Donnerstag, 31. März 2005

Gesetz zur Änderung des Versammlungsrechts und des Strafgesetzbuchs am 31.03.2005 in BGBl. I 2005, S. 969 f. veröffentlicht

Das Gesetz zur Änderung des Versammlungsrechts und des Strafgesetzbuchs wurde am 31.03.2005 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im Strafgesetzbuch wurde § 130 StGB geändert. Das Gesetz tritt am 01.04.2005 in Kraft.

vgl. LiNo hier und hier.

Berufsbildungsreformgesetz in BGBl.I 2005, Seiten 931 ff veröffentlicht

Das Berufbildungsreformgesetz(application/pdf-Objekt) wurde am 31.03.2005 im Bundesgesetzblatt I auf den Seiten 931 ff veröffentlicht. Die Kündigungsvorschriften sind inhaltlich unverändert jetzt in § 22 geregelt. Es tritt im wesentlichen am 01.04.2005 in Kraft.

Streitgespräch über Patientenverfügungen

Handakte WebLAWg hat darauf hingewiesen Die Zeit bringt einen lesenswerten Dialog zwischen Margot von Renesse und Klaus Kutzer über die Reichweite von Patientenverfügungen im Grenzbereich zwischen Leben und Tod in Deutschland und die Rechtsunsicherheit, die aus Divergenzen in der Rechtsprechung des I. Strafsenats und des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs entsteht, ohne dass der Gesetzgeber sich zu einer klarstellenden Regelung entschließen konnte oder wollte.

Zweifellos ein weites Feld. Der Ruf nach dem Gesetzgeber ist nicht immer berechtigt.

Gebäudereinigungsmeister darf vom Auszubildendenden per SMS massiv beleidigt werden - meint das ArbG Iserlohn

SMS vom Azubi an den Gebäudereinigungsmeister:

"DU BIST EIN HURENSOHN UND DEINE FRAU DIE FICK ICH AUCH"

Die darauf folgende fristlose Kündigung ist nach Ansicht des Arbeitsgerichts Iserlohn im Urteil vom 08.02.2005 - 2 Ca 2797/04 - nicht wirksam gemäß § 15 Absatz 2 Ziffer 1 BBiG (sinngemäß: Arbeitgeber darf aus einem wichtigen Grund fristlos kündigen) erklärt worden. Die Weiterbeschäftigung wurde antragsgemäß angeordnet.

Begründung des Arbeitsgerichts Iserlohn:

Das Ausbildungsverhältnis sei weit fortgeschritten (3. Lehrjahr).

Der Arbeitgeber habe im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses auch in erzieherischer und insbesondere auch charakterlich fortbildender Weise auf den jungen Auszubildenden einzuwirken und ihn nicht nur zu beschäftigen.

Im Gebäudereinigerhandwerk herrsche eben ein rauer Ton - der sei anders als der in den Geschäftsräumen einer Bank.

Der Auszubildende sei im konkreten Fall nicht gerade besonders begabt, wie sich aus seinen Noten ergebe.

Das gesamte, nicht rechtskräftige Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 08.02.2005 - 2 Ca 2797/04 - ist hier zu finden.

(Vielen Dank an Rechtsanwalt Jörg Placidus, Meinerzhagen, für die Übersendung des Urteils)

Was lernt der Meister aus einer derartigen Rechtsprechung: Dumme Azubis dürfen im Handwerk frech beleidigen, denn im Zweifelsfall wurden sie vom Meister in der Ausbildung nicht hinreichend erzogen und charakterlich fortgebildet. Da muss er sich schon mal deftig beleidigen lassen. Wird diese absonderliche Ansicht demnächst auch auf Diebstähle, Unterschlagungen und Körperverletzungen angewendet, weil dem Azubi nur die Rechtsordnung im Ausbildungsverhältnis nicht genügend nahe gebracht wurde?

Ich befürchte, der Meister wird einen anderen Schluss aus dem Urteil ziehen:

Ausbildung in meinem Betrieb kommt nicht mehr in Frage!

Noch besteht aber Hoffnung: Rechtsanwalt Placidus teilte mit, dass Berufung eingelegt wurde und das Arbeitsgericht Iserlohn angeregt hat einen parallel geführten Prozess, gerichtet auf Zahlung des Annahmeverzugslohns, bis zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts über die Berufung auszusetzen.

LiNo wird weiter berichten. Vgl. hier.

Bertelsmann: Chip zur besseren Überwachung von P2P?

News - intern.de: Bertelsmann soll in Kooperation mit Intel einen speziellen Chip entwickeln, der wohl für seinen geplanten mit Napster nicht mehr vergleichbaren Peer-to-Peer-Dienst totale Überwachung zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen bieten soll. Ein durchaus legitimer Ansatz. Die andere Seite der Medaille: Wie wäre es zu beurteilen, wenn die Sicherheitsbehörden meinen, zur Bekämpfung des Terrorismus wäre es erforderlich, auf alle Bertelsmann-P2P-Daten zugreifen zu müssen? Es wird sich sicher ein Herr Wiefelspütz finden, der den Betroffenen klar macht, dass ihre Menschenwürde nicht davon abhänge, welche Musik sie hören. CCC würde kommentieren: Wiefelspütz erkennt Terroristen an ihrem Musikgeschmack (Karies in Kombination mit arabischer Folklore als Haftgrund?).

CCC: Wiefelspütz erkennt Terroristen an Karies - wann ist die Menschenwürde tangiert?

Der Chaos Computer Club weist auf ein Interview des innenpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, mit der Frankfurter Rundschau hin.

Wiefelspütz dort: "Wenn die Gesundheitskarte ein Schlüsselinstrument wäre, um terroristische Straftaten abzuwenden, würde ich einen Zugriff auf diese Daten nicht problematisieren wollen, dann müssten die Eingriffsrechte geschaffen werden. Noch einmal: Meine Tabus lauten Verletzung der Menschenwürde, Folter, Todesstrafe, Guantánamo. In dem Feld davor muss es möglich sein, immer wieder aufs Neue die Instrumente zu diskutieren, da darf es keine Denkverbote und keine Tabus geben."

Kommentar des CC: "Für Wiefelspütz stellt der Zugriff auf die komplette Krankengeschichte einer Person also keine Verletzung der Menschenwürde dar.
Nach der Preisgabe des Bankgeheimnisses und sämtlicher Reise- und Telekommunikationsdaten scheint es nun kein Halten mehr zu geben: Unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung machen Politiker wie Wiefelspütz dem Rechtsstaat den Garaus."

Wiefelspütz Überlegungen, gesteigert um die RFID-Problematik mit ihren Schattierungen lassen erkennen, dass die Grenze zur Würde des gläsern werdenden Bürgers immer näher rückt, je mehr die technischen Möglichkeiten ausgenutzt werden. Die Gratwanderung geht weiter. Je mehr möglich ist, desto mehr wird mit der Begründung, dies sei zur Bekämpfung des Terrorismus unabdingbar, der Staat auf die immer intensiveren und immer besser zu lokalisierenden einzelnen Datensammlungen über einzelne Bürger zugreifen und das Mosaik zu einem die Menschwenwürde verletzenden Gesamtbild zusammensetzen. Nicht der Zugriff auf die einzelne Information - zum Beispiel Reisebürodaten, die für sich gesehen unter Umständen harmlos sein können - ist das Problem, sondern die Gesamtschau der Datensammlungen in der Hand eines Staates, der zum Überwachungsstaat wird und den Bürger zum Informationsobjekt, um ein angeblich höheres, aber kaum definiertes Ziel (Terrorismusbekämpfung oder was auch immer) zu erreichen. Die Entwicklung sollte wachsam verfolgt werden.

HP versucht, gegen Nachfülldienste vorzugehen, um seine teure Tinte weiter selbst zu verkaufen

manager-magazin.de berichtet über die Geldfüllmaschine von HP und die Bemühungen, sie weiter ungestört arbeiten zu lassen.

Mittwoch, 30. März 2005

Bundesregierung: Rußfiltereinbau fördern, aber keine Fahrverbote

Berlin (dpa) - Im Kampf gegen die gefährliche Luftverschmutzung in den Städten setzt die Bundesregierung nicht auf Fahrverbote. Dafür sollen Rußfilter für Dieselfahrzeuge steuerlich gefördert werden. Noch vor der Sommerpause soll ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegen. Die Deutsche Umwelthilfe warf der Autoindustrie vor, den Einbau von Partikelfiltern jahrelang massiv behindert zu haben. In Stuttgart klagten zwei Bürger wegen zu hoher Feinstaubkonzentration. Solche Klagen gab es auch schon in München und Berlin.

FEINABSTIMMUNG zum Wohl der Bundesrepublik - zum Schaden des Rechtsstaats - Grenze zur Strafbarkeit überschritten?

Gerade im law blog gefunden: Link zum Welt-Artikel vom 30.03.2005: RA Hans Dahs trainierte die Zeugen vor ihrer Vernehmung vor der Strafkammer des Landgerichts Köln im Spannungsfeld der Bundesministerien für Äußeres und Inneres, wo wechselseitige Schuldzuweisungen stattfanden. Außenministerium: Sicherheitsüberprüfungen für Visaantragsteller nahm das Bundesinnenministerium eigenverantwortlich vor. Bundesinnenministerium: Visaerteilung erfolgte unter der Verantwortung des Außenministeriums. Richter sind bei Beteiligung von Zeugen aus der Exekutive gut beraten, in Zukunft erst einmal zu klären, wer diese wann wo und wie gecoacht hat, um die Glaubwürdigkeit der vor Gericht gehörten Zeugen wenigstens einigermaßen würdigen oder erst herstellen zu können, denen im Zweifel nichts Belastendes gegen Angeklagte geglaubt werden kann, wenn man nicht weiß, ob Zeugen eigene Kenntnis oder Angelerntes innerhalb ihrer Hierarchie wiedergeben. Die Regierung tut durch derartiges Verhalten niemandem einen Gefallen und fügt dem Rechtsstaat Schaden zu. Das Wort vom Abwenden eines Schadens von der Bundesrepublik Deutschland klingt unter diesen Umständen wie Hohn. Die befürchtete Medienkatastrophe verursacht gerade das Einstimmen von Zeugen vor ihrer Vernehmung auf diese Vernehmung. Die Staatsanwaltschaft wird unter diesen Umständen zu prüfen haben, ob und inwieweit die Grenzen zur Anstiftung zu Aussagedelikten im Einzelfall überschritten wurden.

Inhalt des Welt-Artikels hier.

RFID tags und contactless chips in US-Pässen - Big Brother baut seine Datenbank aus

RiFID.de Logbuch informiert über die Augenwischerei in den uns in der Entwicklung im allgemeinen vorausgehenden USA: In den US-Pässen werden nach US-Lesart keine RFID tags eingesetzt (sind sie doch mit dem Geruch des Datenmißbrauchs belastet), sondern mit contactless chips (die bedeutend mehr Informationen enthalten). Es werden anscheinend gezielt sprachliche Nebelkerzen geworfen. Mehr im RFID-Logbuch und hier.

Bundesfinanzhof: Betrieblich veranlasste Bewirtungskosten voll umsatzsteuerlich absetzbar

Der Bundesfinanzhof - Urteil vom 10.02.2005 - 5 R 76/03 - : Pressemitteilung
Die Regelung in § 15 Abs. 1a Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1999, § 4 Abs.5 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes, nach der der Vorsteuerabzug für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten ab dem Streitjahr 1999 nur zu 80 % zulässig war, ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Februar 2005 V R 76/03 mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar und findet deshalb keine Anwendung. Solche Aufwendungen berechtigen daher in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug. Die Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten nämlich nicht, den Vorsteuerabzug, der bei In-Kraft-Treten der Richtlinie nach nationalem Recht möglich war, später im nationalen Alleingang einzuschränken. Dies ist in Deutschland aber im Jahre 1999 geschehen. Mittlerweile ist sogar nur noch ein Vorsteuerabzug von 70 % gesetzlich zulässig. Aufgrund des Wortlauts des Art. 17 Abs. 6 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie und der dazu bereits vorliegenden Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg hatte der BFH keine Zweifel daran, dass die Beschränkung des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 des UStG gemeinschaftsrechtswidrig ist; er sah deshalb von einer erneuten Vorlage an den EuGH ab.

Das Urteil betrifft lediglich den Umfang des Vorsteuerabzugs; es ändert nichts daran, dass die betrieblich veranlassten Bewirtungsaufwendungen weiterhin angemessen und nachgewiesen sein müssen.

Berufsübergreifende Rechtsberatung soll gestattet werden - Regierungsentwurf nach der Sommerpause

NRW-Justizportal: Justiz-Online Zypries will allen Berufen juristische Leistungen gestatten: Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will juristische Leistungen als Angebot neben anderen Berufen erlauben. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag in Berlin vorstellte. Danach dürfen etwa Architekten ihre Kunden als Nebenleistung bei Sachmängelhaftung beraten. Anwälte können künftig fest mit andern Berufen zusammenzuarbeiten, etwa mit Ärzten in einer Fachkanzlei für Medizinrecht. Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause im Kabinett verabschiedet werden.

Tödliches Ehedrama in Berlin: Depressionen wegen Kinderlosigkeit- Sicherungsverfahren beantragt

Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft: "Eine Hausfrau, die im August 2004 ihren Ehemann mit einer Hantel und zwei Messern getötet haben soll und sich danach im Landwehrkanal das Leben nehmen wollte, soll in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. In einer entsprechenden „Antragsschrift im Sicherungsverfahren“ beschuldigt die Staatsanwaltschaft Berlin Jana G. (31), in den frühen Morgenstunden des 24. August 2004 im Zustand der Schuldunfähigkeit ihrem schlafenden Ehemann durch mehrere Schläge gegen den Kopf mit einer zehn Kilogramm schweren Hantel Hirnprellungen und einen Oberkieferbruch zugefügt zu haben. Anschließend soll Jana G. mit zwei Messern, die jeweils eine 20 cm lange Klinge hatten, mindestens 16 Stiche gegen den Kopf und den Oberkörper von Jakov G. (30) geführt haben. Der Mann erlag noch im Ehebett den Verletzungen.
Um sich selbst zu töten, brachte Jana G. sich sodann einen tiefen Stich in der Herzgegend bei, verließ die Wohnung und sprang von der Zossener Brücke in den Landwehrkanal, aus dem sie jedoch von Feuerwehr und Polizei gerettet wurde. Im Krankenhaus verhinderten Stunden später Polizei und Pflegepersonal einen weiteren Selbsttötungsversuch. Jana G. wollte sich mit einem Sauerstoffschlauch erdrosseln.
Hintergrund der Tat soll der seit 1994 unerfüllte Kinderwunsch des Ehepaars gewesen sein, für die Jakov G. und seine Familie Jana G. verantwortlich machten. Der Druck auf Jana G., endlich schwanger werden zu „müssen“, habe bei ihr Depressionen ausgelöst, die im Juli 2004 stationär behandelt wurden.
Als Jana G. in der Tatnacht wegen Schlafstörungen erwachte, soll eine „Stimme“ ihr geraten haben, ihren Ehemann zu töten, bevor dieser sie töte.
Die nicht vorbestrafte Jana G., die seit 1991 mit ihrem Ehemann im Haushalt der Schwiegereltern lebte und keinen Beruf erlernen durfte, ist seit dem Tattag vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzuges untergebracht.
Sie hat die Tat eingeräumt.

Das zuständige Schwurgericht bei dem Landgericht Berlin entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und einen Termin zur mündlichen Verhandlung."

BGH zu Anforderungen an sozial-ethische Beziehung einer Bezugsperson

NRW-Justizportal:Bundesgerichtshof stärkt Rechte leiblicher Väter In einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.02.2005 - XII ZB 40/02 - hat der BGH die Regelung des § 1685 Absatz 2 Satz 1 BGB konkretisiert.

§ 1685 BGB lautet:

Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.

Ergänzend § 1684 BGB:

Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

EGMR: Enteignungen verstoßen nicht gegen Menschenrechtskonvention keine neuen Entschädigungsansprüche

BMJ -Pressemitteilung: "In seinem heute verkündeten Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verschiedene gegen Deutschland erhobene Individualbeschwerden (Verfahren „von Maltzan und andere gegen Bundesrepublik Deutschland“) zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Beschwerdeführer hatten sich im Wesentlichen gegen das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz vom 27. September 1994 gewandt, das unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf finanziellen Ausgleich für enteignete Grundstücke bzw. Unternehmen in Ostdeutschland vorsieht. Sie hatten die Auffassung vertreten, dass sich aus der Menschenrechtskonvention ein Anspruch auf Rückgabe oder eine Enteignungsentschädigung in Höhe des Verkehrswertes der Vermögenswerte ergebe. Nach geltendem Recht bekommen sie eine Entschädigungsleistung, die unter diesem Verkehrswert liegt.

„Die Bundesregierung begrüßt, dass die streitigen Rechtsfragen nunmehr abschließend geklärt sind und Rechtssicherheit für alle herrscht“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Bei den Beschwerdeführern handelt es sich mehrheitlich um Personen, deren Rechtsvorgänger während der so genannten Bodenreform in den Jahren 1945 bis 1949 in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands (SBZ) enteignet worden sind. Andere Beschwerdeführer sind durch die DDR in den Jahren 1949 bis 1990 grob rechtsstaatswidrig enteignet worden. Bei allen Beschwerdeführern ist eine Rückübertragung der enteigneten Vermögenswerte ausgeschlossen. Dies ist das Ergebnis der Verhandlungen über die deutsche Einigung, die zwischen den beiden deutschen Staaten und parallel dazu mit den vier Siegermächten des 2. Weltkriegs geführt wurden. Auf die entsprechenden Grundsätze hatten sich die Regierungen der beiden deutschen Staaten bereits in einer gemeinsamen Erklärung vom 15. Juni 1990 geeinigt, die später Bestandteil des Einigungsvertrages wurde.

Rückübertragungsansprüche sind im Vermögensgesetz geregelt. Nach diesem Gesetz ist bei Enteignungen in der Besatzungszeit eine Rückübertragung ausgeschlossen. Bei grob rechtsstaatswidrigen Enteignungen nach 1949 wird grundsätzlich ein enteigneter Vermögensgegenstand zurückgegeben. In bestimmten Fällen - z. B. wenn ein anderer ein Grundstück redlich erworben hat - unterbleibt jedoch die Rückgabe. Sowohl die in der Sowjetischen Besatzungszone als auch die später in der DDR Geschädigten erhalten, wenn eine Rückgabe nicht in Betracht kommt, eine Wiedergutmachungsleistung der Bundesrepublik Deutschland. Die Höhe dieser Wiedergutmachungsleistungen ist im Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz geregelt. Sie ist für beide Gruppen gleich.

Die heute entschiedenen Beschwerden der Alteigentümer unterscheiden sich in ihrem Gegenstand wesentlich von den Verfahren Jahn u. a., in denen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 22. Januar 2004 ein erstinstanzliches Urteil gesprochen hatte. Die Alteigentümer hatten von 1945 bis 1949 durch die so genannte Bodenreform Land verloren. Die Bodenreform bedeutete für sie einen Verlust. In den Verfahren Jahn u. a. hingegen beschwerten sich Erben von so genannten Neubauern – Menschen also, die durch die Bodenreform enteignetes Land erhalten hatten. In der Sache Jahn u.a. ist mit einer endgültigen Entscheidung im Laufe dieses Jahres zu rechnen."

Zweite Prozesskostenhilfebekanntmachung 2005 - 2. PKHB 2005 - zu § 115 ZPO

Im Bundesgesetzblatt I Nr. 19, Seite 924 wurde die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung vom 23.03.2005 veröffentlicht.

Ab 01.04.2005 gelten weitaus geringere Freibeträge als im Zeitraum vom Januar bis März 2005:

Für erwerbstätige Einzelpersonen fiel der Freibetrag ab 01.04.2005 auf 173 EURO monatlich von vorher - je nach Bundesland - zwischen 442 EURO und 424 EURO.

Für die Partei und ihren Ehegatten bzw. Lebenspartner fiel der Freibetrag ab 01.04.2005 auf 380 EURO EURO monatlich von vorher - je nach Bundesland - zwischen 442 EURO und 424 EURO.

Für jede Person, für die die Partei tatsächlich Unterhalt zahlt, fiel der Freibetrag ab 01.04.2005 auf 266 EURO monatlich von vorher - je nach Bundesland - zwischen 311 EURO und 298 EURO.

Der Gesetzgeber hatte bemerkt, dass die Freibeträge in der Ersten Prozesskostenhilfebekanntmachung 2005 (BGBl. 2004 I , Seite 3842) die Länderhaushalte äußerst stark belastete, weil die Bewilligungen von Prozesskostenhilfe sich durch die hohen Freibeträge enorm erhöhte.

Überlegungen zur Justizministerkonferenz: PKH einschränken?

NRW-Justizportal: Zugang zu Prozesskostenhilfe soll deutlich schwerer werden Es soll zum Beispiel die Beschwerdemöglichkeit gegen Versagung der Prozesskostenhilfe abgeschafft werden. Die Bundesrechtsanwaltskammer protestiert. Mehr

Frankfurt/Main: 1 Anwalt auf 99 Frankfurter, Berlin: 1 Anwalt auf 366 Berliner

Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer:

Frankfurt bleibt Anwalts-Liebling
Bundesrechtsanwaltskammer: Anwaltschaft gewährleistet flächendeckende Rechtsversorgung

Frankfurt bleibt begehrtester Standort für Anwaltskanzleien. Nach einer jetzt von der BRAK präsentierten Statistik kommt auf 99 Einwohner durchschnittlich ein Anwalt. Dies ist nach Auffassung der Bundesrechtsanwaltskammer auch wenig verwunderlich, da sämtliche internationalen Kanzleien am Wirtschafts- und Finanzstandort Frankfurt mit ihren Büros vertreten sind. Entsprechend folgen die anderen Finanz- und Wirtschaftsmetropolen in Deutschland mit einer hohen Anwaltsdichte, so Düsseldorf (118), München (127), Köln (222), Stuttgart (241) und Hamburg (247). Die Bundeshauptstadt Berlin kann immerhin noch auf eine Anwaltsdichte von 366 Einwohnern je Anwalt verweisen.

Bundesweit ergibt sich ein Anwaltsdichte von 651 Einwohner je Anwalt zum Stichtag 1.1.2004. Damit ist die Anwaltsdichte um ca. 4 % höher als in 2003 (680). Dies entspricht dem prozentualen Zuwachs der Anwaltschaft. "Damit gewährleistet die Anwaltschaft in der Fläche, also auch auf dem Land und in den kleinen Städten, eine gute Versorgung der Bevölkerung mit Rechtsrat. Jeder Bürger hat heute uneingeschränkt die Möglichkeit, seinen Anwalt für sein Problem zu finden," erklärt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Dr. Bernhard Dombek die Statistik. "Die Anwaltschaft ist mit ihrem qualifizierten Rechtsrat ein wichtiger Faktor bei der Rechtsgewährung in unserer Gesellschaft", so Dombek.

Grundlage der Untersuchung zur Anwaltsdichte sind die Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer (Stand 1.1.2004) und die vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Statistiken "Gebiet und Bevölkerung" und "Städte mit 100.000 und mehr Einwohnern in Deutschland" (Stand 31.12.2003).

So viel Inhaftierte in Rheinland-Pfalz mit lebenslanger Haft wie noch nie

NRW-Justizportal: Der Justizminister von Rheinland-Pfalz, Mertin, teilte mit, dass derzeit 137 Gefangene im Land eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßten, zu der sie in der Regel wegen Mordes verurteilt worden waren.

Anfang 1990 hatte es in Rheinland- Pfalz 88 und Anfang 1980 sogar nur 71 Inhaftierte mit diesem Strafmaß gegeben.

Im statistischen Durchschnitt kommen diese Gefangenen laut Mertin auf Grund von Begnadigungen und gerichtlichen Entscheidungen nach etwa 20 Jahren wieder frei. Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) kann ihre Reststrafe aber nur dann auf Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie mindestens 15 Jahre hinter Gittern verbüßt haben und keine besondere Schwere der Schuld die weitere Inhaftierung gebietet.

Seit Gründung des Landes Rheinland-Pfalz im Jahr 1946 ist das Höchststrafmaß «lebenslange Haft» laut Mertin in 296 Fällen verhängt worden. 58 Verurteilte wurden mittlerweile nach gerichtlichen Entscheidungen auf Bewährung entlassen, weitere 51 vom Ministerpräsidenten begnadigt und 18 in ihre ausländische Heimat überstellt, ausgeliefert oder ausgewiesen. 32 zu lebenslanger Haft Verurteilte starben entweder hinter Gittern oder nach Entlassung aus dem Gefängnis.

Justizvollzug in Brandenburg

Das Ministerium der Justiz in Brandenburg versucht die erheblichen Probleme mit dem Strafvollzug in Brandenburg schön zu reden. Mehr hier

Dienstag, 29. März 2005

Auch Stuttgart überschreitet Feinstaub-Limit

SPIEGEL ONLINE: Auch in Stuttgart wird die Feinstaub-Richtlinie der EU nicht einhalten. Mehr

Vgl. LiNo hier.

Geknackte Wegfahrsperre - verdrängtes Problembewußtsein

RiFID.de Logbuch weist auf die Heise-Berichterstattung - auch hier - Computerwoche - zu geknackten Wegfahrsperren hin: Kein Problem - einfach wegsehen (s.:geknackte RFID-Entschlüsselung derzeit kein Problem)

LiNo sieht das anders, wenn es um die Datensicherheit für sensible Informationen auf den in ihrer Verbreitung nicht aufzuhaltenden RFID-Tags geht, müssen technische Risiken im Im Interesse der Verbraucher, aber auch im ureigensten Interesse derjenigen, die RFID-Technik anwenden wollen, rückhaltlos geklärt und dürfen nicht unter den Teppich gekehrt werden, wie es jetzt aussieht. Die bei Heise wiedergegebene Sichtweise von Texas Instruments - es komme in erster Linie auf die billige Herstellung und die schnelle Verarbeitung der Informationen an, ist nicht nur falsch, sondern auch kurzsichtig.

LiNo hat über den RFID-Tag-Einsatz bei EU-Pässen berichtet. Vgl. auch hier bei LiNo.

Zu anderen Software-Unsicherheiten - im Bankbereich - s. hier.

Einzelheiten zur Sicherheit der Verschlüsselung bei RFID s. hier
.

Leitfaden für freiwillige Grundstücksversteigerung

Die Bundesnotarkammer hat einen Leitfaden für die freiwillige Grundstücksversteigerung ins Netz gestellt und weist die Notare darauf hin, dass möglicherweise Gestaltungen der Auktionshäuser, die eine Umgehung des notariellen Beurkundungsschutzzwecks vorkommen könnten.

Mehr Bilder aus Lichtenrade

pix.BLOQ7 hat mehr Bilder aus Lichtenrade - Danke für den Hinweis!

Mit Panzermine ins Landessozialgericht - unbewaffnet im Kriminalgericht Moabit

Die Staatsanwaltschaft strebt seine Unterbringung an, weil er im September 2004 sein - vermeintliches - Recht aus einem Unfall im Jahr 1972 mit einer Panzermine und einer Pistole im Landessozialgericht Berlin suchte. Der Prozess beginnt am Osterdienstag. Mehr im Tagesspiegel

taz vom Kneipenkrieg im Graefekiez

Die taz berichtet aus Kreuzberg von dem aufreibenden Streit zweier Gastwirte aus der Grraefestr. in Berlin-Kreuzberg. Ausführliches hier.

Montag, 28. März 2005

Lichtenrader Impressionen

BLOQ7 Lichtenrader Impressionen habe ich bei der Handakte gefunden.

Zumindest die Lichtenrader Impressionen passen zu den Lichtenrader Notizen (Fotos vom "Zentrum" von Lichtenrade - Bahnhofstr./S-Bahnhof Lichtenrade).

MP3-Player und Blog - zwei egozentrische "social minimizer"

Die kleinen privaten Spielzeuge des Internet-Zeitalters wie Ipods und Blogs seien also egozentrische "social minimizers", so Andrew Orlowski aus San Franzisco – teure Dongles, um der Gefahr von Sex aus dem Weg zu gehen. Mehr

Sonntag, 27. März 2005

Berliner Senat will Landesbank Berlin in Aktiengesellschaft umwandeln

Senatspressemitteilung: Aus der Sitzung des Senats am 22. März 2005:

Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Harald Wolf, beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes über die Berliner Sparkasse und die Umwandlung der Landesbank Berlin – Girozentrale – in eine Aktiengesellschaft beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Hiermit soll die bereits nach gegenwärtiger Rechtslage vorgesehene Umwandlung der Landesbank Berlin in eine Aktiengesellschaft konkretisiert und unmittelbar durch Gesetz zum 1. Januar 2006 umgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf ermöglicht auch eine Vereinfachung der heute sehr komplexen Struktur des Konzerns Bankgesellschaft. So erlaubt er z. B. die Konzentration sämtlicher operativer Tätigkeiten in der Landesbank zur weiteren betriebswirtschaftlichen Optimierung.

Die Berliner Sparkasse soll wie bisher die sparkassentypischen Aufgaben – Förderung des Sparens und Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs, insbesondere des Mittelstands sowie der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise – erfüllen und behält daher ihre öffentlich-rechtliche Struktur. Sie wird als teilrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts fortgeführt und bleibt der Landesbank Berlin zugeordnet. Die Landesbank wird ihrerseits vom Senat mit der Aufgabe des Trägers der Berliner Sparkasse beliehen.

Samstag, 26. März 2005

Internetkurse für die Generation 50plus

Die Berliner Morgenpost berichtet über Internetkurse für die Generation 50plus. Die meisten Menschen in meinem Alter scheinen bisher wenig mit dem Computer am Hut zu haben. Einzelheiten hier

Staatsverweigerer mit Steuerprivilegien - Steuerprivilegien der Kirchen in Zweifel gezogen

Die taz kommentiert die Entscheidung des OVG zur Anerkennung der Zeugen Jehovas in Berlin als Körperschaft öffentlichen Rechts zwar einerseits als liberal und tolerant, nimmt sie aber zum Anlass anzuregen, über die Abschaffung der Steuerprivilegien aller Kirchen nachzudenken, weil der ursprüngliche Gedanke, die Kirchen in den Aufbau der Demokratie in Deutschland nach dem Ende des Nationalsozialismus einzubinden, inzwischen gegenstandslos geworden sei und in anderen Ländern ein lebendiges kirchliches Gemeindeleben existiere, ohne dass der Staat die Kirchensteuer einziehe. Vgl. LiNo hier.

Bilanz der Überwachung auf Schritt und Tritt durch elektronische Fußfessel in Hessen

Der Tagesspiegel berichtet über skeptische Reaktionen auf die Verkündung einer positiven Bilanz aus Hessen zur fünfjährigen Erprobung der elektronischen Fußfessel in Hessen als Mittelding zwischen Haft und Strafaussetzung zur Bewährung. Das hessische Justizministerium beschreibt die elektronische Fußfessel wie folgt: Die elektronische Überwachung funktioniert über einen Sender, der am Unterschenkel des Straftäters befestigt wird und wie eine größere Armbanduhr aussieht. Der Sender meldet dem Empfänger, der am Telefon des Betroffenen angebracht ist, dass dieser sich zu den Zeiten, in denen es angeordnet ist, tatsächlich in seiner Wohnung aufhält oder aber – wie gewünscht - zum Beispiel wegen Berufstätigkeit oder Therapie abwesend ist. Die Überwachung erfolgt durch einen Zentralcomputer, der automatisch die zuständigen Mitarbeiter der Bewährungshilfe informiert, wenn von den eingegebenen Zeiten abgewichen wird. Der zuständige Mitarbeiter setzt sich dann umgehend mit dem Probanden in Verbindung, um den Verstoß näher aufzuklären.

Für den Probanden wird ein detaillierter Wochenplan erstellt, in dem angegeben ist, wann er zu Hause sein soll, wie die sinnvolle Tagesbeschäftigung aussieht und wie hoch das Kontingent an Freizeit ist. Unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme am Modellversuch ist, dass der Proband mindestens 20 Stunden in der Woche einer sinnvollen Beschäftigung nachgeht. Dies kann ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, gemeinnützige Arbeit oder eine Therapie sein.

Die Berliner Justizsenatorin Schubert gibt laut Tagesspiegel zu bedenken, dass der in Hessen aufgewandte hohe personelle Betreuungsaufwand in Zusammenhang mit Fußfesseln ebensogut bei normaler Bewährungshilfe zu hervorragenden Ergebnissen führen könne. Hierzu mehr.

Das hessische Justizministerium informiert, wie bereits in der Handakte berichtet, ausführlich über das Projekt Fußfessel.

Die Bedenken des hessischen Datenschutzbeauftragten sind hier niedergelegt. Vgl. auch hier.

Der Gesetzentwurf des Bundesrats aus der 14. Wahlperiode hatte nicht zu einem Ergebnis geführt.

Freitag, 25. März 2005

Wie der Hase zu den Eiern kam

Die Märkische Allgemeine - Zeitung berichtet, dass es wirtschaftliche Umstände waren, die zum Eierverbrauch zu Ostern führten: In der Fastenzeit wurden früher auch keine Eier gegessen, aber die Hühner legten fleissig weiter ihre Eier. Der entstandene Eierstau wurde zur Osterzeit abgebaut. Ausführlich die Maerkische Allgemeine.

Telefonieren in Deutschland ist überdurchschnittlich teuer

Die Welt berichtet von den in einer belgischen Verbraucherzeitschrift wiedergegebenen Ergebnissen auf der Basis von Zahlen der EU-Kommision zu den Telefonkosten in Deutschland. Mehr

Gewerbegenehmigungspflichten

DerHandakte WebLAWg habe ich die Zusammenstellung in folgendem link zur Handelskammer Hamburg entnommen.

Die Notarkammer Hamm hat für die genehmigungsbedürftigen Gesellschaftszwecke einer GmbH eine entsprechende Aufstellung gefertigt.

Sechs Prozent der Berliner und 12 Prozent der Brandenburger sind rechtsextrem eingestellt

Die taz berichtet von den Befragungen der wahlberechtigten Berliner und Brandenburger über rechtsextremes Gedankengut. In Berlin - Ost und West - neigen etwa sechs Prozent der Wahlberechtigten zu rechtsextremem Gedankengut, in Brandenburg ist der entsprechende prozentuale Anteil doppelt so hoch, etwa zwölf Prozent der wahlberechtigten Brandenburger. Mehr

Ein-Euro-Jobs verdrängen Arbeitsplätze im Berliner Schulbereich

Die Berliner Morgenpost berichtet von den Vorwürfen des Hauptpersonalrats der Lehrer über die gezielte Einsparung von Personalstellen durch Ein-Euro-Jobs im Schulbereich. Mehr

Flöhe und Wanzen im Berliner Abschiebegefängnis Köpenick

Der Tagesspiegel berichtet von einer umfangreichen Desinfektionsaktion im Abschiebegewahrsam.

Feinstaubbelastung: München schmutziger als Berlin

SPIEGEL ONLINE geht auf die Feinstaubbelastungsmessungen in München ein, wo die Grenze des Zulässigen erreicht ist. Über die Feinstaubrichtlinie hat LiNo bereits berichtet.. Vgl. hier.

Firefox und IE 7

SPIEGEL ONLINE berichtet von den Perspektiven in der Browserentwicklung.

Wie man eine Stalking-Akte anlegt

In Handakte WebLAWg: Wie man eine Stalking-Akte anlegt habe ich die links mit Hinweisen zur Reaktion auf stalking und konkreten Maßnahmen gefunden.

Stalking-Opfern bleibt tatsächlich anfangs nur der Weg, zunächst dem Verfolger/der Verfolgerin, möglichst nachweisbar (z.B. Zeugen) klar zu machen, dass überhaupt kein Kontakt gewünscht wird. Danach, wenn es weiter geht, müssen alle Vorkommnisse penibel aufgelistet und eventuelle Beweismittel oder Indizien gesichtet werden. Je nach Durchsetzungsfähigkeit kann das Opfer anfangs Strafanzeigen selbst stellen, ohne sich abweisen zu lassen, und die polizeiliche Tätigkeitsnummer registrieren sowie mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt halten.

Wer sich hilflos gegenüber der Polizei fühlt oder wenn das Stalking massiver wird, empfiehlt sich die Einschaltung eines Anwalts/einer Anwältin, um die Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, auszuloten und eventuell sinnvolle konkrete und schnelle Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

LiNo hat schon mehrfach zur stalking-Problematik und zur beabsichtigten Neuregelung berichtet.

Vgl. LiNo zur Neuregelung hier sowie hier , hier und hier. S. auch hier.

Zur Patientenverfügung

In Handakte WebLAWg sind Hinweise zur Bindungswirkung von Patientenverfügungen mit Nachweisen und links zu Broschüren mit Informationen zu finden.

Lepus europaeus - der Feldhase überrascht mich zu Ostern

Im Tagesspiegel lese ich gerade Überraschendes über den Osterhasen, symbolisiert durch den Feldhasen: In 90 Prozent der Fälle, wenn er einen Fuchs entdeckt, ergreift der Feldhase nicht etwa das Hasenpannier, sondern richtet sich hoch auf und fixiert den Fuchs, der sich dann entschließt, doch lieber Mäuse zu jagen. Nur in den restlichen 10 Prozent der Zusammentreffen von Fuchs und Hase ergeift der Feldhase hakenschlagend und meist erfolgreich die Flucht.

Die nette Osterhäsin, die den Kindern Freude bereitet, hat sich durch die Gefahren in der Natur gegenüber ihren eigenen Kindern aus unserer Sicht zur wenig fürsorglichen Mutter entwickelt: Etwa 2 Minuten täglich bekommen die Junghasen die nährstoffreiche Milch ihrer Hasenmutter - in der übrigen Zeit sind die Junghasen Tag und Nacht allein sich selbst überlassen, und zwar zu ihrem eigenen Schutz, denn sie verströmen keinen Körpergeruch, den der Fuchs aufspüren könnte. Je weiter die Hasenmutter von ihrem Nachwuchs entfernt ist, desto sicher ist dieser vor dem Fuchs. Mehr, zum Beispiel, warum Feldhasen Zuckerrübenfelder bevorzugen, hier.

Stress: Helfer und zugleich Bedrohung - wie man Druck abbaut

manager-magazin.de beschäftigt sich damit, wie Stress abgebaut werden kann. Zum Beispiel die Lachse: "Lachse sind das Paradebeispiel für den Segen - und die verheerende Wirkung des Cortisols: Während ihrer Wanderung aus dem Ozean zu den Laichgründen in entlegenen Quellbächlein erhöhen hohe Spiegel des Stresshormons im Blut die Ausdauer der Raubfische. Wochenlang überspringen die Lachse meterhohe Stromschnellen, durchqueren Strudel, Wirbel und überwinden zahllose andere Hindernisse - ohne viel zu essen, ohne viel zu schlafen, ohne längere Pausen.

Am Ende ihrer langen Reise sind die Lachse jedoch verschlissen. Ihr Verdauungstrakt ist verkümmert, das Cortisol lässt ihr Immunsystem versagen. Die Tiere laichen, die meisten verenden. Menschen unter Dauerstress ergeht es wie den Lachsen. Sie haben zu viel Cortisol im Blut - und können froh sein, wenn sie von der modernen Medizin oder Psychotherapie aufgefangen werden."

OVG für das Land Nordrhein-Westfalen: 4.637.126,00 DM Baugenehmigungsgebühr für ARENA auf Schalke zutreffend

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Die Baugenehmigungsgebühr für die 2001 erteilte Baugenehmigung für die ARENA auf Schalke wurde zutreffend berechnet. Einzelheiten hier.

Donnerstag, 24. März 2005

Impulse: Ranking der schärfsten Finanzamter - Berlin auf Platz 9

IMPULSE berichtet über die Arbeitsweise von 575 deutschen Finanzämtern. Der Bericht steht hier.

Aufgeführt sind auch die pragmatischsten 20 Finanzämter, die die Liste bis zur Nummer 575 abschließen.

Berliner Morgenpost: Nummern für den Notfall: Arzt, Strom und Wasser

Berliner Morgenpost: Nummern für den Notfall: Arzt, Strom und Wasser: Die Berliner Morgenpost hilft den Berlinern mit Notrufnummern über die Feiertage.

DNA-Analyse bei Dresdens Hunden, um Hundehaufenverursacher zu ermitteln verfrühter Aprilscherz?

tagesschau.de meldet Skurriles. Ist man auf einen Aprilscherz hereingefallen? Die Meldung: "Der Ortsbeirat Dresden-Altstadt will alle Hunde zur Abgabe einer Speichelprobe verdonnern. Stadtsprecher Kai Schulz bestätigte, dass die Lokalpolitiker eine solche Forderung mit großer Mehrheit beschlossen haben.

Mit modernsten DNA-Analyseverfahren sollen demnach fortan die verantwortlichen Hunde ausfindig gemacht werden können - und die Besitzer bestraft werden, erläutert Schulz. Wer also künftig seinen Hund wegen der Hundesteuer in Dresden anmelden will, soll dann auch DNA-analysefähiges Material seines treuen Gefährten im Amt lassen.
Proben sollen den Täter ermitteln

Anhand von Proben frisch vom Tatort könnten die Dresdener Ordnungshüter den Straftäter eindeutig identifizieren und den Halter mit einem Bußgeld belasten, so der Stadtsprecher. Der Beschluss des Ortsbeirates sei jedoch nicht bindend. Ob dieser Vorschlag tatsächlich Gesetz wird, hängt vom Stadtrat ab: Dieser muss sich in den nächsten sechs Wochen damit befassen und schließlich ein endgültiges Votum abgeben."

Berufsbetreuervergütung - Gewerbeinkünfte und Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main weist auf die Stellungnahme von Otto zu den Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (s. auch Pressemitteilung) über die Einstufung von Berufsbetreuervergütungen als Gewerbeinkünfte hin.

40 Notarstellen in Berlin ausgeschrieben

Die Notarkammer Berlin veröffentlicht die Ausschreibung von 40 Notarstellen in Berlin durch die Senatsverwaltung für Justiz Die Ausschreibungsbedingungen sind hier zu finden.

OVG Berlin: Zeugen Jehovas sind Kirche Verleihung der Rechte einer Koerperschaft oeffentlichen Rechts erforderlich

OVG Berlin - Urteil vom 2. Dezember 2004 - OVG 5 B 12.01 -: Berlin, den 24.03.2005
Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin hat am heutigen Tage sein Urteil in Sachen Land Berlin gegen die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland e.V. verkündet, nachdem der den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung vom 02.12.2004 unterbreitete Vergleichsvorschlag (vgl. Pressemitteilung 39/2004) vom Land Berlin nicht angenommen worden ist.
Die Berufung des Landes Berlin ist erneut erfolglos geblieben. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts erfüllt die Gemeinschaft die Voraussetzungen für die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Das Bundesverfassungsgericht
hatte die - zuungunsten der Religionsgemeinschaft ausgefallene - Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen. Das Bundesverwaltungsgericht seinerseits hat daraufhin unter erneuter Aufhebung des OVG-Urteils, das dem Verlangen der Religionsgemeinschaft stattgegeben hatte, das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Das Oberverwaltungsgericht sei von einem zu großzügigen Verständnis von den Verleihungsvoraussetzungen ausgegangen und habe daher keine hinreichenden Tatsachenfeststellungen zu möglichen Gefährdungen der Grundrechte Dritter getroffen.

Das Bundesverwaltungsgerichts hat Aufklärungsbedarf vor allem dahin gesehen, ob die Religionsgemeinschaft darauf hinwirke, im Fall der Weigerung von Eltern, der Bluttransfusion bei ihren noch nicht einsichtsfähigen Kindern zuzustimmen, staatliche Schutzmaßnahmen zu erschweren oder zu verhindern.
Das Oberverwaltungsgericht hat dazu festgestellt, aus den Akten des Beklagten ergebe sich, dass Nachfragen bei Ärzten, Kliniken sowie Staats- und Amtsanwaltschaft keine einschlägigen Erkenntnisse zutage gefördert hätten. Aus dem 1998 veröffentlichten Bericht der Enquete-Kommission „Sog. Sekten und Psychogruppen“ des Deutschen Bundestages ergäben sich in dieser Richtung ebenfalls keine Anhaltspunkte. Sie habe im Gegenteil festgestellt, dass die prinzipielle Rechtsposition in Deutschland, Bluttransfusionen notfalls auch gegen den Willen der Eltern durchzusetzen, von der Religionsgemeinschaft akzeptiert werde. Dem entspreche es, dass die Familiengerichte in der allseits bekannten Haltung der Zeugen Jehovas zur Blutfrage einhellig keinen Hinderungsgrund sähen, einem dieser Religionsgemeinschaft angehörenden Elternteil das Sorgerecht zu übertragen. Andere behördliche oder gerichtliche Erkenntnisse gebe es nicht.
Für die - übrigens nicht nur im Zusammenhang mit dem Thema Bluttransfusionen aufgestellte - Behauptung des Beklagten, die Klägerin verhalte sich intern anders, als sie es nach außen verlautbare, und nutze die Gelegenheit des Prozesses, um sich in einem günstigen Licht darzustellen, gibt es nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts keine greifbaren Anhaltspunkte. Gerade beim Thema Bluttransfusionen erscheine es ausgeschlossen, dass massive Behinderungen staatlicher oder ärztlicher Schutzmaßnahmen seitens der Klägerin nicht ans Licht der Öffentlichkeit geraten wären.

Weiter hat das Bundesverwaltungsgerichts es für erforderlich erachtet aufzuklären, ob die Zeugen Jehovas gegenüber in der Gemeinschaft verbliebenen Familienmitgliedern - wie der Beklagte behauptet - aktiv darauf hinarbeite, dass der Kontakt auf das „absolut Notwendige“ beschränkt oder sogar aufgegeben werde, so dass dadurch der Bestand von Familie oder Ehe gefährdet sei und möglicherweise auch der Weg in den Austritt aus der Gemeinschaft versperrt werde.

Objektive Anhaltspunkte für derartige Verhaltensanweisungen, die der Beklagte als „eminent familienfeindliche“ Praktiken bezeichnet, gebe es aus der Sicht des Oberverwaltungsgerichts nicht. Die familiengerichtliche Rechtsprechung lasse auf solche Verhaltensweisen nicht schließen. Weder Anfragen des Beklagten bei den zuständigen Ministerien anderer Bundesländer noch zwei im Abstand von mehreren Jahren durchgeführte Umfragen bei den Berliner Bezirksämtern oder Besprechungen anlässlich einer Tagung der Leiter der familienpsychologischen Beratungsstellen hätten zu entsprechenden Erkenntnissen geführt. Im Ergebnis könne sich der Beklagte daher nur auf sog. Aussteigerberichte, Berichte von „Sekten“initiativen, Videoaufzeichnungen von Fernsehsendungen und Bücher amerikanischer „Experten“ stützen. Beweisanträge habe er in diesem Zusammenhang nicht gestellt. Mangels greifbarer objektiver Anhaltspunkte hat sich der 5. Senat nicht veranlasst gesehen, den in den zahllosen Berichten aufgestellten Behauptungen nachzugehen. Der Beklagte habe diese Berichte nicht nach ihrer rechtlichen Bedeutung für die zu entscheidende Frage sondiert, ob mit den behaupteten Verhaltensweisen Eingriffe in Art. 6 GG, der lediglich die sog. Kernfamilie - also die Verbindung zwischen Eltern und Kindern - erfasst, verbunden seien. Ausweislich der Verwaltungsvorgänge habe er vielmehr die ihm unaufgefordert zugesandten, aus dem Internet entnommenen oder von Seiten interessierter Kreise zur Verfügung gestellten „Erfahrungsberichte“ in inhaltlicher wie persönlicher Hinsicht ungeprüft übernommen.
Namentlich die im Auftrag der Enquete-Kommission erstellten Gutachten belegten nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts nicht nur die These, dass bei der Bewertung solcher sog. Aussteigerberichte Zurückhaltung geboten sei; das räume auch der Beklagte ein. Sie sagten vor allem aus, dass eine Beurteilung, ob und ggf. zu welchen Anteilen die als destruktiv empfundenen und beschriebenen Konflikte in der Struktur oder der Lehre der Gemeinschaft begründet seien, ohne Kenntnis vom psychosozialen Hintergrund des Betreffenden nicht möglich sei. Es liege auf der Hand, dass solche Personen den ohnehin schwierigen Ausstieg aus einer Gemeinschaft und die mit ihm verbundene psychische wie soziale Labilisierung als besonders krisenhaft empfänden. Dass sie ihren Erfahrungen mit der Gemeinschaft - und das gelte erst recht für nicht freiwillig Ausgestiegene - im Nachhinein positive Aspekte abgewinnen könnten, sei kaum anzunehmen. Bei dieser Erkenntnislage ließen sich die Vermutungen des Beklagten zu den Ursachen für die, wie er es ausdrückt, „verhältnismäßig wenigen“ Informationen seitens von ihm befragter Behörden und Institutionen nicht halten. Er übersehe, dass sich das Fehlen kritischer Erfahrungsberichte aktiver Mitglieder der Klägerin nicht nur durch Furcht vor dem Ausschluss aus der Gemeinschaft, sondern mindestens ebenso plausibel durch die Bedeutung von Religiosität für das individuelle psychische Befinden erklären ließen. Davon, dass „Fakten daher hauptsächlich von Aussteigern und Ausgeschlossenen zu erwarten“ seien, könne deshalb keine Rede sein.

Schließlich hat das Bundesverwaltungsgerichts für klärungsbedürftig gehalten, ob die Religionsgemeinschaft Erziehungsmaßstäbe vorschreibe, die eine Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten innerhalb der Gesellschaft in einem Maße beeinträchtigten, dass das Kindeswohl gefährdet sei.

Hierzu hat das Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass die in Sorgerechtsfällen regelmäßig erhobenen und mit dem Vorbringen des Beklagten im hiesigen Verfahren deckungsgleichen Vorwürfe gegen die vermeintlichen (Erziehungs-)Praktiken der Zeugen Jehovas wie das Erziehen mit körperlicher Gewalt, das Hineindrängen in eine Außenseiterrolle oder die Verhinderung angemessener Schulbildung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in der familiengerichtlichen Rechtsprechung und - soweit aktenkundig - den in Sorgerechtsprozessen erstatteten kinderpsychologischen Gutachten keine Entsprechung fänden. Den vom Bundestag veranlassten Expertenberichten seien greifbare Anhaltspunkte ebenfalls nicht zu entnehmen. Im Gegenteil: Nach Ansicht der Familiengerichte wie auch der Leitung des Modellprojekts „Prävention im Bereich der sog. Sekten und Psychogruppen“ und ihrer wissenschaftlichen Begleitung schließe eine „Sektenzugehörigkeit“ die Erziehungseignung nicht aus. Es werde empfohlen, beim sog. „Außenseiterkriterium“ äußerste Vorsicht walten zu lassen. Insbesondere sei es nicht schon dann erfüllt, wenn eine Hochschulausbildung - wie es bei den Zeugen Jehovas der Fall sein möge - als nicht erstrebenswert bezeichnet werde, da dann konseqenterweise Gesellschaftsgruppen, deren Kinder ebenfalls einen niedrigen Anteil am akademischen Nachwuchs stellten, ein ähnliches „Fehlverhalten“ vorgehalten werden müsste.

Eine Mutter schilderte vor dem Landgericht Duesseldorf, wie sie ihre beiden Töchter getoetet hat

NRW-Justizportal: "Düsseldorf (dpa/lnw) - Eine 33-jährige Mutter hat am Donnerstag auf der Anklagebank des Düsseldorfer Landgerichts die Tötung ihrer beiden Töchter gestanden. «Es hat Klick gemacht. Die Tat ist aus mir herausgebrochen», schilderte die wegen Doppelmordes angeklagte Frau unter Tränen. «Ein seelisches Tief hat das bewirkt.» Sie habe an Depressionen gelitten.

Zuerst habe sie ihre drei Wochen alte Tochter Louisa erstickt. Die Schwangerschaft sei ungewollt gewesen, der Vater des Mädchens habe weder Beziehung noch Kind gewollt. Sie habe sogar ihren Eltern verheimlicht, dass sie erneut schwanger war und abwechselnd über Abtreibung, Adoption und Selbstmord nachgedacht. Als der Säugling dann mal wieder schrie, habe sie ihn auf den Bauch gedreht und ihm zwei Decken auf den Kopf gelegt. «Das war mir einfach zu viel.»

Anschließend habe sie sich ins Bett gelegt und die leiser werdenden Todesschreie ihres Kindes gehört, bis sie eingeschlafen sei. «Das war mir in dem Moment egal», schilderte die damals allein erziehende Frau zum Entsetzen der Zuhörer im Gerichtssaal. Nachdem sie gemerkt habe, dass das Kind tot gewesen sei, habe sie sogar Erleichterung verspürt. Dem Notarzt habe sie die erstaunte Mutter vorgespielt. Das Verbrechen war zunächst nicht erkannt und als Plötzlicher Kindstod eingestuft worden.

Ihre ältere Tochter Diana sei dagegen ein Wunschkind gewesen, sagte die Angeklagte. Der Vater, ein Asylbewerber, war nach einem handgreiflichen Familienkrach nach Afrika abgeschoben worden. Sie habe nie daran gedacht, dem Mädchen etwas anzutun. Neun Monate später sei sie aber erneut «in ein tiefes Loch gefallen», als ihr nach nur neun Tagen von einer Zeitarbeitsfirma gekündigt worden war. Ihr Vater habe ihr Vorwürfe gemacht und sie erniedrigt.

Kurz darauf, im August 2004, habe sie aufgehört, ihre Tochter zu füttern. Zwei Tage lang habe sie die Rufe und Schreie des Kindes ignoriert. Zwischendurch habe sie es doch zu füttern versucht, das Mädchen habe sich aber erbrochen. Schließlich habe sie ein Halstuch genommen und die röchelnde Zweijährige zehn Minuten lang gedrosselt. «Ich kann es mir nicht erklären. Es ist einfach so passiert», sagte die unscheinbare Sozialhilfeempfängerin weinend. Dennoch sei das Kind nicht sofort tot gewesen. Sie habe Fernsehen geschaut, bis das Kind nicht mehr gelebt habe. Der Prozess wird am 1. April fortgesetzt."

2004 in 126 VerfahrenTelefonüberwachungen in Brandenburg - 292 Personen wurden abgehört

Das brandenburgische Ministerium der Justiz teilte mit: Leichte Zunahme der Telefonüberwachungen im Jahr 2004

Im Jahr 2004 haben brandenburgische Richter in 126 Strafverfahren Telefonüberwachungen angeordnet. Mit einer Zunahme um 5 Fälle (4,1 %) gegenüber 2003 hat sich der seit 1996 stetige Anstieg verlangsamt, nachdem es 2001/02 eine Zunahme von 46 solcher Maßnahmen gab. Von den im Jahr 2004 durchgeführten Telefonüberwachungen waren 292 Personen betroffen (2003: 234).

Die vorjährigen Ermittlungen im Festnetz- und Mobilfunkverkehr verteilten sich wie folgt auf die Staatsanwaltschaften:

StA Cottbus 17 Verfahren
StA Frankfurt (Oder) 36
StA Neuruppin 17
StA Potsdam 36

Die durch § 100 a Strafprozessordnung und die obergerichtliche Rechtsprechung dazu gesetzten Voraussetzungen erlauben die Telefonüberwachung nur in Fällen schwerwiegender Kriminalität.
Schwerpunkt waren hier im Vorjahr Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (85 Fälle), gefolgt von Straftaten nach dem Ausländer- und Asylverfahrensgesetz (15 Fälle), Mord und Totschlag (6 Fälle), gemeingefährlichen Straftaten (6 Fälle) und Geldwäsche (3 Fälle).

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt: Sportwetten in Sachsen-Anhalt ohne Erlaubnis verboten

Pressemitteilung des Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt: Verbot von Sportwetten durch Privatunternehmer bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen die von Behörden verfügten Verbote von Sportwetten, die von Privatunternehmen ohne behördliche Erlaubnis durchgeführt worden sind, als rechtmäßig bestätigt. Die Privatunternehmen haben Sportwetten entweder selbst veranstaltet oder den Zugang zu im Ausland (Österreich, Zypern und Gibraltar) stattfindenden Sportwetten vermittelt. Vom Landesverwaltungsamt, der Stadt Halle und der Landeshauptstadt Magdeburg sind diese Veranstaltungen bzw. Vermittlungstätigkeiten als unerlaubtes Glückspiel im Sinne von § 284 des Strafgesetzbuches angesehen und unersagt worden. Auf die gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Magdeburg und Halle eingelegten Beschwerden hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Sportwetten jedenfalls vorläufig verboten bleiben. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die Veranstaltung von Sportwetten in Sachsen-Anhalt nur mit einer behördlichen Erlaubnis zulässig sei. Fehle sie – wie hier – , so seien gleichwohl durchgeführte Sportwetten als unerlaubtes Glücksspiel im Sinne des Strafgesetzbuches zu unterbinden. Entsprechendes gelte für die Vermittlungstätigkeit der Unternehmen. Der Einwand mehrerer Veranstalter, sie hätten im Jahr 1990 von Behörden der ehemaligen DDR eine Erlaubnis erhalten, die nach den Regelungen im Einigungsvertrag fortgelte, führt nach Auffassung des Gerichts nicht zu einem anderen Ergebnis, weil es sich bei der Zulassung zur Veranstaltung von Sportwetten um Landesrecht handelt, so dass die seinerzeit erteilten Erlaubnisse nicht gelten.

OVG LSA, Beschl. v. 18.03.2005 – 1 M 91/05 –

OVG Niedersachsen: Anbieten von Sportwetten ist strafbar

Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg teilt den Inhalt der Pressemitteilung des OVG Niedersachsen mit, wonach das Anbieten von Sportwetten in Niedersachsen ohne die erforderliche Erlaubnis strafbar sei.

"Schwarzes Eis" - Motorradfahrer trägt Schaden durch Sturz allein

Das Landgericht Osnabrück , Urteil vom 22.02.2005 - 5 O 3326/04 - (noch nicht rechtskräftig) hat die Klage auf Ersatz von zwei Dritteln seines Schadens unter Anrechnung von einem Drittel Eigenverschuldensanteils eines Motorradfahrers abgewiesen, der auf einer rechtzeitig mit dem Warnschild 101 - Strassenschäden -angekündigten flickenteppichartig reparierten Fahrbahn in einer langgezogenen Rechtskurve der B 68 zu Fall gekommen war. Schon der Umstand, dass die Gefahrenstelle rechtzeitig beschildert gewesen sei, schließe Schadenersatzansprüche des Motorradfahrers aus.

Die Pressemeldung hierzu:
Der Kläger behauptete, er sei beim Durchfahren einer langgezogenen Rechtskurve auf sog. "schwarzem Eis” zu Fall gekommen und gegen einen Baum geschleudert. Die B 68 sei über eine Strecke von 2,1 km sporadisch in einem Abstand von teilweise ca. 500 bis 600 m lediglich mit Bitumen geflickt worden. Dies sei ursächlich dafür, dass er trotz angepasster Geschwindigkeit sein Motorrad nicht habe auf der Bahn halten können. Es sei fehlerhaft, Straßenbeläge lediglich mit Bitumen zu flicken, da dies zu gefährlicher Straßenglätte führe, was für Motorradfahrer eine besondere Gefahr darstelle. Mit der Klage verlangte der Kläger 2/3 seiner ihm entstandenen Schäden (insg. 17.120,00 € Schadensersatz, 5.000,00 € Schmerzensgeld), im übrigen rechnete er sich ein Mitverschulden an dem Unfall von 1/3 an.
Das beklagte Land Niedersachsen bestritt, dass der Kläger aufgrund des sog. schwarzen Eises zu Fall gekommen sei. Im übrigen sei die B 68 zwischen Bersenbrück und Badbergen deutlich fühlbar und sichtbar nicht in hervorragendem Zustand. Sie bestehe bis zu 30 % aus Flicken in Form von Oberflächenbehandlungen. Deshalb hätte der Kläger besonders vorsichtig fahren müssen.
Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück hat die Klage nach in Einsichtnahme von Fotos aus einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte als unbegründet abgewiesen.
Dabei hat das Gericht letztlich offen gelassen, ob es als Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht qualifiziert werden kann, wenn Straßenschäden mit Bitumen oder Splitt wiederhergestellt werden. Zum einen hätte der Kläger nämlich nicht nachweisen können, dass es überhaupt auf einer solchen Stelle zum Sturz gekommen sei. Darüber hinaus träfe ihn ein Mitverschulden, das als derart schwer zu qualifizieren sei, dass ein etwaiges Verschulden des beklagten Landes dahinter zurücktrete.
Aufgrund der Inaugenscheinnahme der Fotos konnte die Kammer feststellen, dass die Straße zum Unfallzeitpunkt zumindest feucht, wenn nicht nass gewesen ist. Auch war es für das Gericht nach persönlicher Anhörung des Klägers nicht mit ausreichender Sicherheit auszuschließen, dass schlicht ein Fahrfehler oder unangepasste Geschwindigkeit unfallursächlich gewesen sind. Darüber hinaus hat die Kammer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kläger aufgrund der vor der Unfallstelle befindlichen fünf Verkehrszeichen deutlich auf etwaige Straßenschäden hingewiesen wurde und diese sich auch aus den übergebenen Lichtbildern ohne weiteres ergaben. Die Schäden seien durch Anzahl und Ausmaß auch so gravierend gewesen, dass insbesondere Motorradfahrer mit besonderer Vorsicht hätten fahren müssen, um ein Ausgleiten auszuschließen. Eines besonderen Hinweises gerade für Motorradfahrer, sei auf der anderen Seite nicht erforderlich, da es Jedermann einleuchten müsse, dass Straßenschäden gerade für Zweiräder eine besondere Gefahr bedeuten würden.

Das nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Osnabrück ist hier veröffentlicht.

Nachspiel vor der Strafrichterin - der tretende Torwart in Berlin

Der Tagesspiegel: "Die 57. Minute. Flanke von rechts außen. Allerdings nicht sauber. Nummer vier von Eintracht Friedrichshagen trifft die Nummer vier von Steglitz GB. Der Schiedsrichter sieht das Foul, pfeift, will die gelbe Karte ziehen. Was dann geschieht, hat nichts mehr mit Fußball zu tun: Ein Friedrichshagener Spieler wird in den Schwitzkasten genommen, ein anderer getreten, ein weiterer flüchtet, von mehreren Steglitzern verfolgt, in ein Wäldchen. Fortgesetzt wurde die Partie gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Der Angeklagte: Cemil O., 33 Jahre alt, damals Torwart der Steglitzer. Er soll in dem plötzlichen Chaos auf dem Fußballplatz in Köpenick zur Mittellinie gerannt sein und den bereits am Boden liegenden Kicker mit der Nummer acht aus der gegnerischen Mannschaft in den Nacken getreten haben. Das aber bestreitet der arbeitslose O. vehement. „Ich hatte Probleme mit Nummer sieben, nicht mit der acht.“ Den Mann mit der Sieben auf dem Rücken habe er mit anderen bis in ein angrenzendes Waldstück verfolgt. „Aber nicht angefasst“, sagt O.

Der Schiedsrichter kann sich gut an die Partie der Kreisliga D am 24. Oktober 2004 erinnern: „Der Torsteher ist aus dem Strafraum raus und hat zugetreten.“ Es stand 3:0 für Friedrichshagen, da rief der Schiri „Abbruch" und verschwand in seiner Kabine. „Ich darf da nicht zwischen gehen“, erklärt der 46-Jährige. „Ich bin da nicht versichert.“ Der Mann mit der Nummer acht ist Mittelfeldspieler Oliver K., 22 Jahre alt. „Die Sache ist eskaliert“, sagt er. „Einer von den Steglitzern warf mich um, der Torwart kam dann angelaufen, holte aus und trat zu.“ Eine Verwechslung schließt Oliver K. aus. „Der Torwart war der einzige Spieler mit Schnurrbart.“ Der Tritt hatte schmerzhafte Folgen. Mit Gehirnerschütterung und verschobenem Nackenwirbel musste Tischler Oliver K. eine Woche lang zu Hause bleiben.

Die Richterin greift durch. Der bislang nicht vorbestrafte Cemil O. wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. „Wenn man die Regeln der Fairness so verletzt wie Sie, dann sind sechs Monate milde“, sagt sie. Dass er demnächst wieder auf dem Platz steht, ist ausgeschlossen: Das Sportgericht hat eine zweijährige Sperre gegen Torwart O. verhängt. Kerstin Gehrke"

Mensch Meyer - Streit um Grundstücke in Kleinmachnow

Die taz berichtet: Es ist der wohl größte noch vor Gericht anhängige Rückgabestreit in Ostdeutschland. Im Südwesten von Berlin, hinter Zehlendorf, in der Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow, wird über knapp 1.000 Grundstücke gestritten. Der Streit währt schon fast zehn Jahre, und ein Ende ist nicht abzusehen. Denn der geschäftstüchtige Berliner Immobilienkaufmann Christian Meyer, will sein Ding durchziehen. Und bisher hat er meist gut taktiert.

Benannt ist die umstrittene Siedlung nach dem Unternehmer und Architekten Adolf Sommerfeld. Seine Siedlungsgesellschaft wollte Anfang der 30er-Jahre des letzten Jahrhunderts Grundstücke parzellieren und an Bauwillige verkaufen. Es war ein modernes Konzept: Angestellte und einfache Beamte sollten sich ein kleines Häuschen im Grünen leisten können.

Doch Sommerfeld war Jude. Nach der NS-Machtergreifung kam es zu einem Überfall der SA auf Sommerfelds Wohnhaus. Kurzentschlossen flüchtete der Unternehmer im April 1933 aus Deutschland. Seine Siedlungsgesellschaft wurde arisiert. Der Verkauf der Grundstücke ging trotzdem weiter.

Seit einigen Jahren fordert der Berliner Immobilienkaufmann Christian Meyer die Rückgabe der Grundstücke - obwohl er mit Adolf Sommerfeld nicht verwandt ist und auch sonst keine Beziehungen zum Judentum hat. Der eloquente Ökonom hat in den 70er-Jahren in West-Berlin studiert, war damals in der marxistischen Forschung engagiert und machte sich dann als Immobilienentwickler selbständig. Nach der Wende sah er neue Geschäftsfelder in Ostdeutschland. Er suchte die Erben von vermeintlich herrenlosen Grundstücken, die ihm dafür einen Teil des Werts auszahlten. So kam er auch mit den Erben Adolf Sommerfelds in Kontakt, die inzwischen in die ganze Welt zerstreut lebten.

Die Grundstücke in der Sommerfeld-Siedlung waren zwar nicht herrenlos, sie gehörten ja den Käufern von einst oder deren Nachkommen. Doch Meyer sah die Chance auf eine groß angelegte Rückgabeforderung. Die Sommerfeld-Angehörigen traten ihm 1995 alle Rechte ab - gegen eine unbekannte Basiszahlung und eine Beteiligung an eventuellen Erlösen. Sie selbst hätten keinen Rückgabeantrag mehr stellen können. Denn die Frist für solche Anträge war Ende 1992 abgelaufen.

Deshalb wandte sich Meyer an die Jewish Claims Conference (JCC), die gesetzliche Nachfolgeorganisation für unbeanspruchtes ehemaliges jüdisches Eigentum im Beitrittsgebiet. Sie hatte Ende 1992 per Globalanmeldung Ansprüche auf alle bekannten und unbekannten exjüdischen Immobilien angemeldet und verlangte nun auch die Rückgabe der rund 1.000 Sommerfeld-Grundstücke. Aus den Erlösen ihrer Einnahmen finanziert die JCC gewöhnlich Hilfsmaßnahmen für Holocaust-Überlebende vor allem in Israel und den USA. Sie hatte jedoch auch einen Goodwill-Fonds für Erben eingerichtet, die sich verspätet meldeten. Auf Zahlungen aus diesem Fonds spekulierte Meyer, der ja inzwischen Inhaber der Ansprüche der Sommerfeld-Erben war.

Doch nun reagierte der Gesetzgeber. Auf Betreiben der Brandenburger Landesregierung, die Eigentümer und Bewohner der Sommerfeld-Siedlung beruhigen wollte, wurde 1997 eine "Lex Kleinmachnow" ins Vermögensgesetz eingefügt. Sie sollte Rückgabeansprüche ausschließen, wenn es sich um Flächen handelt, die von einer Siedlungsgesellschaft verkauft worden waren. Das Argument: Die Grundstücke sollten ja nach dem ursprünglichen Geschäftsplan ohnehin verkauft werden.

Der JCC wurde die Sache jetzt zu heiß. Es gab zwar schon damals verfassungsrechtliche Zweifel an der "Lex Kleinmachnow", weil sie ähnliche Parzellierungen durch Privatleute oder Unternehmen nicht erfasste. Doch die Claims Conference wollten das Gesetz nicht beim Bundesverfassungsgericht angreifen. Zu sehr war man auf die Kooperation der damaligen Kohl-Regierung in anderen Fragen angewiesen, etwa bei jüdischen Fremdrenten. Also trat auch sie ihre Ansprüche an Meyer ab. Angeblich sogar kostenlos, weil der Immobilienkaufmann bei einem Erfolg etwas an die Sommerfeld-Erben abgeben muss.

Seither klagt Meyer gegen die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Nach Angaben des Potsdamer Verwaltungsgerichts waren zum Jahreswechsel noch 867 Streitfälle bei dem Gericht anhängig. Meyer ist vor allem am Abschluss von Vergleichen mit den Eigentümern interessiert. In etwa 100 Fällen hatte er schon Erfolg. Die Eigentümer wollten einfach ihre Ruhe haben und risikolos ihre Häuschen modernisieren. Sie zahlen sechsstellige Summen an Meyer, damit er seine jeweilige Klage fallen lässt. Andere sind noch stur und hoffen auf einen Erfolg vor Gericht.

Im Dezember wollte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eigentlich ein Grundsatzurteil fällen. Doch unter kuriosen Umständen hat Meyer dies kurzfristig verhindert. Das Musterverfahren betraf ein Grundstück in der Straße "Am Brodberg". In der ersten Instanz hatte Meyer den Prozess gewonnen. Doch er drängte die Eigentümerin, Frau T., mit der er sich längst verglichen hatte, zur Revision und übernahm auch ihre Prozesskosten. Er wollte ein Präzedenzurteil des Bundesverwaltungsgerichts erreichen. Erst eine Woche vor dem Leipziger Urteil kam die Kehrtwendung. Nun bat Meyer Frau T., die Revision wieder zurückzuziehen. Angeblich hatte er in der mündlichen Verhandlung festgestellt, dass der Fall doch nicht für ein Grundsatzurteil taugte. Jedenfalls hatte Meyer den richtigen Riecher. Nach taz-Informationen hätte der Kaufmann den Prozess beim Bundesverwaltungsgericht verloren. Die Richter hätten - anders als die Vorinstanz - die Lex Kleinmachnow angewandt und so die Rückgabe der Grundstücke ausgeschlossen.

Meyer findet die Aufregung um das verhinderte Grundsatzurteil jedoch übertrieben. Bei einer Niederlage in Leipzig hätte er den Fall eben zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe getragen, sagt er. Rechtssicherheit hätte es also ohnehin noch keine gegeben.

"Unmoralisch" findet dagegen Klaus-Jürgen Warnick, PDS-Gemeinderat in Kleinmachnow, das Verhalten von Meyer, dem es "nur ums Geld" gehe. Darin sind sich in der Sommerfeld-Siedlung wohl auch alle einig: selbstnutzende Eigentümer ebenso wie Erben, die im Westen wohnen und selbst Vereinigungsgewinnler sind. Auch die Mieter, deren Mietverträge von einem Eigentümerwechsel oder einem Vergleich eigentlich unberührt bleiben, sind wütend. Sie fürchten Mieterhöhungen oder gar Mobbing, falls die Grundstücke zu Geld gemacht werden sollen.

Derweil laufen am Verwaltungsgericht Potsdam neue Prozesse. In einigen Einzelfällen hat Meyer Mitte Februar wieder gewonnen. Vermutlich wird der Streit aber noch Jahre währen und wohl doch erst beim Bundesverfassungsgericht beendet sein - wenn die Eigentümer überhaupt so lange durchhalten. Meyer wird jedenfalls nicht aufgeben. Er dürfte schon prima leben können, wenn er pro Jahr nur eine Hand voll Vergleiche schließt.

taz Berlin lokal Nr. 7623 vom 24.3.2005, Seite 28, 235 Zeilen (TAZ-Bericht), CHRISTIAN RATH

Mittwoch, 23. März 2005

BSI warnt vor Sicherheitsrisiko Surf-Turbos

Newsletter des BSI: In den letzten Monaten mehren sich die Angebote verschiedener Anbieter, die durch die Installation einer speziellen Zusatzsoftware auf dem PC des Kunden ein schnelleres Surfen im Internet versprechen. In der Regel handelt es sich dabei um unseriöse Marktforschungsunternehmen, die diese Software nach einer Registrierung kostenlos zum Download zur Verfügung stellen. Durch die Installation der Software wird der Datenverkehr beim Surfen im Internet über Proxy-Server zum Glossar des Anbieters geleitet - die Geschwindigkeitssteigerung soll dabei durch Komprimierung der Daten bei der Übertragung zwischen Anbieter und Kunde erzielt werden.

Die meisten Anwender sind sich bei der Nutzung eines solchen Angebots nicht bewusst, dass der Anbieter den gesamten Datenverkehr mitlesen, analysieren und mit den vom Anwender bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten verknüpfen kann. Eine besondere Bedrohung besteht darin, dass auch sensible Informationen - z. B. beim Internet-Banking übermittelte Daten wie Kontostand oder PINs und TANs - mitgelesen werden können. Auch vermeintlich durch eine SSL-Verbindung zum Glossar geschützte Daten sind bei der Nutzung von "Surf-Turbos" einiger Anbieter nicht vor unbefugtem Mitlesen sicher, da die verschlüsselte Verbindung auf dem Proxy-Server des Anbieters aufgebrochen wird. Es besteht dann keine direkte verschlüsselte Verbindung zwischen dem Browser des Anwenders und dem Server der besuchten Webseite, sondern der Datenstrom wird auf dem Proxy-Server entschlüsselt und anschließend erneut verschlüsselt. Dies geschieht für den Anwender unbemerkt, da bei der Installation der Software ein zusätzliches Zertifikat des Anbieters installiert und automatisch in die Liste der vertrauenswürdigen Zertifikate zum Glossar aufgenommen wird. Der Internet-Browser zeigt dadurch keine Warnmeldung, dass die verschlüsselte Verbindung nicht zwischen dem PC des Anwenders und dem Server der besuchten Webseite (zum Beispiel einer Online-Bank), sondern lediglich bis zum Proxy-Server des Anbieters besteht.

Das BSI rät von der Nutzung von "Surf-Turbos" ab, wenn beim Surfen sensible Informationen wie Passwörter, PINs, TANs, vertrauliche oder personenbezogene Daten übermittelt werden.

Staatsanwaltschaft prueft Ermittlungen gegen Stadionfonds-Manager (Dortmund)

NRW-Justizportal: Dortmund/Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Staatsanwaltschaft prüft die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Geschäftsführer des Stadionfonds «Molsiris», dem Haupteigentümer des Dortmunder Westfalenstadions. Es werde geprüft, ob ein Anfangsverdacht des Kapitalanlagebetrugs vorliege, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Düsseldorf am Mittwoch. Zuvor hatte die auf Kapitalanlagen spezialisierte Anwaltskanzlei Rotter (München) mitgeteilt, sie habe eine entsprechende Strafanzeige eingereicht. Sie kündigte eine mögliche spätere Sammelklage an. Der Vorwurf: Die Geschäftsführer der Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft hätten die Bonität der einzigen Mieterin Borussia «im Fondsprospekt gezielt aufpoliert».

Ein operativer Verlust des börsennotierten Fußball-Bundesligisten in Höhe von mehr als 22 Millionen Euro 2002 sei «schöngerechnet» worden, so ein Sprecher der Kanzlei. Dabei hätten sich «zwei Commerzbank-Töchter einen Gefallen getan», sagte Kanzlei-Sprecher Stephan Holzinger: Die dem Fonds mittelbar zuzurechnende Vermietungsgesellschaft «Molacra» habe kurz vor dem Bilanzstichtag 30. Juni vorübergehend Stadionanteile von Borussia Dortmund erworben. So habe das BVB-Management nominal einen Jahresüberschuss vermelden können, anschließend sei das Geschäft rückabgewickelt worden.

Die Fondsinhaber, die vor gut einer Woche den Weg für die Sanierung der angeschlagenen Borussia freimachten, hätten gute Chancen auf Schadenersatz: «Sie haben bluten müssen.» Würde in einem Strafprozess die Schuld der Stadionfonds-Manager festgestellt, erwäge man eine Sammelklage, sagte Holzinger.

Gegen den früheren Clubchef von Borussia Dortmund, Gerd Niebaum, und den bisherigen BVB-Geschäftsführer Michael Meier werde man Anfang April in einer erweiterten Strafanzeige neue Vorwürfe erheben, kündigte der Kanzlei-Sprecher an. Konkrete Angaben machte er nicht. Nach einer Strafanzeige Ende Februar ermittelt die Dortmunder Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug und Untreue. Der Verdacht des Kapitalanlagebetrugs habe sich aber bislang nicht erhärten lassen, sagte Oberstaatsanwalt Heiko Oltmanns am Mittwoch. «Dieser Vorwurf ist so gut wie vom Tisch.»

Das Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanordnung gegen Kontenabrufverfahren ab.

Beschluss von BVerfG, 1 BvR 2357/04 vom 22.3.2005 sind hier und die Pressemitteilung hierzu ist hier zu finden.

Richter entscheiden: Kontenabfrage kann am 1. April beginnen

NRW-Justizportal: Karlsruhe/Raesfeld (dpa/lnw) - Der geplante Zugriff von Behörden auf Kontodaten ist wie geplant vom 1. April an möglich. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Mittwoch den Antrag eines Bankers aus Raesfeld (Kreis Borken) auf eine einstweilige Anordnung gegen den Abruf der Daten ab. Über die eigentliche Verfassungsbeschwerde wird nach Angaben des Gerichts noch entschieden.

Das Gesetz soll die Abfrage so genannter Stammdaten wie Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kontoinhabers ermöglichen, nicht aber das Abrufen von Kontoständen und Geldbewegungen. Es war wegen einer drohenden Aushöhlung des Bankgeheimnisses heftig kritisiert worden. Das «Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit» kann somit zum 1. April in Kraft treten.

Das Gesetz schließe eine Ermittlung «ins Blaue hinein» aus, betonen die Richter in ihrer Stellungnahme. Die Nachteile treten nach Ansicht der Juristen «hinter die zurück, die beim Nicht-In-Kraft- Treten des Gesetzes für die Allgemeinheit zu erwarten wären». Dies gelte, solange die vor wenigen Tagen verfügten Einschränkungen der Abfrage beim Vollzug des Gesetzes beachtet würden.

Antragsteller Hermann Burbaum aus Raesfeld wies darauf hin, die Karlsruher Richter hätten dem Antrag auf einstweilige Anordnung deswegen nicht stattgegeben, weil sich das Bundesfinanzministerium mit diesen Einschränkungen selbst Zurückhaltung auferlegt habe. In einem Anwendungserlass habe das Eichel-Ministerium am 10. März Bedenken der Beschwerdeführer aufgegriffen und das Gesetz entschärft, heißt es in einer Stellungnahme Burbaums.

Abrufe von Konten dürfen demnach nur vorgenommen werden, wenn sie unabweisbar notwendig sind. Der Betroffene müsse außerdem vor dem Datenabruf befragt und nachträglich informiert werden. Auch dürfe der Abruf nicht von jedem Sachbearbeiter veranlasst, sondern müsse von einem höherrangigen Bediensteten der jeweiligen Behörde genehmigt werden. «Damit ist sichergestellt, dass es bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu irreparablen Grundrechtsverletzungen kommen kann», heißt es in der Stellungnahme Burbaums.

LiNo hat schon über den Anwendungserlass berichtet.

Bayerische Stellungnahme zu Patientenverfügungen in Deutschland

Das Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Justizministerin Dr. Beate Merk: "Der Wille des Menschen muss im Mittelpunkt stehen"

Das Schicksal der US-amerikanischen Wachkomapatientin Terri Schiavo hat auch in Deutschland eine Debatte um die passive Sterbehilfe ausgelöst. Justizministerin Dr. Beate Merk sieht vor allem die Gefahr, dass die zentralen Maßstäbe aus dem Blick geraten. Merk: "Derzeit entsteht der Eindruck, das geltende deutsche Recht beschränke den Willen der Menschen und lasse Patientenverfügungen nur begrenzt zu. Die Menschen werden so unnötig verunsichert. Deshalb sollte sich eine gesetzliche Regelung streng am Willen des Menschen orientieren."

Dabei sind die gegenwärtige deutsche Rechtslage und die Rechtsprechung der Gerichte eindeutig: Entscheidend ist der Wille des betroffenen Patienten. Er bestimmt über Einleitung und Fortdauer jeder medizinischen Behandlung. Merk: "Das entspricht der zentralen Grundentscheidung unserer Rechtsordnung: Jeder Mensch hat die Freiheit, selbst festzulegen, welche Richtung er seinem Leben und damit auch seinem Sterben geben will. Die Patientenverfügung ist dafür ein zentrales Instrument. Ist sie eindeutig formuliert, haben Ärzte, Angehörige und Gerichte sie zu respektieren."

Neue Gesetze können nach Ansicht der Ministerin deshalb nur nutzen, wenn sie die Befolgung des Patientenwillens noch besser sicherstellen. Merk: "Die Schriftform könnte helfen, Unsicherheiten auszuschließen und einer Patientenverfügung so noch mehr Respekt zu verschaffen."

Zugleich begrüßte die Ministerin, dass sich zunehmend mehr Menschen mit ihren Vorstellungen für ein humanes Sterben auseinandersetzen. Merk: "Der amerikanische Fall zeigt, wie wichtig Patientenverfügungen sind, und wie schwierig die Fälle sind, in denen sie fehlen. Es ist gut, dass die Menschen dieses Instrument akzeptieren. Auf diese Weise kann man der einzigen wirklich maßgeblichen Einschränkung des Patientenwillens am besten Respekt verschaffen: Dem absolutem Verbot der Tötung auf Verlangen. Die aktive Sterbehilfe verbietet unser Recht. Das muss so bleiben."

Zum Schluss der Pressemitteilung wird auf eine - wirklich empfehlenswerte - Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alte" hingewiesen, die auch als pdf-Datei zur Verfügung steht.

Zollkriminalamt richtet anonymes Hinweistelefon ein: 0800 99 66 399

Zollkriminalamt und Zollfahndungsdienst:"Der Zollfahndungsdienst hat ein Telefon für anonyme Hinweise eingerichtet. Unter der bundesweit einheitlichen - gebührenfreien - Rufnummer 0800 - 99 66 399 können ab sofort Hinweisgeber, die anonym bleiben möchten, sachdienliche Informationen direkt an die Zollfahndung weitergeben.

Zur Aufklärung von Straftaten - wie zum Beispiel dem illegalen Zigarettenschmuggel und -handel, dem Waffenschmuggel, dem Rauschgiftschmuggel, der Produktpiraterie oder auch bei Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sind die Zollfahnder auch auf Informationen aus der Bevölkerung angewiesen. Die Möglichkeit, Hinweise unter Wahrung der Anonymität weitergeben zu können, erhöht erfahrungsgemäß die Bereitschaft zur Preisgabe von wichtigen Informationen. Ziel der Ermittler ist die Sicherheit und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und die Wirtschaft vor kriminellen Handlungen zu schützen."

Wollen wir hoffen, dass alle Ermittlungsrichter bei Anträgen auf Grund anonymer Hinweise vor Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen konkrete Ermittlungsergebnisse als Grundlage verlangen und sich nicht auf anonyme Hinweise stützen - was selbstverständlich sein sollte, aber leider nicht immer so praktiziert wird.

Beginn der Sommerzeitam 27.03.2005: Uhren um eine Stunde vorstellen

Das Bundesinnenministerium erinnert Beginn der Sommerzeit: Uhren um eine Stunde vorstellen
In der Nacht von Samstag auf Sonntag (26./27. März) beginnt in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU wieder die Sommerzeit. Die Uhren werden am Sonntagmorgen um 2 Uhr mitteleuropäischer Zeit um eine Stunde auf 3 Uhr vorgestellt. Die Sommerzeit 2005 endet - wie immer - am letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr morgens (30. Oktober).

In Deutschland werden in diesem Jahr zum 25sten Mal in Folge die Uhren von Winter- auf Sommerzeit umgestellt. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und andere Nachbarstaaten stellen zeitgleich ihre Uhren um eine Stunde vor.

1998 hatte die Europäische Kommission eine Studie in Auftrag gegeben, die sich mit den Auswirkungen der Sommerzeit beschäftigte. Die Auswertung der Studie ergab, dass alle EU-Mitgliedstaaten die Sommerzeit von März bis Oktober beibehalten wollten. Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung der Sommerzeit ab 2002 sieht europaweit die Sommerzeitregelung von März bis Oktober vor. Deutschland hat daraufhin die Sommerzeit mit einer entsprechenden Verordnung auf Dauer eingeführt (veröffentlicht am 12. Juli 2001. BGBl. I S.1591).

Im kommenden Jahr beginnt die Sommerzeit am Sonntag, den 26. März 2006, und endet am Sonntag, den 29. Oktober 2006.

Zur Sommerzeit weitere Information hier.

Die Sommerzeitverordnung wurde verkündet im Bundesgesetzblatt I 2001, S. 1591 ff Genaueres zur Zeit finden Sie hier.

Elektro- und Elektronikgeraetegesetz - ElektroG heute verkuendet

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Ruecknahme und die umweltvertraegliche Entsorgung von Elektro. und Elelektronikgeräten wurde am 23.03.2005 im Bundesgesetzblatt verkündet (Bundesgesetzblatt I, S. 762 ff). Allgemeine Info des Bundesumweltministeriums hier.

Zunächst läuft ab 24.03.2005 eine dreimonatige Frist, innerhalb derer die Hersteller von Haushaltsgroßgeraeten, Haushaltskleingeraeten, Geraeten der Informations- und Telekommunikationstechnik, Geraeten der Unterhaltungselektronik, von Beleuchtungskoerpern, elektrischen und elektronischen Werkzeugen (ohne industrielle Großwerkzeuge), Spielzeug, Sport- und Freizeitgeraeten, Medizinprodukten (ohne implantierte und infektiöse Produkte), Ueberwachungs- und Kontrollinstrumenten und von automatischen Ausgabegeraeten), (wobei dem Gesetz eine nicht abschließendende Beispielsliste beiliegt) nach §§ 6, 15, 16 eine gegenüber dem Umweltbundesamt verantwortlich handelnde und zur Auskunft verpflichtete Gemeinsame Stelle einrichten muessen. Wird keine Gemeinsame Stelle eingerichtet, haftet jeder Hersteller den oeffentlich-rechtlichen Entsorgungstraegern fuer die Kosten der Sammlung, Sortierung und Entsorgung ihrer Altgeraete.

Ab 13.08.2005 haben die Besitzer von Altgeraeten diese einer getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeraete duerfen also nicht zusammen mitungetrenntem Siedlungsabfall entsorgt werden. Die oeffentlich-rechtlichen Entsorgungstraeger haben die Privathaushalte über Einzelheiten zu informieren.

Vorschriften ueber den Anteil der Wiederverwertung der Altgeraeteteile in § 12 des Gesetzes treten erst am 31.12.2006 in Kraft.

LG Darmstadt: Sportwettenanbieter aus Oesterreich duerfen in Deutschland straffrei Wetten anbieten

Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg berichtet: Das LG Darmstadt (Beschl. v. 11.03.2005 - Az.: 3 Qs 144/05) hat entschieden, dass das Anbieten von Sportwetten für einen in Österreich konzessionierten Wettveranstalter nicht strafbar ist.
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Dienstag, 22. März 2005

OVG Berlin bestätigt Ausweisung eines türkischen islamischen Predigers

Pressemitteilung des OVG Berlin: Durch Beschluss vom 25. Februar 2005 hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag eines 59-jährigen, seit 1971 im Bundesgebiet lebenden türkischen Predigers der Neuköllner Mevlana-Moschee, der wegen schwerwiegender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen worden ist, zurückgewiesen (vgl. dazu die Presseerklärung des Verwaltungsgerichts Berlin Nr. 13/2005).

Die dagegen gerichtete Beschwerde war erfolglos. Nach Auffassung des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin begegnet der Ausweisungsbescheid im Eilrechtsschutzverfahren keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Mit seinem Redebeitrag anlässlich einer öffentlichen Kundgebung in Berlin-Kreuzberg am 12. Juni 2004, die sich gegen „Unterdrückung, Besetzung und Folter im Irak und Palästina“ richtete, habe der Antragsteller in gewaltverherrlichender Weise Märtyrer in Jerusalem und Bagdad gepriesen und damit für seine mehrheitlich moslemischen Zuhörer eine Assoziation zu terroristischen Selbstmordattentaten hergestellt. Die religiös motivierten Äußerungen des Antragstellers seien weder durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit noch durch die grundrechtliche Gewährleistung der Glaubensfreiheit gedeckt. Sie begründeten eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die auch unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben die Ausweisung rechtfertigten. Mit seiner auszugsweise im ZDF ausgestrahlten Freitagspredigt zu Beginn des Ramadan Anfang November 2004, in der sich der Antragsteller u.a. abfällig über die Nützlichkeit der Deutschen geäußert hat, habe er innerhalb weniger Monate ein weiteres Mal den gesellschaftlichen Frieden und damit den Grundkonsens des Zusammenlebens religiös und ethnisch verschiedener Bevölkerungsgruppen gefährdet. Angesichts der in ihrem Kernbereich berührten öffentlichen Sicherheit und Ordnung überwiege das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Ausweisung das private Interesse des Antragstellers, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens im Bundesgebiet zu verbleiben. Beschluss vom 22. März 2005 - OVG 3 S 17.05 -

Die Berliner Ausländerbehörde hatte den 59jährigen türkischen Prediger T. der Neuköllner Mevlana-Moschee mit der Begründung ausgewiesen, er gefährde die öffentliche Sicherheit und Ordnung in schwerwiegender Weise. Insbesondere habe er in einer Rede bei einer Kundgebung in Kreuzberg am 12. Juni 2004, die sich gegen “Unterdrückung, Besetzung und Folter im Irak und Palästina” richtete, islamische Märtyrer in Jerusalem und im Irak gepriesen. Es bestünde die Gefahr weiterer Auftritte des Antragstellers, die das friedliche Zusammenleben deutscher und nichtdeutscher Berliner stören würden. So habe der Antragsteller sich in einer - vom ZDF in der Sendung “Frontal” mit einigen Sätzen auszugsweise gesendeten - Freitagspredigt abfällig über die deutschen Mitbürger geäußert und ihnen als Ungläubigen ein Ende im Höllenfeuer prophezeit."
Die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts hielt die Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde für rechtmäßig. Der Antragsteller habe in seiner Rede Gewalt verherrlicht. Es sei darauf abzustellen, wie seine Rede von den mehrheitlich moslemischen Zuhörern in der damaligen Situation - die von den Vorfällen während der amerikanischen Besatzung des Irak und von den Anschlägen im Irak und in Israel geprägt gewesen sei - habe verstanden werden können oder müssen. Die Kammer schenkte ferner dem Vorbringen des Antragstellers, er habe in seiner Freitagspredigt die ihm vorgeworfenen Äußerungen so nicht getan, keinen Glauben. Denn der Antragsteller habe sich nach dem Aufsehen, das der Fernsehbericht erregt hatte, ausdrücklich für seine “verletzenden und falschen” Äußerungen, die “andere Kulturen und Religionen herabsetzen oder entwürdigen” könnten, entschuldigt. Daher sei unerheblich, dass sich der genaue Text seiner auf türkisch gehaltenen Predigt, von der im ZDF nur einige ins deutsche übersetzte Sätze auszugsweise gesendet wurden, nicht mit letzter Sicherheit feststellen lasse. Die Wiederholungsgefahr werde angesichts des Gewichts, das der Prediger in der türkischen Gemeinde habe, auch nicht durch den Rücktritt von seinen Ämtern oder seiner Entlassung als Prediger ausgeräumt. Die Behörde habe auch den 33jährigen Aufenthalt des Predigers und seine familiäre Situation hinreichend berücksichtigt. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung sei ebenfalls nicht zu beanstanden. Eine Abkehr des Antragstellers von seinen in der Rede am 12. Juni 2004 geäußerten Positionen sei nicht erkennbar. Vielmehr habe er versucht, diese zu bagatellisieren oder in Abrede zu stellen. Mit der Freitagspredigt habe er zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate den Grundkonsens des friedlichen Zusammenlebens verschiedener Bevölkerungsgruppen - ein überragend hohes Schutzgut - erheblich gestört. Beschluss der 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Februar 2005 - VG 25 A 6.05

Wettbetrugsfall: Geschäftsführer des Café King vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont

Der Tagesspiegel: Der Geschäftsführer des Berliner Café King, Tomislav C., hat am Montag Haftverschonung erhalten. Dies bestätigte sein Anwalt Axel Weimann. Der 21-Jährige war am 10. März wegen des „Verdachts des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs“ verhaftet worden, wie es bei der Staatsanwaltschaft hieß.

Beim gestrigen Haftprüfungstermin sei herausgekommen, „dass an sich gar kein Haftgrund besteht“, sagte Weimann. Es gebe keine konkrete Anhaltspunkte für eine Fluchtgefahr. „Mein Mandant hat vor seiner Festnahme jeden Tag im Café King gearbeitet. Und er ist nicht einmal zur Beerdigung seines Großvaters nach Kroatien gereist“, sagte Weimann. Der Haftbefehl bleibt weiterhin bestehen, Tomislav C. muss sich mehrmals wöchentlich bei der Polizei melden. „Ich bin erst einmal zufrieden, dass mein Mandant auf freiem Fuß ist“, sagte Weimann. Mehr

Montag, 21. März 2005

Währungsrechner

Gerade habe ich in Vertretbar Weblawg den Hinweis auf einen Währungsrechner gefunden.

Hier ist noch ein zweiter Währungsrechner zu finden.

Marken- und Produktpiraterie in Internetmedien

Ralf Hansen beschäftigt sich in Telepolis intensiv mit Marken- und Produkt-Piraterie im Internet. Mehr hier.

3. Strafkammer des LG Berlin, Prozess um Kindesentführung, Ermittler gaben Ermittlungsergebnisse nicht weiter

Die Welt berichtet über einen emotionsgeladenen Prozess, bei dem es um die Entführung von zwei seit fünf Jahren verschwundenen Kindern geht: Was gestern in der 3. Kammer des Landgerichtes passierte, war nicht alltäglich: Erst lehnte der Angeklagte Ägypter Mahmoud El A. seinen Verteidiger wegen Bruch des Vertrauensverhältnisses ab, dann stellte sich heraus, daß Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) wichtige Ermittlungsakten dem Gericht vorenthalten hatten. Daß dies in diesem Prozeß geschah, ist besonders pikant. Angeklagt ist der 41jährige Mahmoud El A. aus Berlin wegen Kindesentzuges. Es droht ihm Haft bis zu zehn Jahren.

Der ehemalige Mitarbeiter der ägyptischen Botschaft in Bonn war von 1993 bis 2000 mit der Systemanalytikerin Helen S. verheiratet. Anfangs war es eine sehr glückliche Beziehung. Es kamen die Kinder Hannah und Ibrahim. Man zog nach Berlin. Dann kriselte es, die Ehe wurde geschieden. Die heute 40jährige Helen behielt das Sorgerecht, Mahmoud wurde ein Umgangsrecht zugesprochen. Am 28. Dezember 2000 gab Helen wieder einmal die Kinder für einen Tag besuchsweise an ihren Ex-Mann ab. Seitdem sind sie verschwunden. Auch Mahmoud tauchte unter. "Du wirst sie nie mehr sehen, nie mehr sprechen, nie mehr von ihnen hören", soll Mahmoud damals am Telefon gebrüllt haben. Jahrelang beobachtete die Polizei das Umfeld des Ägypters. Und es verdichteten sich die Verdachtsmomente, daß er seine Kinder nach Ägypten zu Verwandten geschleust haben könnte. Vor 14 Monaten griff die Polizei in einem Berliner Sozialamt zu. Mahmoud sitzt seitdem in Untersuchungshaft. "Seit mehr als vier Jahren wird alles versucht, den Aufenthaltsort der Kinder herauszufinden, bislang vergeblich", sagt Rechtsanwalt Hans Odefey, Nebenkläger der Mutter.

Mahmoud El A. streitet bis heute den Kindesentzug ab. "Ich habe selbst meine Kinder seit vier Jahren nicht gesehen", sagt er. In diesen 14 Monaten wurde fieberhaft nach den Kindern gesucht, die heute zehn und acht Jahre alt sind. Auch im ehemaligen Freundeskreis wurde nachgeforscht, Wohnungen durchsucht, Bekannte und Freunde von Mahmoud nachts vernommen. Wie I. El-S, der gestern als Zeuge geladen war.

Aus seiner Befragung entnahm die Vorsitzende Richterin Margarete Koppers, daß er bei seinen polizeilichen Vernehmungen durchaus über Täterwissen verfügt haben könnte. So gab er ägyptische Orte an, wo sich die Kinder aufhalten könnten. Auch Namen von Helfershelfern des Mahmoud El A. seien in den Vernehmungen gefallen. Das LKA war aber bei der Vernehmung von El-Sherbini offenbar nur am Fahndungserfolg für die Verhaftung des Vaters interessiert gewesen. So wurden diese ermittlungswichtigen Angaben gestern im Gerichtssaal von dem Kriminaloberkommissar Sven Schlief "als nicht besonders wichtig" eingestuft. Nicht genug damit: Auch die von Schlief angefertigten Vermerke über die Vernehmungen gelangten nicht in die Prozeßakte. "Ein unglaublicher Vorgang", sagte Verteidiger Olaf Franke, der sein Mandat niederlegte. Es seien bereits mehrfach Akten der Ermittlungsbehörden in diesem Fall verschwunden. Richterin Koppers zeigte sich entsetzt über das LKA. Sie verlangte alle noch vorhanden Unterlagen und vertagte den Prozeß auf den 6. April. Artikel erschienen am Di, 22. März 2005