Mittwoch, 27. September 2006

Synopse Förderalismusreform 2006

Die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages stellen die alten und neuen Regelungen gegenüber. Die pdf-Datei ist hier zu finden.

CDU-Körber nach Lichtenrader Wunderheilung : Vogel-Strauß-Politik

Die taz berichtet, dass der Lichtenrader CDU-Abgeordnete Scott Körber sich nach seiner wundersamen Genesung (Hauptstadtblog und taz: Wunderheilung) in die Schmollecke zurückgezogen hat und nicht mit den Medien spricht. Dabei fragte sich Gilbert Schomaker in der Welt zum Beispiel am 25.09.2006 noch, ob Scott Körber mit dem Attest auch im Abgeordnetenhaus als Abgeordneter nur eingeschränkt einsetzbar ist.

Kaum vorstellbar: ein nur Akten schiebender Abgeordneter. Aber warum erklären? Prvatsache, meint Scott Körber. Ein grundlegender Irrtum.

Order der Partei oder eigene Hilflosigkeit in der Sackgasse seiner Scheinargumente?

Wenn da mal nicht ein Rückfall droht.

Jetzt meidet Herr Körber anscheinend schon Arbeitslose und Journalisten. Ich bin gespannt, wann es soweit ist, dass er seine Wähler auch offiziell ignoriert. Ihn kann man nicht ignorieren, denn noch klebt er auf seinem Abgeordneten-Sessel (und bearbeitet Akten?), der ihm eine halbe Stelle bei der ungeliebten Arbeitsagentur erspart.



Ich verweise auf LiNo hier und hier mit weiteren Fundstellen.

Montag, 25. September 2006

CDU-Körber gesund, sobald die Wahl vorbei ist

Die Berliner Zeitung berichtet weiter von dem Kritik geratenen Berliner CDU-Abgeordneten Scott Körber, weil er zuletzt mehr als ein Jahr lang bei vollen Bezügen wegen Bluthochdrucks krank geschrieben war - aber dennoch einen engagierten und erfolgreichen Wahlkampf in Tempelhof-Schöneberg führte. Er siegte als Direktkandidat mit dem berlinweit besten CDU-Ergebnis im Tempelhof-Schöneberger Wahlkreis 7 - Lichtenrade Nord.

Körber selbst betonte laut Berliner Zeitung gestern, er sei inzwischen nicht mehr krank geschrieben, sondern in jedem Bereich voll einsatzfähig - wenn auch derzeit noch beurlaubt. Er habe immer wieder und dringlich um eine Weiterbeschäftigung im Bezirksamt oder im Jobcenter gebeten, "aber die Personalleitung gibt mir ja nichts". Dass dieser Skandal gar nicht gesehen werde, verstehe er nicht, sagte der Diplom-Verwaltungswirt: "Ich möchte arbeiten." Er kündigte an, bereits heute erneut im Personalamt nachzufragen, ob es nun einen Arbeitsplatz für ihn gebe - halbtags freilich nur, denn er sitzt ja jetzt für die CDU im Abgeordnetenhaus.

Wie soll man das verstehen - "voll einsatzfähig" - doch mit Besucherverkehr? Hat sich der Blutdruck passend zum Ende des Wahlkampfs wieder normalisiert?

LiNo hat sich schon hier erregt.

Jetzt gleich noch einmal: Unverfrorener geht es kaum: der Arbeitgeber ließ den armen Wahlkämpfer Scott Körber nicht arbeiten. Ein Skandal, wie er meint. Er vergißt, dass unter seinem ausgestreckten Zeigefinger drei Finger auf ihn selbst zurück zeigen.

Da wedelt der Schwanz mit dem Hund.

Aber was soll es - die Fraktion der CDU wird darüber sprechen - nur: Das angekündigte Gespräch in der Fraktion werde "keine große Sache" - sagt der Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Frank Henkel, laut Berliner Zeitung. Und Henkel fügt hinzu, dass Scott Körber sein Vertrauen habe.

Mein Vertrauen hat "mein" Abgeordneter meines Wohnsitzes, Scott Körber, jedenfalls nicht!

Sonntag, 24. September 2006

CDU-Abgeordner Scott Körber in Lichtenrade: zu krank um zu arbeiten, fit für den Wahlkampf

Scott Körber (CDU) Jahrgang 1971, stellt sich seinen Wählern vor der Wahl vor:

Berufliche Qualifikation Diplom-Verwaltungswirt

Ausgeübter Beruf und Arbeitgeber
Arbeitsvermittler im Jobcenter Charlottenburg–Wilmersdorf


Wahlkreis Tempelhof-Schöneberg WK 7

Nur: ausgeübt hat er seinen Beruf nach Berichten des Tagesspiegels und der Berliner Morgenpost seit fast einem Jahr nicht mehr. Er widmete sich dafür um so ausführlicher dem Wahlkampf.

Wie der legendäre Lehrer, der eine unabwendbare Abneigung gegen Schüler entwickelt hat und seine Berufstätigkeit auf Kosten des Steuerzahlers eingestellt hat, hatte der am 17. September 2006 mit 44% Stimmenanteil im Berlin-Lichtenrader Wahlkreis von Tempelhof-Schöneberg gewählte CDU-Kandidat Scott Körber eine ominöse Krankheit, die es ihm unmöglich machte, als Arbeitsvermittler mit Arbeitslosen zu sprechen. Publikumsverkehr sei nicht mit seinem Bluthochdruck vereinbar. Vgl. auch Berliner Kurier.

Nun fragt sich der besorgte Bürger, wie es der arme Politiker ("Das hat doch nichts damit zu tun, dass man als Politiker gegen Sozialmissbrauch kämpfen will." sagt Körber) geschafft hat, die Bürger im Wahlkampf zu ertragen.

Ganz einfach: das war positiver Stress - das geht.

Die Berliner Zeitung hat auf die Äußerungen Körbers zu sozialem Missbrauch hingewiesen:

ohne Frage ist der Missbrauch bei der Beziehung von Sozialleistungen äußerst hoch und muss viel stärker bekämpft werden. Ein besonders großen Leistungsmissbrauch durch "großzügige Krankschreibungen" habe ich in meiner beruflichen Praxis nicht erlebt, da bei lang andauernden Krankschreibungen oder bestimmten Verdachtsmomenten jederzeit ein Amtsarzt eingeschaltet werden kann. Ergebnisse des Hausarztes und des Amtsarztes waren nur in sehr seltenen Fällen unterschiedlich. Allerdings gibt es solche Fälle natürlich auch. Sollten aber häufiger Fälle auftreten, muss entsprechend gehandelt und häufiger der Amtsarzt eingeschaltet werden. Die Kassenärztliche Vereinigung kann man da aber wohl nicht einbinden, da sie sonst ja ihren Ärzten selbst unterstellen würde, dass häufig Gefälligkeits - Krankschreibungen ausgestellt werden würden. Auch hier dürfte es Fälle geben, aber sicher (und hoffentlich) selten.
Mit freundlichen Grüßen
Scott Körber

Herr Körber kennt sich aus. Aber immerhin: 2 Tage (!!) hat er ja im Jobcenter gearbeitet, sagt der zuständige CDU-Personalstadtrat Krüger lt. Berliner Zeitung. Mehr hat sich der agile Politiker Körber nicht zugemutet.

Kein Kommentar. Die Fakten sprechen für sich.

Eins ist aber klar: der Wähler wurde bösartig getäuscht. Mit dem Ergebnis lässt sich schwer leben! Ich frage mich, ob man es Herrn Körber und Herr Körber es sich weiter zumuten kann, sich auch noch in der Politik aufzuribbeln. Was sagt sein Hausarzt? Der Stress scheint jetzt nicht mehr positiv zu sein.

Die CDU tut alles, um ihre "sicheren" Wahlbezirke in Lichtenrade sicher an andere Parteien loszuwerden. Schadensbegrenzung ist dringend anzuraten.

S. auch hier.


Ergänzende Nachricht über die Wiedergenesung hier.

Samstag, 23. September 2006

Anwaltsrollkommando

Das Berliner Anwaltsrollkommando geht heute auf die Piste. Die Teilnehmer haben ihre Anstrengungen selbstkritisch dokumentiert. Die Berliner Kollegen und Kolleginnen sind aufgefordert, heute am Streckenrand lautstark Beistand zu leisten! Hut ab vor dem Engagement der Teilnehmer!!!

Zitat von SCC-EVENTS.com:
Der real,- BERLIN-MARATHON gilt als das bedeutendste Straßenrennen weltweit. Zu seiner 10. Auflage haben sich bisher genau 7.913 Freizeit- und Profi-Skater angemeldet. Besonderes Highlights im Jubiläumsjahr sind die spektakuläre Zieleinkunft hinter dem Brandenburger Tor sowie der neue 13,5 km INLINE Fitness Wettbewerb (hier ist eine Anmeldung vor Ort noch möglich). Zudem wird am Samstag erneut das Finale des World Inline Cup mit den weltbesten Skatern in Berlin ausgetragen.
Ob Freizeit- oder Weltklasse-Skater, auf vier oder fünf Rollen – der real,- BERLIN-MARATHON gilt als der Saisonhöhepunkt für alle Inliner. Die gesamte Skate-Elite ist zu Gast in Berlin und trägt hier das Finale des World Inline Cup (WIC) aus. Seine weltweite Spitzenposition verdankt die Berliner Veranstaltung längst nicht nur dem Starterfeld, dem abwechslungsreichen Kurs und der großen Party. Vor allem die vielen Zuschauer machen Berlin zu einem besonderen Erlebnis. Im vergangenen Jahr bejubelten rund 300.000 Menschen die Skater entlang der Strecke.

Mit der veränderten Streckenführung des Jubiläums-Rennens könnte sich die Attraktivität noch einmal deutlich steigern. 350 Meter vor dem Ziel geht es durch das Brandenburger Tor auf die letzten Meter. Hier haben während der Fußballweltmeisterschaften Fans aus aller Welt gefeiert. Am 23. September gehört der Jubel einzig den Inline-Skatern. Tribünen auf beiden Seiten der Straße des 17. Juni hinter dem Tor bieten Platz für 5.000 Zuschauer und lassen die emotionale Fußballatmosphäre aufleben.

Es geht um 16.30 Uhr an der Straße des 17. Juni los und endet am Sowjetischen Ehrenmal am Brandenburger Tor.

Mittwoch, 20. September 2006

Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität wurde veröffentlicht.

* Künftig soll bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe gestellt werden (§ 202a StGB). Ein Verschaffen von Daten wird nicht mehr erforderlich sein. Damit wird klargestellt, dass „Hacking“ strafbar ist.
* Computersabotage ist bisher nur bei Angriffen gegen Betriebe, Unternehmen und Behörden strafbar (§ 303b StGB). Künftig sollen auch private Datenverarbeitungen geschützt werden. Ferner werden Störungen durch unbefugtes Eingeben und Übermitteln von Computerdaten unter Strafe gestellt, um „DoS-Attacken“ erfassen zu können, bei denen die Dienste eines Servers durch eine Vielzahl von Anfragen so belastet werden, dass dessen Kapazitäten nicht ausreichen und der Zugang für berechtigte Kontaktaufnahmen mit dem Server blockiert oder erschwert wird. Besonders schwere Fälle der Computersabotage können künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden.
* Das Sichverschaffen von Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage soll unter Strafe gestellt werden (§ 202b StGB neu).
* Besonders gefährliche Vorbereitungshandlungen zu Computerstraftaten werden künftig strafbar sein. Sanktioniert wird insbesondere das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von „Hacker-Tools“, die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen (§ 202c StGB neu).

So die Pressemitteilung vom 20.09.2006.

Schultor in Lichtenrade verschlossen, weil sich Nachbarn beschweren

In Lichtenrade gibt es eine Schillerstraße, in der bis kurzem der Regierende Bürgermeister gewohnt hat. In dieser Lichtenrader Schillerstraße gibt es seit Jahrzehnten auch einen Zugang zur Bruno H. Bürgel Schule, einer Grundschule. Vor kurzem wurde das Zugangstor in der Schillerstraße sogar teuer erneuert. Und dann gibt es Nachbarn. Die haben sich bitter beklagt, dass (zu) viele Schulkinder von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht würden. Dadurch fühlten sich die Nachbarn in der Schillerstraße gestört. Also wurde beschlossen, dass die Kinder nur noch über den Haupteingang im Rackebüller Weg in die Schule kommen dürften.

Jetzt haben die Anwohner am Rackebüller Weg ein doppeltes Problem: nicht nur die Schüler und Schülerinnen, die ohnehin diesen Eingang benutzten bevölkern jetzt - nicht wenige Schulkinder von ihren motorisierten Eltern dort hin chauffiert - den Rackebüller Weg, sondern auch alle die angeblichen oder wirklichen automobilen Krachmacher aus der Schillerstraße, die jetzt den Umweg zum Rackebüller Weg nehmen müssen und eine zusätzliche unnötige Runde mit ihren Autos fahren.

Das kann kaum die Lösung sein, sagen sich viele Eltern und Schulkinder, die jetzt unnötige Umwege wählen müssen, und schlagen vor, ein zeitlich eingegrenztes Halteverbot im Bereich des Eingangs zur Bruno H. Bürgel Schule in der Schillerstraße einzurichten, denn diese Lösung würde die konkrete und vermeidbare Störung der Nachbarn in der Schillerstraße erheblich vermindern. Dass eine Schule in ihrer Nachbarschaft liegt - damit müssen die Anwohner leben.

Eingaben an die Schule blieben erfolglos. Jetzt muss das Berliner Verwaltungsgericht entscheiden, denn die Eltern einer Schülerin haben den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, damit die als sachwidrig und unnötig und belastend für die Kinder empfundene Schließung des Eingangs in der Schillerstraße wieder rückgängig gemacht wird.

vgl Weiteres hier.

Bezirksamt, Polizei und Schule sollten sich gemeinsam zu einer akzeptablen Lösung entschließen, auch wenn inzwischen der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt wurde, wie man hört.


Dienstag, 19. September 2006

Rechtsfragen zu Bootsflüchtlingen auf hoher See

Eine kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (BT-DR 16/2542) beleuchtet instruktiv Rechtsfragen, die in Zusammenhang mit der Aufnahme von in Seenot geratenen Bootsflüchtlingen durch vorbeikommende Schiffe stehen.

Sonntag, 17. September 2006

Merkel, Lichtenrade und Lichterfelde

Gestern war die Schlusswahlkampfveranstaltung der CDU in Lichterfelde - die Bundeskanzlerin war aber in Gedanken in Lichtenrade. Einzelheiten hier.

Schüler (11 und 13) zu 4000 EURO Schmerzensgeldzahlung verurteilt

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat über die Schmerzensgeldklage eines Jungen entschieden, der von vier Mitschülern mehrere Wochen lang auf dem Gelände eines Schulzentrums im Landkreis Cloppenburg misshandelt worden war. Dem Opfer wurde ein Betrag von 4.000 Euro zugesprochen.

Die Beklagten – zwei Jungen und zwei Mädchen – waren zurzeit der Vorfälle zwischen 11 und 13 Jahren alt. Sie drängten ihr 11-jähriges Opfer jeweils in den großen Pausen an den Rand des Schulhofs, um von den aufsichtführenden Lehrern nicht gesehen zu werden. Dort hielten sie den Jungen fest und traten und schlugen auf ihn ein. Dabei vermieden sie Schläge ins Gesicht, um keine Spuren zu hinterlassen. Ein Ende fanden die täglichen Misshandlungen erst nach fast zwei Monaten, als die Eltern des Geschädigten dessen nachlassende Schulleistungen bemerkten und ihn zur Rede stellten. Der Kläger trug Blutergüsse und Schürfwunden an beiden Armen und Beinen davon. Er musste sich wegen einer depressiven Verstimmung und einer Angsterkrankung in psychiatrische Behandlung begeben.

Das Landgericht Oldenburg hatte die Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 4.000 Euro verurteilt (Urteil vom 20.02.2006 – 4 O 3620/04). Außerdem wurde festgestellt, dass die Beklagten zum Ersatz eventueller zukünftiger Schäden verpflichtet sind. Dagegen haben drei Beklagte Berufung eingelegt, die nun vom 6. Zivilsenat des OLG Oldenburg als unbegründet zurückgewiesen wurde (Beschluss vom 23.08.2006 – 6 U 51/06). Der Senat betont, dass nicht nur die aktiven Schläger für die Verletzungen haften. Verantwortlich sind auch die Schüler, die die Haupttäter psychisch unterstützt haben, indem sie mit ihnen während der Misshandlungen in einer Runde standen. Es bestehe kein Zweifel, dass die Beklagten trotz ihres geringen Alters für die Verletzungen zivilrechtlich verantwortlich waren. Hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes habe das Landgericht eine sorgfältige Abwägung aller Umstände vorgenommen und dabei auch das Alter der Beklagten berücksichtigt.
Eine Entscheidung, die sich angesichts des Umstandes, dass die "Täter" noch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können und dies vermutlich auch ausnutzen wollten, herumsprechen sollte, auch wenn die Ansprüche sich wahrscheinlich nicht sofort realisieren lassen und die Eltern nicht dafür haften. Irgendwann werden die Verurteilten (hoffentlich) genügend Geld verdienen. Manchmal hilft auch eine künftige Erbschaft.

AGG - Sonderausgabe des Juris-Praxis-Reports

Juris stellt gratis eine sehr gute Information über das am 18.08.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als pdf-Datei zum Herunterladen zur Verfügung.

Weitere Hinweise mit Quellenangaben hier.

Samstag, 16. September 2006

660 EURO Stundenlohn für Überweisungsauftrag ausfüllen

Der gerade eingetroffene Kontoauszug über eines meiner Rechtsanwaltanderkonten verblüfft. Ich hatte am 12.09.2006 einen schriftlichen Überweisungsauftrag ohne Verwendung des Bank-Überweisungsformulars über 14,90 Euro erteilt, der auch ausgeführt wurde. Zwei Tage später: Sollstellung durch die Bank über 11,00 Euro:

"Preis formloser Auftrag vom 12.09.06/ EURO 14,90 Gilt als Rechnung mit Kontovertrag"

Abgesehen davon, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde, in dem ich akzeptiert habe, dass nicht auf Formularen der Bank erteilte Aufträge für das Rechtsanwaltanderkonto mit 11 Euro Bearbeitungsgebühr zu vergüten sind: Ich schätze, dass es maximal - wenn überhaupt - eine Minute dauert, bis ein Formular ausgefüllt ist. Das ergibt einen Stundenlohn für das Ausfüllen eines Formulars, bzw. die online-Eingabe der Daten, von 11 X 60 = 660,-- Euro.

Ich bin gespannt, ob die Bank das ernst meint oder meiner Bitte um Rückbuchung von 11 Euro folgen wird.

Freitag, 15. September 2006

Beschimpfter Gebäudereinigungsmeister ist seinen Auszubildenden losgeworden

LiNo hatte vom Gebäudereinigungsmeister berichtet, dem das Arbeitsgericht Iserlohn beschied, dass er seinem Auszubildenden bei folgendem Sachverhalt nicht fristlos kündigen dürfe:

SMS vom Azubi an den Gebäudereinigungsmeister:

"DU BIST EIN HURENSOHN UND DEINE FRAU DIE FICK ICH AUCH"

Die darauf folgende fristlose Kündigung ist nach Ansicht des Arbeitsgerichts Iserlohn im Urteil vom 08.02.2005 - 2 Ca 2797/04 - nicht wirksam gemäß § 15 Absatz 2 Ziffer 1 BBiG (sinngemäß: Arbeitgeber darf aus einem wichtigen Grund fristlos kündigen) erklärt worden. Die Weiterbeschäftigung wurde antragsgemäß angeordnet.


Das zuständige Landesarbeitsgericht hat eindeutig zu erkennen gegeben, dass es die Rechtsaufassung des ArbG nicht teilen könne.

Die Parteien haben sich dann letztlich so geeinigt, dass das Beschдftigungsverhдltnis unter Beachtung der gesetzlichen Kьndigungsfrist beendet wurde, der (ehemalige) Auszubildende aber keinerlei Ansprьche mehr gegen den Gebäudereinigungsmeister geltend macht, der sich wiederum bereit erklдrt hat ein einfaches Zeugnis zu erteilen.


Ausweisung nach Drogenhandel trotz kleiner Kinder

Die Ausweisung eines albanischen Heroinhändlers, der mit einer deutschen Staatsangehörigen zwei gemeinsame kleine Kinder hat (Antragsteller), ist rechtens. So die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in folgendem Fall:

Der Antragsteller kam vor 10 Jahren als Asylbewerber nach Deutschland, wobei er jedoch einen falschen Namen angab und erklärte, aus dem Kosovo zu sein. Wegen der unsicheren Lage dort kam er damit auch nach Ablehnung seines Asylantrags über mehrere Jahre in den Genuss von Abschiebestoppregelungen. Wegen zahlreicher Einbruchdiebstähle und anderer Delikte befand er sich bereits Ende der 1990iger Jahre zwei Jahre in Strafhaft. Seit 2001 stand er im Verdacht, mit Heroin zu handeln. Deshalb wurde auch sein Telefon abgehört. Die Kosten dafür beliefen sich auf über 30.000,-- EURO. Während der Überwachung wechselte der Antragsteller dreizehnmal seine Handynummer. Nach seiner Verhaftung 2003 wurde er vom Landgericht Mainz wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 458 Fällen sowie unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Wegen der eigenen Heroinsucht wurde seine Einweisung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Seine Behandlung in der geschlossenen Abteilung einer rheinland-pfälzischen Fachklinik wurde seitens der Klinik nach einem Jahr abgebrochen, da eine Fortsetzung aus Gründen, die in der Person des Antragstellers lagen, aussichtslos sei. Seit knapp einem Jahr hält sich der Antragsteller in einer von einem Diplom-Theologen geleiteten therapeutischen Selbsthilfeeinrichtung auf.

Gegen die von der Ausländerbehörde verfügte sofortige Ausweisung bringt der Antragsteller im Wesentlichen vor, dass er sich von Grund auf gewandelt habe. Er habe sich mittlerweile auch katholisch taufen lassen. Er möchte nach seiner Entlassung mit seinen beiden deutschen Kindern sowie deren Mutter (die ebenfalls heroinsüchtig war und von ihm beliefert wurde) zusammen leben.

Die Richter der 4. Kammer haben den Antrag, den sofortigen Vollzug der Ausweisung auszusetzen, abgelehnt, weil die Ausweisung offensichtlich rechtmäßig sei. Wegen der Schwere der zuletzt verhängten Strafe sei die Ausländerbehörde zu einer Ausweisung verpflichtet gewesen, ohne dass ihr dabei ein Ermessen zugestanden hätte. Es lägen keine hinreichend sicheren Anhaltspunkte dafür vor, dass vom Antragsteller keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mehr ausgingen. Sein bisheriger Werdegang und auch der Abbruch der ersten Therapie sprächen für das Gegenteil. Den prognostischen Stellungnahmen des Leiters der jetzigen Therapieanstalt könne nicht entnommen werden, dass es beim Antragsteller zu einer tiefergehenden Introspektion und Selbstreflexion gekommen sei. Ein Übertritt vom Islam zum Christentum liege offenbar nicht vor, da der Antragsteller sich schon früher als katholisch bezeichnet habe. Auch von einem Zusammenleben mit seinen Kindern sei nicht zu erwarten, dass es ihn zu einem gesetzestreuen Leben veranlasse. Denn auch in der Vergangenheit habe ihn dies von der Begehung von Straftaten schwerster Art nicht abgehalten.

4 L 567/06.MZ

So die Pressemitteilung vom 14.09.2006

Mittwoch, 13. September 2006

Nothilfe durch Streifschuss an die Ferse

Das Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt gegen 2 Polizeibeamte, die am 07.08.2006 in Landau auf einen Mann (Geschädigter) schossen, um eine Messerattacke abzuwehren (vgl. Presseerklärung vom 08.08.2006) wurde wegen Nothilfe (§ 32 StGB) eingestellt.

Nach der Vernehmung von insgesamt 5 Zeugen, die mit dem Geschehen nichts zu tun hatten, sondern dieses nur zufällig beobachteten ( Nachbarn, Besucher, Passanten usw.) sowie den beiden weiteren am Tatort anwesenden Polizeibeamten lag ein gegenwärtiger Angriff gegen die geschiedene Ehefrau des Geschädigten und den Polizeibeamten, der sich schützend vor die Frau gestellt hatte, vor. Der Geschädigte beabsichtigte, einen Dolch mit einer Klingenlänge von 18 cm auf die beiden Personen, von denen er nur ca. drei Meter entfernt war, zu werfen. Dieses Vorhaben konnte nur durch die Abgabe von zwei Schüssen, die fast gleichzeitig abgefeuert wurden, sofort, sicher und endgültig, gestoppt werden. Dabei gab jeder der Polizeibeamten einen Schuss ab . Der Geschädigte erlitt einen Streifschuss an der Ferse und einen Lungendurchschuss.

Neben der erfolgten Androhung des Schusswaffengebrauchs war die Abgabe eines Warnschusses aufgrund des schnellen Ablaufs der Geschehnisse nicht mehr möglich. Denn der Geschädigte, im Nahkampf ausgebildet, fasste den Dolch, den er auf dem Rücken unter seinem Hemd versteckt hatte, zunächst am Griff, drehte ihn dann plötzlich - für alle überraschend- um, packte ihn an der Klinge und holte zum Wurf aus. Daher muss auch das gezielte Schiessen auf den Oberkörper im vorliegenden Fall als das mildeste Mittel angesehen werden, um die Gefahr für die Frau und den Polizeibeamten endgültig zu beseitigen.

Daher ist das Verhalten der beiden Polizeibeamten durch Nothilfe gerechtfertigt und das Ermittlungsverfahren wurde nach § 170 II StPO eingestellt.

Das Verhalten der beiden beschuldigten Polizeibeamten stand aber auch im Einklang mit den Normen des Polizei - und Ordnungsbehördengesetz von Rheinland- Pfalz (POG). Nach § 64 POG in Verbindung mit § 63 POG dürfen Schusswaffen gegen Personen gebraucht werden, um diese angriffsunfähig zu machen und zwar zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Da eine solche Situation hier vorlag war ihr Verhalten nicht nur im Sinne des Strafrechts gerechtfertigt, sondern auch polizeirechtmäßig.

Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz
- Pressestelle -


Es scheint Polizeibeamte zu geben, die effektiver handeln würden, wenn sie ihre Waffe als Wurfgeschoss einsetzten.

Dienstag, 12. September 2006

Erfahrungsbericht einer blinden Rechtsreferendarin

Ayba Peters, Rechtsreferendarin bei dem Landgericht Köln, schildert bei JurPC anschaulich, dass und wie auch Blinde tätig sein können. Hier ist ihr Erfahrungsbericht, wie sie mit Arbeitsassistenz zurechtkommt.

Hier findet man die Schilderung eines blinden Rechtsanwalts.

Montag, 11. September 2006

Seyran Ates ab Anfang 2007 wieder als Rechtsanwältin tätig

Via Handakte: Ab Januar 2007 will Seyran Ates nach Angaben des Vorsitzenden des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg,durch Anbindung an eine größere Kanzlei erneut als Rechtsanwältin arbeiten. Einzelheiten, soweit bekannt, hier.

Eine gute Nachricht!!

Freitag, 8. September 2006

Hund statt Wildschwein erschossen - Jagdschein weg

Ein Jäger, der meint, auf ein Wildschwein zu zielen, stattdessen aber einen Hund erschießt, verliert seinen Jagdschein. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt bestätigt.

Im entschiedenen Fall hatte der Kläger, der seit fünf Jahren im Besitz eines Jagdscheins ist, im August gegen 20.35 Uhr aus einer Entfernung von ca. 70 m einen Mischlingshund auf einem Wiesengelände erschossen. Der Hund gehörte einem Ehepaar, welches einen nahe gelegenen landwirtschaftlichen Hof bewirtschaftet; die Frau arbeitete gerade in einem der Wiese benachbarten Maisfeld.

Wegen dieses Vorfalls erklärte die Jagdbehörde den Jagdschein des Klägers für ungültig und zog ihn ein; für die Wiedererteilung wurde zudem eine Sperrfrist von drei Jahren festgesetzt.

Hiergegen erhob der Betroffene nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage und machte geltend, dass er den Hund in der fortgeschrittenen Dämmerung wegen seines dunklen Rückens für ein Wildschwein gehalten habe. An der betreffenden Stelle seien zudem Saufährten vorhanden gewesen.

Das Gericht hat die Klage abgewiesen: Die Einziehung des Jagdscheins sei zu Recht erfolgt. Der Kläger habe eine grundlegende Jagdpflicht in erheblicher Weise verletzt, nämlich die Pflicht, vor der Schussabgabe eine eindeutige Identifizierung des Tieres vorzunehmen. Sein Verhalten lasse ein solches Maß an Unverantwortlichkeit erkennen, dass berechtigte Zweifel daran bestünden, ob er bei der Ausübung der Jagd Waffen mit der erforderlichen Vorsicht führe.

Gegen das Urteil ist binnen eines Monats nach Zustellung ein Antrag auf Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zulässig.

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 10. August 2006 – 4 K 758/06.NW -

So die Pressemitteilung vom 08.09.2006

Mittwoch, 6. September 2006

BGB in englischer Übersetzung

Das Bundesjustizministerium veröffentlicht eine englische Übersetzung des BGB unter www.gesetze-im-internet.de/englisch_bgb

Bauvorbescheid falsch - 1 Million EURO Schadenersatz

Das Land Berlin hat auf der Grundlage eines vor dem Kammergericht Berlin im Verfahren 9 U 138/03 geschlossenen Vergleichs vom 12.11.2004 eine Million € Schadensersatz an eine Antragstellerin ("Firma B") wegen eines rechtsfehlerhaften Bauvorbescheids aus dem Jahre 1996 gezahlt. Es war ein Fehler eines Sachbearbeiters des Bezirksamts Treptow-Köpenick. Man versucht, einen Regressanspruch durchzusetzen. (Antwort auf eine Kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus)

Bei Eltern wohnende Studenten sollen besser gestellt werden

Heute im Bundestag Nr. 252 vom 06.09.2006: UNGERECHTFERTIGTE SCHLECHTERSTELLUNG" BEI STUDENTEN ÄNDERN:
Studenten, die zu Hause wohnen, sollen mit Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, finanziell gleichgestellt werden. Dafür hat sich der Petitionssausschuss eingesetzt. Die entsprechende Eingabe wurde am Mittwochmorgen einvernehmlich an die Bundesregierung "zur Erwägung" überwiesen und den Fraktionen des Bundestages "zur Kenntnis" gegeben.
Der Petent kritisiert, dass seine Mutter als Empfängerin von Arbeitslosengeld II (ALG II) nur ein Drittel der Mietkosten erstattet bekommen, er selbst aber gleichzeitig nur eine verminderte Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalte, da er zu Hause wohne. Diese Rechtslage sei eine "ungerechtfertigte Schlechterstellung" und müsse daher geändert werden.
Die vom Ausschuss eingeholte Stellungnahme der Bundesregierung ergab, dass die Petition Ausdruck der nicht aufeinander gestimmten Regelungen des ALG II und des BAföG sei. Einer ALG II-Empfängerin, die zusammen mit ihren volljährigen Kindern wohne, würden die Kosten der Unterkunft zu einem Drittel erstattet.
Im Rahmen des BAföG erhalte der bei seiner Mutter lebende Sohn einen Wohnkostenzuschuss in Höhe von pauschal 44 Euro. Über das Wohngeld könne für den Sohn ein weiterer Zuschuss zum restlichen Teil der Miete beantragt werden, nicht dagegen die volle Erstattung, heißt es weiter.
Die konkrete Höhe des Wohngelds richte sich nach der Anzahl der Wohngeldberechtigten, die Höhe der Miete sowie dem Einkommen des Sohnes. Auf Grund des Zuschusscharakters des Wohngelds bleibe hinsichtlich des Mietanteils des studierenden Sohnes regelmäßig eine Restbelastung übrig, die aus den Kosten des Lebensunterhalts zu tragen sei.
Das BAföG sei ein Massenleistungsgesetz, bei dem der Gesetzgeber von pauschalierenden Regelungen grundsätzlich Gebrauch machen dürfe. Eine solche Regelung sei auch bei der unterschiedlichen Festsetzung der Höhe der Zuschüsse für bei den Eltern wohnenden gegenüber auswärts wohnenden Studierenden erfolgt.
Für die Eltern von Studierenden sei es in der Regel kostengünstiger, ihn zu Hause wohnen zu lassen als in einer eigenen Wohnung. Die Forderung nach einer finanziellen Gleichstellung mit Studierenden, die nicht bei den Eltern wohnen, sei nicht begründet, da nicht vergleichbare Sachverhalte vermengt würden, heißt es.
Auch wenn ein "verfassungsrechtliches Gleichbehandlungserfordernis" nicht bestehe, ergibt sich nach Ansicht der Mitglieder des Petitionsausschusses daraus eine "unbefriedigende Rechtslage". Diese könne sogar dazu führen, dass gemessen an den Standards der Sozialhilfe im Einzelfall existenzsichernde Mittel nicht mehr zur Verfügung ständen.
Deshalb ist aus Sicht des Ausschusses eine Überarbeitung und Anpassung der entsprechenden Gesetze "dringend erforderlich". Die Regierung habe mitgeteilt, dass auf Arbeitsebene bereits Gespräche zwischen den beteiligten Ministerien geführt worden seien.

Gewaltschutz und Prävention

Es gibt Indikatoren für die Einschätzung von Gefährdungslagen, und die sind für alle gleich: Etwa, ob der Täter sozial integriert ist oder allein. Ob er über seine Probleme sprechen kann oder nur mit Gewalt reagiert. Da kann der Migrationshintergrund eine Rolle spielen, er muss es aber nicht.
sagte Martina Linke, die bei der Berliner Polizei für Prävention und Gewaltschutz zuständig in einem Interview mit der taz.

Diese und andere Aussagen sind im vollständigen Bericht der taz zu finden.

Dienstag, 5. September 2006

Lichtenrader Bürgerinitiative

Heute habe ich ein anonym geführtes Blog "Bürgerinitiative ProNachtruhe in Berlin" gefunden. Der bisher einzige Beitrag, gleich doppelt eingestellt:
Bürgerinitiative ProNachtruhe in Berlin - Lichtenrade

Die Bürgerinitiative hat sich gegründet aus dem Wunsch, nachts ab 22:00 Uhr bis morgens 6:00 Uhr Ruhen zu können. Nachtruhe ist per Gesetz geregelt: 22:00-06:00 morgens.

Leider ist das nicht so. Die angrenzenden Seniorenheime - Maria Juchacz und ...... sowie die Anliegerstraßen Lützowstr., Horstwalder Str. Kirchhainer Damm, Saalower Str., Seydlitzstr. und auch im weiteren Umfeld sind von den täglichen Rufen, Gesang aus der Jugendarrestanstalt sowie dem Jugendstrafvollzug erheblich gestört. Nicht nur durch seine Insassen, sondern auch durch deren Besucher von außen, die Kontakt zu ihren Kumpanen und "Gangs" aufnehmen und sogar mit Schnur etc. Materialien in den Strafvollzug schmuggeln und auch Menschen die dies beobachten körperlich bedrohen (auch mit Waffen!).

Achtung an dieser Stelle:"Bitte nicht persönlich einschreiten und die "Gangs" ansprechen und um Ruhe bitten. Das ist lebensgefährlich!"

Angeklagter im Kriminalgericht Moabit geflohen

Während einer Hauptverhandlungspause vor dem Landgericht Berlin ist der 44-jährige Angeklagte Martin R. geflüchtet. Als er zur Mittagspause aus dem Saal in einen gesicherten Vorführungsgang geführt wurde, gelang es ihm, den ihn bewachenden Gerichtswachtmeister zu überwältigen. Der Gerichtswachtmeister wurde dabei mit einem scharfen Gegenstand bedroht und verletzt. R nahm dem Wachtmeister mit massiver Gewalt dessen Schlüssel ab. Mit diesen gelang R. die Flucht. Es wurde sofort nach der Entdeckung der Flucht Alarm ausgelöst und das Gerichtsgebäude geschlossen. Justizwachtmeister und Polizei durchkämmten das gesamte Gebäude. Bisher wurde der Flüchtige noch nicht gefunden.

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befand, wird u.a. gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen.

Mitteilung des Pressesprechers Sönke Volkens.


Der Tagesspiegel berichtet von Rücktrittsforderungen gegen die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert und von weiteren 5 Fluchten in diesem Jahr.

Sonntag, 3. September 2006

Petzender Rechtsanwalt freut sich langsam auf das RDG

Der Kollege Schnee-Gronauer wollte es mal wissen, wie es so mit der Praxis des (noch) geltenden Rechtsberatungsgesetzes läuft. Das Ergebnis gibt er in einem Schreiben an die Rechtsanwaltskammer Stuttgart wieder.

Dem Kollegen Decker fiel das schon auf. Mir auch.

Solidaritätsbekundungen für Seyran Ates

Politikerinnen zeigten sich von Seyran Ates Schritt sehr betroffen. Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) sagte: „Jeder, der droht, muss deutlich merken, dass sein Ansinnen nicht fruchtet.“ Die Abgeordneten Ülker Radziwill (SPD), Mieke Senftleben (FDP) und Evrim Baba (Linkspartei) wollen Ates unterstützen. Baba sagte: „Es ist leider Realität, dass kritische Frauen gegen Fundamentalismus und Islamismus des Öfteren mit ihrem Leben bezahlen müssen.“ Grünen-Fraktionschefin Sibyll Klotz schlug eine Unterstützungskampagne vor. Auch Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins, findet Ates’ Konsequenz „dramatisch“. Deshalb müssten Berufskollegen mit Ates „unbedingt Solidarität“ zeigen.
berichtet der Tagesspiegel am 03.09.2006

Weitere Meldungen des Tagesspiegels hier, hier und hier.

Der Druck, unter dem die Rechtsanwältin Ates stand, ergibt sich zum Beispiel aus dieser Schilderung.

Hier ist ein lesenswertes Interview mit Seyran Ates in der TAZ zu finden.

Der TAZ-Kommentar Alarm für den Rechtsstaat , GeistesWelt (Heute die und morgen du!) und NETZEITUNG DEUTSCHLAND beschäftigen sich weiter mit der Situation.

Hier ist der Kommentar vom FAZ-Net zu finden.

Mariam Lau in der Welt über die Frauenrechtlerin Seyran Ates.

Außerdem in der Welt: Politiker und Anwälte wollen Seyran Ates helfen (Größere Anwaltskanzlei, die Anwaltstätigkeit geschützter ermöglicht?).

Ähnlich Schellenberg/Berliner Anwaltsverein im Deutschlandradio.

Der Deutsche Juristinnenbund äußert Bestürzung.

s. im übrigen LiNo hier

und LiNo zum Entwurf eines Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetzes.

Wesentlicher Inhalt des Entwurfs (u.a.):

§ 234 b StGB-Entwurf Zwangsheirat

(1) Wer eine andere Person rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich

Samstag, 2. September 2006

Seyran Ates fürchtet um ihr Leben und verzichtet auf ihre Zulassung als Rechtsanwältin

Via Handakte und TAZ: Die Rechtsanwältin Seyran Ates teilt mit, sie habe im August 2006 ihre Zulassung als Rechtsanwältin abgegeben:
"Aufgrund der Bedrohung durch die Verfahrensgegner meiner Mandantschaft und vor allem aufgrund einer akuten Bedrohungssituation ist mir wieder mal allzu deutlich vor Augen geführt worden, wie gefährlich die Arbeit als Rechtsanwältin war und wie wenig ich als Einzelperson geschützt war und bin."
Die TAZ:
Sie hat gekämpft, argumentiert und gestritten. Für das Recht jeder Frau, ihren Ehemann und ihre Lebensform selbst zu wählen. Seyran Ates ist eine der bekanntesten Frauenrechtlerinnen des Landes. Die Strafrechtlerin hat vor allem Migrantinnen vor Gericht vertreten. Jetzt aber ist die renommierte türkischstämmige Anwältin keine Anwältin mehr. Ates gab ihre Zulassung zurück. Ihre Kanzlei hat sie aufgelöst. Auch ihren Mitgliedsausweis bei Terre des Femmes gab sie zum großen Erstaunen der Organisation zurück.

Mehr über Seyran Ates hier.


Aus ihrem Lebenslauf:
"..1984 erschoß während der Beratungszeit ein Mann eine Besucherin und verletzte Ateş lebensgefährlich. Der Täter wird von ihr später als Mitglied der faschistischen Grauen Wölfe und Auftragskiller eingestuft. Die Genesung und Heilung von den Folgen des Attentats kostete sie sechs Jahre ihres Lebens. 1997 schloss sie ihr Studium an der FU Berlin mit dem zweiten Staatsexamen ab."

Seyran Ates über sich selbst:
Geboren bin ich am 20.04.1963 in Istanbul. Seit 1969 lebe ich in Berlin. Studium und Referendariat absolvierte ich ebenfalls in Berlin. Seit dem 22.07.1997 bis zum 11.08.2006 war ich als Rechtsanwältin tätig.

Aufgrund meiner türkisch-kurdischen Herkunft bin ich mit der Situation von Migrantinnen in Deutschland bestens vertraut. Natürlich auch, weil ich mich nahezu auch täglich mit Themen, wie Zwangsheirat, Ehrenmorde, häusliche Gewalt in Migrantenfamilien und Integrationspolitik beschäftige. Für mich ist dabei sehr wichtig, über Deutschlands Grenzen zu schauen. Dabei beschränke ich mich nicht auf die Türkei oder Europa, sondern bin der Ansicht, dass wir alle diese Themen international lösen müssen.

Jahrelanges politisches Engagement und Interesse für frauen- und minderheitenspezifische Themen haben sich auch in meiner anwaltlichen Arbeit deutlich gemacht. Und ich freue mich, meine politische Arbeit durch die Wahrnehmung von Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Interviews zu tagespolitischen Themen, hauptberuflich fortzusetzen.



Objektiv ist es aber leider das absolut falsche Signal, aufzugeben! Es könnte sein, dass es eine voreilige und von Panik geprägte Entscheidung war. Wer will ihr das aber vorwerfen?

Der Hintergrund muss unbedingt aufgeklärt und die Drohenden müssen zur Rechenschaft gezogen werden, soweit dies möglich ist. Morddrohungen dürfen sich niemals lohnen.

Polizeidienstsport im Freibad gratis

Nach einer Kooperationsvereinbarung der Berliner Bäderbetreiebe (BBB) mit der Berliner Polizei vom 19. Juni 2006 ist es Polizeibeamten aus Gründen einer sicherheitsverbessernden Präsenz gestattet, während der Sommersaison 2006 zur Ausübung des Dienstsportes die Freibäder der Berliner Bäderbetriebe kostenfrei zu nutzen. Die Beamten sind verpflichtet, sich beim Betreten und Verlassen unter Vorlage des Dienstausweises beim Aufsichtspersonal zu melden und diesem während ihres Aufenthaltes im Bad jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

Das hat am 13.07.2006 im Freibad Pankow nicht gereicht. Es musste Verstärkung her:

Ursächlich für den Polizeieinsatz am 13. Juli 2006 gegen 16.00 Uhr im Sommerbad Pankow war das Verhalten von ca. 200 Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die in den Bereichen der Rutsche und des Sprungturmes randalierten. Sie rissen die dort befindlichen Absperrseile und Haltestangen aus den Verankerungen und warfen diese während des Sprungbetriebes in das Sprungbecken. Badegäste, die sich an der Rutsche aufhielten, wurden mit Fäusten attackiert. Ferner kam es zu beleidigenden Äußerungen gegenüber dem eingesetzten Aufsichtspersonal der Berliner Bäderbetriebe (BBB).

Zum Zeitpunkt des Einsatzes, an welchem insgesamt 16 Einsatzkräfte der Berliner Polizei beteiligt waren, hielten sich nach Auskunft der BBB ca. 2.200 Badegäste im Freibad auf.

Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen wurde ein Diensthund eingesetzt. Bei zahlenmäßiger Überlegenheit des polizeilichen Gegenübers ist die Verwendung eines Diensthundes unter Führung eines Diensthundeführers ein ebenso geeignetes wie effizientes Einsatzmittel. Der Senat hält den situationsbedingten Einsatz von Diensthunden auch in einem Schwimmbad für angemessen. Neben der Fertigung eines polizeilichen Tätigkeitsberichtes wurden jeweils ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung sowie Diebstahls eingeleitet.

Zum Zeitpunkt des Vorfalls nahmen vier Beschäftigte der BBB die Betriebs- und Wasseraufsicht im Schwimm-, Sprung- und Erlebnisbereich des Freibades wahr. Die zahlenmäßig überlegenen Jugendlichen ignorierten die vom Aufsichtpersonal ausgesprochenen Ermahnungen und Verbote; die Situation eskalierte. Eine Durchsetzung der Haus- und Badeordnung und somit die Gewährleistung der Sicherheit der anderen Badegäste war für das vorhandene Aufsichtpersonal mit eigenen Kräften nicht mehr realisierbar.

Auf Grund der entstandenen akuten Gefährdungslage war eine Räumung des besagten Bereiches erforderlich. Beim Eintreffen der polizeilichen Einsatzkräfte flüchteten die randalierenden Jugendlichen in Richtung der Liegewiese. Eine Feststellung aller beteiligten Straftäter war somit nicht mehr möglich. Da nicht sichergestellt werden konnte, dass von den „unentdeckt“ im Freibad verbliebenen Personen nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen weitere Straftaten begangen werden und sie somit neue Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verursachen könnten, war die Schließung des Freibades erforderlich.

Da es seitens der Badegäste bezüglich des Polizeieinsatzes und der damit verbundenen Räumung des Freibades keine Beschwerden gab, geht der Senat davon aus, dass die Besucher des Bades Verständnis für diese Maßnahme aufbrachten und der Einsatz keine negativen Konsequenzen für das Image des Pankower Freibades zur Folge hat.
Seitens der BBB kommt ausschließlich den Erforder-nissen entsprechend qualifiziertes Personal zum Einsatz. Aufsichtskräfte unterziehen sich regelmäßigen Schulungen und erfüllen alle Voraussetzungen, die für die Durchsetzung der Haus- und Badeordnung sowie für die Gewährleistung der Betriebs- und Wasseraufsicht erforderlich sind. Des Weiteren nahmen die im Freibad Pankow beschäftigten Mitarbeiter vor Saisonbeginn an einem vom Polizeiabschnitt 17 initiierten Antigewaltseminar teil.
Vor diesem Hintergrund und den gezeigten Erfahrungen gibt es seitens des Senats keine Bedenken in Bezug auf die Befähigung des im Freibad Pankow beschäftigten Personals bezüglich der Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung im Bereich des Bades.
In der Konsequenz des Vorfalls wurde seitens der BBB die Anzahl der Wachschutzkräfte erhöht. Zusätzlich erfolgen Taschenkontrollen sowie verstärkte Maßnahmen zur Durchsetzung der Hausverbote vor Betreten des Kassenbereiches.

Nach Eintreffen der Einsatzkräfte beruhigte sich die Lage. Der Senat hält den Polizeieinsatz im Freibad Pankow für angemessen.
Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Durchsetzung der Haus- und Badeordnung innerhalb des Badebetriebes zeichnet ausschließlich das eingesetzte Personal der BBB verantwortlich. Bei einer Sicherheitsbesprechung zwischen Mitarbeitern der BBB und der zuständigen Polizeidirektion 1 wurde eine temporäre Unterstützung durch Präventionsmaßnahmen und den Einsatz uniformierter Präsensstreifen vereinbart. Weiter führende Konsequenzen für zukünftige Einsätze dieser Art sind nicht erforderlich.

(Antwort des Senators für Inneres in Berlin auf eine kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus)

Freitag, 1. September 2006

Studenten brauchen kein Auto - meint das Verwaltungsgericht Münster

Aus einem nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 21.07.2006 - Aktenzeichen 6 K 5279/03 - :

"....stellt der von der Klägerin seinerzeit erworbene Pkw entgegen Tz. 27.2.5. BAföGVwV verwertbares Vermögen dar, da nicht ersichtlich ist, daß ein Pkw für die allgemeine Lebensführung eines Studenten notwendig sein soll, was jedoch alleine den Vermögensschutz für Haushaltsgegenstände nach § 27 Abs. 2 Nr. 4 BAföG rechtfertigt. Insbesondere sind Studenten nicht in einem Maße typischerweise auf Mobilität angewiesen, dem lediglich mit einem eigenen Pkw Rechnung getragen werden könnte. Ihnen ist es vielmehr zuzumuten, am Ausbildungsort eine Wohnung zu nehmen und von dort mit öffentlichen Verkehrsmitteln, deren Benutzung im übrigen aufgrund der vielerorts bestehenden sog. „Semestertickets" nahezu kostenfrei ist, zur Ausbildungsstätte zu fahren,
vgl. OVG NRW, Beschluß vom 17. März 2006 - 4 B 399/06 - VG Minden, Urteil vom
15. Dezember 2005 - 9 K 4304/04 -, NRW-E; VG Köln, Urteil vom 21. März 2006 - 22 K 36 8366/04 Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Auflage, § 27 Rn. 11."

Deutsch-Niederländischer Polizei- und Justizvertrag seit 01.09.2006 in Kraft

Für die bilaterale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlanden in Fragen der inneren Sicherheit beginnt ein neuer Zeitabschnitt. Am 1.September 2006 tritt der deutsch-niederländische Polizei- und Justizvertrag in Kraft. Er löst die Vereinbarung vom 17.April 1996 über die polizeiliche Zusammenarbeit im deutsch-niederländischen Grenzgebiet ab. Ohne die Beschränkung auf Grenzgebiete können deutsche und niederländische Sicherheitsbehörden nun bei der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung weit reichend und intensiv zusammenarbeiten. Damit erreicht die zwischenstaatliche Zusammenarbeit Deutschlands mit den Niederlanden beim Kampf gegen internationale Kriminalität und grenzüberschreitende Gefahren ein ebenso hohes Niveau wie mit der Schweiz und mit Österreich. Die jahrelangen guten und partnerschaftlichen Beziehungen zwischen den Sicherheitsbehörden beider Länder werden dadurch weiter verstärkt.

Besonders wichtig ist die Regelung des Vertrages, nach der nunmehr Polizeikräfte des anderen Landes zur Unterstützung angefordert werden können. Diese Polizeikräfte dürfen dabei unter Leitung des "Gastlandes" auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Diese Möglichkeit ist für sportliche Großanlässe wichtig (z.B. Euro 2008 in Österreich und der Schweiz), die ein hohes Polizeiaufgebot zur Sicherung von Verkehrswegen und Spielstätten erfordern. Solche Unterstellungen werden künftig aber auch bei Einsätzen zur Gefahrenabwehr in der Form gemeinsamer Streifen und gemeinsam besetzter Observationsgruppen an Bedeutung gewinnen.

Aus einer Pressemitteilung desBundesinnenministeriums.

BRUTTOLOHN VON 1.084 EURO ERGIBT NETTO EIN HARTZ-IV-EINKOMMEN

Eine alleinstehende Person müsste einen Bruttolohn von 1.084 Euro erhalten, um netto mit etwa 830 Euro den gleichen Betrag zur Verfügung zu haben wie ein vergleichbarer Arbeitslosengeld-II-Empfänger.
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/2448) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/2159) hervor. Alleinerziehende mit einem über 15-jährigen Kind müssten brutto 1.615 Euro (Lohnsteuerklasse II) verdienen, um netto einschließlich Kindergeld auf das Hartz-IV-Einkommen von 1.292 Euro zu kommen.
Bei zwei über 15-jährigen Kindern müsste das Bruttoarbeitsentgelt 2.159 Euro betragen, um unter dem Strich über 1.727 Euro verfügen zu können. Bei drei über 15-jährigen Kindern wären brutto 2.763 Euro erforderlich, um netto 2.174 Euro übrig zu haben.
Die Regierung weist in der Antwort aber ausdrücklich darauf hin, dass solche Fallkonstellationen ohne anrechenbares Einkommen des Alleinerziehenden oder eines der Kinder "in der Lebenswirklichkeit" höchst selten vorkommen.
Bei Ehepaaren müsste ein Alleinverdiener (Lohnsteuerklasse III) 2.078 Euro brutto nach Hause bringen, um mit einem über 15-jährigen Kind 1.745 Euro netto zu haben. Bei zwei über 15-jährigen Kindern wären es 2.505 Euro, um davon 2.151 Euro zu behalten, und bei drei über 15-jährigen Kindern 2.868 Euro, um netto über 2.484 Euro verfügen zu können.
Für diese Konstellationen gibt es laut Regierung bei den genannten Bruttolöhnen keinen Anspruch auf Wohngeld. Für Alleinerziehende mit zwei oder drei Kindern und Ehepaare mit einem Kind läge dafür das monatliche Gesamteinkommen zu hoch.
In den übrigen Fällen könnte sich ein Wohngeldanspruch erst dann ergeben, wenn die zu berücksichtigende Bruttokaltmiete jeweils über dem Bundesdurchschnitt liegt. Auch bestünde in diesen Fällen kein Anspruch auf den Kinderzuschlag.
Wie es in der Antwort weiter heißt, beträgt das Bruttoeinkommen, von dem an kein ergänzendes Arbeitslosengeld II mehr gezahlt wird, für Alleinstehende 1.101 Euro, für Alleinerziehende mit einem Kind über 15 Jahren 1.168 Euro, mit zwei Kindern über 15 Jahren 1.233 Euro und mit drei Kindern über 15 Jahren 1.234 Euro.
Für Ehepaare mit einem Kind über 15 Jahren liege die Grenze bei einem Bruttolohn von 1.566 Euro, mit zwei Kindern über 15 Jahren bei 1.573 Euro und mit drei Kindern über 15 Jahren bei 1.579 Euro. Dabei müssten die genannten Personen jeweils eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Bei den genannten Bruttolöhnen würde sich das verfügbare Nettoeinkommen bei Alleinstehenden auf 841 Euro, bei Alleinerziehenden mit einem über 15-jährigen Kind auf 1.262 Euro, mit zwei über 15-jährigen Kindern auf 1.642 Euro und mit drei über 15-jährigen Kindern auf 2.025 Euro belaufen.
Bei Ehepaaren mit einem über 15-jährigen Kind wären es 1.532 Euro netto, bei zwei über 15-jährigen Kindern 1.940 Euro netto und bei drei über 15-jährigen Kindern 2.295 Euro netto. Die darin eingerechneten Kinderzuschläge würden längstens 36 Monate gezahlt, so die Regierung.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 249 vom 01.09.2006

Mehr Todesfälle in Berliner Haftanstalten

Die Antwort auf eine kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus gibt einen Überblick über Zahl und Ursachen von Todesfällen in Berliner Haftanstalten. Im Jahr 2005 gab es 16 Todesfälle, davon 6 Suizidfälle. Allein vom 01.01.2006 bis zum 21.08.2006 waren es bereits 16 Todesfälle, davon 8 Suizide. Jeder Todesfall in Haftanstalten führt zur Durchführung staatsanwaltlicher Ermittlungen. Einzelheiten hier.