, strafwürdiges Unrecht. Die Opfer von ‚Stalking’ leiden in der Regel ganz erheblich unter den Nachstellungen und Bedrohungen und oft wird ihr gesamtes Leben davon beeinträchtigt. Dieser Psychoterror geht nicht selten auch in handgreifliche Attacken über und stellt eine ernst zu nehmende, schwere Straftat dar“ betonte der Minister und machte deutlich, dass künftig in besonders schweren Fällen auch mehrjährige Freiheitsstrafen verhängt werden können.

Der Ratgeber gibt konkrete Informationen zur Frage, wie man Stalking erkennt, was man dagegen tun kann und welche rechtlichen Möglichkeiten es gegen den Täter gibt. „Opfer von Stalking fühlen sich oft in die Enge gedrängt. Wir wollen ihnen helfen, sich aktiv gegen die Übergriffe zu wehren, sich Unterstützung zu suchen und aus ihrer Opferrolle herauszutreten“, so Bamberger.

Quelle

Hier kann die Broschüre heruntergeladen werden.

Sonntag, 1. April 2007

Bundestrojaner in Elster-Software

Der Chaos-Computer-Club: " Untersuchungen des Chaos Computer Clubs ergaben, dass der Bundestrojaner über die aktuelle Version der Elster-Software verbreitet wird.

Seit dem 19. März 2007 wird die aktuelle ELSTER-Software für das Jahr 2006/2007 in der Version 8.1.0.0 [1] für den Steuerbürger bereitgestellt. Schon von Anfang an hegten Experten Zweifel an der Integrität der 18 MB großen .exe-Datei. Nach einer mehrtägigen intensiven Analyse fand der Chaos Computer Club (CCC) nun deutliche Hinweise, dass über die fragwürdige Software der sog. Bundestrojaner [2] verbreitet wird.

Der Bundestrojaner, kürzlich als neues Werkzeug des Überwachungsstaates in die Schlagzeilen geraten, soll das Ausspähen der gesamten steuerpflichtigen Bevölkerung ermöglichen. Jeder Bürger mit eigenem Einkommen wird in Zukunft verpflichtet, die Steuererklärung mittels ELSTER-Software abzugeben. Dass es dem CCC nach wenigen Tagen gelang, den Trojaner ausfindig zu machen, spricht nicht eben für die Qualität der Spitzelsoftware.

Die Analyse zeigte verschiedene verdächtige Module, wie z. B. wte0104-brsjm.digit, das u. a. vorhandene Mikrofone und Kameras in modernen Computern einschalten kann. Weitere Routinen dienen der Durchsuchung der auf dem Rechner gespeicherten Dateien. Eine Funktion sendet Daten vom Benutzerrechner ferngesteuert an den BKA-Rechner mit der IP-Adresse 217.7.176.25 [3].

Der Trojaner tauscht offenbar auch einige Systemdateien aus, um sich unabhängig vom ELSTER-Programm auf dem System einzunisten. Die Schadsoftware erzwingt danach einen Neustart des Rechners. Auf dem Bildschirm des betroffenen Computers erscheint dazu die Fehlermeldung: "Systemfehler 70797976 - Neustart erforderlich."

Pikanterweise wird ein Port auf dem infizierten Rechner geöffnet, der es erlaubt, neue Suchbegriffe nachzuladen. Das ist insofern problematisch, da die Suchfunktion eine Schwachstelle enthält, die es einem Angreifer erlaubt, nicht nur Suchbegriffe, sondern beliebige Daten und ausführbaren Code auf dem Rechner zu platzieren. "Damit ist der unbemerkten Manipulation aller Daten Tür und Tor geöffnet," sagte CCC-Spezialexperte Jens-Thorben Janckiewozki.

Eine erste Ausnutzung dieser Nachladeschwachstelle wurde auch schon in der freien Wildbahn beobachtet. Ein schwer zu analysierender, auf Schwachstellen des Bundestrojaners aufsetzender Wurm dient wahrscheinlich dem Abfangen von PIN- und TAN-Eingaben von Onlinebanking-Benutzern der Postbank. Auch erste Zusammenschlüsse von gekaperten Rechnern zu sogenannten Botnetzen wurden im Verlaufe des Samstags beobachtet. Der Chef des BSI hatte unlängst Botnetze als größte Gefahr im Internet ausgemacht.

Bisher war weder das BKA noch das Bundesinnenministerium für eine Stellungnahme zu erreichen. Unter der Hand gab ein Techniker des BKA jedoch zu, dass in den eigenen Reihen niemand den Trojaner programmiert hätte. Dafür mussten schon aus Kostengründen im Ausland Fachkräfte angeworben werden. Die großen Antivirenhersteller haben mittlerweile ebenfalls mit der Analyse begonnen und hoffen in den nächsten Tagen entsprechende Updates zu verbreiten."

Meldung vom 01. April 2007

13283 Haftbefehle in Berlin im Jahr 2006

Die Justiz Berlins hat im Jahre 2006 insgesamt 13.283 Haftbefehle nach den §§ 112, 112 a, 230, 329 Abs. 3, 453 c und 457 der Strafprozessordnung erlassen.

Im Jahre 2006 wurden im Bereich der Jugendstrafvollstreckung mindestens 122 Vollstreckungshaftbefehle erlassen.

Gegen Erwachsene oder nach allgemeinem Strafrecht verurteilte Heranwachsende wurden im letzten Jahr 8.444 Vollstreckungshaftbefehle erlassen.

Beim Bereitschaftsgericht des Amtsgerichts Tiergarten wurden im Jahr 2006 insgesamt 1.947 Verfahren erfasst, in denen insgesamt 2.669 Beschuldigte zum Erlass von Haftbefehlen vorgeführt wurden. Dabei handelt es sich nur um Vorführungen in noch nicht bei einer Staatsanwaltschaft oder der Amtsanwaltschaft eingetragenen Verfahren.

Das polizeiliche Referat Gefangenenwesen hat 4.293 Vorführungen erfasst. 288 dieser Personen wurden vor der Vorführung vor das Bereitschaftsgericht durch die Staatsanwaltschaft bzw. Amtsanwaltschaft entlassen, woraus sich 4.005 Vorführungen vor das Bereitschaftsgericht ergeben.

Dieses Wissen verdanken wir fragenden Berliner Abgeordneten. Einzelheiten hier.