Mittwoch, 30. November 2005

Verfassungskonformer Haushalt

Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt. So steht es in Artikel 115 des Grundgesetzes.

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat diese Begriffe ausgeleuchtet:
"Aus der Entstehungsgeschichte des Art. 109 Abs. 2 GG geht hervor, dass der verfassungsändernde Gesetzgeber in der in § 1 StWG enthaltenen Umschreibung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts mit den vier wirtschaftspolitischen Teilzielen - Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum - eine zutreffende Beschreibung dieses Begriffes gesehen und absichtlich auf dessen Festschreibung in der Verfassung verzichtet hat, um diese nicht von einem bestimmten volkswirtschaftlichen Erkenntnisstand abhängig zu machen und für neue Erkenntnisse der Wirtschaftswissenschaften offen zu halten."
Ausführlicher hier die pdf-Datei.

Dienstag, 29. November 2005

Schwarzes Schaf muss weissen Kittel ausziehen

Der seit 1984 als Facharzt für Allgemeinmedizin in freier Praxis niedergelassene Kläger trat zwischen den Jahren 1989 und 2002 trat er mehrmals wegen Pflichtwidrigkeiten bei der Ausübung des ärztlichen Notdienstes und bei der Verschreibung von Medikamenten strafrechtlich sowie berufsgerichtlich in Erscheinung. So wurde ihm in einem gegen Zahlung einer Geld­buße eingestellten Strafverfahren vorgeworfen, dass er 1989 während seines Not­dienstes einen Herzinfarktpatienten an die Rettungsleitstelle verwiesen und sich nicht per­sönlich um ihn gekümmert hat. Da der Kläger im Jahre 1991 einem Notfallpatienten keine medizinische Hilfe geleistet hatte und dieser noch vor seiner Einlieferung ins Krankenhaus verstarb, wurde der Kläger zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Berufsgericht für Heilberufe legte dem Kläger 1999 eine Geldbuße auf, weil er einen von einer hilflosen Patientin erbete­nen Haubesuch ablehnte und sie stattdessen auf ein Krankenhaus verwies. Zu einer Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde der Kläger 1997 verurteilt. Er hatte an Drogen­abhängige verschiedene Arzneimittel zur Substitutionstherapie nebenein­ander sowie in solchen Mengen und Konzentrationen verordnet, dass es zu schweren Komplikationen bei den Suchtkranken kam. Schließlich wurde der Kläger zu einer weiteren Bewährungs­strafe wegen des Verschreibens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken verurteilt. Diese Sach­verhalte nahm das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zum Anlass, dem Kläger die Approbation zu entziehen. Die hiergegen erhobene Klage wies bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Ent­scheidung.

Zu Recht habe das Landesamt dem Kläger die Approbation entzogen. Er habe sich wegen seiner häufigen Zuwiderhandlungen gegen seine Berufspflichten sowohl als unzuverlässig als auch als unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufs erwiesen. Ein Notfallarzt dürfe einen geforderten Hausbesuch nur bei offensichtlich unbegründetem oder missbräuchlichem Begehren ablehnen; in allen Zweifelsfällen müsse er sich zum Patienten begeben und sich ein eigenes Bild von dessen Leiden machen. Gegen diese berufsrechtliche Pflicht eines Arztes habe der Kläger wiederholt und in vorwerfbarer Weise verstoßen. Außerdem habe er schuldhaft die ärztliche Kernpflicht zur gewissenhaften Verordnung von Medikamenten ver­letzt. Er habe zum einen Drogenabhängigen große Mengen von Suchtersatzstoffen verord­net, obwohl eine dies rechtfertigende Diagnose nicht dokumentiert gewesen sei. Dadurch seien den Patienten die Überschreitung der Tagesdosis und sonstige Missbrauchsmöglich­keiten eröffnet worden. Zum anderen habe der Kläger laut strafgerichtlichem Urteil Präparate verschrieben, die teilweise auf der so genannten Dopingliste geführt würden. Ob durch die inzwischen erfolgte Freistellung vom ärztlichen Notdienst und die Aufnahme eines jüngeren Kollegen in seine Praxis die jahrzehntelange Überforderung des Klägers als Ursache für sein berufliches Versagen beseitigt worden sei, könne nur im Rahmen eines Verfahrens auf Wiedererteilung der Approbation geprüft werden, so das Oberverwaltungsgericht. (Pressemitteilung vom 29.11.2005) Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2005, Aktenzeichen: 6 A 10556/05.OVG

Kaviar vom Stör

Er soll 3 1/2 Kilogramm Kaviar vom Stör über das Internet verkauft haben. Ihm wird vorgeworfen, Bannbruch in Verbindung mit einer Zuwiderhandlung gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§§ 372 Abgabenordnung, 65, 66 BNatSchG) begangen zu haben. Ich habe bei dem zuständigen Zollfahndungsamt nachgefragt, wann mein Mandant wo den Anhang B der VO (EG) 338/97 in Verbindung mit § 10 Absatz 2 Nr. 10 a) BNatSchG hätte zur Kenntnis nehmen müssen und wo er gegenwärtig für ihn auffindbar ist und auf Grund welcher Umstände er Anlass gehabt haben müsste, Erkundigungen einzuziehen, denn er habe von strafrechtlich relevantem oder ordnungswidrigem Verhalten erst durch das Zollfahndungsamt erfahren. Mal sehen woher sein Unrechtsbewusstsein in diesem Punkt hätte kommen müssen.

Übrigens: die EG-Verordnung habe ich hier gefunden - wie kommt man darauf, wenn einem das nicht gesagt wird? Und: Viel Spass beim "Stör" suchen.

Ermittlungen gegen klapsenden Generalstaatsanwalt eingestellt

Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin:Ermittlungsverfahren gegen Generalstaatsanwalt Dr. Karge eingestellt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen den Leiter der Staatsanwaltschaft Berlin, Dr. Hansjürgen Karge, wegen dessen Äußerungen zu Erziehungsfragen („Klaps“) gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Die Äußerungen Dr. Karges stellen keine Straftat dar und beinhalten insbesondere keine Aufforderung zu Straftaten.
Vgl. LiNo hier und Recht und Alltag hier.

Außerdem: Kollege Hoenig hier und hier.

Einheitliche Regelleistung zur Sicherung des Unterhalts

Die Bundesregierung plant, eine einheitliche Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts in ganz Deutschland in Höhe von 345 EURO zwischen Mai und Juli 2006 trotz im Bundesrat geäußerter Bedenken durchzusetzen. Zur Pressemitteilung darüber.

Montag, 28. November 2005

Robert Hoyzer spielt ab Januar 2006 in Lichtenrade Fußball

via Lichtenrader Internetzeitung: Seit Jahren spielt Hoyzer in der evangelischen Kirchenliga Berlins im Team der Jungen Gemeinde Lichtenrade Nord. Aus Gründen der Resozialisierung stellte seine Mannschaft ein Gnadengesuch. Mit Erfolg. Ab Januar kann Hoyzer für die JG auf Torejagd gehen. Quelle: Welt am Sonntag.

Dann kommt es im Kampf um den Wanderpokal „Heiliger Gral“ auch bald zum Duell gegen die Mannschaft von „Don Bosco": Für die sind Manuel Gräfe und Felix Zwayer spielberechtigt, zwei Schiedsrichter, die Hoyzer im Januar beim DFB angezeigt haben. (Focus)

Freitag, 25. November 2005

Rechtswissenschaft ist die Kunst ...

Rechtswissenschaft ist die Kunst,mit Methode zu ignorieren,was sonst jedermann weiß. (Jeremy Bentham )
zitierte Dr. Joachim Wenzel, Vizepräsident des Bundesgerichtshofs a.D. , heute zu Beginn seiner informativen Aufarbeitung der weitreichenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.06.2005 zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft im Henry-Ford-Bau der FU Berlin.

Anforderung an Unterschrift unter Arbeitszeugnis

Wenn die Unterschrift überdimensioniert ist (hier 10 cm mal 14,5 cm) und außerdem praktisch ausschließlich in Auf- und Abwärtslinien besteht, stellt sie nach (noch nicht rechtskräftiger) der Entscheidung des des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 03.08.2005 durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Prof. Dr. Dr. Holzer-Thieser - 4 TA 153/05 - keine ordnungsgemäße Unterschrift unter ein Arbeitszeugnis dar.

Kern der Begründung im Beschluss:
Durch die vom Beklagten im beanstandeten Zeugnis gewählte Unterschrift wird beim Leser der Verdacht erzeugt, der Unterzeichner stehe nicht hinter dem Text des Zeugnisses, er wolle sich vielmehr distanzieren, er wolle in dieser Hinsicht ein Signal an den Leser aussenden, z.B. weil er - wie im vorliegenden Fall - zur Aufnahme bestimmter Formulierungen ins Zeugnis rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Klägerin muss schon nicht hinnehmen, dass auch nur die Möglichkeit besteht, bei einem Arbeitsplatzanbieter werde dieser Verdacht hervorgerufen.

Vom Beklagten wird auch nichts Unzumutbares verlangt, wenn er das Zeugnis mit der in der Vergangenheit verwendeten Unterschrift versieht. Sein allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I GG) wird hierdurch nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt, zumal das Interesse der Klägerin, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Zeugnisses eine adäquate neue Arbeitsstelle zu finden, durch Art. 12 GG geschützt ist und im vorliegenden Fall diesem Interesse der Klägerin ein höherer Wert beizumessen ist als dem Interesse des Beklagten, seine Unterschrift beliebig zu gestalten. Diese Interessenlage ist bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "Namensunterschrift" i.S.d. § 126 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen.

Zwangsversteigerungen in Berlin ab 28.11.05 im Kriminalgericht Moabit

Nach dem Überfall im Amtsgericht Schöneberg II (vgl. hier und auch hier) während einer Grundstücks-Zwangsversteigerung wurde aus Sicherheitsgründen die Einrichtung von Gerichtstagen bei dem Amtsgericht Tiergarten ab 28.11.2005 für alle Berliner Amtsgerichte in Zwangsversteigerungssachen eingeführt. Verkündet im Amtsblatt für Berlin Nr. 58 vom 25.11.2005 Seite 4388.

Elektronischer Rechtsverkehr des Generalbundesanwalts mit dem BGH bei Revisionen in Strafsachen

Die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Revisionsstrafsachen zwischen dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2005 wurde am 25.11.2005 im Bundesgesetzblatt auf den Seiten 3191 , 3192 verkündet.

Rechtsanwalt lebte vom Fremdgeld

Gegen einen ehemaligen Rechtsanwalt wurde Anklage vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach erhoben. Er soll, anscheinend wegen erheblicher Alkoholprobleme, in der Zeit vom 11.08.1999 bis 25.09.2003 im Rahmen seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in 19 Fällen Fremdgeld unerlaubt für eigene Zwecke verbraucht und hierdurch einen Gesamtschaden von rund 72.000,00 EUR verursacht zu haben. Zur vollständigen Pressemeldung.

Donnerstag, 24. November 2005

Phishing in Estland erfolgreich bekämpft

Die Phishing-Plage wird hoffentlich kleiner. In einer Pressemitteilung des Bundeskriminalamts vom 14.11.2005 heisst es: "Nach gemeinsamen Ermittlungen des Bundeskriminalamts (BKA) und der Estonian Central Criminal Police konnten Anfang Juli 2005 in Tallinn (Estland) mehrere estnische Staatsangehörige wegen Verdachts des Computerbetrugs (Phishing) festgenommen werden. Bei den anschließenden Durchsuchungsmaßnahmen wurden etwa 20.000 Euro der durch die Gruppierung illegal transferierten rund 100.000 Euro sichergestellt...." Zur vollständigen Meldung

Mittwoch, 23. November 2005

Vorsicht vor Dr. Rainer Breuer

Ein Herr Dr. Rainer Breuer in behaupteter Vollmacht der „Speicherei- und Speditions AG“ soll in Riesa hat bei mehreren Notaren Grundstückskaufverträge über insgesamt etwa 500.000.000,00 Euro abgeschlossen haben. Die „Speicherei- und Speditions AG“ will keinerlei Verbindung zu Herrn Dr. Breuer, ihm insbesondere keinerlei Vollmacht oder Auftrag erteilt haben und teilt mit, dass Herr Dr. Breuer zur Zeit unbekannten Aufenthalts sei und gegen ihn mehrere Haftbefehle zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung vorlägen. Notarkosten hat er nicht bezahlt.

Unfallversicherung muss Maximalversorgung leisten

Eine Unfallversichertehatte im Jahr 1943 als Jugendliche bei Arbeiten in der Landwirtschaft einen bei einer land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Unfall erlitten. Als Folge dieses Unfalles wurde ihr Oberschenkel im unteren Drittel amputiert. Im Laufe der Jahre wurde die Versicherte immer wieder mit Prothesen versorgt. Im Jahre 2000 bewilligte die zuständige Berufsgenossenschaft der Klägerin ein mikroprozessorgesteuertes Kniegelenk (sog. C-Leg). Den Antrag der Klägerin vom November 2002, sie mit einem dynamischen Kunstfuß mit hoher Auftrittsdämpfung und optimaler funktioneller Fußcharakteristik zu versorgen, lehnte die Beklagte ab. Es bestehe kein Anspruch auf die neuesten und teuersten Hilfsmittel. Im Interesse der Solidargemeinschaft der Beitragszahler müsse eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Abwägung angestellt werden. Die Klägerin sei mit dem ihr zuletzt bewilligten Kunstfuß ausreichend versorgt.

Das Landessozialgericht bestätigte jetzt die Entscheidung des Sozialgerichts, mit der der Klägerin Recht gegeben wurde. Der von der Klägerin begehrte Kunstfuß ist derzeit das geeignetste Mittel, um die Unfallfolgen bei der Klägerin auszugleichen. Im Recht der Unfallversicherung gilt der Grundsatz einer optimalen Rehabilitation, so dass es der Berufsgenossenschaft verwehrt ist, aus wirtschaftlichen Gründen auf weniger geeignete Hilfsmittel zurückzugreifen (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.10.2005 - L 3 U 273/04).

Zur vollständigen Pressemitteilung.

Was bieten Sie für den Beurkundungsauftrag Herr Notar?

Gerade versuchte ein Herr Schmidt, der angab, zwei Grundstücke verkaufen zu wollen, auf die dummdreiste Art eine Gebührenbeteiligung für die Vermittlung herauszuholen. Das Telefonat war sehr schnell beendet. Ob es wirklich Notare gibt, die darauf angewiesen sind, sich auf diese Weise Aufträge zu verschaffen?

Eine Kollegin meinte, sie pflege bei derartigen Fragen, was sie biete, zu antworten, dass sie eine so erstklassige notarielle Leistung erbringe, dass alle Beteiligte sie weiter empfehlen würden.

Sicherheitsmaßnahmen im Kriminalgericht Moabit

Prügel für den Generalstaatsanwalt und Ähnliches im Kriminalgericht Berlin-Moabit sollen in Zukunft durch ein verbessertes Sicherheitskonzept verhindert werden. Aus Sicherheitsgründen keine Einzelheiten. Mehr hier.

Eigenheimzulage: am besten 2005 kaufen und einziehen

Soweit ersichtlich, reicht es zur Sicherung der Eigenheimzulage, die ab 01.01.2006 abgeschafft werden soll, aus, noch 2005 einen notariellen Kaufvertrag abzuschließen. Bei Übergabe und Einzug noch 2005 vermeidet der Käufer, ein Jahr Förderzulage zu verlieren.

Hierzu die Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 18.11.2005: Nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 ist die Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab dem 1. Januar 2006 vereinbart. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.

Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z.B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.

Das Jahr der Fertigstellung, der Anschaffung (Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten) oder des Einzugs hat für die Frage, welche Regelungen gelten, keine Bedeutung.

Das Jahr der Fertigstellung und der Anschaffung (Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten) entscheidet über den Beginn des Förderzeitraums. Das Jahr des Einzugs entscheidet über die tatsächliche Förderberechtigung. Denn ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nur für die Jahre des Förderzeitraums, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Bezieht der Anspruchsberechtigte die Wohnung nicht mehr im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung, verliert er demnach ein Jahr Förderung.

Beispiel:

A hat den Kaufvertrag für ein Einfamilienhaus vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossen. Besitz, Nutzen und Lasten gehen im Jahr 2006 auf ihn über; im selben Jahr zieht er ein. Für A gelten noch die bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes. Einen Antrag auf Eigenheimzulage kann er nach Einzug im Jahr 2006 stellen.

Anspruchsberechtigte, denen bereits nach dem geltenden Recht Eigenheimzulage gewährt wird, erhalten diese auch weiterhin bis zum Ende des Förderzeitraums.

Zur gesamten Pressemitteilung.

Vgl. Ausführungen der Bundesnotarkammer.

Samstag, 19. November 2005

Hamburger Trabrenngesellschaft (HTRG) meldet Insolvenz an

Die Hamburger Trabrenngesellschaft (HTRG) hat Insolvenz angemeldet, weil sie eine vom Bundesfinanzhof bestätigte Steuerschuld in Höhe von 6,8 Millionen Euro nicht bezahlen kann. Einzelheiten hier. Der Rennbetrieb geht weiter. Die Stadt Hamburg hat die Totogenehmigung für den Nachfolgeverein Hamburger Trabzentrum e.V. (HTZ) erteilt.

Mittwoch, 16. November 2005

Geständnis in Coesfeld

Um eine Bewährungsstrafe zu sichern, hat die Angeklagte, der vorgeworfen wird, in 19 Fällen Pferde, denen auf ihrem Pferdehof das Gnadenbrot gewährt werden sollte, verkauft zu haben, ein Geständnis abgelegt, so dass der Prozess erheblich verkürzt wird. LiNo hat hier und hier berichtet.

Hier die Meldung über das Geständnis mit Einzelheiten.

Montag, 14. November 2005

Prozess wegen illegalen Pferdehandels beginnt

Das erweiterte Schöffengericht Coesfeld beginnt am Mittwoch, dem 16.11.2005, eine auf 10 Verhandlungstage angesetzte Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betruges in 19 Fällen. LiNo hat hier berichtet. Der 29jährigen Besitzerin eines "Gnadenhofes" wird vorgeworfen, statt der vertraglich zugesicherten Gewährung von Gnadenbrot für alte Pferde die Tiere in 19 Fällen an Pferdehändler oder zum Schlachten verkauft zu haben. Zur vollständigen Meldung.

Samstag, 12. November 2005

Kanzleikatze bringt Mäuse















Da Wildvögel tabu sind, schleppt die Kanzleikatze eine Maus an. Pech für die Maus. Die Natur ist grausam. Das letzte Foto der Maus ist nicht zur Veröffentlichung geeignet, sagt mein Sohn. Er hat wohl recht, und nicht nur weil er in Marburg Jura studiert.
Posted by Picasa

Donnerstag, 10. November 2005

Berliner Handelsregister online

Seit Anfang November 2005 veröffentlicht das Berliner Registergericht seine Handelsregisterbekanntmachungen unter der Internet-Adresse www.handelsregisterbekanntmachungen.de. Interessierte können sich auf dieser Website über die Bekanntmachungen des bei dem Amtsgericht Charlottenburg geführten Berliner Handelsregisters schneller als bisher informieren. Bislang waren diese Informationen lediglich über die traditionellen Veröffentlichungsblätter („Bundesanzeiger“ und „Der Tagesspiegel“) zugänglich. Das neue Online-Angebot ersetzt diese rechtlich vorgeschriebene Veröffentlichungsform nicht, sondern ergänzt sie um eine weitere Informationsquelle und bietet damit einen verbesserten Informationsservice.

Neben den Bekanntmachungen des Berliner Handelsregisters können unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de auch die Registerveröffentlichungen aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Rheinland-Pfalz recherchiert werden.

Vgl. Pressemitteilung vom 02.11.2005

Präsidentinnen und Präsidenten der Berliner Gerichte

Diese neuen Präsidentinnen und Präsidenten der Berliner Amtgerichte werden ihre Ämter in der Zeit zwischen November 2005 und März 2006 antreten:

- Amtsgericht Hohenschönhausen: Herr Ulrich Beuerle
- Amtsgericht Köpenick: Frau Rita Manshausen
- Amtsgericht Lichtenberg: Herr Helmut Wegmann
- Amtsgericht Mitte: Frau Uta Fölster
- Amtsgericht Neukölln: Herr Wolfgang Schollmeier
- Amtsgericht Pankow-Weißensee: Frau Dr. Monika Kehlbacher
- Amtsgericht Schöneberg: Herr Jörg Schulze
- Amtsgericht Spandau: Frau Petra Goehtz
- Amtsgericht Wedding: Herr Dr. Christian Kunz

Die drei anderen Amtsgerichte sind bereits seit einigen Monaten mit neuen Präsidentinnen und Präsidenten besetzt:

- Amtsgericht Charlottenburg: Frau Karen Buse
- Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg: Heike Forkel
- Amtsgericht Tiergarten: Alois Wosnitzka

Einzelheiten s. hier

Wer alles nicht Bundestagsabgeordneter sein darf

Mitgliedern des Bundestages, die Mitglieder der Bundesregierung sind, ist es untersagt, ein anderes besoldetes Amt bzw. Gewerbe oder einen Beruf auszuüben (Art. 66 GG). Die Abgeordneten, die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschuss sind, dürfen nicht der Bundesregierung angehören (Art. 53a Abs. 1 Satz 2 GG).

Das Grundgesetz (GG) selbst erklärt lediglich, dass Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes und Richter nur beschränkt wählbar sind (Art. 137 GG).
Das Amt des Bundespräsidenten (Art. 55 GG) und die Ämter der Richter am Bundesverfassungsgericht (Art. 94 GG) sind mit dem Bundestagsmandat unvereinbar.

Mit dem Bundestagsmandat unvereinbar sind auch die Ämter des Wehrbeauftragten (§ 14 Gesetz über den Wehrbeauftragten), des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (§ 18 Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung), des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (§ 36 Abs. 2 Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik) sowie die Mitgliedschaft im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage (§ 1 Abs. 3 Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung).
Dies und mehr ist hier in der pdf-Datei des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages nachzulesen.

BAfög-Betrugsverfahren in Rheinland-Pfalz

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz:

"Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem ungerechtfertigten Bezug von Leistungen nach dem BAföG - Zahlreiche Verfahren gegen Studierende erledigt

Im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (Staatsanwaltschaften Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier) haben die Universitäten, aber auch andere Ausbildungsträger, den Staatsanwaltschaften bis Ende September 2005 insgesamt 1585 Verfahren vorgelegt, in denen gegen Studierende der Vorwurf unzutreffender Vermögensangaben im Zusammenhang mit dem Antrag auf BAföG-Unterstützung erhoben wurde. Davon haben die Staatsanwaltschaften 1311 Verfahren abschließend bearbeitet. Offen sind mithin derzeit noch 274 Verfahren.

Die abgeschlossenen 1311 Verfahren wurden wie folgt erledigt, soweit sie nicht an andere Staatsanwaltschaften abgegeben werden mussten:

In 782 Fällen erfolgte eine Einstellung des Verfahrens, in der Regel gegen eine Geldauflage in abgestufter Höhe (§ 153a StPO). In 213 Fällen wurden Strafbefehle beantragt, während in 7 Fällen Anklage erhoben wurde. 29 Fälle betrafen Jugendliche, bei denen im Diversionsverfahren nach Durchführung erzieherischer Maßnahmen von der Verfolgung abgesehen wurde. Schließlich wurde das Verfahren in 139 Fällen eingestellt, weil ein Tatnachweis nicht zu führen war.

Die vorstehend gemachten Angaben zu den Erledigungen belegen, dass die Staatsanwaltschaften von den ihnen zur Verfügung stehenden Sanktionsmöglichkeiten maßvollen Gebrauch machen und je nach Höhe des Schadens und den Gegebenheiten des Einzelfalles abgestuft vorgehen. Die Staatsanwaltschaften gehen davon aus, dass die Universitäten, aber auch andere Ausbildungsträger, noch weitere Verfahren vorlegen werden.

Hintergrundinformation:

Die beiden Generalstaatsanwaltschaften des Landes in Koblenz und Zweibrücken haben sich im Jahr 2004 auf eine einheitliche Sanktionspraxis verständigt und einen Sanktionsrahmen festgelegt. Damit ist gewährleistet, dass im Land ein einheitlicher Strafrahmen angewendet wird."

Mittwoch, 9. November 2005

Sicherungsverwahrung

Pressemitteilung der justiz Rheinland-Pfalz vom 9.11.05: Sicherungsverwahrung

Die Sicherungsverwahrung eines Angeklagten kann im Zusammenhang mit seiner Verurteilung wegen einer Straftat (§ 66 StGB) oder zeitlich nach seiner Verurteilung angeordnet werden (sog. nachträgliche Sicherungsverwahrung nach § 66 b StGB).

Die Voraussetzungen für eine Anordnung nach § 66 StGB sind streng:

Zunächst muss der Angeklagte

entweder

* wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens 2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden

und

* vorher wegen anderen Straftaten bereits mindestens zweimal zu Freiheitsstrafen von jeweils mindestens 1 Jahr verurteilt worden sein

und

* vorher mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe verbüßt haben


oder

* wegen 3 vorsätzlichen Straftaten Freiheitsstrafen von jeweils 1 Jahr verwirkt haben

und

* wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu mindestens 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden sein.


Erfolgt eine aktuelle Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren z. B. wegen einer Sexualstraftat oder einer gefährlichen Körperverletzung bzw. einer Misshandlung Schutzbefohlener genügt auch die Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorangegangenen Straftaten dieser Art, soweit der Angeklagte dafür zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren verurteilt wurde. Wird der Angeklagte wegen zwei der vorgenannten Straftaten zu Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren verurteilt, ist eine vorausgegangene Verurteilung nicht erforderlich.

Neben diesen formellen Voraussetzungen muss sich aus der Persönlichkeitsprognose des Angeklagten ergeben, dass der Angeklagte auch in der Zukunft einen Hang zur Begehung erheblicher Straftaten, insbesondere solcher, die mit der Gefahr für Leib und Wohl anderer Personen oder schwerer wirtschaftlicher Schäden verbunden sind, besitzt.

Die Voraussetzungen für die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung nach § 66 b StGB orientieren sich an der „normalen“ Sicherungsverwahrung, gehen jedoch weiter:

Die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung kommt nur dann in Betracht, wenn die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Straftaten mit schweren Schädigungen der Opfer in körperlicher oder seelischer Hinsicht verbunden sein werden. Sie setzt des Weiteren voraus, dass der Angeklagte wegen besonders schwerwiegender Straftaten (insbesondere Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung) verurteilt wurde.


Wegen näherer Einzelheiten zu dieser Problematik wird auf die Entscheidungen des Landgerichts Kaiserslautern vom 06.04.2004 (Az: 6210 Js 18063/03 4 KLs),16.02.2005 (Az: 6035 Js 19586/04 4 KLs) und vom 06.10.2005 (Az: 6110 Js 16066/99 SVn 4 KLs) verwiesen. Diese Entscheidungen können Sie in den nächsten Tagen kostenfrei abrufen über die Homepage des Justizministeriums www.justiz.rlp.de Stichwort „Rechtsprechung“.

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2006

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats: Die Rechengrößen in der Sozialversicherung 2006 als pdf-Datei.

Pressemitteilung hierzu.

Dienstag, 8. November 2005

Grundbuchführung mit einheitlichem EDV-Programm geplant

Alle Bundesländer wollen gemeinsam an der Entwicklung eines Computerprogramms, das die Führung aller Grundbücher in voll strukturierter Form sowie alle damit verbundenen Vorgänge unterstützt, mitwirken. Es soll die derzeit in den Ländern im Einsatz befindlichen elektronischen Grundbuchsysteme ablösen. Mit dem neuem Grundbuchsystem sind vor allem auch Vorteile für die Bürger verbunden. So wird z.B. durch eine geänderte Darstellungsform die Lesbarkeit von Grundbucheintragungen deutlich erleichtert. Daneben soll der elektronische Rechtsverkehr auch im Grundbuch eingeführt werden. Dadurch können Eintragungen weiter beschleunigt werden, um z.B. teuere Zwischenfinanzierungen rascher ablösen zu können. Mit dem neuen System sollen künftig bundesweit fast 40 Millionen Grundbücher in Datenbanken gespeichert und für Berechtigte über das Internet online abrufbar sein. Zur Pressemitteilung aus München.

Montag, 7. November 2005

Eduard Bauernfänger und 168 Millionen US-Dollars

Feierabendlektüre: Unbekannte mit Millionenvermögen in der Hinterhand und ein humorvoller Schatzsucher wechseln E-Mails. Weiterlesen hier. (Dank an den Kollegen Lang, der in einer Mailingliste auf dies hinwies)

Sonntag, 6. November 2005

Am Abend eines abenteuerlichen Tages

Die Kanzleikatze kann schnell abschalten und schläft in kürzester Zeit auf der Heizung ein.

Freitag, 4. November 2005

Gerichtliche Mediation in Berlin

Die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert beantwortete eine Kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus: Mediation in der Gerichtspraxis und darüber hinaus.

Ausführliche Informationen auf den Seiten des Kammergerichts mit weiter führenden Hinweisen, insbesondere auf diesen Bericht.

Für Deutsche verboten

Lichtjäger, ein Berliner Blog, enthält Gedanken über Ladenlokale türkischer Kulturvereine. "Steht irgendwo ein Ladenlokal leer wird es von diesen Clubs, allesamt eingetragene Vereine belegt. Die erste Maßnahme ist dann immer das "Zutritt nur für Mitglieder"-Schild, gefolgt von einem Verkleben der Fenster. Jene Schilder scheinen aufgrund ihrer Masse nun einen Anwohner zur Weissglut gebracht zu haben, denn heute morgen prangte an einigen dieser Lokale ein weiterer Schriftzug, mit Edding aufgemalt. "Zutritt für Deutsche verboten!", eine Unmutsäusserung, die eigentlich gar nicht abwegig ist. So werden Türen geschlossen, wenn sich ein Deutscher nähert, Gespräche verstummen und es wird oftmals ganz offen eine Anti-Deutsche Haltung an den Tag gelegt. So verwundert es mich nicht, dass diese Schmierereien auch jetzt am Nachmittag noch nicht entfernt wurden...." Zum vollständigen Bericht.

Fortsetzung: Kneipenkrieg im Graefekiez

Der Streit im Graefekietz in Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg, Graefestr. 12 - vgl. taz-Meldung vom März 2005 - hat inzwischen zu einem nächtlichen Ausschankverbot geführt. Die Betreiber des betroffenen Lokals "Matilda" haben eine Pressemitteilung herausgegeben, die hier zu finden ist.

Aktionärsforum und Klageregister ab 1.11.05 im elektronischen Bundesanzeiger

Das ab dem 1. November 2005 gültige Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) führt Muster­verfahren für (potentiell) geschädigte Kapitalanleger wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen – etwa in Jahresabschlüssen oder Börsenprospekten – ein. Tatsachen- und Rechts­fragen, die sich in mindestens zehn individuellen, bei einem Landgericht anhängigen Schadens­ersatzprozessen gleichlautend stellen, können in einem Musterverfahren gebündelt und einheitlich durch das Oberlandesgericht per Musterentscheid mit Bindungswirkung für alle Kläger und Beklagten entschieden werden. Das mit diesem Gesetz neu eingeführte elektronische Klageregister ermöglicht dem Kapitalanleger dabei, sich im Internet darüber zu informieren, ob bereits seinem eigenen Anliegen entsprechende, gleichgerichtete Verfahren anhängig sind, in denen die Durchführung eines Musterverfahrens beantragt oder ein Musterverfahren bereits eingeleitet worden ist und in welchem Stadium sich dieses Verfahren befindet.

Grundsicherung für Arbeitslose

Einen gerafften Überblick über die Grundsicherung für Arbeitslose (Hartz IV) in Form einer einheitlichen Leistung der früheren Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für Erwerbsfähige gibt eine Information des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages in einer pdf-Datei

Donnerstag, 3. November 2005

Strafanzeige gegen Generalstaatsanwalt Karge in Berlin

Via jurabilis: Exponierte Vertreter der Staatsanwaltschaft, insbesondere der Generalstaatsanwalt bei dem Landgericht Berlin, Hansjürgen Karge, müssen ihre Worte sorgfältig wählen. Die Grünen in Berlin haben mit einer Strafanzeige gegen ihn wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zum Ausdruck gebracht, dass er diese Maxime ihrer Ansicht nach nicht beachtet hat. Er soll auf einer CDU-Podiumsdiskussion in Berlin-Zehlendorf zum Thema Jugendkriminalität gesagt haben, er lasse sich bei der Kindererziehung „einen Klaps“ nicht verbieten. Der Bericht im Tagesspiegel ist hier zu finden.
StGB § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

Gerichtskostenanteil bei Prozesskosten

Der DAV veröffentlicht eine Übersicht, aus der sich ergibt, dass die Gerichtskosten mehr Anteil an den Gesamtprozesskosten haben, als die meisten Mandanten es sich vorstellen. Hier ist die Tabelle zu finden.

Strafjustizzahlen in Nordrhein-Westfalen

Aus der Strafverfolgungsstatistik 2004 in NRW:

Im Jahr 2004 sind in NRW 187.579 Personen wegen Verbrechen oder Vergehen verurteilt worden. Das sind fast 25.000 Verurteilte mehr als 2003, was einen Zuwachs um 15,3 Prozent bedeutet. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung ist die Verurteilungszahl seit Jahren erstmals wieder angestiegen. Damit steht NRW freilich nicht alleine da. Ganz ähnliche Tendenzen mit aktuellen Höchstwerten sind beispielsweise in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu verzeichnen. Im einzelnen:

Die Zahl der Verurteilungen ist gegenüber dem Jahr 2003 um 15,3 Prozent gestiegen. Dies ist die höchste Verurteiltenzahl seit 1998.

- Die Heranwachsenden (18- bis 21-jährig) weisen das größte "Kriminalitätskonto" auf. Von allen jungen Menschen dieser Altersgruppe wurden 3,2 Prozent im Jahr 2004 verurteilt. Bei den Jugendlichen waren es 1,9 Prozent, bei den Erwachsenen 1,1 Prozent.

- An der Spitze aller Deliktsgruppen stehen die Straßenverkehrsdelikte mit 23,5 Prozent aller Verurteilungen. Die zweitgrößte Gruppe sind die Verurteilungen wegen Betrugstaten. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Verurteilungen lag bei 23,1 Prozent.

- Die kriminalpolitisch bedeutsame Deliktsgruppe "Gewaltkriminalität" hat mit 10,6 Prozent an der Gesamtzahl aller Verurteilungen einen hohen Stand erreicht. Besorgnis erregend ist die wachsende Zahl der Körperverletzungen. Seit Mitte der 90-er Jahre hat sich die Zahl der betreffenden Verurteilungen von knapp 7 900 (1995) auf über 14 000 (2004) um gut drei Viertel erhöht.

- An der Gewaltkriminalität sind Jugendliche mit einem Anteil von 22,5 Prozent beteiligt - und das bei einen Anteil von nur 8,2 Prozent an der Gesamtkriminalität. Jugendliche sind somit im Gewaltbereich um fast das Dreifache überrepräsentiert.

- Rund 80 Prozent der Sanktionen sind Geldstrafen, in 20 Prozent der Verurteilungen wurde eine Freiheitsstrafe ausgesprochen. Einen besonders hohen Wert hat die Strafaussetzung zur Bewährung eingenommen. Von den gut 31.000 Freiheitsstrafen landesweit wurden im vergangenen Jahr mehr als 22.000 zur Bewährung ausgesetzt. Bei den Erwachsenen waren es gut 77 Prozent, bei den Heranwachsenden sogar über 88 Prozent. Nur jeder 18. Verurteilte (5,5 Prozent) wurde ins Gefängnis geschickt. Damit ist die Inhaftierungsquote - trotz der deutlich höheren Verurteilungszahl - noch einmal gesunken. Sie hatte im Jahr 2003 bei 6,2 Prozent gelegen.

Weiterlesen in der Pressemitteilung

Anwaltszahlen in Rheinland-Pfalz

Im 1. Halbjahr 2005 waren bei rheinland-pfälzischen Gerichten 4.260 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen. Dies teilte Justizstaatssekretärin Dr. Stefanie Lejeune mit. Dies bedeute eine erneute Steigerung gegenüber dem Vorjahr (2004: 4.172). Damit setze sich die seit Jahren zu verzeichnende stetige Zunahme fort. 1996 seien in Rheinland-Pfalz nur 2.876 Anwälte zugelassen gewesen, 1992 gar nur 2.376. In 13 Jahren sei die Zahl der Anwältinnen und Anwälte in Rheinland-Pfalz somit um über 70 % gestiegen, erklärte die Staatssekretärin.

Neu zugelassen wurden im 1. Halbjahr 2005 landesweit 169 Rechtsanwälte. Gleichzeitig schieden 81 aus, sodass sich die Gesamtzahl um 88 erhöhte. Von den 4.260 in Rheinland Pfalz zugelassenen Anwälten sind 3.002 im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz und 1.258 im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken ansässig.

Lejeune verwies in diesem Zusammenhang auf die ungünstigen Berufsaussichten für den juristischen Nachwuchs. Da die Justiz, die öffentliche Verwaltung und die private Wirtschaft nur wenige Absolventen aufnehmen könnten, drängten immer mehr Berufsanfänger in die Anwaltschaft. Bundesweit seien im ersten Halbjahr 2005 über 125.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen gewesen (2003: etwa 113.000). Dies zeige, dass auch die Anwaltschaft ausgelastet sei und kaum noch Zuwächse verkrafte, so Lejeune. (Pressemeldung des Justizministeriums Rheinland-Pfalz)

Mittwoch, 2. November 2005

Anfrage nach Dorfrichter Adam im Berliner Abgeordnetenhaus

Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Braun (CDU) vom 13. Oktober 2005 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2005) und Antwort

Dorfrichter Adam – auch in Berlin?
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1.

Treffen Informationen zu, wonach die Ehefrau des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichtes in der Senatsverwaltung für Justiz für die Dienstaufsicht über die Gerichte, also auch über das Oberverwaltungsgericht – ggf. auch nur kommissarisch – zuständig ist ?

Antwort zu 1.: Ja. Selbstverständlich wird § 20 des Verwaltungsverfahrensgesetzes beachtet.
Berlin, den 21. Oktober 2005
Karin Schubert
Senatorin für Justiz

Überfall bei Zwangsversteigerung - wer haftet für den Schaden?

Die Täter. Nur diese sind verschwunden. Wenn es stimmen sollte, dass beim Raubüberfall auf das Amtsgericht Schöneberg Geld vom Tisch der Rechtspflegerin im Zwangsversteigerungstermin abgeräumt wurde, dürfte es sich formell bereits um als Sicherheit hinterlegtes Geld handeln. Dafür haftet das Land Berlin. S. unten, die Regeln des ZVG. Als wenn Berlin nicht schon genügend Schulden hätte. Morgen wird sich die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert wieder einmal vor dem Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses verantworten müssen. Wurde die Sicherheit in Gerichten weggespart?
ZVG § 67
(1) Ein Beteiligter, dessen Recht durch Nichterfüllung des Gebots beeinträchtigt
werden würde, kann Sicherheitsleistung verlangen, jedoch nur sofort nach Abgabe des Gebots. Das Verlangen gilt auch für weitere Gebote desselben Bieters.
(2) Steht dem Bieter eine durch das Gebot ganz oder teilweise gedeckte Hypothek,
Grundschuld oder Rentenschuld zu, so braucht er Sicherheit nur auf Verlangen des
Gläubigers zu leisten. Auf Gebote des Schuldners oder eines neu eingetretenen
Eigentümers findet diese Vorschrift keine Anwendung.
(3) Für ein Gebot des Bundes, der Deutschen Bundesbank, der Deutschen
Genossenschaftsbank, der Deutschen Girozentrale (Deutsche Kommunalbank) oder eines Landes kann Sicherheitsleistung nicht verlangt werden.

ZVG § 68
(1) Die Sicherheit ist für ein Zehntel des in der Terminsbestimmung genannten,
anderenfalls des festgesetzten Verkehrswerts zu leisten. Wenn der Betrag der aus dem Versteigerungserlös zu entnehmenden Kosten höher ist, ist Sicherheit für diesen Betrag zu leisten. Übersteigt die Sicherheit nach Satz 1 das Bargebot, ist der
überschießende Betrag freizugeben oder zurückzuzahlen.
(2) Ein Beteiligter, dessen Recht nach § 52 bestehenbleibt, kann darüber
hinausgehende Sicherheitsleistung bis zur Höhe des Betrags verlangen, welcher zur
Deckung der seinem Recht vorgehenden Ansprüche durch Zahlung zu berichtigen ist.
(3) Bietet der Schuldner oder ein neu eingetretener Eigentümer des Grundstücks, so
kann der Gläubiger darüber hinausgehende Sicherheitsleistung bis zur Höhe des Betrags verlangen, welcher zur Deckung seines Anspruchs durch Zahlung zu berichtigen ist.

ZVG § 69
(1) Bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks sind zur
Sicherheitsleistung in Höhe der Schecksumme geeignet, wenn die Vorlegungsfrist nicht vor dem vierten Tag nach dem Versteigerungstermin abläuft. Dies gilt für
Verrechnungschecks nur, wenn sie von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut ausgestellt und im Inland zahlbar sind. Als berechtigt im Sinne dieser Vorschrift gelten Kreditinstitute, die in der Liste der zugelassenen Kreditinstitute gemäß Artikel 3 Abs. 7 und Artikel 10 Abs. 2 der Richtlinie 77/780/EWG des Rates vom 12. Dezember 1977 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl. EG Nr. L 322 S. 30) aufgeführt sind.
(2) Als Sicherheitsleistung ist eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts im Sinne des Absatzes 1 zuzulassen, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland zu erfüllen ist. Dies gilt nicht für Gebote des Schuldners oder eines neu eingetretenen Eigentümers.
(3) Die Sicherheitsleistung kann auch durch Hinterlegung von Geld bewirkt werden. Die Übergabe an das Gericht hat die Wirkung der Hinterlegung.

ZVG § 70

(1) Das Gericht hat über die Sicherheitsleistung sofort zu entscheiden.
(2) Erklärt das Gericht die Sicherheit für erforderlich, so ist sie sofort zu leisten. Die Sicherheitsleistung durch Hinterlegung kann bereits vor dem Versteigerungstermin erfolgen. Unterbleibt die Leistung, so ist das Gebot zurückzuweisen.
(3) Wird das Gebot ohne Sicherheitsleistung zugelassen und von dem Beteiligten, welcher die Sicherheit verlangt hat, nicht sofort Widerspruch erhoben, so gilt das Verlangen als zurückgenommen.

Dienstag, 1. November 2005

Raubüberfall im Gerichtssaal

Die Bietungsstunde der Zwangsversteigerung eines Zehlendorfer Grundstücks endete vorzeitig im Amtsgericht Schöneberg II, dem ehemaligen Amtsgericht Lichterfelde in der Lichterfelder Ringstraße. 9: Drei bewaffnete und maskierte Täter haben vor etwa 50 Augenzeugen am 01.11.2005 vermutlich etwa vierzigtausend Euro erbeutet, nach anderen Quellen 130.000 Euro. Die Unbekannten entkamen.

Die drei Täter waren eine Stunde nach dem Beginn der Zwangsversteigerung eines Einfamilienhauses in den Saal des Grundbuchamtes Schöneberg an der Ringstraße in Lichterfelde gestürmt. Sie forderten die 50 Anwesenden auf, sich auf dem Bauch auf den Boden zu legen. Dann räumten sie das Geld ab, das auf dem Tisch vor dem Rechtspfleger lag, der die Versteigerung leitete. Weiter im Tagesspiegel.

Die Welt berichtet ergänzend sogar von 130.000 Euro Beute:
11.28 Uhr, Saal 110: 50 Interessenten für eine Zehlendorfer Villa an der Spanischen Allee in Zehlendorf - Verkehrswert: 400 000 Euro - haben sich zu der Auktion eingefunden. Plötzlich fliegt die Tür auf, mindestens drei Männer - sie sind mit Revolvern und Elektroschock-Geräten bewaffnet - stürmen in den Raum. Als alle Anwesenden auf dem Boden liegen, raffen sie die 130 000 Euro vom Tisch der Rechtspflegerin. Nur Augenblicke später sind die Verbrecher verschwunden.
Zum vollständigen Artikel der Welt