Mittwoch, 31. Mai 2006

Steinmarder in Lichtenrade

Die possierlichen Tierchen nerven auf die Dauer. Erst einmal die Rechtsgrundlagen sammeln:

Bundesjagdgesetz, Landesjagdgesetz Berlin,

Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten,

Verordnung über die Verwendung von Bleischrot bei der Jagdausübung,

Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung,

Verordnung über die Höhe der Jagdabgabe.

Hinweise gibt auch das Forstamt:
Ausserhalb von Jagdflächen, insbesondere in sogenannten "befriedeten Gebieten" wie zum Beispiel Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen oder Gärten ist eine Jagdausübung aus Sicherheitsgründen gesetzlich verboten. In Ausnahmefällen kann die Jagdbehörde auf Antrag des Grundstückseigentümers allerdings eine beschränkte Jagdausübung durch ausgewählte Jäger genehmigen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass eine gefahrlose Schussabgabe möglich ist.

Ein Anspruch auf Ersatz von durch Wildtiere angerichteten Schäden besteht ausserhalb von Jagdbezirken nicht. Für die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden muss der Eigentümer selbst Sorge tragen.
Bleiben die Tipps vom Anfang.

Und das "Wildschweintelefon", das die Berliner Forstverwaltung ab Donnerstag, dem 01. Juni 2006, anbietet.

Telefonnummer 030/64 19 37 - 23 (E-Mail: wildtiere@senstadt.verwalt-berlin.de) hilft weiter bei allen Fragen, die mit Wildtieren in Berlin zusammenhängen (Wildschweine, Rehe, Füchse, Marder, Waschbären u. a.). Aber nur montags, mittwochs und donnerstags von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr, dienstags von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

Montag, 29. Mai 2006

Eigenwirtschaftliche Pferdebetreuung

Der Kollege Sokolowski berichtet von den Grenzen des Unfallversicherungsschutzes bei der Betreuung fremder Pferde. Einzelheiten hier.

Neuer Führerschein im EU-Ausland muss anerkannt werden

Die dritte Kammer des Europäischen Gerichtshofs hat am 06.04.2006 (C‑227/05) mit weit reichender Wirkung beschlossen:

1. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 verwehrt es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.

2. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439 in der Fassung der Richtlinie 97/26 verwehrt es einem Mitgliedstaat, bei dem die Umschreibung eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen gültigen Führerscheins in einen nationalen Führerschein beantragt wird, unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, diese Umschreibung davon abhängig zu machen, dass eine erneute Untersuchung der Fahreignung des Antragstellers vorgenommen wird, die nach dem Recht des erstgenannten Mitgliedstaats zur Ausräumung entsprechender Zweifel aufgrund von Umständen erforderlich ist, die vor dem Erwerb des Führerscheins in dem anderen Mitgliedstaat bestanden.


Im Laufe der 90er-Jahre wurde Herr H. wegen Verstößen gegen betäubungsrechtliche Vorschriften zu Haftstrafen verurteilt. Mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts Ansbach – Schöffengericht – vom 13. Juni 1996 wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und für eine „Sperrfrist“ von 18 Monaten, die am 20. Dezember 1997 ablief, der Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis untersagt.

Anschließend verlegte Herr H. aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz nach Österreich. Am 18. Juni 2002 erhielt er, nachdem er sich in diesem Mitgliedstaat einer medizinischen und einer psychologischen Begutachtung zum Nachweis seiner Fahreignung unterzogen hatte, einen österreichischen Führerschein für die Klassen A und B.

Im Juli 2003 beantragte Herr H., der nunmehr wieder in Deutschland wohnte, beim Landratsamt München als Fahrerlaubnisbehörde des Freistaats Bayern die Umschreibung seiner österreichischen Fahrerlaubnis in eine deutsche. Sein Antrag wurde dahin aufgefasst, dass nach § 28 Absatz 5 FeV das Recht begehrt werde, von der österreichischen Fahrerlaubnis im deutschen Hoheitsgebiet Gebrauch zu machen. Das Landratsamt München vertrat den Standpunkt, dass der österreichische Führerschein von Herrn Halbritter nach § 28 Absatz 4 Nummer 3 FeV in Deutschland nicht anerkannt werden könne, da ihm in diesem Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis entzogen worden sei. Im Laufe des Verwaltungsverfahrens forderte es unter Verweis auf u. a. § 11 Absätze 2 und 3 Nummer 5 Buchstabe b FeV von Herrn Halbritter die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, das seine Fahreignung belege.

Die zuständigen österreichischen Behörden legten dem Landratsamt München am 9. September 2003 eine am 3. April 2002 vom Kuratorium für Verkehrssicherheit Tirol erstellte medizinisch-psychologische Stellungnahme vor, in der bescheinigt wurde, dass Herr Halbritter aus psychologischer Sicht zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet sei.

Mit Bescheid von 16. Oktober 2003 lehnte das Landratsamt München den Antrag von Herrn Halbritter mit der Begründung ab, dass die seit dem Entzug seiner deutschen Fahrerlaubnis bestehenden Zweifel an seiner Fahreignung nur durch ein nach den in Deutschland geltenden Normen erstelltes und positiv ausgefallenes medizinisch-psychologisches Gutachten ausgeräumt werden könnten. Die zuständigen Stellen waren aus verschiedenen Gründen der Auffassung, dass die österreichische Stellungnahme keinem den nationalen Normen entsprechenden Gutachten gleichkomme.

Diese Argumentation verstößt gegen europäisches Recht.

Samstag, 27. Mai 2006

Ergebnisse der Pressekonferenz zum Amoklauf am Hauptbahnhof

Weitere Pressemitteilung der Berliner Polizei zum Amoklauf am Haupbahnhof: 27.05.2006 - 18:50 Uhr - Verletzte nach Messerangriff - Eines der ersten Opfer offenbar HIV-Positiv:

Nach dem Amoklauf eines 16-jährigen Schülers am Rande der Eröffnung des Berliner Hauptbahnhofes in der vergangenen Nacht haben sich neue Erkenntnisse herausgestellt.

Nach den Angaben einer der zuerst verletzten Personen ist diese HIV-Positiv. Eine Infektion der im Anschluss verletzten Menschen ist nicht zwingend die Folge, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Daher werden alle bei den Angriffen verletzten Personen gebeten, sich umgehend zur ärztlichen Begutachtung in die Rettungsstelle des Klinikums der Charité Campus Mitte, Schumannstraße 20-21, oder zur Rettungsstelle Innere Medizin des Campus Rudolf-Virchow-Klinikums am Augustenburger Platz 1 im Wedding zu begeben. Wer keine Möglichkeit hat, sich selbst in die Rettungsstellen zu begeben, kann die Polizei über den Notruf 110 alarmieren.

Weitere Informationen zum Stand der Ermittlungen und dem Geschehensablauf gaben Polizeivizepräsident Gerd Neubeck, Innensenator Dr. Ehrhart Körting, der amtierende Landesbranddirektor Wilfried Gräfling, die Leitende Oberstaatsanwältin Ute Segelitz und der Leiter der 3. Mordkommission des Landeskriminalamtes Klaus Ruckschnat auf einer Pressekonferenz im Polizeipräsidium in Berlin-Tempelhof am Nachmittag bekannt.

Demnach bemerkten Zeugen den 16-jährigen Neuköllner Schüler in Begleitung mehrerer Bekannter schon eine Stunde vor dem Eingang der ersten Notrufe bei Polizei und Feuerwehr am Washingtonplatz auf der Eröffnungsfeier. Bereits hier machte der Jugendliche einen stark alkoholisierten Eindruck. Nach dem Ende der Veranstaltung entfernten sich Tausende Besucher vom Hauptbahnhof in alle Richtungen. Gegen 23 Uhr 30 gingen, wie berichtet, die ersten Notrufe ein. Die Ermittlungen ergaben, dass der Schüler zuerst östlich des Reichstages offenbar ziellos Passanten angegriffen hatte. Er rempelte sie an und stach ihnen mit einem Messer teilweise von hinten in den Rücken, das Gesäß oder in den Oberschenkel. Andere wurden hingegen auch von vorne angegriffen. Sein Weg führte vom Reichstag über das Reichstagsufer, die Wilhelmstraße, Luisenstraße, Adele-Schreiber-Krieger-Straße bis zum Kapelle-Ufer, wo er von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes des Veranstalters festgehalten wurde, da er einer Frau in den Magen geboxt hatte. Als ein Zeuge ihn als den Täter zu den zahlreichen Angriffen identifizierte, übergaben ihn die Mitarbeiter gegen 23 Uhr 46 an die Polizei. Weitere Zeugen erkannten den Jugendlichen auf vorgelegten Lichtbildern als Angreifer wieder.

In seiner Vernehmung zeigte er sich gesprächsbereit, bestritt jedoch die Taten entschieden und verwies auf Erinnerungslücken. Er wird noch heute vom Bereitschaftsstaatsanwalt einem Richter zum Erlass eines Haftbefehls vorgeführt. Die Tatwaffe, ein Messer, hatte der Schüler offenbar schon vorher mit sich geführt. Hinweise zur Motivation des Täters, der bisher nur wegen einer einfachen Körperverletzung sowie einer Sachbeschädigung polizeilich in Erscheinung getreten war, haben die Ermittler zurzeit noch nicht.

Von den im Moment 28 erfassten Verletzten befinden sich noch 15 in stationärer Behandlung, Lebensgefahr besteht bei keinem mehr. Über 60 Zeugen sagten bisher bei den Ermittlern aus. Trotzdem sucht die Polizei noch nach weiteren Hinweisgebern, um den Tatablauf möglichst lückenlos zu rekonstruieren. Hinweise sowie Auskünfte, ob Verwandte von den Angriffen betroffen sind, werden unter der Rufnummer 030/4664-911301 entgegen genommen bzw. erteilt.

Nach Einschätzung der an der Pressekonferenz teilnehmenden Verantwortlichen ist die Tat in seiner Form atypisch und ein absoluter Einzelfall. Bei aller Planung und Vorbereitung ist ein solches Ereignis nicht vorhersehbar und daher kaum zu vermeiden. Der Einsatzverlauf ist aus Sicht von Polizei und Feuerwehr „nahezu sensationell schnell“ und hochprofessionell erfolgt.


Inzwischen soll das Amtsgericht Tiergarten einen Haftbefehl gegen den Festgenommenen erlassen haben.

Volker Beck von Rechtsradikalen zusammengeschlagen

Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, wurde während eines Interviews vor laufenden Fernsehkameras von etwa 20 Jugendlichen umringt und angegriffen. Wie ein Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen in Berlin mitteilte, zog sich Beck eine Platzwunde und einen Bluterguss am Auge zu. Die Polizei schritt laut Augenzeugenberichten bei dem Zwischenfall nicht ein.

Passiert in Moskau.

Einzelheiten bei tagesschau.de

HIV-Gefahr nach Amoklauf am Hauptbahnhof in Berlin?

Eines der ersten Opfer des Messerstechers vom Hauptbahnhof gab an, HIV-infiziert zu sein. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass spätere Opfer durch das blutige Messer infiziert worden sein könnten. Der die Tat leugnende 16jährige Neuköllner, der, wie man liest, weder Migragtionshintergrund habe noch als Rechtsradikaler einzustufen sei, trug das Messer bei sich, als er festgehalten wurde, weil er einer Frau grundlos in den Bauch geboxt habe und danach von Augenzeugen als der Messerstecher identifiziert worden sein soll.

Einzelheiten bei focus.msn

Gemeinsames Tarifregister Berlin-Brandenburg

Nach § 7 des Tarifvertragsgesetzes sind alle Tarifvertragsparteien verpflichtet, den obersten Arbeitsbehörden der Länder, auf deren Gebiet sich ihre Tarifverträge erstrecken, entsprechende Tarifvertragstexte zu übersenden. Dies sind für Berlin die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen und für Brandenburg das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie.

Anfragen sind jetzt per E-Mail hier möglich.

Die Branchen, für die Tarifverträge vorliegen, sind hier aufgelistet.

Mehr zum Downloadangebot.

Antworten auf Fragen des Abgeordneten Giyasettin Sayan (Die Linkspartei.PDS)

Im Jahr 2005 wurden im Land Berlin von insgesamt 3.874 verurteilten Heranwachsenden 28 nach Erwachsenenstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung und 277 unter Anwendung des Jugendstrafrechts zu Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Mehr hier.

Streichungen aus Berliner ULV (Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis)

Ene befristete Streichung aus dem ULV zur Folge hätte,

a) wenn eine für das Unternehmen verantwortlich handelnde Person nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die ihre Zuverlässigkeit im Hinblick auf eine Bewerbung in Frage stellt, also etwa die Voraussetzungen des § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen oder die Person in entsprechender Weise wegen Delikten wie Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Vorteilsgewährung, Bestechung, Preisabsprachen belangt oder bei einer Verfahrenseinstellung zu einer Zahlung von wenigstens 2.500,- € veranlagt worden ist,

b) bei wiederholter Verletzung umweltrelevanter Bestimmungen, die mit einem Bußgeld von wenigstens 2.500,- € geahndet wurden.

Eine befristete Streichung erfolgt auch, wenn dem Unternehmen Verstöße gegen das Berliner Vergabegesetz (VgG Bln) vom 9. Juli 1999 nachgewiesen werden.

Unternehmen, denen die vorgenannten Verstöße nachgewiesen worden sind, werden nicht in das ULV aufgenommen. Die Eintragung in das ULV erfolgt freiwillig und ist keine zwingende Voraussetzung zur Teilnahme am Wettbewerb um Bauaufträge des Landes Berlin.

Seit 2003 wurden 12 Unternehmen aus dem ULV gestrichen, denen erhebliche gesetzliche Verstöße nachgewiesen worden sind, darunter 7 Unternehmen wegen Preisabsprachen, 3 Unternehmen wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz, 1 Unternehmen wegen fehlender Arbeitserlaubnis und 1 Unternehmen wegen Bestechung.

Die Zuverlässigkeit von Bewerberinnen bzw. Bewerbern um öffentliche Bauaufträge wird ferner durch die Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister, der nicht älter als drei Monate sein darf, überprüft.

Diese Informationen stammen aus der Anwort auf eine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus. Mehr hier.

Zu einem Korruptionsregister vgl. hier und hier.

Amokläufer mit Messer am Hauptbahnhof in Berlin

Die Pressemeldungen der Berliner Polizei:

Eingabe: 27.05.2006 - 10:00 Uhr
Verletzte nach Messerangriff - Täter festgenommen

Bei einem Amoklauf in Berlin- Mitte hat am späten Freitagabend ein 16-jähriger Jugendlicher aus Neukölln mindestens 25 Menschen verletzt, nach bisherigen Erkenntnissen sechs davon schwer.

Der junge Mann hatte gegen 23 Uhr 30 im Regierungsviertel wahllos auf Frauen und Männer eingestochen, die größtenteils von der Eröffnung des Hauptbahnhofs kamen und nach Hause wollten. Die Verletzten wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht. Polizei und Feuerwehr waren mit einem Großaufgebot im Einsatz. Der Verdächtige konnte noch am Tatort festgenommen werden.

Die Hintergründe der Tat sind noch völlig unklar. Das Morddezernat des Landeskriminalamtes hat die Ermittlungen übernommen. Einzelheiten sollen heute auf einer Pressekonferenz am Mittag genannt werden. Der Neuköllner ist bereits polizeilich mit einer Körperverletzung und mit Sachbeschädigung in Erscheinung getreten. Die Ermittlungen dauern an.

Eingabe: 27.05.2006 - 10:50 Uhr Amoklauf - Polizei sucht Zeugen – Hinweistelefon geschaltet Mitte

Die Polizei sucht nach weiteren Zeugen die Angaben zu dem Amoklauf gestern Abend gegen 23 Uhr 30 in Berlin Mitte machen können.

Wie berichtet hatte ein 16-Jähriger aus Neukölln vermutlich wahllos auf Passanten eingestochen, die auf dem Rückweg von der Feier zur Eröffnung des Berliner Hauptbahnhofes waren.

Nach aktuellem Stand sind 28 Personen durch Stiche aber auch durch Schläge verletzt worden, von denen 24 in verschiedene Krankenhäuser gebracht wurden. Während 15 Personen zur stationären Behandlung in den Krankenhäusern blieben, konnten 9 Personen nach ambulanter Behandlung wieder entlassen werden. Ein zunächst lebensgefährlich verletztes Opfer befindet sich inzwischen nicht mehr in Lebensgefahr.

Der vermutlich stark alkoholisierte 16-jährige Tatverdächtige konnte von Polizisten bereits am Tatort festgenommen werden. Die weiteren Hintergründe sind noch nicht geklärt, die 7. Mordkommission hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Die Polizei bittet Zeugen sich unter der Rufnummer 4664- 911301 bei der Mordkomission oder jeden anderen Polizeidienststelle zu melden.

Donnerstag, 25. Mai 2006

Berlin stellt Regierungsreferendare ein

Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres: Das Land Berlin stellt am 1. November 2006 zwölf Regierungsreferendarinnen und Regierungsreferendare ein.

"Wir freuen uns über Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium der Wirtschafts-, Finanz-, Sozial-, Verwaltungs- oder politischen Wissenschaft an einer Universität mit Diplomprüfung oder Masterabschluss mit gutem Erfolg abgeschlossen haben. In Betracht kommt auch der Masterabschluss in einer vergleichbaren Studienfachrichtung an einer Fachhochschule, wenn er den Zugang zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst eröffnet."


Ausschreibung und Anforderungsprofil sind veröffentlicht.

Mittwoch, 24. Mai 2006

1,3 Milliarden EURO für Mietzahlungen bei Hartz IV-Fällen 2006 in Berlin erwartet

Der Tagesspiegel berichtet über eine Steigerung der Ausgaben für Mieten von Hartz IV -Empfängern 2006 um rund 130 Millionen EURO auf 1,3 Millionen EURO in Berlin. Die Regeln für die akzeptierte Miethöhe stehen in den Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II (AV-Wohnen) Vom 7. Juni 2005 - GesSozV I C 2/I C 12 - der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz in Berlin. Die Regelung der Mietkostenübernahme bei Haftfällen in Verfahrensregelungen für Leistungsansprüche nach SGB II bei Inhaftierten Kosten für die Wohnung gem. § 22 SGB II ist hier zu finden. Die Behandlung von Renovierungskostenerstattungen und Heizkostenhilfen ist auch veröffentlicht.
Mehr im Tagesspiegel.

Die Behandlung der Betroffenen, die eine "zu hohe" Miete zahlen müssen wird in einer Senatspressemitteilung angesprochen:
"Seit Beginn dieses Jahres überprüfen die Jobcenter nun die Mieten der Leistungsempfänger, ob sie diesen Richtwerten entsprechen. Zur rechtskonformen Umsetzung der AV Wohnen hat die Senatssozialverwaltung den Jobcentern ein Informationsblatt als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt. Mit diesem Vordruck werden die Betroffenen über das Vorgehen und das Prüfverfahren bei Mieten, die
über den Richtwerten liegen, informiert.
So muss zum Beispiel ausgeschlossen werden, dass ein Ausnahme- oder Härtefall vorliegt, bevor Maßnahmen zur Mietsenkung eingeleitet werden können. Muss die Miete gesenkt werden, hat der Betroffene verschiedene Möglichkeiten dazu: durch Verhandlungen mit dem Vermieter, durch eine Untervermietung oder durch eine Eigenbeteiligung an der Miete. Kann das im Einzelfall nicht realisiert werden, wird der Betroffene zum Umzug in eine kostengünstigere Wohnung aufgefordert, sofern dadurch tatsächlich Einsparungen erzielt werden. Hierzu wird zunächst eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt.

Die Jobcenter haben festgestellt, dass in den ersten vier Monaten dieses Jahres die Richtwerte in 5.404 Fällen überschritten wurden, darunter viele Härte- oder Ausnahmefälle. In 2.654 dieser Fälle haben die Jobcenter zur Senkung der Mietkosten aufgefordert. In 64 Fällen wurde bereits eine Senkung der Mietkosten realisiert, in zwölf Fällen davon durch einen Umzug. In einem Fall musste in dem entsprechenden Zeitraum ein Umzug angeordnet werden. Andere Betroffene sind bereits freiwillig umgezogen. In wie vielen Fällen es diese freiwilligen Umzüge gab, ist allerdings nicht festzustellen. Zum Teil wurden diese Umzüge bereits im vergangenen Jahr nach Bekanntgabe der Richtwerte durchgeführt.§

Senatorin Dr. Knake-Werner: "Unsere Berliner Regelung zur Angemessenheit der Wohnkosten hat sich bewährt, denn nur wenige der vielen Hartz-IV-Betroffenen mussten umziehen. Wir haben damit unser Ziel erreicht, Umzugswellen und eine soziale Entmischung in den Wohngebieten zu verhindern."

Paul Schäfer - "Colonia Dignidad" - in Chile zu 20 Jahren Haft verurteilt

Via FAZ.NET : Der frühere Chef der berüchtigten Deutschen-Siedlung „Colonia Dignidad“, Paul Schäfer, ist in Chile zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der gebürtige Deutsche sei wegen des Mißbrauchs von 25 Kindern schuldig gesprochen worden, teilte das zuständige chilenische Gericht am Mittwoch mit. Zum vollständigen Bericht.

Arbeitsrecht in Kurzfassung

Via FINBLOG: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales steltte einen Überblick über arbeitsrechtliche Grundlagen als pdf-Datei zur Verfügung.

Dienstag, 23. Mai 2006

Reform des Unterhaltsrechts - Kurzüberblick

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages veröffentlicht eine Zusammenfassung der vorgesehenen Änderungen im Unterhaltsrecht. Kernpunkte:

"Künftig soll nach dem Entwurf der Kindesunterhalt Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen haben und auf diese Weise unter anderem die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger reduziert werden. § 1609 des Entwurfs soll das bisherige Zusammenspiel von § 1582 und § 1609 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ersetzen. Die nach dem Entwurf vorgesehene Rangfolge bezüglich des Unterhaltsanspruchs stellt sich wie folgt dar:

- Im ersten Rang steht nun allein der Unterhaltsanspruch der minderjährigen sowie der ihnen gleichgestellten Kinder, so dass zuerst Unterhaltsansprüche der Kinder in voller Höhe befriedigt werden müssen, bevor Ehegatten oder geschiedene Ehegatten berücksichtigt werden können.

- Im zweiten Rang stehen alle kinderbetreuenden Elternteile, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder waren bzw. gemeinsam oder allein ein Kind erziehen, sowie Ehegatten – auch nach der Scheidung – bei langer Ehedauer, da hier über Jahre hinweg Vertrauen in die eheliche Solidarität gewachsen ist.

- Im dritten Rang stehen die Ehegatten, die nur verhältnismäßig kurze Zeit verheiratet waren, und diejenigen, die keine Kinder betreuen.

Mit der Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I, S. 3396) werden Lebenspartner Ehegatten gleichgestellt; diese gesetzgeberische Wertung wird in der Neuregelung der unterhaltsrechtlichen Rangfolge nachvollzogen.

Die Zusammenfassung ist hier zu finden.

Montag, 22. Mai 2006

18 Punkte in Flensburg: Fahrerlaubnis weg - egal ob Berufskraftfahrer oder nicht

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Trier:

Einem Berufskraftfahrer, für den im Verkehrszentralregister 18 Punkte eingetragen sind, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, ohne dass er sich mit Erfolg darauf berufen könnte, dass die Verkehrsverstöße lediglich im Rahmen seiner Berufsausübung begangen worden sind. Dies ist einem Beschluss der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier vom 18. Mai 2006 (Az.: 2 L 399/06.TR) zu entnehmen.

Der Entscheidung lag der Antrag eines LKW-Fahrers zugrunde, bei dem sich innerhalb eines Zeitraums von ungefähr sechs Jahren insgesamt 18 Punkte - im Wesentlichen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Nichteinhaltung des erforderlichen Mindestabstands auf Autobahnen - angesammelt hatten. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Gegen die sofort vollziehbare Entscheidung suchte der Antragsteller um einstweiligen Rechtsschutz beim VG Trier nach, indes ohne Erfolg. Die Richter führten zur Begründung aus, gerade Verkehrsteilnehmer die sich häufig im Straßenverkehr bewegten, seien in besonderer Weise verpflichtet, die Verkehrsregeln einzuhalten, was der Antragsteller trotz mehrfacher Hinweise des Antraggegners und auch nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht getan habe. Auch auf seine beruflichen Belange könne keine Rücksicht genommen werden, weil es sich bei § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG, der die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten vorsehe, um zwingendes Recht handele.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb von zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. (Az.: 2 L 399/06.TR)

Sonntag, 21. Mai 2006

Berliner Wohnungseigentümer haften für Straßenreinigungskosten als Gesamtschuldner

Trotz Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt, (BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05) haftet in Berlin jeder einzelne Wohnungseigentümer mit der vollen Schuld für die Straßenreinigungsentgelte und nicht nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil. Dies beruht auf § 7 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes. So hat es jedenfalls das Kammergericht in seinem am 06.04.2006 verkündeten Urteil (1 U 96/05) entschieden. Dies entnimmt das Gericht den Regelungen des der § 7 Absatz 2 Satz 2 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes und § 427 BGB.

Einzelheiten hier.

Samstag, 20. Mai 2006

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf der langen Bank

Ob es an der frühen Beschlussunfähigkeit des Bundestages am 19.05.2006 lag, oder ob der Gesetzentwurf des AGG entgegen den Erwartungen kurzfristig von der Tagesordnung genommen wurde, weiß ich nicht. Der Kollege Wüst hat jedenfalls schon darauf hingewiesen, dass dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung stand. Das AGG oder eine andere Regelung sollte jedenfalls allein aus wirtschaftlichen Gründen nicht allzu lange auf sich warten, da die die Fristen zur notwendigen Umsetzung der Richtlinien der EG in nationales Recht teilweise schon abgelaufen sind und Strafzahlungen von 900.000,00 € pro Tag denkbar sind, wenn die Richtlinien nicht umgesetzt werden. Richtlinien, Hinweise speziell zu recht geringen Auswirkungen auf die Vertragsfreiheit im rein zivilrechtlichen Bereich - speziell Mietrecht . und die Quellen sind hier zusammengefasst.

Donnerstag, 18. Mai 2006

Hürdenlauf künftiger Anwaltsnotare

Vorschlag des Deutschen Anwaltsvereins für die Regelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat:

§ 6 BNotO ist danach folgendermaßen neu zu fassen:

§ 6 Abs. 1 bleibt unverändert.

„(1) Nur solche Bewerber sind zu Notaren zu bestellen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Leistungen für das Amt des Notars geeignet sind. Bewerber können nicht erstmals zu Notaren bestellt werden, wenn Sie bei Ablauf der Bewerbungsfrist das sechzigste Lebensjahr vollendet haben.“

§ 6 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

„(2) In den Fällen des § 3 Absatz 2 soll in der Regel als Notar nur bestellt werden, wer bei Ablauf der Bewerbungsfrist seit mindestens fünf Jahren hauptberuflich als Rechtsanwalt tätig gewesen ist und die notarielle Fachprüfung abgelegt hat.“

Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

„(3) Die notarielle Fachprüfung kann ablegen, wer 120 Urkundsgeschäfte entworfen und beurkundet hat (Grundpraxis) und einen von den beruflichen Organisationen ver-anstalteten Vorbereitungskurs auf das Notariat von wenigstens 120 Zeitstunden be-sucht hat.“

Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:

„(4) Die notarielle Fachprüfung wird schriftlich abgelegt. Sie erstreckt sich auf fünf Aufsichtsarbeiten aus folgenden Gebieten:

1. Beurkundungsrecht, Berufsrecht einschließlich Dienstordnung für Notarinnen und Notare,
2. Handels- und Gesellschaftsrecht,
3. Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht einschließlich Wohnungseigentums-recht,
4. Familienrecht,
5. Erbrecht,

die in jeweils fünf Stunden unter Aufsicht zu fertigen sind. Die anonym zu fertigenden Arbeiten werden von drei Prüfern unabhängig von einander begutachtet. Zwei der Prüfer sollen Anwaltsnotare sein. Über das Ergebnis der Prüfung entscheidet die Mehrheit der Prüfer, die für die Bewertung der Einzel- und Gesamtleistung die für die zweite juristische Staatsprüfung geltende Punkteskala zugrunde zu legen hat. Die Prüfung kann einmal, auch zur Notenverbesserung wiederholt werden.“

Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst:

„(5) Die Reihenfolge bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern richtet sich nach der persönlichen und fachlichen Eignung. Die fachliche Eignung wird be-messen zu 40 v.H. durch die die juristische Ausbildung abschließende Staatsprüfung, zu 40 v.H. durch das Ergebnis der notariellen Fachprüfung, zu 20 v.H. durch notarspe-zifische Vorbereitungsleistungen, die über die Grundpraxis hinausreichen. Werden solche Leistungen nicht dargetan, werden die offenen 20 v.H. bestimmt durch das Ergebnis der notariellen Fachprüfung zu 15. v.H. und die restlichen 5 v.H. durch jen-seits der allgemeinen Wartefrist zurückgelegte längere Tätigkeit als Rechtsanwalt, wenn diese mindestens 1 Jahr beträgt, sonst ausschließlich durch das Ergebnis der notariellen Fachprüfung.“

Folgender neuer Absatz 6 wird angefügt:

„(6) Sind die Ergebnisse der notariellen Fachprüfung bei mehreren Bewerbern um eine konkret zu besetzende Notarstelle gleichwertig oder annähernd (Spielraum: 10 v.H. ) gleichwertig, haben die Bewerber sich einem Fachgespräch zu unterziehen, auf dessen Grundlage die Entscheidung über die Bestellung getroffen wird.“


Folgender neuer Absatz 7 wird angefügt:


„(7) Die Landesregierungen werden ermächtigt, das Nähere zur Durchführung des Verfahrens und der notariellen Fachprüfung durch Rechtsverordnung zu bestimmen.“

Kosten der Sozialgerichtsbarkeit

Aus Heute im Bundestag Nr. 155 vom 18.05.2006:

Auf den Bund kommen auf Grund von Sozialgerichtsprozessen im Zuge der Hartz-IV-Reform in diesem Jahr Kosten in Millionenhöhe zu. In den ersten vier Monaten des Jahres 2006 seien bereits 2,86 Millionen Euro an Kosten angefallen, heißt es in einer Antwort der Regierung (16/1482) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/1361).
Im Jahr 2005 seien dafür 3,06 Millionen Euro ausgegeben worden. Die Regierung weist darauf hin, dass die anfallenden Kosten "im Zuge der Verwaltungskostenerstattung mit dem Bund abgerechnet" würden. Neben den Arbeitsgemeinschaften und Agenturen für Arbeit rechneten auch die für die Abwicklung des Arbeitslosengeldes II zugelassenen kommunalen Träger die bei ihnen anfallenden Gerichts- und ähnliche Kosten auf diese Weise mit dem Bund ab.
Die Abgeordneten wollten von der Bundesregierung auch wissen, welche Zunahme von Verfahren an Sozialgerichten im Bereich der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe es bis Ende März 2006 gegeben habe. Zudem fragen sie, in wie vielen dieser Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden sei. Dazu lägen ihr bislang keine Zahlen vor, schreibt die Regierung in der Antwort.
Die Linke hatte sich in ihrer Anfrage auf einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (16/1028) bezogen. Die Länderkammer will die Gebührenfreiheit für Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte in sozialgerichtlichen Verfahren abschaffen.
Als Ziel des Entwurfs wird unter anderem benannt, die Zahl der Klagen vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu vermindern. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es bereits heute eine Eingangs- und Kostenflut bei sozialgerichtlichen Verfahren gebe.
Um diese zu bewältigen und um zumutbare Verfahrenslaufzeiten zu gewährleisten, sei eine Gesetzesänderung notwendig. Mit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze werde die hohe Belastung der Sozialgerichtsbarkeit "noch erheblich anwachsen", befürchtet die Länderkammer.
Sie merkt an, dass die Sozialverträglichkeit durch die Gewährung von Prozesskostenhilfe sichergestellt werden könne. In ihrer Stellungnahme hatte die Bundesregierung Zweifel geäußert, ob dies mit dem Entwurf zu erreichen ist und ob die Auswirkungen für die Beteiligten zumutbar sind. Sie kündigt deshalb für das weitere Gesetzgebungsverfahren eine breit angelegte Untersuchung an.

Berliner Landeswahlleiter veröffentlicht die Liste der Parteien, die sich zur Wahl 2006 stellen wollen

Der Berliner Landeswahlleiter hat eine Liste der 39 Parteien und Wählervereinigungen veröffentlicht, die ihre Beteiligung an der Wahl 2006 in Berlin angezeigt haben.

In der Presseerklärung wird ausgeführt:

Eingegangen sind Beteiligungsanzeigen von 39 Parteien, von denen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus 30 mit einer Landesliste, vier mit Bezirkslisten und zwei nur mit Wahlkreisvorschlägen antreten wollen. Drei Parteien möchten nur bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) kandidieren. Bei den letzten Berliner Wahlen im Oktober 2001 hatten 29 Parteien ihre Beteiligung angemeldet, zehn weniger als 2006.

Für 23 politische Vereinigungen ist festzustellen, ob sie eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes sind. Die Parteieigenschaft ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl zum Abgeordnetenhaus.

Für eine Organisation (WASG) liegen Erklärungen des Bundesvorstandes und eines Beauftragten des Bundesvorstandes vom 16. Mai 2006 vor, dass die am 10. März 2006 eingereichte Beteiligungsanzeige mit sofortiger Wirkung zurückgenommen ist.

Der Landeswahlausschuss wird in seiner Sitzung am 1. Juni 2006 darüber entscheiden, welche Parteien sich an den Berliner Wahlen beteiligen können.

500 EURO Missbrauchsgebühr gegen Rechtsanwalt

Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde waren Bußgeldverfahren und Kostenbescheide wegen des Vorwurfs unzulässigen Parkens. Das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde war unangenehm für den Rechtsanwalt, der die Verfassungsbeschwerde als Bevollmächtigter für seinen Mandanten eingelegt hat:

Beschluss der zweiten Kammer des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2006 - 2 BvR 398/06 -

1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

2. Dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 € (in Worten: fünfhundert Euro) auferlegt, weil er entgegen einem entsprechenden Hinweis für den Beschwerdeführer eine offensichtlich aussichtslose Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann.

Mittwoch, 17. Mai 2006

Experten mehrheitlich für Bundestrafvollzugsregelung

Aus Heute im Bundestag Nr. 151: Die vom Bundestag eingeladenen Sachverständigen haben am Mittwochvormittag überwiegend die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug an die Bundesländer abgelehnt. Clemens Lückemann, Leitender Oberstaatsanwalt aus Würzburg, war als einziger der Auffassung, die beabsichtigte Verlagerung an die Länder sei richtig, weil diese besondere Sachkompetenz hätten.
Lückemann wies darauf hin, bereits unter dem geltenden Strafvollzugsgesetz unterscheide sich die Vollzugswirklichkeit in den Ländern auf Grund unterschiedlicher Auslegung des Gesetzes ganz erheblich. Ein weiteres Argument, so Lückemann, sei, dass das Recht der inneren Sicherheit Domäne der Länder sei.
Eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug auf die Länder wäre angesichts der herrschenden Auffassung vom Wesen des Strafvollzuges und seinen Aufgaben "nur konsequent". Das Strafvollzugsgesetz sei vor 30 Jahren in Kraft getreten.
Der Bundesgesetzgeber habe bei seiner Fortschreibung ebenso versagt wie bei seinen Aufgaben zum Erlass eines Jugendstrafvollzugsgesetzes und eines Untersuchungshaftvollzugsgesetzes. Die Übertragung auf die Länder eröffne insofern neue Chancen für eine Modernisierung.
Die Befürchtung mancher Leute, eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder werde im Strafvollzug einen "Schäbigkeitswettbewerb" auslösen, erweise sich - wenn man beispielsweise nach Bayern blicke - als "haltlose Unterstellung".
Anderer Auffassung war Klaus Lange-Lehngut, Leiter der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel. Er sprach sich dezidiert gegen eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz im Strafvollzug an die Länder aus. Er appellierte an die Abgeordneten, sie dürften es im Interesse des Schutzes der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten nicht hinnehmen, dass sich unsere Gesellschaft auf ein Vorhaben einlasse, das absehbar jeden von uns der erhöhten Gefahr, Opfer eines Straftat zu werden, aussetze.
Er fürchte, so Lange-Lehngut, dass angesichts der Finanzlage der Länder das Strafvollzugsrecht nicht weiterentwickelt werde. Die Folge könne sein, "dass im geschlossenen Vollzug wieder Schlafsäle für acht, zehn oder 20 Gefangene eingerichtet werden, wenn nur eine abgetrennte Nasszelle vorhanden ist".
Weitere negative Folgen könnten sein, dass eine Negativliste von Straftatbeständen eingeführt werde, die Gefangene ungeeignet machten, in den offenen Vollzug verlegt oder dort von Anfang an aufgenommen zu werden.
Ferner müsse befürchtet werden, dass das Personal - die wichtigste Einsparmöglichkeit der Länder - gekürzt werde. Dies hätte zur Folge, dass wieder Verwahrvollzug mit Nachtverschluss um 17 Uhr eingeführt werde. Lange-Lehngut prophezeite für diesen Fall, dass es Unruhen in den Anstalten geben werde.
Professor Manfred Seebode von der Universität Leipzig sprach sich ebenfalls gegen die Neuregelung aus. Er war der Meinung, die vorgesehene Neuregelung erschwere die Arbeit der ohnehin schon überlasteten Strafjustiz und ihres Vollzuges.
Insbesondere die länderübergreifende Zusammenarbeit und die Effizienz der Justiz würden nicht gesteigert, sondern wegen zusätzlicher praktischer Schwierigkeit beeinträchtigt. Bundeseinheitliches Strafrecht müsse bundeseinheitlich umgesetzt werden.
Seebode fand im Übrigen, der Verzicht des Gesetzentwurfs auf eine fachliche Begründung der vorgeschlagenen Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug an die Länder sei "bedauerlich und ungewöhnlich".
Gleicher Meinung war Professor Bernd Maelicke von der Universität Lüneburg: Die Zuständigkeit des Bundes für den Strafvollzug müsse erhalten bleiben. Das entsprechende Gesetz hätte sich in der Praxis grundlegend und weitgehend bewährt.
Er kritisierte, dass die zuständigen Gremien (Justizministerkonferenz und Strafvollzugausschuss) bisher nicht beteiligt wurden, eine Fachdiskussion und eine öffentliche Debatte seien nicht ermöglicht worden.
Für die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. warnte deren Vorsitzender Klaus Winchenbach ebenfalls dringend vor einer Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug an die Länder.
Die vom Bundesrat eingeladenen Experten waren unterschiedlicher Meinung. Thomas Aumüller, Präsident des Landgerichts Darmstadt, war der Ansicht, die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug an die Länder knüpfe an die fachliche und organisatorische Kompetenz an und sei deshalb folgerichtig.
Professor Gerhard Robbers von der Universität Trier war ebenfalls der Meinung, die Übertragung des Strafvollzugsrechts an die Länder könne durchaus verantwortet werden. Hans Herbert Moser von der Justizvollzugsanstalt München äußerte hingegen eine gegenteilige Ansicht: Deutschland hätte "mit dem bundeseinheitlichen Strafvollzugsgesetz eine fundierte Basis für unsere vollzugliche Arbeit".
Das Gesetz biete auch genügend Spielraum für die länderspezifische Ausgestaltung des Vollzuges.

Software der Bundesagentur für Arbeit ist Gesetzesänderungen nicht gewachsen

Aus Heute im Bundestag 152: Die Probleme mit der Software A2LL für das Arbeitslosengeld II bleiben gravierend und verursachen Kosten in Millionenhöhe. Mit der vollen Funktionalität sei erst in der zweiten Jahreshälfte 2007 zu rechnen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/1469) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/1014).
Allerdings würden gesetzliche Neuregelungen zu einer weiteren Verzögerung führen, heißt es. Das ist wahrscheinlich, denn das Inkrafttreten des Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetzes ist für den 1. August 2006 geplant.
Die Regierung schreibt, eine "genauere zeitliche Planung" könne "erst nach Vorlage der gesetzlichen Anforderungen erfolgen". Die Pannen kosten: Bislang habe die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Schaden auf knapp 28 Millionen Euro beziffert, so die Regierung.
Hinzu kämen zumindest die Kosten, die durch die Überzahlung von Krankenkassenbeiträgen und deren Rückabwicklung entstanden sind. Zu einer Schätzung, wie hoch die Kosten bis zur Behebung der Probleme insgesamt sein werden, sieht sich die Regierung nach eigener Darstellung derzeit nicht in der Lage.
In der Antwort heißt es, zur Kompensation der Software-Probleme seien zurzeit 82 "Umgehungslösungen" notwendig, die einen erheblichen Zeitaufwand für die BA-Mitarbeiter bedeuteten. Auch die beschlossene Einbeziehung von Unter-25-Jährigen in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern müsse mit einer "Umgehungslösung" zum geplanten Zeitpunkt 1.
Juli 2006 umgesetzt werden, die Software sei dazu nicht vor Anfang 2007 in der Lage. Eine Verzögerung des Inkrafttretens zu Gunsten der Beratung und Vermittlung, nach der sich die Grünen erkundigt hatten, hält die Regierung nicht für gerechtfertigt. Wie viel Personal für die Umgehungslösung zu den Hartz-IV-Änderungen zusätzlich gebunden werde, sei "für die Bundesregierung nicht abschätzbar".
Die Software hätte nach Angaben der Regierung bereits zum 1. April 2004 zur Abnahme bereitgestellt werden müssen. Wegen gravierender Mängel sei die Abnahme bis heute nicht erfolgt. Weiter heißt es, für die Erstellung von A2LL, Konzepte, Lizenzen und Schulungen sei von der BA und der Telekomtochter T-Systems ein Vertragsvolumen von 15,69 Millionen Euro brutto vereinbart worden.
Für Betriebsunterstützungsleistungen seien 32,74 Millionen Euro brutto hinzugekommen. Änderungen der Ursprungsausschreibung schlagen den Angaben zufolge mit 224.408 Euro zu Buche, von denen 144.508 Euro bezahlt worden seien.
Im Vertrag mit T-Systems sei für den Schadenersatz eine Obergrenze von 5 Millionen Euro vereinbart, schreibt die Regierung. Eine Neuausschreibung wird von der Regierung nicht ausgeschlossen. Die BA sei aufgefordert, bis zur Sommerpause dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Entscheidung vorzulegen.
Nach Ansicht der BA könne A2LL jedoch nicht früher als in zirka zweieinhalb Jahren abgelöst werden.

Bundesagentur für Arbeit vermittelt Bordellbetreibern keine Prostituierte

Pressemitteilung des Sozialgerichts Speyer:

"Ein Bordellbetreiber hat keinen Anspruch auf Vermittlung von Prostituierten durch die Bundesagentur für Arbeit. Das hat das Sozialgericht Speyer Anfang Mai entschieden und damit einen entsprechenden Ablehnungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit gegenüber einem klagenden Bordellbetreiber bestätigt. Dieser beabsichtigte, Arbeitsverhältnisse mit Prostituierten einzugehen, die für ihn im Rahmen von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen tätig sein sollten. Aus diesem Grund hatte er bei der Bundesagentur für Arbeit die Vermittlung von weiblichen und männlichen Prostituierten beantragt.

Ein solches Begehren verstößt nach Auffassung der Richter gegen die guten Sitten, die von der Bundesagentur für Arbeit bei ihrer Entscheidung über einen Vermittlungsauftrag zu berücksichtigen sind. Daran ändert auch das zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Prostituiertengesetz nichts. Selbst wenn aufgrund dieses Gesetzes sowohl das Verhältnis zwischen Kunden und Prostituierten als auch zwischen Prostituierten und Bordellbetreibern insgesamt nicht mehr als sittenwidrig angesehen werden sollte, entfällt damit nicht zwangsläufig auch die Sittenwidrigkeit des Rechtsverhältnisses zwischen Bordellbetreiber und Bundesagentur für Arbeit. Denn insoweit ist zu berücksichtigen, dass das Prostituiertengesetz eine völlig andere Zielrichtung als die Verminderung von Arbeitslosigkeit oder die Förderung einschlägiger Gewerbebetriebe durch aktive Vermittlung in Prostitutions-Beschäftigungsverhältnisse hat. Der Gesetzgeber bezweckte dadurch ausschließlich eine Verbesserung der rechtlichen Stellung der Prostituierten, nicht aber von Kunden und Bordellbetreibern. Auch wenn mit dem Prostituiertengesetz das gesellschaftliche Phänomen Prostitution zwar als vorhanden akzeptiert und legalisiert wird, wird damit jedoch nicht gleichzeitig erklärt, dass Prostitution nunmehr als reguläre Beschäftigung zu billigen und staatlich aktiv zu fördern ist. Die Prostitution stellt somit ein gesellschaftlich geduldetes, aber kein zur Verminderung von Arbeitslosigkeit erwünschtes Instrumentarium dar. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Az.: S 10 AL 1020/04).
Verantwortlich für den Inhalt: Jan Krauß, Pressereferent des Sozialgerichts Speyer

Sozialgericht Speyer"
- Pressestelle -

Dienstag, 16. Mai 2006

Anti-Spam-Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

In der Bundestags-Drucksache 16/136 ist der Entwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Teledienstegesetzes (Anti-Spam-Gesetz) veröffentlicht:

1. § 7 TDG wird wie folgt geändert:

a. nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:

„3. Werden kommerzielle Kommunikationen per elektronischer Post (E-Mail) versandt, darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender, noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt insbesondere dann vor, wenn die Kopf- oder Betreffzeile absichtlich so gestaltet ist, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält.“

b. die bisherigen Nummern 3 und 4 werden zur Nummer 4 und 5.

2. § 12 TDG wird wie folgt gefasst:


㤠12
Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 6 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält oder
2. entgegen § 7 Satz 1 Nr. 3 bei der Versendung kommerzieller Kommunikationen in der Kopf- und Betreffzeile den Absender oder den kommerziellen Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.“


Samstag, 13. Mai 2006

Marmelade und Babynahrung aus Berliner Lidl-Filialen vergiftet?

Eine Lidl-Rückrufaktion für seit Dienstag, dem 09.05.2006 in Berliner Lidl-Filialen gekaufte Marmelade/Konfitüre und für Babynahrung läuft. Lidl wird erpresst. Vgl. hier.

Donnerstag, 11. Mai 2006

Antistalkingregelung - erste Lesung im Bundestag

LiNo berichtete schon.

Heute fand die erste Lesung des aktuellen Gesetzesvorschlages statt.

Zeugenschutzwohnungen und Besuch aus Bern

Kleine parlamentarische Anfrage in Berlin:

Frage:
Über wie viele Wohneinheiten auf Polizeigelände verfügt die Berliner Polizei?

Antwort:
Die Berliner Polizei verfügt in verschiedenen Liegenschaften über insgesamt 35 Wohnungen.

Frage:
Wie viele davon stehen als Zeugenschutzwohnungen bereit?
Antwort:
Da alle Angelegenheiten des Zeugenschutzes der Verschlusssachenanweisung (VSA) unterliegen, macht der Senat im Rahmen der Beantwortung Kleiner Anfragen keine Angaben darüber, wie viele dieser Wohnungen als Zeugenschutzwohnungen zur Verfügung stehen.


Un dann erfahren wir noch, dass im März 2006 eine Besucherin aus Bern gratis bei der Polizei Unterkunft fand - es war wohl keine Zelle gemeint.

Mittwoch, 3. Mai 2006

Drogen- und Suchtbericht 2006 veröffentlicht

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung , Sabine Bätzing, hat den Drogen- und Suchtbericht 2006 veröffentlicht. Er kann als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Tag der offenen Tür im offenen Vollzug - JVA Hakenfelde

Am 05.05.2006 darf die Justizvollzugsanstalt Berlin-Hakenfelde besichtigt werden. Einzelheiten in der Pressemitteilung:


Die Senatsverwaltung für Justiz teilt mit:

Auch in diesem Jahr informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Hakenfelde über den offenen Strafvollzug:

Am Freitag, dem 05. Mai 2006, 11 bis 17 Uhr, lädt die Anstalt des offenen Vollzugs in die Niederneuendorfer Allee 140, 13587 Berlin- Spandau, zum Tag der offenen Tür.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Journalistinnen und Journalisten erhalten so Gelegenheit, sich ein Bild vom Alltag im offenen Vollzug zu verschaffen. An zahlreichen Marktständen können Produkte und Erzeugnisse aus Berliner Vollzugsanstalten erworben werden. Kulturell untermalt wird die Veranstaltung von der Vernissage des Berliner Künstlers Günter Kranz. Die Abteilung „Öffentlichkeit“ der Berliner Polizei wird anlässlich des Ereignisses zwei historische Fahrzeuge sowie historische Uniformen vorstellen; darüber hinaus hat der Verein Gartenfreunde Spandau-Hakenfelde seine Unterstützung zugesagt.


Information:
Die Justizvollzugsanstalt Hakenfelde ist mit insgesamt 418 Haftplätzen die größte so genannte „Selbststelleranstalt“ des offenen Vollzugs in Deutschland. Inhaftierte des offenen Vollzugs haben als Freigänger die Möglichkeit, außerhalb des Vollzugs einer Erwerbstätigkeit nachzugehen; sie müssen mindestens acht der 24 Stunden des Tages in der Anstalt anwesend sein. Nach dem Strafvollzugsgesetz werden zum offenen Vollzug die Inhaftierten zugelassen, deren Verhalten keinen Anlass zu der Befürchtung gibt, dass sie sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Möglichkeit des offenen Vollzuges zu einer Straftat missbrauchen. „Selbststeller“ sind Gefangene, die sich nach ihrer Inhaftierung selbstständig zum Strafantritt melden.

Korruptionsregistergesetz tritt in Berlin am 01.06.2006 in Kraft

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 16 vom 03.05.2005 wurde das Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsregistergesetz - KRG) vom 19.04.2006 auf den Seiten 358 und 359 verkündet.
Der Text ist hier oder als pdf-Datei zu finden.

Telefonüberwachung 2005 in Berlin rückläufig

Aus der Sitzung des Berliner Senats am 2. Mai 2006 (Pressemitteilung):

Der Senat hat auf Vorlage von Justizsenatorin Karin Schubert einen Bericht an das Abgeordnetenhaus über die Praxis der Telekommunikationsüberwachung nach §§ 100a, 100b Strafprozessordnung (StPO) beschlossen.
Im Jahr 2005 ist in Berlin die Anzahl der Verfahren, in denen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung angeordnet wurden, erneut zurückgegangen. Mit 102 Verfahren sind eine Verringerung um 85 Verfahren im Vergleich zum Vorjahr und damit innerhalb der letzten fünf Jahre ein Tiefststand festzustellen. Während im Jahr 2004 noch
578 Personen von den Überwachungsmaßnahmen betroffen waren, belief sich diese Zahl im Berichtsjahr 2005 auf 483 (2000: 137).

Überwiegend waren die Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung in Ermittlungsverfahren wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz angeordnet, gefolgt von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Raub oder räuberischer Erpressung.

Dienstag, 2. Mai 2006

Dr. Andreas Behm neuer Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin als Nachfolger für Generalstaatsanwalt Karge

Pressemitteilung der Senatorin für Justiz in Berlin vom 02.05.2006:

In seiner heutigen Sitzung hat der Senat auf Vorschlag der Berliner Justizsenatorin Karin Schubert den Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Andreas Behm als Nachfolger von Generalstaatsanwalt Dr. Hansjürgen Karge gebilligt. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Berlin - künftig nicht mehr als Generalstaatsanwalt, sondern als „Leitender Oberstaatsanwalt in Berlin“ bezeichnet - wird sein Amt im Juni dieses Jahres antreten; Dr. Hansjürgen Karge geht mit Wirkung vom 31. Mai 2006 in den Ruhestand.

Dr. Andreas Behm ist zur Zeit Leiter der Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel. Er gehört der Hamburger Justiz seit 1990 an und war dort zunächst als Staatsanwalt tätig, später als Abteilungsleiter für den Bereich Straf- und Strafprozessrecht sowie für die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft zuständig. Seit November 2002 ist der 47-Jährige Leitender Oberstaatsanwalt und übernahm als solcher im Juni 2003 die Aufgabe, drei bisher selbstständige Justizvollzugsanstalten organisatorisch und konzeptionell zu einer Gesamtanstalt „JVA Fuhlsbüttel“ zusammenzuführen.

Justizsenatorin Karin Schubert:
„Ich begrüße die Billigung durch den Senat sehr. Herr Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Behm ist nicht nur fachlich überaus geeignet für sein neues Amt, sondern weist auch die erforderliche Erfahrung in der Personalführung auf. Seine neue Aufgabe ist sehr komplex und mit vielen Herausforderungen verbunden. Ich bin mir sicher, dass er sie ebenso gut ausfüllen wird wie seine bisherigen Positionen.“

Richterin Platzeck

Der Tagesspiegel berichtet über den Fall Sabine H., der vorgeworfen wird, ihre 9 ihrer 13 Kinder getötet zu haben. In diesem Zusammenhang berichtet der Tagesspiegel weiter: Eine der beisitzenden Richterinnen in dem Prozess gegen Sabine H. ist Katharina Platzeck (28), eine Tochter von Ministerpräsident Matthias Platzeck. Es ist ihr erster größerer Prozess; als Richterin ist sie erst seit Sommer 2005 am Landgericht Frankfurt (Oder) beschäftigt. Sie gilt als exzellente Juristin. Neben Katharina hat Platzeck noch zwei weitere Töchter: deren Zwillingsschwester Erika, die als Unternehmensberaterin arbeitet. Und, als Jüngste im Bunde, Maria, die 1980 geboren wurde.

Informationsgewinn durch Bauabzugssteuer

Aus Heute im Bundestag Nr. 129 vom 02.05.2006:

"BAUABZUGSTEUER FÜHRT ZU EINEM "INFORMATIONSGEWINN" FÜR FINANZBEHÖRDEN

Berlin: (hib/VOM) Die Einführung der Bauabzugsteuer zur Eindämmung der illegalen Betätigung im Baugewerbe hat seit 2002 zu einem "beträchtlichen Informationsgewinn" für die Finanzverwaltung geführt. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/1283) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/1187) fest.
Die Zahl der ausländischen Unternehmer, die bei den Finanzämtern vorstellig werden, habe sich deutlich erhöht. Dadurch würden zusätzliche Steuern und Sozialabgaben eingenommen. Bei den inländischen Unternehmern sei die "Erfüllung der steuerlichen Pflichten" besser geworden.
Im Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe war festgelegt worden, dass der Leistungsempfänger vom Rechnungsbetrag 15 Prozent Steuer einbehalten muss, wenn es sich bei ihm um ein Unternehmen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
Der Steuerabzug ist dann nicht erforderlich, wenn das Bauunternehmen dem Empfänger eine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann. Seit dem April 2003 seien mehr als 800.000 Freistellungsbescheinigungen erteilt und knapp 23.000 Anträge auf Freistellungsbescheinigungen abgelehnt worden, heißt es in der Antwort.
Mehr als 9.000 Bescheinigungen seien ausländischen Unternehmen ausgestellt worden. Das jährliche Mehraufkommen an Steuern und Sozialabgaben beziffert die Regierung auf 331 Millionen Euro. Sie beruft sich dabei auf ein Gutachten der Prognos AG vom Dezember 2003, in dem es aber auch heiße, dass es für eine "abschließende Bewertung" noch zu früh sei."