Montag, 19. Dezember 2005

Geldstrafe abarbeiten oder einsitzen

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz berichtet von den Erfahrungen mit rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilten Straftätern.
Rund 80% aller durch Bayerns Gerichte ausgesprochenen Strafen sind Geldstrafen. Um gut verdienende Verurteilte genauso zu treffen wie einkommensschwache Täter werden sie in Form sog. Tagessätze verhängt. Die Höhe eines Tagessatzes entspricht dabei dem vom Verurteilten durchschnittlich erzielten täglichen Bruttoeinkommen, während das Gewicht der Strafe nur in der Anzahl der Tagessätze zum Ausdruck kommt. Ein zu zahlender Betrag von 2.000 Euro kann also genauso aus einer geringen Strafe gegen einen gut Verdienenden (10 Tagessätze zu 200 Euro) resultieren wie aus einer hohen Geldstrafe gegen einen gering verdienenden Täter (100 Tagessätze zu 20 Euro).Zahlt der Verurteilte die festgesetzte Strafe nicht, so versucht die zuständige Staatsanwaltschaft, den Betrag zwangsweise zu vollstrecken. Erst wenn das nicht zum Erfolg führt, tritt an die Stelle der Geldstrafe eine sog. Ersatzfreiheitsstrafe. Der Verurteilte hat dabei pro Tagessatz Geldstrafe einen Tag Freiheitsstrafe zu verbüßen. Allerdings räumt das Bundesrecht den Ländern die Möglichkeit ein, auch gemeinnützige Arbeit des Verurteilten als Strafverbüßung anzuerkennen. In Bayern erfolgt dies seit Jahren über das Projekt "Schwitzen statt Sitzen".

In Bayern wurden im Jahr 2004 102.154 Geldstrafen vollstreckt. In 23.415 Fällen musste dazu eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden, wobei diese Anordnung in rund der Hälfte dieser Fälle (11.695) doch noch zur Zahlung der Strafe durch die Verurteilten führte.
Mehr in der Pressemitteilung.

Mittwoch, 14. Dezember 2005

Neues zur Eigenheimzulage und mehr

HEUTE IM BUNDESTAG, der PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES am 14.12.2005 (Nr. 247):

Die Eigenheimzulage soll nach ihrer zum 1. Januar 2006 geplanten Abschaffung nicht mehr auf ein Folgeobjekt übertragen werden können. Dies haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD am Mittwochmittag im Finanzausschuss anlässlich der abschließenden Beratung ihres Gesetzentwurfs zur Abschaffung der Eigenheimzulage (16/108) beschlossen.
Der Koalitionsentwurf wurde mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen und soll am morgigen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. Damit erhält die staatliche Förderung für den Kauf oder Neubau von selbst genutztem Wohneigentum nur noch, wer bis zum Jahresende den Bauantrag gestellt oder den Kaufvertrag unterschrieben hat.
Nach dem geltenden Eigenheimzulagengesetz können die Häuslebauer innerhalb des achtjährigen Förderzeitraums ihre Zulage auf ein Folgeobjekt übertragen, wenn sie in dieser Zeit etwa aus beruflichen Gründen umziehen und ein neues Objekt erwerben.
Auf eine Frage aus der Unionsfraktion, ob diese Möglichkeit auch noch nach diesem Jahr besteht, wenn die Zulage nicht mehr neu beantragt werden kann, antwortete das Bundesfinanzministerium, die Förderung eines Folgeobjekts sei durch den Entwurf zur Abschaffung der Zulage ausgeschlossen.
Wer im achtjährigen Förderzeitraum umziehen muss, kann für die verbleibenden Förderjahre keine Zulage zugunsten einer neu erworbenen Wohnung mehr in Anspruch nehmen. Darauf einigten sich die Koalitionsfraktionen während einer Sitzungsunterbrechung.
Die FDP bedauerte diese Entscheidung, weil in der Öffentlichkeit der Eindruck bestehe, die bisherigen Regelungen würden "in Gänze" fortgelten. Dazu gehöre auch die Übertragbarkeit der Förderung auf ein Folgeobjekt.
Der Finanzausschuss lehnte einen Änderungsantrag der Liberalen bei Enthaltung der Linken sowie von Bündnis 90/Die Grünen mit Koalitionsmehrheit ab. Die Fraktion schloss nicht aus, diesen Änderungsantrag zur morgigen Plenarberatung erneut zu stellen.

Der Ausschuss hat darüber hinaus die Gesetzentwürfe der Koalition zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (16/105) und zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (16/107), die ebenfalls morgen vom Bundestag verabschiedet werden sollen, angenommen.
Gegen den Einstieg in das steuerliche Sofortprogramm votierten FDP und Linke, während sich die Bündnisgrünen enthielten. Die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Steuerstundungsmodellen wurde dagegen einstimmig befürwortet.
Mit den Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken nahm die Ausschussmehrheit einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD an, die geplante Übergangsregelung zur Steuerbefreiung von Abfindungen zu erweitern.
So sollen Abfindungszahlen, die aus ihrem Arbeitsverhältnis Entlassenen bis Ende 2007 zufließen, auch dann steuerfrei bleiben, wenn zum Jahresende 2005 wegen der Abfindung eine Klage anhängig ist. Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen sollen zudem steuerfrei bleiben, wenn sie bis Ende 2007 und nicht, wie zunächst geplant, bis Ende 2006 ausgezahlt werden.
Von der Steuerfreiheit sollen ferner Zeitsoldaten profitieren, die ihren Dienst vor dem Jahr 2006 angetreten haben und deren Übergangsbeihilfen vor dem 1. Januar 2009 ausgezahlt werden. Die Koalition begründete diese Änderungen mit dem Vertrauensschutz für Arbeitnehmer, die bereits wissen, dass sie Abfindungen erhalten werden.
Auch Zeitsoldaten hätten sich auf ihnen zugesagte Übergangsgelder verlassen, sodass es hier ebenfalls zu einem zeitlich begrenzten Vertrauensschutz kommen müsse. In der Beratung des Sofortprogramms kritisierten die Oppositionsfraktionen vor allem die geplante Regelung zur künftig nur noch teilweisen Absetzbarkeit von Steuerberatungskosten.
Die geplante Regelung würde dem Ziel der Steuervereinfachung widersprechen und nicht die erhofften Mehreinnahmen bewirken.
Im Zusammenhang mit der Beschränkung der Verlustverrechnung bei Steuerstundungsmodellen stand der als Stichtag gewählte 10. November 2005 im Mittelpunkt. Hier gab es Anträge der Bündnisgrünen, diesen Termin auf den Tag des Kabinettsbeschlusses am 24. November zu verlegen, während die FDP für den 1. Januar 2006 plädierte.
Die Koalitionsfraktionen argumentierten jedoch, dass es bereits im Mai einen entsprechenden Kabinettsbeschluss gegeben hab. Alle Beteiligten hätten somit schon im Mai wissen können, dass diese Begünstigung auslaufen werde. Die Bundesregierung fügte hinzu, allein die Verschiebung vom 10. auf den 24. November würde Steuerausfälle in Höhe von 500 Millionen Euro verursachen.

Donnerstag, 8. Dezember 2005

Anhörung zu Steuerrechtsänderungen

Aus "Heute im Bundestag Nr. 243" vom 08.12.2005: Finanzausschuss (Anhörung)
EIGENHEIMZULAGE STREICHEN - ABER AUF FÖRDERUNG NICHT VERZICHTEN

Berlin: (hib/VOM) Die geplante Streichung der Eigenheimzulage ab 2006 ist bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Donnerstagmittag nicht auf nennenswerten Widerstand gestoßen. An die Stelle dieser Förderung des selbst genutzten Wohneigentums sollten nach Meinung etlicher Experten aber andere Arten der Förderung treten.
In der Anhörung standen sie Rede und Antwort zu den Entwürfen CDU/CSU und SPD zur Abschaffung der Eigenheimzulage (16/108), zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (16/107) und zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (16/105). Die Gesetze sollen am 15. Dezember vom Bundestag verabschiedet werden.
Dieter Ondracek von der Deutschen Steuergewerkschaft betonte, nach dem Wegfall dieser Subvention werde es jungen Familien schwer fallen, den Wunsch nach dem Eigenheim zu verwirklichen. Er schlug vor, die Förderung auf Familien mit Kindern zu konzentrieren.
Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sah die Streichung der Zulage nicht grundsätzlich negativ, hätte sich aber auch eine stärkere soziale Komponente vorstellen können. Für den DGB kommt es darauf an, das selbst genutzte Wohneigentum künftig in die geförderte Altersvorsorge (Riester-Rente) zu integrieren, wie dies im Gesetzentwurf vorgesehen ist.
Hartwig Hamm von der Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen regte an, bei einer Ersatzregelung im Zuge der geförderten Altersvorsorge auf die nachgelagerte Besteuerung zu verzichten. Zenon Bilaniuk vom Bund der Steuerzahler sprach von "großen Problemen", die verlorenen Mittel aus der Eigenheimzulage in die geförderte Riester-Rente "umzusetzen".
Der Wiesbadener Wirtschaftsprofessor Lorenz Jarass empfahl, die eingesparten Mittel nicht nur zu verwenden, um Haushaltslöcher zu stopfen, sondern um gewünschte Investitionen, etwa in Kinderbetreuungsstätten oder Schulen, anzuregen.
Erleichtert zeigte sich Hanns Karrenberg von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, weil die Eigenheimzulage "sehr viel Geld gekostet" habe. Ein Teil der frei werdenden Mittel sollte verwendet werden, um das Wohnen in den Städten zu fördern, und zwar nicht nur in Ostdeutschland.
Matthias Lefarth vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZdH) erinnerte daran, dass das Baugewerbe in den letzten Jahren 800.000 Beschäftigte verloren habe. Der ZdH sehe die Eigenheimzulage im Zusammenhang mit einer umfassenden Steuerreform und niedrigen Tarifen. Davon sei heute jedoch keine Rede mehr.
Die Frage des Stichtags, von dem an die Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit volkswirtschaftlich unerwünschten Steuerstundungsmodellen gilt, beschäftigte die Sachverständigen im Anschluss daran.
Die Bundesregierung hat den 10. November festgelegt, während einige Sachverständige hier den 24. November, den Tag des Kabinettsbeschlusses, aus Gründen des Vertrauensschutzes für geeigneter hielten. Christoph Schmidt vom Verband Deutscher Medienfonds warnte vor einem "Kahlschlag für Finanzierungsmodelle".
Sinnvoll wäre es ein Alternativmodell zu schaffen. Nach Auffassung Schmidts enthält die Gesetzesvorlage noch viele Unwägbarkeiten für Investoren und Anwender. Der Vorsitzende Richter am Finanzgericht Berlin, Hans-Joachim Beck, hielt die Vorlage für geeignet, um diese Modelle einzudämmen.
Geklärt werden müsse beispielsweise, ob auch Bauträgermodelle erfasst werden. Beck regte an, die noch zulässige Verlustquote von den geplanten zehn Prozent auf 15 bis 20 Prozent anzuheben, um renditeorientierte Immobilienfonds nicht zu behindern.
Der geschäftsführende Gesellschafter der Hannover Leasing GmbH, Friedrich-Wilhelm Patt, prophezeite, dass die Anleger künftig in andere Modelle gehen würden und es zu einer Umlenkung in nicht oder niedrig besteuerte Investitionen geben werde. Künftig werde mehr im Ausland investiert werden.
In den Fragenrunden zum Gesetzentwurf über das steuerliche Sofortprogramm dominierte die Abschaffung der Steuerfreiheit von Abfindungen und Übergangsbeihilfen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der DGB plädierten übereinstimmend dafür, an dieser Steuerfreiheit festzuhalten.
Auch die vom Gesetzgeber vorgesehene Übergangsregelung, wonach in diesem Jahr vereinbarte Abfindungen im kommenden Jahr noch steuerfrei gezahlt werden können, müsse nachgebessert werden. Es gebe Sozialpläne, in denen die Abfindung erst 2007 fällig werde und dann voll zu versteuern wäre.
Bernhard Gertz vom Deutschen Bundeswehrverband meinte, das Vertrauen in das Parlament würde bei den Zeitsoldaten massiv beschädigt, wenn die Steuerfreiheit der bislang steuerfreien Übergangsbeihilfen fällt.
Schließlich sei diese Steuerfreiheit ein wesentlicher Anreiz gewesen, um Zeitsoldaten anzuwerben. Von 130.000 betroffenen Soldaten verfügten 115.000 nur über die geringen Einkünfte der Besoldungsstufen A 3 bis A 7, so Gertz.

Mittwoch, 7. Dezember 2005

Pisa 2005

" Bestereitungsprotokoll

Die unten augeführte Übertretung konnte im Sinne von Art. 200 Straßenverkehrsordnung nicht angefochten werden, da das Fahrzeug war mit zu horer Geschwindigkeit und unvorsichtig gefahren. Der Polizist konnte das Fahrzeug anhalten nicht.."
Art der Übertretung:
"Er sich ließ in anhält das Fahrzeug im Zahlungsparkplatz, ohne in Funktion die Dauerkontrollvorrichtung zu stellen von anhält."
.... Die Beruffung kann in 60 Tagen von der Bestreitung oder Bekanntgabe des Verbrechens eingelegt werden. Sie müssen zur Präfektur geschickt werden, wo das Verbrechen geschah, und der Polizeistation der Bezirke vorgelegt. ....
Vielen Dank an den Kollegen Fortmeyer für die Information. Er wehrt sich gegen den Verbrechensvorwurf ;-)

Montag, 5. Dezember 2005

Neuwörter

Via Telepolis: von stoibern
(ugs.) Sich (aus Eitelkeit und/oder Feigheit) aus dem Staub machen 2 (Politik) Ewiges Fingerhakeln um Macht und Zuständigkeit 3 (Politik) Konsequent das Populäre fordern, aber nicht das Konsequente umsetzen wollen 4 (Das) Stoibern: a) Höchste, vollendete Form der Selbstdemontage b) Zögern und zaudern 5 auch: Den Stoiber machen ---> verkohlen "Wir lassen uns nicht verkohlen"; merkeln, (Das) Merkel, durchmerkeln, leverkusen; södern; westerwellen; (veralt.) abwaigeln: abzocken.
steht hier zwar nichts, aber fast täglich findet man neue Wörter. Wer es sortiert haben will, wird hier fündig.

Das Ergebnis vieler Autoren, sich zu bemühen, nicht immer rhetorisch ausgelatschte Pfaden zu betreten, sondern möglichst häufig auf dem neuesten Trend zu surfen.

Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm - Anhörung am 8.12.05

Die Gesetzgebungsroutine setzt zum Jahresentspurt an, um Änderungen zum 01.01.2006 zu ermöglichen. Demnächst: Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Zeit: Donnerstag, 8. Dezember 2005, 11.30 bis 14.00 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Adele-Schreiber-Krieger-Straße1/Schiffbauerdamm, Anhörungssaal: 3.101

Tagesordnung

Öffentliche Anhörung zu den

Gesetzentwürfen der Fraktionen CDU/CSU und SPD
 "Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm"
Drucksache 16/105
 "Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen"
Drucksache 16/107
 "Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage"
Drucksache 16/108

Die Anhörung wird vom Vorsitzenden des Finanzausschusses, Eduard Oswald, MdB, geleitet.
- Sachverständigenliste -

1. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Steuerabteilungsleiter Eckehard Schmidt
2. Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen
3. Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsbauunternehmen
4. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
5. Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände, Hanns Karrenberg
6. BVI Bundesverband Investment und Asset Management
7. Conergy, Gerhard Krane
8. Deutsche Steuer-Gewerkschaft
9. Deutscher Gewerkschaftsbund, Vorsitzender Michael Sommer
10. Deutscher Steuerberaterverband
11. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)
12. Hannover Leasing GmbH & Co. KG, Friedrich Wilhelm Patt
13. Präsidium des Bundes der Steuerzahler
14. Prof. Dr. Norbert Herzig
15. Prof. Dr. Lorenz Jarass
16. Prof. Dr. Rudolf Hickel
17. Verband Deutscher Medienfonds
18. Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin, Hans-Joachim Beck
19. Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
20. Zentralverband des Deutschen Handwerks

Interessenten, die an der Anhörung als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Postanschrift: 11011 Berlin, Platz der Republik 1 Dienstgebäude Konrad-Adenauer-Str. 1, Telefon: 227-32468, Telefax: (030) 227-36844 Email: finanzausschuss@bundestag.de) unter Nennung ihres Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden.

Hier zum Beispiel die Zusammenfassung der Neuregelungen zum steuerlichen Sofortprogramm zitiert aus dem Entwurf in Bundestagsdrucksache 16/105:
●Im Interesse eines weiteren Abbaus von Ausnahmeregelungen wird die begrenzte Steuerbefreiung für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung desDienstverhältnisses (§ 3 Nr.9 EStG) aufgehoben. Die Aufhebung der Steuerbefreiung ist insbesondere unter dem Gesichtspunkt gerechtfertigt, dass auch der bei Fortbestand des Dienstverhältnisses gezahlte Arbeitslohn steuerpflichtig wäre. In diesem Zusammenhang entfällt ebenfalls die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr.10 EStG für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen auf Grund gesetzlicher Vorschriften (z.B. nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz).
●Außerdem soll die Steuerfreiheit fürHeirats- undGeburtshilfen (§ 3 Nr.15 EStG) wegfallen. Die Streichung dieser Steuerbefreiung führt zu einer Gleichbehandlung mit anderen steuerpflichtigen Gelegenheitsgeschenken sowie mit Bezieher anderer Einkunftsarten, die diesen Freibetrag nicht ansetzen können.
●Die bisherige Möglichkeit, Mietwohngebäude degressiv abzuschreiben, entspricht nicht dem tatsächlichen Wertverschleiß. Es handelt sich damit um eine Steuersubvention, die nicht mehr zeitgemäß ist, weil die Wohnraumversorgung in Deutschland inzwischen über dem eigentlichen Bedarf liegt. Die Regelung des § 7 Abs. 5 EStG wird daher für Neufälle abgeschafft. Die Vereinheitlichung des Abschreibungssatzes auf 2 Prozent entspricht dem tatsächlichen Wertverlust und wird das Steueraufkommen insgesamt erhöhen.
●Die derzeitige Regelung in §10 Abs.1 Nr.6 EStG, wonach Steuerberatungskosten als Sonderausgaben abziehbar sind, wird im Interesse der Rechtsvereinfachung, des Abbaus von Ausnahmetatbeständen und der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage aufgehoben.

Bundestagswahl im Abstand von 5 Jahren?

Es wird überlegt, ob der Artikel 39 des Grundgesetzes geändert werden sollte. Es geht um die Verlängerung der Wahlperiode um ein Jahr: von bisher 4 Jahre auf künftig 5 Jahre. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat Tatsachengrundlagen als Hintergrundinformation zusammengetragen. Hier ist die pdf-Datei zu finden.

Freitag, 2. Dezember 2005

Dritte EU-Geldwäscherichtlinie ab 15.12.05 in Kraft

Die RICHTLINIE 2005/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist veröffentlicht worden und tritt am 15.12.2005 in Kraft.
Sie ist hier zu finden.

Erbenermittler steht Honorar zu - 20-Prozent-Satz ist angemessen

Pressemitteilung des Landgerichts München I (Pressesprecherin: RiLG'in Harriet Weber):
Nach dem Tode einer alten Dame in Heilbronn fanden sich zunächst keine Erben für den beträchtlichen Nachlaß im Wert von ca. 500.000,- €. Der als Nachlaßpfleger bestellte Rechtsanwalt beauftragte einen Erbenermittler mit der Suche nach den Erben. Der Erbenermittler forschte im Stammbaum der Verstorbenen nach und fand schließlich eine Münchnerin und ihre beiden Brüder als mögliche Miterben. Er schrieb sie an, erläuterte seine Funktion und kündigte ihnen die Offenlegung seiner urkundlichen Nachweise und des Nachlasses an. Im März 2004 unterzeichnete die ermittelte Münchnerin eine so genannte Erbschaftsenthüllungsvereinbarung. Darin verpflichtete sie sich, dem Erbenermittler eine Vergütung von 20 % ihres Erbanteils und den fortlaufenden Erträgen hieraus für seine Dienste zu bezahlen. Ihre Brüder weigerten sich, mit dem Erbenermittler zusammenzuarbeiten. Sie hatten sich selbst schon über ihre Erbenstellung informiert. Nachdem die ermittelte Erbin aus dem Nachlaß etwa 40.000,- € erhalten hatte, weigerte sie sich, an den Erbenermittler die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Sie begründete dies damit, daß der Erbenermittler ohne Erlaubnis Rechtsberatung angeboten habe. Die Erbschaftsenthüllungs-vereinbarung sei deshalb unwirksam. Außerdem sei eine Vergütung von 20 % des Erbanteils sittenwidrig überhöht und eine unangemessene Benachteiligung des Erben.
Die 26. Zivilkammer des Landgerichts München I sah dies anders. Sie gab der Klage des Erbenermittlers auf Auskunft über den Erbanteil statt. Nach Erteilung der Auskunft muss die verklagte Erbin die geschuldete Vergütung aus der Erbschaftsenthüllungsvereinbarung bezahlen. Diese Vereinbarung ist nach Auffassung des Landgerichts nicht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksam. Das Rechtsberatungsgesetz verbietet die geschäftsmäßige Wahrnehmung fremder rechtlicher Interessen einschließlich der Rechtsberatung und Einziehung fremder Forderungen ohne besondere Erlaubnis. Ein Erbenermittler, der nicht über eine solche Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz verfüge, dürfe deshalb für die von ihm ermittelten Erben nicht die gesamte Erbschaftsabwicklung übernehmen. Er dürfe aber wie hier Daten und Urkunden sammeln und Hilfestellung durch allgemeine Auskünfte zur Erbauseinandersetzung und zum Erbscheinsverfahren geben, soweit diese keine qualifizierte Rechtsberatung darstellten.
Das Gericht sah die Vereinbarung einer 20 %-igen Vergütung aus dem Erbanteil nicht als unangemessene Benachteilung der Beklagten. Ein Anteil von 10 % bis 30 % am Reinnachlaß sei als Vergütung für Erbenermittler allgemein anerkannt. Der Erbenermittler müsse einen hohen Aufwand betreiben, für den er keinerlei Vergütung erhalte, wenn seine Bemühungen erfolglos bleiben. Wenn es ihm aber gelinge, einen Erben ausfindig zu machen, komme dieser Erbe in den unerwarteten Genuß eines Vermögenszuwachses aus der Erbmasse. Dann sei aber eine "Erfolgsbeteiligung" des Erbenermittlers am Nachlaß angesichts des Umfangs und der Schwierigkeit seiner Tätigkeit keine unangemessene Benachteiligung des Erben. Schließlich verdiene der Erbenermittler seinen Lebensunterhalt mit der Vergütung der in Anspruch genommenen Dienstleistung.

Das Landgericht München I hat im Urteil vom 12.10.2005, Az.: 26 O 10845/05, entschieden:
Ein Erbenermittler kann für seine Tätigkeit eine Vergütung von 20 % des Erbanteils vereinbaren und verlangen. Der Erbe, der die Dienstleistung eines Erbenermittlers in Anspruch nimmt, muß Auskunft über den Wert des Erbanteils und den Zeitpunkt der Auszahlung erteilen, damit der Erbenermittler seinen Vergütungsanspruch berechnen kann.

Donnerstag, 1. Dezember 2005

Neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung

Die neue Drogenbeauftragte heißt Sabine Bätzing. Nähere Informationen hier.

2338 Kommentare

Kommentare, Chat, Laber, Laber, Laber .... hier

Ich mag die vielen Bilder aus Lichtenrade auf bloq7 sehr viel lieber!

Terror gegen Polizeibeamten

Eine junge Frau sagte auf Fragen von Tagesspiegel-Mitarbeitern, dass der „Polizeiwagen“ gebrannt habe, „find’ ich lustig“. Gebrannt hatte der private PKW eines Kriminalkommissars, der sich in der Spezialeinheit „Tomeg“ (Täterorientierte Maßnahmen gegen extremistische Gewalt) mit der rechten Szene in Königs Wusterhausen im Land Brandenburg, südlich von Berlin befasste. Der Kommissar, in dessen Briefkasten in einem Plattenbau zusätzlich ein Feuerwerkskörper explodierte, hatte berechtigte Sorge um seine Familie. Brandenburgs Sicherheitsbehörden sind alarmiert. Ein Experte spricht sogar vom „Grenzbereich zum Terrorismus“. Das Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) hielt die Situation für so bedrohlich, dass es dem Beamten rasch eine neue Stelle in größerer Entfernung von Königs Wusterhausen verschaffte. Der Polizist ist außerdem mit Frau und Kleinkind weggezogen.Nach dem Anschlag bot die Polizei sofort alle verfügbaren Kräfte auf, um den oder die Täter zu fassen. Dies scheint auch schon einen Tag später gelungen zu sein. Vier Rechtsextremisten im Alter von 15, 16, 17 und 24 Jahren wurden festgenommen. Die Polizei konnte die Tatverdächtigen so schnell ermitteln, weil sie beim Benzinzapfen an einer nahen Tankstelle von der Überwachungskamera gefilmt worden waren. Gegen den Erwachsenen wurde Haftbefehl erlassen, ein Jugendlicher kam in ein Heim. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Auf die Festnahmen reagierte die rechte Szene mit Wut. Ein Neonazi meldete zwei Demonstrationen „gegen Polizeiwillkür“ vor der Wache in Königs Wusterhausen an. Die Aufzüge wurden verboten, die Rechtsextremisten wichen nach Berlin aus. Etwa 50 Neonazis, darunter frühere Mitglieder verbotener Kameradschaften, marschierten Anfang November durch Prenzlauer Berg und skandierten „Freiheit für nationale Sozialisten“.

Der vollständige Tagesspiegel-Bericht ist hier zu finden.

Kommunen und Kommunalaufsicht

Die bürgernächste Verwaltung finden wir meist auf den untersten Stufen, bei den Kommunen. Natürlich sind auch die Kommunen an Recht und Gesetz gebunden. Gesetze werden in den Kommunen häufig (keinesfalls immer) sehr bürgerfreundlich ausgelegt, manchmal werden die Grenzen der Gesetze ausgelotet. In solchen Grenzfällen wird die Kommunalaufsicht aktiv. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz hat sich mit der Weigerung der Ortsgemeinde Nackenheim beschäftigen müssen, die sich der Weisung ihrer Kommunalaufsicht (Landkreis Mainz-Bingen) widersetzte, einen angemessenen Gemeindeanteil für Ausbaumaßnahmen an einer Straße in der Gemeinde zu beschließen. Ohne diesen Beschluss können keine Beitragsbescheide gegen die Anlieger erlassen werden. Da Verjährung drohte, wurde das Verwaltungsgericht eingeschaltet. Es geht um folgendes: Der Buchenweg im Baugebiet „Im Gehren“ wurde 1973/1974 erstmalig hergestellt. 1999 fanden in dem Baugebiet Kanalbaumaßnahmen der Verbandsgemeinde Bodenheim statt. Die Antragstellerin beschloss im November 1999, dass Straßenreparaturarbeiten in Höhe von 76.000,-- DM im Zuge der Kanalsanierungsmaßnahmen mit durchgeführt werden sollten. Bei einem Ortstermin im Dezember 1999, an dem neben den beteiligten Baufirmen auch der 1. Beigeordnete der Antragstellerin teilnahm, kam man überein, dass eine komplette Neuherstellung des Straßenober- und -unterbaus erfolgen solle. Dies geschah dann auch, wodurch für die Antragstellerin Kosten in Höhe von 250.000,-- DM entstanden.

Die Antragstellerin lehnt es ab, für die Straßenbaumaßnahme Beiträge von den Anliegern zu erheben. Es handele sich lediglich um eine Straßenunterhaltungsmaßnahme, für die Beiträge nicht erhoben werden könnten. Die Kommunalaufsicht ist demgegenüber der Auffassung, dass objektiv eine Ausbaumaßnahme vorliege, für die die Antragstellerin gemäß ihrer Satzung Beiträge erheben müsse.

Mit kommunalaufsichtlicher Anordnung vom Oktober 2005 verlangte der Landkreis daher von der Antragstellerin einen angemessenen Gemeindeanteil für die Ausbaumaßnahme „Buchenweg“ zu beschließen, damit dann die Verbandsgemeinde für die Antragstellerin die Beitragsbescheide berechnen und erlassen kann. Angesichts der drohenden Beitragsfestsetzungsverjährung Ende 2005 ordnete die Kommunalaufsicht die sofortige Vollziehung an.

Die Antragstellerin hat beim Verwaltungsgericht beantragt, den Sofortvollzug auszusetzen. Abgesehen davon, dass es sich nur um eine Reparaturmaßnahme handele, könne sie auch nicht mehr nachweisen, dass der Buchenweg tatsächlich erneuerungsbedürftig gewesen sei. Mit der Maßnahme der Kommunalaufsicht werde sie daher in aussichtslose und kostenträchtige Beitragsprozesse getrieben.

Die Richter der 6. Kammer haben den Antrag abgelehnt. Die Kommunalaufsicht habe der Antragstellerin zu Recht aufgegeben, einen angemessenen Gemeindeanteil zu beschließen, damit anschließend Beitragsbescheide erlassen werden können. Nach der Gemeindeordnung sei die Antragstellerin vorliegend verpflichtet, mögliche Beiträge zu erheben und die Voraussetzungen für eine Beitragserhebung lägen vor. Es gehe beim Buchenweg um eine Straßenerneuerungsmaßnahme, für die Ausbaubeiträge zu erheben seien und nicht um eine bloße Maßnahme der Straßenunterhaltung. Denn in dem Weg, dessen normale Straßenlebensdauer im Zeitpunkt der Baumaßnahme abgelaufen gewesen sei, seien der Ober- und Unterbau komplett neu hergestellt worden. Es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass die Antragstellerin Schwierigkeiten haben könnte, die damalige Schadhaftigkeit des Buchenwegs nachzuweisen. Im Übrigen wäre diese Frage im Rahmen einer eventuellen Anfechtung der künftigen Beitragsbescheide zu prüfen; sie sei nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. 6 L 775/05.MZ

Die vollständige Pressemitteilung

Erfahrungswerte für Betriebskosten

Dank eines Hinweises vom Hamburger Kollegen Zimmermann in der Anwaltliste gefunden: Der Deutsche Mieterbund hat eine übersichtliche Schnellinformation über durchschnittliche Betriebskosten veröffentlicht.

Abschaffung der Eigenheimzulage (Gesetzesentwurf)

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Eigenheimzulagengesetzes

Dem § 19 des Eigenheimzulagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
26. März 1997 (BGBl. I S. 734), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076) geändert worden ist, wird folgender Absatz 9 angefügt:

„(9) Dieses Gesetz ist letztmals anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte im Fall der Herstellung vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung des Objekts begonnen oder im Fall der Anschaffung die Wohnung auf Grund eines vor diesem Zeitpunkt rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat oder vor diesem Zeitpunkt einer Genossenschaft beigetreten ist.“

Artikel 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Aus der Begründung:

.... Ab dem 1. Januar 2006 erfolgt keine Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz für neue Fälle mehr. Unberührt davon bleiben alle bis zum 31. Dezember 2005 von der Förderung noch erfassten Sachverhalte. Somit wird nicht in langjährige Planungen eingegriffen, denn wer Wohneigentum schon hergestellt oder erworben hat oder bis zum 31. Dezember 2005 den Bauantrag stellt oder den Kaufvertrag bis zu diesem Zeitpunkt abschließt, erhält die Förderung nach dem zurzeit noch geltenden Eigenheimzulagengesetz, sofern die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage erfüllt sind.

Quelle: Bundestagsdrucksache 16/108 (Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD)

Witwe von RA H.-E. Plöger vs. Geliebte von RA H.-E. Plöger

Im Moabiter Kriminalgericht war die ständige Begleiterin von dem am 21.05.2005 im Alter von 66 Jahren verstorbenen Lichtenrader Rechtsanwalt Hanns-Ekkehard Plöger bekannt. Sie trat immer und überall gemeinsam mit ihm auf. Er war gleichzeitig ihr Arbeitgeber, denn sie war auch als Hausverwalterin für das "Kunsthaus Mitte" angestellt, ein Haus in der Rosenthaler Straße 50, das er von seinem Großvater geerbt hatte und das er als Künstlerdomizil ausgebaut hatte. Die BZ berichtet, dass es 3 Millionen EURO wert sei und möglicherweise verkauft werde.

Jetzt hat die Witwe den Arbeitsvertrag gekündigt, den der verstorbene Rechtsanwalt Plöger mit seiner Geliebten abgeschlossen hatte. Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht führte anscheinend nicht zu einer Einigung.

Die BZ berichtet ergänzend über einen kleinen weiteren Streit zwischen Witwe und Geliebter um ein Vermächtnis, bei dem es um einen alten Ford Escort, "ein bißchen Geld" und Futterkosten für Hansi, den alten Papagei gehen soll.

Die BZ zitiert den verstorbenen Kollegen abschließend aus seinem eigenen Werk:
"Es war dereinst ein Advokat in Moabit zu Hause", dichtete Ekke Plöger augenzwinkernd vor langer Zeit einmal für seinen Nachruf, "er fegte wie ein Wirbelwind durch alle Paragraphen; ein ungestüm Berliner Kind, das jeden wollt' bestrafen . . ."
Zur vollständigen Meldung der BZ.