Montag, 28. Februar 2005

Bundesregierung weist bayerische Vorwürfe über die mangelhafte Gesetzgebung des Bundes zum Sexualstraftrecht zurück

Pressemitteilung des BMJ: ....

Der aus Bayern erhobene Vorwurf, die Bundesregierung verhindere einen effektiven Schutz vor gefährlichen Straftätern, trifft die rot-grüne Bundesregierung nicht.

  • während 16 unionsregierten Jahren im Bund von 1982-1998 haben diejenigen, die heute eine Regelungslücke erkennen wollen, keinen Anlass gesehen, eine solche zu schließen.
  • Bayern hatte in seinem jungen Landesgesetz zur Sicherungsverwahrung von 2002 für Heranwachsende, die nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, keine nachträgliche Sicherungsverwahrung vorgesehen - offenbar aus wohlerwogenen Gründen. Dann aber ist es heuchlerisch, heute mit anklagendem Finger nach Berlin zu zeigen.
  • Im übrigen müssen sich die bayerischen Behörden fragen lassen, weshalb sie die Verletzung von Meldeauflagen durch den mutmaßlichen Mörder Martin P. nicht verfolgt haben, obwohl ein solcher Verstoß nach geltendem Recht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden kann (§ 145a StGB). Die bayerischen Unionsvertreter müssen sich weiter fragen lassen müssen, ob von den bayerischen Behörden wirklich alles getan worden ist, um diese Straftat zu verhindern.

Wider besseres Wissen leugnen bayerische Unionsvertreter, dass die rot-grüne Regierungskoalition im Bereich des Sexualstrafrechts erhebliche Verbesserungen zum Schutz der Bevölkerung durchgesetzt hat:

  1. Seit Sommer vergangenen Jahres kann ein besonders gefährlicher Straftäter nach Verbüßung seiner Strafe auch nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden, wenn er ein Sexualverbrechen begangen hat und dafür zu mindestens fünf Jahren Haft verurteilt wurde.
  2. In der 14. Legislaturperiode (1998-2002) hat die rot-grüne Regierungskoalition die Regelungen über die sogenannte vorbehaltene Sicherungsverwahrung eingeführt. Danach kann der Tatrichter sich im Strafurteil vorbehalten, die endgültige Entscheidung über eine Anordnung der Sicherungsverwahrung erst am Ende der Strafhaft zu treffen und damit sicherstellen, dass ein Straftäter, dessen besondere Gefährlichkeit sich erst während der Haft herausstellt, nicht freigelassen werden muss.
  3. Seit April 2004 sind die Strafandrohungen für sexuellen Missbrauch von Kindern und Straftaten im kinderpornographischen Bereich verschärft. Besonders schwere Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern werden seit dieser Reform des Sexualstrafrechts mit einem Strafrahmen von mindestens einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern wurde die Mindeststrafe heraufgesetzt. Auch die Weitergabe von kinderpornographischen Schriften wird wesentlich schärfer bestraft, der Strafrahmen liegt nunmehr bei drei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bei sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Der Erwerb und Besitz von Kinderpornographie kann in Zukunft mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden, bisher lag die Höchststrafe bei einem Jahr.

Zu den weitergehenden Forderungen der bayerischen Landesregierung:

  • Wenn Bayern jetzt wegen des mutmaßlichen Mörders Martin P. verlangt, dass die Jugendstrafe „endlich“ auf 15 Jahre erhöht wird, dann ist das scheinheilig: die CDU/CSU-geführte Bundesregierung hat 16 Jahre lang offenbar gute Gründe gehabt, die geltende Höchststrafe von 10 Jahren im Jugendstrafrecht nicht zu erhöhen.
  • Auch zur Forderung nach einer Zwangstherapie ist folgendes zu bemerken: Regelungen zu einer Zwangstherapie wurden 1997/1998 unter der CDU/CSU/FDP-Regierungskoalition bereits diskutiert und mit guten Gründen abgelehnt. Eine Therapie kann nur erfolgreich sein, wenn der zu Therapierende sich innerlich auf die Behandlung einlässt und sich wirklich ändern will. Eine zwangsweise verordnete Therapie bleibt deshalb wirkungslos.

SteigtLandesregierung NRW in Rechtsberatung ein?

NRW-Justizportal: Justiz-Online Landesregierung gibt Tipps beim Streit am Gartenzaun: Montag, 28. Februar 2005 12.19 Uhr

Düsseldorf (dpa/lnw) - Beim Streit mit den lieben Nachbarn gibt die Landesregierung Tipps am Telefon. Schiedsleute und Schlichter stehen am kommenden Donnerstag Rede und Antwort, teilte die Landesregierung am Montag in Düsseldorf mit. Zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr werden die Experten unter der Telefonnummer 0180-3100212 für neun Cent pro Minute Auskunft geben. Auch via Internet («www.callnrw.de») werden Auskünfte erteilt. Anfragen per E-Mail müssen an «info@callnrw.de» adressiert werden.

Risiken für Inhaber englischer Limiteds

Seit einiger Zeit wird in den Anzeigenteilen juristischer Fachzeitschriften, in Tageszeitungen und Wirtschaftszeitschriften mit den Vorteilen ausländischer Gesellschaftsformen geworben. Besonders die englische Ltd. wird als ideales Mittel angepriesen, um mit einem geringen Kapital jegliche Haftung zu vermeiden. Derart einseitige Werbung schadet den Betreibern korrekt arbeitender Ltds., da eine ganze Rechtsform in den Ruch der Unseriosität gerät.

Ein Beispiel für diesen schlechten Ruf ist ein aktuelles, noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Landau in der Pfalz , Az. 4 O 275/04, verkündet am 17.02.2005, in dem es heißt "in einer Zeit, in der selbst Minderkaufleute aus Dörfern sich mit einer englischsprachigen Firma schmücken".

Da englische Firmen also grundsätzlich verdächtig sind, soll trotz einer Bestellung auf dem deutschsprachigen Formular der Ltd. eine persönliche Haftung des Directors vorliegen. Argument des Gerichts: "Wer innerhalb Deutschlands einer Privatperson fremdsprachig und mit Konstruktionen einer ausländischen Rechtsordnung gegenübertritt, muß selbst das Risiko tragen, daß sein Auftreten falsch verstanden wird (§ 164 Abs. 2 BGB)".

Es soll nach Ansicht des Gericht nach Treu und Glauben geboten sein, den Geschäftspartner in einer für ihn verständlichen Form darüber aufzuklären, daß er mit einer ausländischen Gesellschaft zu tun hat. Wie das geschehen soll, bleibt aber offen.

Betreiber von Ltds. in Deutschland sollten damit rechnen, daß diese Ansichten kein Einzelfall sind und ihr Auftreten entsprechend gestalten. Gegen das Urteil soll Berufung eingelegt werden.

Von Malte Dedden, Rechtsanwalt, Allmendzeilstr. 10a, 77694 Kehl , Postfach 1950, 77679 Kehl Tel. 07851/994-104 Fax 07851/994-122


Sonntag, 27. Februar 2005

Trabrennbahn Berlin-Mariendorf wird verkauft und gleichzeitig wieder gepachtet

Der Tagesspiegel meldet: Das knapp 19 Hektar große Grundstück der Trabrennbahn in Berlin-Mariendorf wird anscheinend aus Not zum Niedrigpreis an ihren Vorsitzenden, den Unternehmer aus der Autozuliefererbranche, Ulrich Mommert, für vier Millionen EURO verkauft und bis 2015 an den Trabrennbahnverein verpachtet. Die Zeichen deuten darauf hin, dass der Krug auf dem Weg zum Brunnen ist. Das finanzielle Fiasko scheint vorgezeichnet zu sein. Einzelheiten hier.

Amtsgerichtspräsident Zierl, München, beklagt schlechte Streitkultur bei geringer Schlichtungsbereitschaft

WEB.DE Portale - Schlagzeilen veröffentlicht eine dpa-Meldung: Der Münchener Amtsgerichtspräsident, meint, dass in Bagatellfällen zu viel und unnötig heftig gestritten wird, dass die Rechtsschutzversicherungen in ihre Veträge bei Bagatellfällen die Pflicht der Versicherungsnehmer zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren aufnehmen, indem nur Klagekosten übernommen werden, wenn vorher eine Schlichtung versucht wurde. Er weist auch darauf hin, dass an 8 von 22 bayerischen Landgerichten Mediationsprojekte laufen. In geeigneten Fällen könne sich ein Güterichter jenseits der «Fesseln der Zivilprozessordnung» mit den Parteien an einen Tisch setzen und nach den Ursachen und wahren Hintergründen der Streitigkeiten suchen, um dann eine Gesamtlösung herbeizuführen. «Ein Rechtsstreit ist oft nur die Spitze des Eisbergs», sagte Zierl. «Oft steht dahinter eine lange zurückliegende Lappalie, über die nie offen gesprochen wurde.»

Berliner Polizeigewahrsam wird stark verkleinert

Die Berliner Morgenpost berichtet: Ab 1.10.2005 sollen die Gefangenensammelstellen der Polizei in der Pankstraße und in der Friesdenstraße geschlossen werden. Dadurch sollen rund 6 Millionen EURO Personalkosten gespart werden. Die Krimilnalpolizei ist wenig begeistert, weil sie dadurch längere Wege und damit mehr Ermittlungsaufwand hat. Gleichzeitig soll der zur Verfügung stehende Fahrzeugpark verkleinert werden. Darüber hinaus wird überlegt, ob die Rechte vorläufig festgenommener Personen unzulässig beschränkt sein könnten BM: Peter Trapp (CDU), Vorsitzender des Innenausschusses, gibt zudem ein grundrechtliches Problem zu bedenken: "Der Staat muß organisatorisch dafür sorgen, daß Menschen nur so kurz wie möglich ihrer Freiheit beraubt werden."

Samstag, 26. Februar 2005

Therapiemöglichkeit und Therapieunmöglichkeit bei Sexualstraftätern

Gefunden im NRW-Justizportal: Neue Methoden könnten Schutz vor Sexualverbrechen steigern Von Arno Schütze, dpa Bessere und schärfere Diagnosen durch mehr forensische Psychiater, Zwangstherapie zwecklos, Möglichkeiten, pädophil veranlagten Tätern Gefahr-Vermeidungsstrategien beizubringen und die Einsicht, dass es durchaus nicht therapierbare Sexualstraftäter gibt, bei denen man nur darauf warten kann, dass sich das Problem irgendwann altersbedingt verkleinert, sind einige Stichworte zu den Ausführungen von Arno Schütze.

Antragsformular Unternehmensinsolvenz

Die Justiz NRW stellt ein Formular für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für Unternehmen zum Herunterladen bereit. Zusätzlich steht ein ebenfalls herunterzuladender Anhörungsbogen für Unternehmensinsolvenzen bereit.

Versicherer bleibt nicht bei allen Obliegenheitspflichtverletzungen leistungsfrei

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 26.01.2005 - IV ZR 239/03 - über einen Fall entschieden, bei dem es nach dem gemeldeten Diebstahl eines Kfz um die Regulierung eines Diebstahls-Kaskoschadens ging. Der Diebstahl soll am 27.06.2000 geschehen sein. In der Meldung an den Versicherer beantwortete der Versicherungsnehmer die Frage nach Vorschäden falsch. Er gab an, dass keine Vorschäden vorhanden seien. Tatsächlich hatte der Versicherungsnehmer am 31.01.2000 einen Glatteisunfall, der von dem selben Versicherer mit rund 10.000 DM reguliert worden war. Der Bundesgerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass diese unzutreffende Angabe des Versicherungsnehmers unter den gegebenen Umständen den Versicherer nicht zur Berufung auf Leistungsfreiheit berechtige. Die Leitsätze:

AKB § 7 I Nr. 2 Satz 3 - Musterbedingungen Stand Oktober 1996
1. Die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung treten nicht bereits kraft Gesetzes und ohne weiteres Zutun des Versicherers ein. Die Inanspruchnahme der vertraglich ausbedungenen Leistungsfreiheit hängt deshalb von einer Entschließung des Versicherers ab, die gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erklären ist.

2. Aufklärungsobliegenheiten - wie die des § 7 I Nr. 2 Satz 3 AKB - dienen dem Zweck, den Versicherer in die Lage zu versetzen, sachgemäße Entschlüsse zu fassen. Fehlt das entsprechende Aufklärungsbedürfnis des Versicherers deshalb, weil er einen maßgeblichen Umstand bereits kennt, so verletzen unzulängliche Angaben des Versicherungsnehmers über diesen Umstand keine schutzwürdigen Interessen des Versicherers und können deshalb die Sanktion der Leistungsfreiheit des Versicherers nicht rechtfertigen.

BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 - IV ZR 239/03 - OLG München LG Ingolstadt

Freitag, 25. Februar 2005

Berliner Senat und Hertha BSC suchen einverständliche Lösung für Olympiastadion

Berliner Morgenpost: Hertha-Manager und Senat kamen ins Gespräch und suchen Lösung.

Kein Schnelldurchlauf für Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz - PDS mauert

Berliner Morgenpost: Warum die PDS Bauchschmerzen mit dem Straßenausbaubeitragsgesetz hat ....."Doch der Eindruck, daß SPD und PDS an einem Strang ziehen und mit vereinten Kräften aufs Tempo drücken, trügt. Das Engagement für das Gesetz ist bei SPD und PDS höchst unterschiedlich ausgeprägt. Deutlich wurde dies erneut am vergangenen Dienstag, bei den räumlich getrennten Sitzungen von SPD- und PDS-Fraktion im Preußischen Landtag.

Bei den Sozialdemokraten wurde das Paragraphenwerk ohne große Debatte einmütig abgenickt. Anders die PDS-Fraktion. Dort entspann sich eine zweistündige Diskussion. Am Ende stand nicht kollektive Zustimmung, sondern die klare Aufforderung an den Senat, den "Gesetzentwurf weiter zu qualifizieren".

Die PDS-Abgeordneten untermauerten ihr Anliegen mit einem Neun-Punkte-Katalog, von dessen Umsetzung sie letztlich ihre Zustimmung zum Straßenausbaubeitragsgesetz abhängig machen. Im Kern geht es der PDS darum, Anliegern und Grundstückseigentümern eine größtmögliche Mitsprache bei der Planung von Straßenausbaumaßnahmen einzuräumen und soziale Härten bei der Umlage der Ausbaukosten auf die Anwohner zu verhindern.

Überdies blockte die PDS auch noch den taktischen Versuch des Koalitionspartners ab, den Zustimmungsprozeß für das Gesetz abzukürzen. Die SPD hatte vorgeschlagen, das Gesetz nicht - wie eigentlich üblich - vom Senat ins Abgeordnetenhaus zur Verabschiedung einbringen zu lassen, sondern durch die beiden Regierungsfraktionen. Damit hätte man die zeitraubende Abstimmungsrunde im Rat der Bürgermeister umgehen können. Dagegen sperrte sich der Juniorpartner. Mit der Folge, daß das Gesetz nun wohl frühestens im Herbst beschlossen werden kann.

Der PDS ist das nur recht. Denn beim Thema Straßenausbaubeitragsgesetz plagen die Partei ohnehin massive Bauchschmerzen. Mit dem Gesetz geht die PDS ihrer eigenen Klientel an den Geldbeutel: Rentnern in den Siedlungsgebieten am östlichen Stadtrand, Häuslebauern, die sich mit dem Erwerb von Eigentum über Jahrzehnte hoch verschuldet haben, oder kleinen und mittelständischen Unternehmern im Ostteil, die bei Wahlen traditionell ihr Kreuz hinter der PDS machen. Bei den Betroffenen haben die Koalitionspläne längst Bestürzung und Enttäuschung ausgelöst. Zu allem Überfluß hat auch noch PDS-Landes- und Fraktionschef Stefan Liebich seinen Wahlkreis im Kerngebiet der Betroffenheit, in Biesdorf."

Hoyzer vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont

PM der Berliner Staatsanwaltschaft im "Fall Hoyzer": Haftverschonung auf Antrag der Staatsanwaltschaft: Im „Fall Hoyzer“ hat die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Tiergarten den Beschuldigten Robert Hoyzer auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin am Freitag, dem 25. Februar 2005 vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont.
Nachdem der Beschuldigte nunmehr seine bisher gemachten Äußerungen um weitere ausführliche und nachvollziehbare Angaben hinsichtlich sämtlicher vom ihm gepfiffener Spiele ergänzt hat, sahen Gericht und Staatsanwaltschaft es in Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als vertretbar an, der Fluchtgefahr durch mildere Maßnahmen als dem Freiheitsentzug entgegen zu wirken. Robert Hoyzer muss sich dreimal wöchentlich bei der Polizei melden, sein Reisepass wurde einbehalten und weitere beschränkende Auflagen erteilt. Der Haftbefehl, in dem Robert Hoyzer acht Taten des mittäterschaftlichen Betruges angelastet werden, bleibt bestehen.

Die Ermittlungen dauern an, weitere Einzelheiten können mit Rücksicht auf das laufende Verfahren nicht mitgeteilt werden.

Aufarbeitung des Mordfalls Prinz in München und Berlin

Das Bayerisches Staatsministerium der Justiz in einer Pressemitteilung: ustizministerin Dr. Beate Merk: "Frau Zypries soll die Sicherheitslücken schließen und nicht vom eigenen Versagen ablenken"

Justizministerin Dr. Beate Merk kritisierte die Äußerungen von Bundesjustizministerin Zypries in der Münchner Abendzeitung als reines Ablenkungsmanöver, um das Versagen der rot-grünen Bundesregierung beim Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern zu verdecken. Merk: „Tatsache ist, die Bundesregierung setzt auf gefährliche Resozialisierungsexperimente und lehnt gleichzeitig ein konsequenteres Vorgehen gegen Sexualverbrecher immer wieder ab.“ Die Ankündigung der Bundesjustizministerin, eine Woche nach dem schrecklichen Mord am neunjährigen Peter A. den Sachverhalt prüfen zu wollen, sei die bekannte rot-grüne Hinhaltetaktik. Merk: „Wir kennen ja die Art und Weise, wie die Bundesjustizministerin Themen auf die lange Bank schiebt. Zuerst leugnet sie die Sicherheitslücke, dann behauptet sie zu prüfen und dann passiert nichts. Ich fordere sie auf, endlich die gesetzliche Handhabe zu schaffen um die Bevölkerung vor extrem gewalttätigen jungen Tätern schützen zu können. Leider hat die Bundesjustizministerin in wesentlichen Fragen eine falsche Sicht der Dinge."

So fragt Frau Zypries, warum der Täter nach seiner Haftentlassung nicht nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen worden ist. Merk: "Die Bundesjustizministerin kennt ganz offensichtlich die Aufgabe und die Möglichkeiten der Psychiatrie nicht. Unterbringen kann man dort nur Personen, die psychisch krank sind. Der Mörder des neunjährigen Peter war aber nach dem Urteil mehrerer Gutachter nicht psychisch krank, sondern höchst kriminell." Deshalb musste der Mörder zu einer Jugendstrafe verurteilt und nach deren vollständiger Verbüßung in die Freiheit entlassen werden. Nach derzeitigem Recht müssen hochgefährliche Straftäter wie Martin Prinz nach Verbüßung ihrer Jugendstrafe in die Freiheit entlassen werden, obwohl sie nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit sind. Diese Sicherheitslücke kann nur mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung hochgefährlicher junger Straftäter geschlossen werden. Merk: "Nach ihren Äußerungen scheint Frau Zypries die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht zu verstehen. Nur so kann ihre Äußerung gewertet werden, dass es keine Gesetzeslücke gebe. Es bleibt zu hoffen, dass der tragische aktuelle Fall und die Initiativen der bayerischen Staatsregierung ihr die Augen öffnen können."

Bundestag verabschiedet Justizkommunikationsgesetz, das am 01.04.2005 in Kraft tritt.

Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 25.02.2005: "Der Bundestag hat heute das Justizkommunikationsgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll am 1. April 2005 in Kraft treten. Es ermöglicht einen umfassenden elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und die Führung von elektronischen Gerichtsakten." Vgl. schon LiNo hier.

Unangenehme Überraschung nach erfolgreicher Forderungspfändung bei nachfolgender Insolvenz des Schuldners

Das OLG Oldenburg - Beschluss vom 14.01.2005 - 8 U 249/04 - hat einem Gläubiger, der durch einen am 28.04.2002 erlassenen und der Drittschuldnerin am 14.05.2002 zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zunächst wirksam eine Werklohnforderung der Schuldnerin gepfändet und am 30.05.2002 einen Betrag von 36.726,73 € erhalten hatte, eine unangenehme Überraschung bereitet. Die Schuldnerin hatte nämlich am 05.06.2002 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde am 22.08.2002 eröffnet.
Der Insolvenzverwalter machte nunmehr erfolgreich von seinem Anfechtungsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Nr. 1 InsO Gebrauch: Er erklärte die Anfechtung der sogenannten inkongruenten Deckung der Forderung des Gläubigers mit der Folge, dass der Gläubiger den erlangten Betrag von 36.726,73 € an den Insolvenzverwalter zahlen muss.
Der Grund: Die am 14.05.2002 gegenüber der Drittschuldnerin wirksam gewordene Pfändung fand innerhalb eines Monats vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also in der kritischen Zeit während der wirtschaftlichen Krise der Schuldnerin, statt. Ein Gläubiger, der innerhalb dieser Zeit befriedigt wird, erhält eine inkongruente Deckung. Das Gesetz bezweckt, dass der insolvenzrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz vorgezogen und das Prioritätsprinzip bei der Einzelzwangsvollstreckung schon in der Krise zurückgedrängt werden soll. Wenn die Krise beim Schuldner eingetreten ist, sollen staatliche Zwangsmittel nicht dazu beitragen, dass einzelne Gläubiger insolvenzfeste Vorteile erhalten. Deshalb wird dem Insolvenzverwalter in diesen Fällen ein Anfechtungsrecht gewährt und der Glüäubiger zur Rückzahlung verpflichtet.

Donnerstag, 24. Februar 2005

Verbraucherinsolvenzantragspflicht, um Kindesunterhalt zu sichern

Jurastudent.de hat sie schon vorher gefunden - die Pressemitteilung des BGH vom 24.02.2005.

Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit der Frage zu befassen, ob ein Unterhaltsschuldner verpflichtet ist, den laufenden Unterhaltsansprüchen seiner minderjährigen Kinder durch Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten zu verschaffen.

Zwar hatte der Senat auf der Grundlage der gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern schon in der Vergangenheit stärkere Anstrengungen des Unterhaltsschuldners für zumutbar gehalten und von ihm z.B. einen Orts- oder Berufswechsel verlangt, wenn er seine Unterhaltspflicht nur auf diese Weise erfüllen kann. Allerdings hatte es der Senat bislang stets abgelehnt, den Unterhaltsansprüchen einen allgemeinen Vorrang vor anderen Verbindlichkeiten des Unterhaltsschuldners einzuräumen, weil es dem Unterhaltsschuldner nicht zumutbar ist, durch seine Unterhaltszahlungen immer tiefer in Schulden zu geraten. Mit Einführung der Möglichkeit einer Verbraucherinsolvenz ist es dem Unterhaltsschuldner nun aber möglich, den ungeschmälerten Unterhalt zu zahlen und zugleich nach Ablauf von sechs Jahren seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens Befreiung von seinen sonstigen Schulden zu erreichen.

Der Senat hat deswegen entschieden, daß einen Unterhaltsschuldner grundsätzlich eine Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz trifft, wenn dieses Verfahren geeignet ist, den laufenden Unterhaltsansprüchen seiner minderjährigen Kinder Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten zu verschaffen. Das gilt nur dann nicht, wenn der Unterhaltsschuldner Umstände vorträgt und ggf. beweist, die eine solche Obliegenheit im Einzelfall als unzumutbar darstellen. Urteil vom 23. Februar 2005 ‑ XII ZR 114/03 - AG Bad Saulgau - 1 F 133/02 ./. OLG Stuttgart - 16 UF 268/02.

Next blog - Blogs als Spyware-Schleudern

Intern.de schildert die Gefahren durch Java-Script bei manchen Blogs.

Liste der für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträge

Der Kollege Klaus-Dieter Kutzki Rechtsanwalt in 76133 Karlsruhe, hat heute in der Anwaltsliste auf die aktuelle Liste der für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen Kollegen weiter.

EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Cyberkriminialität

Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums: "Der Rat der Justiz- und Innenminister hat heute in Brüssel den EU-Rahmen-beschluss über Angriffe auf Informationssysteme endgültig angenommen. Damit werden erstmals EU-weite strafrechtliche Mindeststandards auf dem Gebiet der Cyberkriminalität geschaffen. Nach den verbindlichen Vorgaben des Rahmenbeschlusses müssen in allen Mitgliedstaaten der EU Handlungen wie das unerlaubte Eindringen in Computersysteme („Hacking“), das Verbreiten von Viren oder etwa Angriffe auf Online-Dienste unter Strafe gestellt werden. Bagatellfälle sind dabei ausdrücklich ausgenommen. ....

In Deutschland muss § 202a StGB (Ausspähen von Daten) angepasst werden. Zwar erfasst dieser Tatbestand schon heute vielfach das sogenannte "Hacking" - also das "Knacken" eines Computersystems. Künftig wird aber klargestellt werden, dass auch der bloße Zugang zu einem Computersystem unter Verletzung von Sicherheitsmaßnahmen strafbewehrt ist, wenn dies unbefugt geschieht. Zudem muss § 303b StGB (Computersabotage) angepasst werden. Unter anderem schützt § 303b StGB bislang nur Datenverarbeitungen von fremden Unternehmen oder Behörden. Künftig werden auch private Computersysteme vor Eingriffen geschützt.

Daneben enthält der Rahmenbeschluss unter anderem Vorschriften zur Höhe der Strafen, zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Straftaten mit Auslandsbezug und zum Informationsaustausch der Mitgliedstaaten untereinander. So sieht der Rahmenbeschluss zum Teil Mindesthöchststrafen von einem bis zu drei Jahren, bei erschwerenden Umständen von zwei bis fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Die Mitgliedstaaten sind unter anderem für die in ihrem Hoheitsgebiet oder von einem ihrer Staatsbürger verübten Straftaten zuständig. Erklären sich mehrere Mitgliedstaaten für zuständig, so müssen sie gemeinsam entscheiden, welcher von ihnen die Strafverfolgung übernimmt, um das Verfahren nach Möglichkeit auf einen Mitgliedstaat zu konzentrieren. Zum Zwecke des Informationsaustauschs ist die Nutzung von operativen Kontaktstellen vorgesehen, die rund um die Uhr und sieben Tage pro Woche erreichbar und für eine effiziente polizeiliche Zusammenarbeit von großer Bedeutung sind. Dabei soll auf das bereits 1997 von der G8 eingerichtete sogenannte 24/7-Netzwerk zurückgegriffen werden. Dieses umfasst mittlerweile 40 Staaten, für Deutschland agiert das Bundeskriminalamt als nationale Kontaktstelle in diesem Netzwerk.

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, den Rahmenbeschluss innerhalb von zwei Jahren nach seinem Inkrafttreten in innerstaatliches Recht umzusetzen.

EU-Rahmenbeschluss zur Vereinheitlichung der Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten - in Deutschland kein Handlungsbedarf

Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums: Der europäische Rat der Justizminister hat sich heute in Brüssel auf EU-weite Standards für die Abschöpfung von Erträgen, Tatwerkzeugen und anderen Vermögensgegenständen aus Straftaten zugunsten des Staates geeinigt. Der nun geeinigte Rahmenbeschluss baut bereits vorhandene europäische Rechtsinstrumente weiter aus. So gibt es nun erstmals Vorgaben für die sogenannte „erweiterte“ Vermögensabschöpfung. Demnach soll bei bestimmten schweren Straftaten, insbesondere der organisierten Kriminalität, die endgültige Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten auch dann möglich sein, wenn diese Erträge nicht der konkret abgeurteilten Tat zugeordnet werden können.

Mitgeteiltes Anwendungsbeispiel für die neue Regelung :

Ein Angeklagter wird vom Gericht wegen schweren Drogenhandels verurteilt; das unmittelbar aus diesem Drogenhandel stammende Geld, das bei dem auf „frischer Tat“ Betroffenen entdeckt wurde, wird zugunsten des Staates abgeschöpft (für „verfallen“ erklärt). Darüber hinaus wurden in der Wohnung des Täters weitere umfangreiche Bargeldmittel gefunden und auch auf seinem Konto konnte ein erheblicher Geldbetrag sichergestellt werden. Diese Gelder können aber nicht der konkreten Tat zugeordnet werden, wegen der der Angeklagte verurteilt wird. Die Ermittlungen ergeben jedoch, dass der Täter in den letzten Jahren über keinerlei legale Einkunftsquellen verfügt hat. Aufgrund dieser und weiterer Umstände gelangt das Gericht zu der Überzeugung, dass diese Vermögenswerte ebenfalls nur aus – anderen – Straftaten stammen können. Über die Regelungen zur „erweiterten“ Vermögensabschöpfung können auch diese Gelder endgültig zu Gunsten des Staates abgeschöpft werden.

Eine solche „erweiterte“ Abschöpfung muss nach den Vorgaben des Rahmenbeschlusses aber nur dann im nationalen Recht vorgesehen werden, wenn das Gericht zur „vollen Überzeugung“ gelangt ist, dass die Erträge aus Straftaten stammen. Eine bloße Vermutung oder Wahrscheinlichkeit genügt hingegen nicht. Damit entsprechen diese europäische Vorgaben denen des deutschen Rechts, wie sie zunächst vom Bundesgerichtshof (BGH) und jüngst auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) konkretisiert worden sind. Das BVerfG hat nämlich in seinem Beschluss vom 14. Januar 2004 (2 BvR 564/95) festgestellt, dass die entsprechende Regelung des § 73d des Strafgesetzbuches („erweiterter Verfall“) in der Auslegung des BGH verfassungskonform ist, wonach der Tatrichter von der deliktischen Herkunft der Vermögensgegenstände „überzeugt“ sein muss. Vgl. Pressemitteilung des BVerfG.

Europaweite Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen ab 70 EURO

Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums: "Die Justizministerinnen und -minister der EU haben heute in Brüssel den Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen endgültig angenommen. Eine entsprechende politische Einigung konnten die Ministerinnen und Minister bereits im Mai 2003 erzielen, allerdings hatten verschiedene EU-Mitgliedsstaaten Parlamentsvorbehalte eingelegt, die jetzt alle aufgehoben sind. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Künftig werden alle in einem EU-Mitgliedsstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen bei allen Formen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich gegenseitig anerkannt und ab einem Betrag von 70 € europaweit vollstreckt. ....."

Ich frage mich, ob eine Sonderregelung für die unsäglichen österreichischen Halterhaftungsbußgeldbescheide getroffen wird, bei denen deutsche Behörden die Amtshilfe verweigern.

Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Die Vorsorgeregister-Verordnung - VRegV - wurde im Bundesgesetzblatt 2005, Seite 318 ff veröffentlicht. Das Zentrale Vorsorgeregister wird auf der Grundlage der §§ 78 a bis 78 c der Bundesnotarordnung von der Bundesnotarkammer geführt. Die entstehenden Eintragungskosten ergeben sich aus der Vorsorgeregister-Gebührensatzung. Notarkosten entstehen für die Vermittlungstätigkeit des Notars bei der Eintragung notarieller Vorsorgevollmachten nicht.
LiNo hat bereits berichtet.

Damit können ab 1. März 2005 auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.

Mittwoch, 23. Februar 2005

VW-Händler Auto-Eicke und Auto-Mann vermutlich unmittelbar vor Insolvenzantrag

Der Tagesspiegel schildert die finanzielle Zuspitzung der Situation der beiden Autohäuser. LiNo hat berichtet. s. auch hier.

Gesetzesinitiative Berlins gegen Zwangsheiraten mit Strafandrohung von 6 Monaten bis 5 Jahren

Der Tagesspiegel berichtet vom Fortgang der Überlegungen zur Pönalisierung von Zwangsehen.

Betreibergesellschaft des Berliner Olympiastadions durch Walter-Bau-Insolvenz in Schwierigkeiten

Der Tagesspiegel meldet, dass die Betreibergesellschaft, bestehend aus dem Land Berlin, Hertha BSC und Walter-Bau, möglicherweise zur Schadensbegrenzung Insolvenz anmelden und das Land Berlin neben der Kreditverbindlichkeit von 46 Millionen EURO die Regie über das neue Olympiastadion übernehmen wird. So lange Hertha BSC in der Bundesliga spielen wird, soll der Schaden für das Land in Grenzen bleiben. Einzelheiten s. hier.

Führerscheinumtausch bis 2015

tagesschau.de berichtet, dass nach einer Mehrheitsentscheidung des EU-Parlaments die alten Papierführerscheine in den EU-Ländern gegen neue Führerscheine im Scheckkartenformat umgetauscht werden sollen. Die alten Berechtigungen sollen weiter gelten.

GMAIL- Einladung und Abmahnung

Im lawblog habe ich einen linkt zu Heise gefunden. Ein Daniel Giersch lässt durch seine Anwälte einen Unterlassungsanspruch geltend machen, weil er Rechte aus dem Betreiben eines G-mail Accounts geltend macht. Udo Vetter wundert sich zu Recht, dass der Verwender der domain my-g-mail.com (schon dies fällt auf) gegen Einladungsversender oder G-Mail-Einladungsverkäufer über ebay (kauft dort wirklich jemand noch bei der Einladungsinflation?) vorgegangen wird, aber nicht gegen google.

Berliner Staatsanwaltschaft: im Mordfall Stefanie Welz Anklage erhoben

Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft: Im Fall der Anfang Juli 2004 tot im Westhafen aufgefundenen Stefanie Welz hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage wegen Mordes gegen Alan A. (20) erhoben. Ihm werden zudem mehrfache Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und schwerer Raub angelastet.
Bereits Anfang Juni 2004 soll Alan A. die Ex-Freundin eines Bekannten vergewaltigt haben. Unter dem Vorwand, der Frau Einzelheiten über die Affären ihres Ex-Freundes berichten zu können, hatte Alan A. das spätere Opfer zu einem Treffen in deren Wohnung überredet. Unter Bedrohung mit einem Schlagstock erfolgte anschließend der erzwungene Sexualkontakt.
In der Nacht zum 3. Juli 2004 gab Alan A. gegenüber der ihm flüchtig aus der Discothek „Linientreu“ bekannten Stefanie Welz vor, in seiner Wohnung eine von ihr dringend gesuchte passende SIM-Karte für ihr Handy zu haben. Er lockte die junge Frau dadurch zum Westhafen, wo er sie unter Vorhalt eines Messers unter die Ludwig-Hoffmann-Brücke dirigiert und zum Sexualkontakt gezwungen haben soll. Aus Angst vor einer Strafanzeige und damit seine Freundin nichts von der Sache erfuhr, soll Alan A. die Frau mit deren zerschnittenem T-Shirt erwürgt und ins Wasser geworfen haben.
In den frühen Morgenstunden des 11. Juli 2004 soll sich der Angeschuldigte unter Vorhalt eines Messers den Zugang zur Wohnung einer 23-jährigen Bekannten verschafft haben, die er unter Androhung von Gewalt bis zum Nachmittag des 12. Juli in deren Wohnung festgehalten und mehrfach sexuell missbraucht haben soll.
Im Anschluss begab sich Alan A. in ein Zeitungsgeschäft in Berlin-Charlottenburg, wo er die Inhaberin mit dem Messer bedroht und etwa 3.700 Euro entwendet haben soll.

Alan A. wurde bereits im Juni 1999 wegen sexueller Nötigung zu zwei Jahren und acht Monaten Jugendstrafe verurteilt, die er voll verbüßte. Im Jahr 2003 verbüßte er zudem eine einjährige Jugendstrafe wegen schweren räuberischen Diebstahls.
Für die jetzt angeklagten Taten befindet sich der arbeits- und berufslose Angeschuldigte seit 14. Juli in Untersuchungshaft.
Die ihm jetzt angelasteten Taten bestreitet er bzw. gibt –zur Tötung von Stefanie Welz- an, aufgrund seines Drogenkonsums keine Erinnerung zu haben.

Die zuständige Jugendkammer bei dem Landgericht Berlin entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und einen Termin zur mündlichen Verhandlung.

Elektronische Akte bei Gerichten

Auf der Tagesordnung der 71. Sitzung am 23.02.2005 des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages stand der Entwurf eines Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) : Pressemitteilung über das Ergebnis: Einstimmig angenommen hat der Rechtsausschuss am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf (15/4067), der bei Zivilprozessen, den Fachgerichtsbarkeiten sowie im Bußgeldverfahren eine elektronische Aktenbearbeitung möglich macht.
Die Verfahrensbeteiligten sollen in diesen Bereichen elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der - herkömmlichen papiergebundenen - Schriftform oder der mündlichen Form rechtswirksam verwenden können.
Die elektronische Akte biete gegenüber der herkömmlichen Akte unter anderem den Vorteil, dass die Kommunikation zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten beschleunigt werde. Außerdem seien die Akten kontinuierlich verfügbar, verschiedene Bearbeiter könnten gleichzeitig zugreifen und eine örtlich unabhängige Aktenbearbeitung werde ermöglicht.
Der Rechtsausschuss machte durch eine Änderung der Zivilprozessordnung den Weg frei, anstelle der bisherigen Gerichtstafel in dem jeweiligen Gericht ein Terminal aufzustellen, auf dem die Informationen über Standard-Suchfunktionen abgerufen werden können. Das Gesetz soll am kommenden Freitag, 25. Februar, in Plenum des Bundestages verabschiedet werden.
Die SPD erklärte, der technische Fortschritt mache vor der Justiz nicht halt. Es müsse aber sichergestellt werden, dass eine einheitliche Software bei den Gerichten angeschafft werde. Die Bundesländer seien in der Pflicht, dies zu gewährleisten.
Es sei wichtig, die elektronische Aktenbearbeitung einige Jahre zu beobachten, um Verbesserungen vornehmen zu können. Daneben müsse erst einmal die herkömmliche Aktenbearbeitung weiterlaufen. Dem "Otto Normalverbraucher" müsse die nötige Zeit gegeben werden, sich auf die neue Technik einzustellen.
Bündnis 90/Die Grünen merkten an, es sei nun mal der "Zug der Zeit", elektronische Aktenbearbeitung einzuführen. Aber es müsse auch gewährleistet werden, dass ältere Menschen, vor allem Rechtsanwälte und Richter, weiter mit herkömmlichen Methoden arbeiten könnten.

Die CDU/CSU begrüßte, dass es nach vielen Jahren endlich gelungen sei, die Weichen für eine online-Aktenbearbeitung zu stellen. Es werde somit der Weg frei für eine bessere Information aller Beteiligten.
Dennoch sei vor verfrühtem Optimismus, wie ihn vor allem das Bundesjustizministerium verbreite, zu warnen. Es gebe durchaus Bedenken, ob sich die Regelungen in der Praxis bewähren. Deswegen sei ein regelmäßiger Bericht dazu durchaus sinnvoll. Die FDP schloss sich dem an.
Der Bundesrat hatte unter anderem den Vorschlag gemacht, die technische Entwicklung und die inzwischen weite Verbreitung des Internets als Informations- und Kommunikationsmedium zu nutzen, den Zugang zu Veröffentlichungen der Gerichte benutzerfreundlicher und kostengünstiger zu gestalten.
Der Rechtsausschuss schloss sich dieser Initiative nicht an. Schon die Regierung hatte den Vorschlag abgelehnt. Zur Begründung hatte sie angeführt, da das Internet (noch) nicht flächendeckend verbreitet sei, werde ein Teil der Bevölkerung von der derzeit jedenfalls theoretisch bestehenden Möglichkeit, Kenntnis zu nehmen, abgeschnitten.

Lehrer qualmen vor Wut

Anne Becker und Patrick Bauer in der taz zum Rauchverbot an Berliner Schulen ohne Beteiligung des Hauptpersonalrats: "Lehrer qualmen vor Wut
Hauptpersonalrat will gegen das Rauchverbot an Schulen klagen, da er sich vom Senat übergangen fühlt. Kritik auch aus der Praxis: LehrerInnen und SchülerInnen qualmen nun vor dem Schulgebäude

Zum rauchen gehen die LehrerInnen inzwischen in den Keller. Seit Anfang 2004 hat die Robert-Koch-Oberschule in Kreuzberg den Nikotinkonsum auf dem Schulgelände untersagt. "Durch eine Revolution des Nichtraucherkollegiums", sagt Schulleiter Rainer Völkel, fiel damals auch die letzte Bastion des blauen Dunstes, das Raucherlehrerzimmer. Doch so leicht ließen sich die nikotinabhängigen PädagogInnen das Rauchen während der Arbeitszeit nicht nehmen: Ein Kellerraum wurde zu ihrem Refugium. Denn genau genommen gehört dieser nicht mehr zum Schulgelände. Die untergetauchten Qualmer sind so aus dem Blickfeld der SchülerInnen entschwunden - ganz im Sinne des Schulleiters. Ihm ging es mit dem Anti-Raucher-Erlass "in erster Linie um deren Vorbildfunktion".

Ein halbes Jahr nach der Robert-Koch-Oberschule verhängte auch Bildungssenator Klaus Böger (SPD) per Rundschreiben ein sofortiges Rauchverbot an allen Schulen. Im neuen Schulgesetz, das ab Spätsommer gelten soll, wird das Rauchverbot fest verankert sein, sagte Bögers Sprecher Kenneth Frisse.

Doch nun will der Hauptpersonalrat (HPR), die Dachorganisation aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Bögers Erlass anfechten. Noch in dieser Woche soll die Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Eine Klage für das Recht zu rauchen? "Nein", sagt Ingeborg Uesseler-Gothow vom HPR, "es geht uns nicht um den Inhalt des Erlasses." Vielmehr fühlt sich die Arbeitnehmervertretung in ihrem Recht auf Mitbestimmung vom Senat übergangen. "Nach langem Bitten wurde uns damals das Rundschreiben vorgelegt, allerdings formell hochgradig unverständlich. Da eine vernünftige Kommunikation hier offenbar sehr schwierig ist, wollen wir den Sachverhalt nun endgültig klären", so Uesseler-Gothow.

Kenneth Frisse zeigt sich angesichts der drohenden Klage gelassen: "Wir kennen die Klage noch nicht, unsere Position ist aber unverändert." Laut Frisse habe sich das Rauchverbot bewährt: "Nach anfänglichen Unruhen haben wir jetzt den Eindruck, dass die Schulen gelernt haben, damit zu leben."

Der Hauptpersonalrat kritisiert nun genau diese Weisungspolitik des Senats. "Das Thema sollte individuell in den Schulen diskutiert werden", sagt Ingeborg Uesseler-Gothow. Das findet auch Barbara Henke. Die Lehrerin am Hermann-Hesse-Gymnasium in Kreuzberg, eine starke Raucherin, befürwortet die Klage gegen den Rauchererlass. "Ein Diskussionsprozess wäre sinnvoller gewesen - und ein Plätzchen auf dem Schulhof, wo man noch rauchen kann." Stattdessen steht sie nun während der großen Pausen in einem qualmenden Pulk von Schülern und Lehrkräften vor dem Haupteingang. Eine Neuntklässlerin klagt: "Man muss sich immer durch die rauchende Menge durchschlängeln." Uesseler-Gothow stellt wegen solcher Beispiele die pädagogische Wirksamkeit des Verbots in Frage.

Und: Das Pochen auf Mitbestimmung ist für den Hauptpersonalrat offenbar doch nicht der einzige Klagegrund. Uesseler-Gothow berichtet von Lehrern, die sich durch die Anti-Raucher-Maßnahmen "entwürdigt" fühlten. Für "ganz Hartnäckige" hätte es deshalb ja vielleicht noch eine kleine Raucherecke auf dem Hof sein dürfen. Wobei ganz Hartnäckige zum Rauchen auch in den Keller gehen."

Urteilsbegründung im Fall Daschner

Gerade in mindermeinung.de gefunden: Fundstelle für Pressemitteilung mit den Urteilsgründen Daschner .

Dienstag, 22. Februar 2005

Einzelheiten zum Straßenausbaubeitragsgesetzentwurf in Berlin

Die Berliner Morgenpost veröffentlicht Einzelheiten über die jüngsten Entwurfänderungen zum geplanten Straßenausbaubeitragsgesetz: "Obwohl die im Vorfeld heftig protestierenden Gesetzesgegner, allen voran der Verband Deutscher Grundstücksnutzer und die CDU, ihr Hauptziel - das Gesetz komplett zu verhindern - verfehlt haben, hat sich der massive Widerstand offenbar gelohnt. Der Gesetzentwurf wurde von den Fachpolitikern aus SPD und PDS, Ralf Hillenberg, Jürgen Radebold (beide SPD) und Michail Nelken (PDS), in den letzten Wochen gründlich überarbeitet. Mit dem Ergebnis, daß die finanziellen Belastungen für Anlieger von auszubauenden Straßen voraussichtlich nicht ganz so hoch ausfallen werden wie zunächst befürchtet. Soziale Härten sollen gänzlich vermieden werden.

SPD-Bauexperte Hillenberg, der in seiner Funktion als Vorsitzender des Petitionsausschusses viele Beschwerdebriefen von Betroffenen erhielt, zeigt sich mit der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfs zufrieden: "Mit dem Gesetz in seiner jetzigen Form können sicher alle gut leben. Denn die Sozialklausel wurde wesentlich erweitert, Kleingartenbesitzer sind von Straßenausbaubeiträgen generell ausgenommen, die Anliegerbeteiligung bei der Ausbauplanungen ist sehr weitgehend und die Mindeststandards für den Straßenausbau wurden deutlich abgesenkt."

Ein Blick in den Gesetzestext bestätigt Hillenbergs Einschätzung. Auch wenn betroffene Grundstücksanlieger kein Vetorecht gegen den Straßenausbau haben, so müssen sie doch frühzeitig in die Pläne eingeweiht werden. In Paragraph 3 (Bürgerbeteiligung) des aktuellen Gesetzentwurfes heißt es: "Die Beitragspflichtigen sind rechtzeitig vor Beginn der Ausbaumaßnahme über deren Bereich, die Art und den Umfang sowie über die Höhe der zu erwartenden Kosten (...) schriftlich zu informieren. Dabei ist ihnen Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen und Einwände zu äußern oder Vorschläge einzubringen." Bei einem geplanten Ausbau müssen immer auch kostengünstigere Ausbauvarianten von der Baubehörde benannt werden. Die Entscheidung, welche Bauvariante letztlich umgesetzt wird, soll dann die Bezirksverordneten-Versammlung treffen. Hillenberg: "Durch die frühe Bürgerbeteiligung und die Vorlage mehrerer Ausbauvarianten werden Luxusausbauten auf Kosten der Anlieger ausgeschlossen."

Paragraph 21 (Billigkeitsmaßnahmen) des Gesetzes regelt, wie mit sozialen Härtefällen, etwa Hartz-IV-Betroffenen oder mittellosen Rentnern verfahren wird: "Von der Erhebung des Beitrags kann im Einzelfall ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte geboten ist." Das Gesetz sieht darüber hinaus auch die Möglichkeit von Ratenzahlungen oder Stundung der Gebühr von bis zu drei Jahren vor.

In der SPD glaubt man offenbar, daß mit dem neuen Entwurf der Widerstand bei den Betroffenen gebrochen ist. Zu einer Informationsveranstaltung, zu der Hillenberg und Radebold in der Vorwoche alle baupolitischen Sprecher und SPD-Fraktionschefs aus den Bezirken - insgesamt 68 Personen - geladen hatten, erschienen nur drei Gäste."

Straßenausbaubeitragsgesetzentwurf in Berlin

Der Tagesspiegel zum Entwurf eines neuen Berliner Gesetzes - des Straßenausbaubeitragsgesetzes: "Künftig zahlen Anlieger für Straßenausbau Gesetzentwurf sieht Härtefallregelung vor

Wenn Straßen neu entstehen oder ausgebaut werden, sollen sich die anliegenden Grundstückseigentümer an den Kosten beteiligen. Aber: „Soziale Härten darf es nicht geben“, sagte PDS-Politiker Michail Nelken. Von der Gebührenpflicht sind Kleingartenbesitzer und -pächter ausgenommen. Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Bezieher einer kleinen Rente können von der Gebührenpflicht ganz oder teilweise befreit werden. Ein Veto-Recht haben betroffene Anlieger zwar nicht, doch müssen sie frühzeitig an den Planungen beteiligt werden. Die Fraktionen von SPD und PDS haben am Dienstagabend einen Entwurf für ein „Straßenausbaubeitragsgesetz“ verabschiedet.

Der größte Eigentümer von 833 Kleingartenanlagen mit 79 000 Gärten in Berlin wird sich über die Gebührenbefreiung freuen: Das Land besitzt drei Viertel aller Grundstücke. Laut Bundeskleingartengesetz muss der Eigentümer Gebühren an Pächter weitergeben. „Doch das wollten wir nicht. Deshalb haben wir uns für die Gebührenbefreiung für private und staatliche Kleingartenbesitzer entschieden“, sagte SPD-Politiker Jürgen Radebold.

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer lehnt das Gesetz ab. Trotz Härtefallregelung könnten Menschen mit kleinem Einkommen ein „existenzielles Problem“ haben, Gebühren von 20 000 bis 30 000 Euro zu zahlen."

Berliner Ermittlungsrichter vergaß Belehrung

Der Tagesspiegel berichtet von einer Justizpanne in Berlin: "Brandstifter mussten aus Haft entlassen werden

Wegen eines Verfahrensfehlers musste die Justiz drei libanesische Jugendliche aus der Untersuchungshaft entlassen, die dringend verdächtig waren, in der Silvesternacht ein Wohn- und Geschäftshaus in Wedding angezündet zu haben. Wie berichtet, war bei dem Feuer ein Millionenschaden entstanden, zehn Menschen erlitten Rauchvergiftungen. Das Haus an der Müllerstraße ist bekannt durch „Tip Auto“. Ein 14- und ein 17-Jähriger waren drei Tage später festgenommen worden, ein weiterer 17-Jähriger stellte sich kurz darauf. Alle drei waren der Polizei wegen verschiedener Straftaten bekannt, einer von ihnen bereits seit seinem fünften Lebensjahr. Ein Richter hatte Haftbefehle gegen die drei Weddinger Jugendlichen erlassen, die einem bekannten libanesischen Clan angehören.

Justizsprecher Michael Grunwald bestätigte gestern Informationen des Tagesspiegels, dass das Trio seit Ende Januar wieder auf freiem Fuß ist. Denn der Ermittlungsrichter hatte vergessen, den Hauptbelastungszeugen darauf hinzuweisen, dass er die Aussage gegen seine Verwandten verweigern kann. Ein Anwalt hatte den Fehler bemerkt und Protest eingelegt. Die Polizei muss jetzt neue Beweise gegen sie finden."

Geplante anwaltliche Werberegeln in § 7 BORA

Die Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht den vorgesehenen Text von § 7 BORA: Auf der 4. Sitzung der 3. Satzungsversammlung wurden Änderungen zum Werberecht beschlossen. § 7 BORA wurde wie folgt neu gefasst:
§ 7 Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit
(1) Unabhängig von Fachanwaltsbezeichnungen darf Teilbereiche der Berufstätigkeit nur benennen, wer seinen Angaben entsprechende Kenntnisse nachweisen kann, die in der Ausbildung, durch Berufstätigkeit, Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben wurden. Wer qualifizierende Zusätze verwendet, muss zusätzlich über entsprechende theoretische Kenntnisse verfügen und auf dem benannten Gebiet in erheblichem Umfang tätig gewesen sein.
(2) Benennungen nach Absatz 1 sind unzulässig, soweit sie die Gefahr einer Verwechslung mit Fachanwaltschaften begründen oder sonst irreführend sind.
(3) Wer Teilbereiche der Berufstätigkeit benennt, ist verpflichtet, sich auf diesen Gebieten fortzubilden. Auf Verlangen der Rechtsanwaltskammer ist dies nachzuweisen.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten für Berufsausübungsgemeinschaften nach § 9 entsprechend.
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Die Vorschrift des § 6 Abs. 2 BORA wurde gestrichen. Die Regelungen müssen noch ausgefertigt und vom Bundesministerium der Justiz genehmigt werden. Sie werden voraussichtlich im Herbst dieses Jahres In-Kraft-Treten.

Gefunden dank Weblog Peter Müller - dort mit Hinweis auf beck-aktuell.

BGH zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Abschluss eines Kaufvertrags

URTEIL des Bundesgerichtshofs - V ZR 139/04 - vom 14. Januar 2005: Ein Anspruch auf Abschluß eines Kaufvertrages kann nicht mit dem Antrag auf Verurteilung zum Abschluß eines Kaufvertrags, sondern nur in der Weise durchgesetzt werden, daß der Gläubiger den Schuldner auf Annahme eines vom ihm selbst zuvor formgerecht erklärten Angebots oder auf Abgabe eines solchen, von dem Gläubiger später anzunehmenden, Angebots in Anspruch nimmt.

Mit der Klage verlangen die Kläger die Verpflichtung der Beklagten zum Abschluß eines im einzelnen beschriebenen Kaufvertrages.

Der BGH dazu: Der Klage fehlt schon deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil ein Anspruch auf Abschluß eines Kaufvertrages nicht mit dem Antrag auf Verurteilung zum Abschluß eines Kaufvertrags durchgesetzt werden kann, der Gläubiger den Schuldner vielmehr nur auf Annahme eines vom ihm selbst zuvor formgerecht erklärten Angebots oder auf Abgabe eines solchen, von dem Gläubiger später anzunehmenden, Angebots in Anspruch nehmen kann (Senat BGHZ 97, 147, 150; Urt. v. 18. April 1986, V ZR 32/85, WM 1986, 1155; Urt. v. 7. Oktober 1983. V ZR 261/81, NJW 1984, 479, 480). Daran fehlt es hier.

BGH: Anfechtung irrtümlichen Schnäppchenangebots nach Datentransferfehler im Internet wegen Erklärungsirrtums

Intern.de wies auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.01.2005 - VIII ZR 79/04 - hin. Im Internet wurde durch Softwarefehler ein Notebook statt für 2.650,-- EURO für nur 245,-- EURO angeboten. Eine Bestellung vom 01.02.2003 zum Preis von 245 EURO wurde dem Käufer automatisch bestätigt. Das Notebook wurde mit 245-EURO-Rechnung am 05.02.2003 geliefert. Mit Schreiben vom 11. Februar 2003 erklärte die Verkäuferin = Klägerin die Anfechtung des Kaufvertrags mit der Begründung, das Notebook sei aufgrund eines Systemfehlers irrtümlich mit dem Preis von 245 € versehen worden. Der Käufer = Beklagte lehnte mit Schreiben seiner Prozeßbevollmächtigten vom 18. Februar 2003 die Herausgabe des Notebooks ab. Die Klägerin setzte dem Beklagten hierzu mit Schreiben vom 28. Februar 2003 vergeblich eine Frist bis zum 8. März 2003. Die Klägerin begehrt die Herausgabe und Rückübereignung des Notebooks Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises sowie die Feststellung, daß der Beklagte verpflichtet ist, den aus der Verweigerung der Herausgabe entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Bundesgerichtshof bestätigt die Ansicht des Berufungsgerichts, dass die Klägerin gemäß § 119 Abs. 1 BGB zur Anfechtung ihrer auf den Abschluß des Kaufvertrags gerichteten Willenserklärung berechtigt gewesen sei. ...

Antidiskriminierungsgesetzentwurf vom Bundesrat abgelehnt

Bei Beck-Online - gefunden in Andere Ansicht : Der Bundesrat hat den rot-grünen Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes abgelehnt. In einer Entschließung vom 18.02.2005 (BR-Drs. 103/05) forderte die Länderkammer den Deutschen Bundestag auf, sich bei der Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien auf das europarechtlich Geforderte zu beschränken. Die Länder schlossen sich damit mehrheitlich der Einschätzung des baden-württembergischen Justizministers Ulrich Goll (FDP), dass mit dem Gesetzesentwurf die Vertragsfreiheit geopfert werde. LiNo hat mehrfach berichtet.

Rechtspfleger

Das NRW-Justizportal informiert über den Beruf und die Tätigkeitsbereiche des Rechtspflegers.

Montag, 21. Februar 2005

Sparbuch auf Namen eines Kindes ohne Besitzübergabe kein Vertrag zu Gunsten des Kindes

Legt ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes an, ohne
das Sparbuch aus der Hand zu geben, so ist aus diesem Verhalten in der
Regel zu schließen, daß der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben
bis zu seinem Tode vorbehalten will.
BGH, Urt. v. 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - OLG Hamm LG Münster

Entziehung der Fahrerlaubnis in Strafsachen auch ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bei der Tat

Höchstrichterliche Rechtsprechung Strafrecht veröffentlicht BGH 1 ARs 31/03 vom 13. Mai 2004 mit folgenden Leitsätzen des Bearbeiters: 1. Die Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis kommt bei sogen. Zusammenhangstaten (1. Alternative des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB) auch dann in Betracht, wenn die Verkehrssicherheit nicht konkret beeinträchtigt worden ist, die Tat und ihre Umstände aber dennoch den unmittelbaren Schluss auf die charakterliche Unzuverlässigkeit und damit die Ungeeignetheit des Täters tragen.

2. Der Begriff der Eignung umfasst nicht nur die persönliche Gewähr für die regelgerechte Ausübung der Fahrerlaubnis, also die Beachtung der Vorschriften des Straßenverkehrsrechts. Wer eine Fahrerlaubnis inne hat, der muss auch die Gewähr für eine im umfassenden Sinne verstandene Zuverlässigkeit dahin bieten, dass er die Erlaubnis auch sonst nicht zur Begehung rechtswidriger Taten (bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges) ausnutzen und missbrauchen werde.

3. Für die Bewertung als "ungeeignet" zum Führen von Kraftfahrzeugen reicht die begründete Annahme aus, der Täter werde weitere sogen. Zusammenhangstaten im Sinne des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB begehen, ohne dass durch diese konkret Verkehrssicherheitsbelange beeinträchtigt werden müssten. Es genügt die Besorgnis, er werde die Fahrerlaubnis erneut zu Taten auch nicht-verkehrsrechtlicher Art missbrauchen.

4. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht dem nach dem Anfragebeschluss beabsichtigten Rechtssatz entgegen. Dies könnte gem. § 2 RsprEinhG zur Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes zwingen.

Pressemeldung der Berliner Justiz: Schnaps und Bier für Kleinkinder

Staatsanwalt Grunewald von der Berliner Staasanwaltschaft: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat einen 18-jährigen Mann, der dem einjährigen Kind seiner Lebensgefährtin Schnaps zu trinken gegeben haben soll, u.a. wegen Verletzung der Fürsorgepflicht angeklagt. Ein weiteres –noch andauerndes- Ermittlungsverfahren richtet sich gegen einen Vater, der seinem Sohn ab dem zweiten Lebensjahr vielfach Bier verabreicht haben soll.
Die Anklage gegen Christian L. wirft diesem vor, am frühen Nachmittag des 3. Januar 2005 im alkoholisierten Zustand der von ihm zu betreuenden einjährigen Angelique Pfefferminzschnaps in nicht näher bekannter Menge gegeben zu haben. Am Abend soll er dann auf nicht näher feststellbare Weise derart massive Gewalt gegen den Kopf des Kindes ausgeübt haben, dass Angelique mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht werden musste, wo Einblutungen unter den Augen, Schürfwunden am Kopf und erhebliche Schädelverletzungen festgestellt wurden. Ob die Gewalteinwirkung auch schwerwiegende Dauerschäden herbeiführen, ist derzeit noch nicht absehbar.
Der wegen einer Trunkenheitsfahrt unter Bewährung stehende Christian L. befindet sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft. Das zuständige Jugendschöffengericht wird seinen Fall voraussichtlich in der zweiten Märzwoche verhandeln.

In einem weiteren Ermittlungsverfahren wird geprüft, ob ein 28-jähriger Mann, der im Oktober 2001 die Pflege seines damals 1 Jahr und 3 Monate alten Sohnes übernahm, seine Fürsorgepflichten verletzte. Der Mann soll bis März 2004 das Kind in einer verwahrlosten Wohnung, vereinzelt ohne Essen, häufig in einem durchnässten Bett belassen und ihm fast täglich Bier zu trinken gegeben haben. Ein Ergebnis der Ermittlungen wird in den kommenden Wochen erwartet.

Sonntag, 20. Februar 2005

Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit der Rechtsanwälte

Gefunden bei Lexis Nexis - Pressemitteilung des Bundesrats: Mit einem am 18.02.2005 beim Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf soll die Stellung der Anwaltschaft als unabhängiges Organ der Rechtspflege gestärkt werden. Der Entwurf sieht vor, alle im Zusammenhang mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft stehendenen Aufgaben und Befugnisse auf die Rechtsanwaltskammern zu übertragen.

Dies gilt insbesondere für die Vereidigung und das Führen der Anwaltslisten - beide Bereiche sind bisher den Gerichten vorbehalten. Zukünftig sollen die Vereidigung und das Führen eines Rechtsanwaltsverzeichnisses, das auch elektronisch abrufbar ist, bei den Kammern angesiedelt werden. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt in der Ermächtigung der Rechtsanwaltskammern, bei Vorliegen eines berechtigten Interesses Dritten Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts zu erteilen. Dies sei zum Schutz geschädigter Mandanten erforderlich, wenn der Rechtsanwalt nicht zahlungsfähig und auskunftsbereit ist.

Außerdem soll das Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung eingeschränkt werden, damit die Kammern frühzeitig Kenntnis über Steuerverbindlichkeiten des Anwalts erlangen und somit den Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls rechtzeitig vorbereiten können. Auch soll der Informationsaustausch zwischen verschiedenen Kammern, sofern Anwälte als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gleichzeitig Mitglied einer anderen Berufskammer sind, erleichtert werden.

Der Entwurf sieht ferner vor, die Zulassung der Anwälte bei einem bestimmten Gericht aufzuheben. Diese Lokalisation sei nach Änderung der Zivilprozessordnung, wonach Anwälte bei allen Land- und Oberlandesgerichten auftreten können, überholt. Zudem wird den Anwälten nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, auch für unbestimmte Dauer selbst einen Vertreter zu bestimmen.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Billig-Handies auf dem Vormarsch?

heise online - Das wahrscheinlich billigste Handy der Welt soll für die Versorgung der Entwicklungsländer mit bezahlbaren Mobiltelefonen angeboten werden.

Elektronische Überwachung von verurteilten Straftätern per GPS im US-Bundesstaat Massachusetts geplant

heise online berichtet: Straftäter, die dazu verurteilt werden, sich vom Opfer oder potentiellen Opfern oder bestimmten Orten fern zu halten, sollen nach einem Gesetzentwurf des Gouverneurs von Massachusetts durch ein am Knöchel befestigtes GPS-Ortungsgerät überwacht und bei einem festgestellten Verstoß gegen gerichtliche Auflagen bestraft werden können.

Zitate im Internet und Freiheit der Wissenschaft

Bei lawblog gefunden: Heise fasst in Telepolis die Rechtssituation bei Verwendung von Zitaten im Internet zusammen.

98,5 Prozent ausländische Schüler an Kreuzberger Hauptschule

SPIEGEL ONLINE; Die Eberhard-Klein-Oberschule im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg steht vor einem mindestens in der Berliner Schulgeschichte einmaligen Rekord. 334 der 339 Schüler sind nichtdeutscher Herkunft. Bekannt wurde die außergewöhnliche Quote durch eine Anfrage der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. Es sei "weder der Schule noch der Schulaufsicht möglich, eine verträglichere Zusammensetzung der Schülerschaft herbeizuführen", antwortete Schulsenator Klaus Böger (SPD).Die Berliner Blätter berichteten in den letzten Monaten mehrfach über die Hauptschule, in der "die Lehrer die einzigen Deutschen sind" (so die "B.Z.") oder "auf die kein einziges deutsches Kind mehr geht" ("Tagesspiegel"). Nach Angaben der Senatsverwaltung ist das übertrieben, aber nur leicht. Der Anteil von Schülern nichtdeutscher Herkunft in der Klein-Oberschule sei in den letzten Jahren stetig gestiegen, von 85,9 Prozent auf aktuell 98,5 Prozent. Auch in mehreren Nachbarschulen sehen die Quoten demnach ähnlich aus: An der Gerhart-Hauptmann-Realschule liegt der Anteil der Schüler ausländischer Herkunft bei 90,4 Prozent, an der Borsig-Realschule bei 86 Prozent.

Senator Böger bestätigte, dass deutsche Eltern die Anmeldung ihrer Kinder für die Schule zurückgezogen hätten, als sie den geringen Anteil deutscher Schüler erkannten. Sie hätten befürchtet, "dass dies zu einer Belastung ihrer eigenen Kinder und ungenügenden Lernfortschritten führen könnte".

Migranten schuld an Pisa-Blamage?

In seiner Anfrage hatte der Grünen-Abgeordnete Özcan Mutlu - selbst ehemaliger Schüler der Klein-Oberschule - sich auf eine Äußerung des Schulleiters bezogen. Der Rektor hatte im Dezember im der "B.Z." gesagt: "Wenn sich deutsche Eltern hierher verirren, fühle ich mich verpflichtet, ihnen zu raten, ihre Kinder an einer anderen Schule anzumelden." Der Bildungssenator bezeichnete diese Aussage zwar als "ungeschickt" und bedauerte sie ausdrücklich, nahm aber den Schulleiter zugleich in Schutz - denn der habe die Pflicht, Eltern über die Zusammensetzung der Schülerschaft zu informieren. ....

Berechnung der durchschnittlichen Lebenserwartung online

Eine Abfragemaske von GeroStat, das Deutsche Zentrum für Altersfragen in Berlin: ermöglicht kostenlos online die schnelle Ermittlung der durchschnittlichen Lebenserwartung in vom Anfragenden ausgewählten Lebensjahren auf der Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden.

Zur Versammlungsfreiheit

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat eine Zusammenfassung des Begriffes der Versammlungsfreiheit und deren Schutz für Deutsche und - wegen des Diskriminierungsverbots - weitgehend auch andere EU-Angehörige gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes und für andere Ausländer gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes veröffentlicht.

Samstag, 19. Februar 2005

Berliner Morgenpost: BVG plant Videotechnik gegen Drogenhändler

Die Berliner Morgenpost berichtet, dass der geplante neue U-Bahnhof Brandenburger Tor (der Stummel-"Kanzlerlinie" U 55 vom Lehrter Bahnhof-Hauptbahnhof bis Brandenburger Tor) mit neuester Sicherheitstechnik ausgestattet werden soll. Streit besteht nach wie vor über die Frage, ob Aufzeichnungen gespeichert werden sollen oder nicht - Erleichterung oder Ermöglichung der Strafverfolgung gegen Datenschutz.

Justiz Nordrhein-Westfalen auf der CeBIT 2005

Nordrhein-Westfalen auf der CeBIT 2005 informiert darüber, was sie auf der CeBIT 2005 präsentieren will. Direkter link hier.

Freitag, 18. Februar 2005

Auf dem Weg zur natürlichen Auslese der Baumärkte in Deutschland

Die Welt berichtet unter der Überschrift "Kettensägenmassaker": Die Metro-Tochter Praktiker will jetzt offenbar endgültig wissen, wer im Verdrängungs-Wettbewerb der Selbermacherbranche als erster den Spaten aus der Hand legen muß. Mit der jüngsten Aktion - 20 Prozent Rabatt auf alles außer Tiernahrung - hat sie den Druck auf die Konkurrenz deutlich erhöht und die Branche gespalten. Gemäß ihrem Werbemotto "Geht nicht, gibt's nicht".

Das Problem ist schlicht: Es gibt zu viele Baumärkte für zu wenig Kunden in Deutschland. Die Branche, die 14 große Anbieter zählt, beklagt seit dem Ende des Vereinigungsbooms Überkapazitäten von rund 30 Prozent - eröffnet aber munter weitere, immer größere Märkte. Da der Wettbewerb vor allem über die Preise ausgefochten wird, ist Deutschland für die Kunden zum Heimwerker-Paradies geworden. "Das kann aber nicht mehr lange gutgehen. Dieses Rennen können höchstens drei Marken gewinnen", erwartet Thomas Harms, Handelsexperte von Ernst&Young. "In der Baumarktbranche wird es nicht einfacher werden", meint auch Hans Schmitz, im Vorstand der Kölner Rewe zuständig für die Kette Toom. Sie konnte mit ihren 258 Läden den Umsatz zwar um zwei Prozent steigern, gehört aber weiterhin zu den Kleinen am Markt der Hollywoodschaukel- und Maschendrahtzaun-Händler. Für den Chef der Nummer eins, Sergio Giroldi vom Tengelmann-Ableger Obi, sind das Problem und die Folgen klar: "Wir haben zu viele Läden, die Konjunktur bringt keinen Aufschwung und die Preise stehen ständig unter Druck. Das stehen nicht alle Wettbewerber durch", sagte er der WELT.

Giroldis Obi und dem Konkurrenten Hornbach geben Experten die besten Chancen, den Kampf zu überleben, danach vielleicht noch Bauhaus und mit Abstrichen Praktiker. Schwierigkeiten könnten bei einer Marktbereinigung die kleineren wie Hellweg, Max Bahr oder Toom bekommen. In anderen Ländern, die keine Sonderkonjunktur wie die Vereinigung hatten, gab es diese Konsolidierung längst. Deutschland dagegen hat über 50 Prozent mehr Baumarktfläche als England und 70 Prozent mehr als Frankreich. Hierzulande geben Kunden rund 17 Mrd. Euro pro Jahr im Baumarkt aus, Tendenz leicht sinkend. Maximal zwei bis drei Prozent Umsatzrendite sind hier zu holen, in Großbritannien sind es acht bis neun Prozent.

"Jeder glaubt, er könne das Spiel irgendwie gewinnen", wundert sich Handelsexperte Harms. Keiner jedoch scheint bereit, seine Parzelle zu räumen oder zu verkaufen. Allerdings gibt es praktisch keine Käufer für die Märkte. Praktiker etwa wird bei Metro schon seit langem nicht mehr dem Kerngeschäft zugeordnet - aber bisher wollte niemand für die Kette einen attraktiven Preis zahlen. Zudem binden langfristige Mietverträge die Unternehmen. Harms: "Das zögert das Sterben hinaus".

Bei Praktiker allerdings scheint die Rechnung aufzugehen: "Umsatzsteigerungen erzielten in erster Linie die über den Preis agierenden Unternehmen", heißt es in der Baumarktuntersuchung der Fach-Analysten von Gemaba in Leverkusen über das Jahr 2004. Praktiker allein legte im dritten Quartal auf vergleichbarer Fläche fast zehn Prozent beim Umsatz zu. Das Ebit der ersten neun Monate 2004 kletterte um 58 Prozent auf 51 Mio. Euro. Das Unternehmen führt das maßgeblich auf seine "aggressive Preispositionierung" zurück. Auch Markenprodukte von Bosch und anderen bekannten Hersteller wurden wiederholt zum Aktionspreis verkauft - was die Konkurrenz sauer macht, weil sie so wohl oder übel ebenfalls Nachlässe einräumen muß.

Initiativen zur Pönalisierung von Zwangsehen

Der Tagesspiegel: Politiker aller Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus wollen Zwangsheirat als Straftatbestand im Gesetzbuch verankern.

Verlängerung der 6-Monatsfrist für Untersuchungshaft vom Bundestag abgelehnt

LexisNexis RechtsNews bringt eine Pressemitteilung des Justizministeriums von Rheinland-Pfalz: Der Bundestag hat am 17.02.2005 einen auf Rheinland-Pfalz zurückgehenden Gesetzentwurf des Bundesrats vom Juli 2004 abgelehnt, der Verlängerungen bei der zulässigen Höchstdauer der Untersuchungshaft vorsieht. Nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin habe der Gesetzentwurf einen abgewogenen Ausgleich zwischen den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung und den Freiheitsrechten der Beschuldigten vorgesehen. Er hätte endlich den Automatismus beendet, dass auch gefährliche Straftäter nach einer sechsmonatigen Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß kommen. Dass der Bundestag den von allen Ländern unterstützten Entwurf ablehnt, zeige einmal mehr, dass die wichtigen Belange der Länder in Berlin auf wenig Interesse stoßen, so Mertin.

Derzeit darf ein Beschuldigter grundsätzlich höchstens sechs Monate in Untersuchungshaft bleiben, bevor gegen ihn der Prozess beginnt (die so genannte Hauptverhandlung). Wird die Sechs-Monats-Frist etwa wegen Verfahrensverzögerungen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht überschritten, ist der Betroffene aus der Untersuchungshaft zu entlassen, wenn das Verfahren nicht besonders umfangreich oder schwierig ist und auch kein anderer wichtiger Grund die Fortdauer der Haft gebietet. Die Regelung gilt auch dann, wenn dem Beschuldigten schwerste Verbrechen zur Last gelegt werden. Diese starre Frist sollte mit dem rheinland-pfälzischen Gesetzentwurf flexibilisiert werden, um dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit besser gerecht zu werden.

Nach dem Bundesratsentwurf hätte bei der Haftprüfung auch die Schwere der dem Betroffenen zur Last gelegten Tat berücksichtigt werden müssen; zudem hätte ein Beschuldigter danach weiter in Untersuchungshaft bleiben müssen, wenn innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist der Termin zur Hauptverhandlung anberaumt worden ist, erläuterte Mertin.

Der Bundestag lasse die Länder damit einmal mehr im Regen stehen, kritisierte Mertin. Es sei höchst bedauerlich, dass sich die Abgeordneten nicht intensiver mit dem Entwurf des Bundesrats etwa im Rahmen einer Sachverständigenanhörung befasst, sondern den von allen Bundesländern unterstützen Gesetzentwurf ohne weitere Erörterungen einfach abgelehnt hätten.

"about.com" für 410 Millionen Dollar verkauft

Die Süddeutsche Zeitung: New York Times kauft Website für 410 Millionen Dollar
Die amerikanische Internet-Seite About.com unterstützt ihre Nutzer bei der Lösung von Alltagsproblemen - und ab sofort die New York Times Company im Online-Anzeigengeschäft.

Internet-Betrüger (55) festgenommen - Haftbefehl gegen mobilen "Vermieter"

Die Polizeipressestelle in Essen: "Nach monatelanger
Ermittlungstätigkeit nahmen Kripobeamte des Regionalkommissariates
Steele am Donnerstag (17.02.05 gegen 11.00 Uhr) einen Betrüger in
Kray fest. Er hatte im Internet Ferienhäuser, Berghütten und andere
Unterkünfte in Deutschland, Österreich, Schweiz und in der Toskana
angeboten, ohne diese tatsächlich zur Verfügung stellen zu können.
Der 55-jährige, ohne festen Wohnsitz, verlangte
"Buchungsbestätigungen und Vorauszahlungen" in durchaus üblichen
Größenordnungen von 10 bis 30 Prozent der Mietpreise. Diese lagen
zwischen 300 bis teilweise 4000 Euro pro Familie. Die Geschäfte
wurden per E-Mail und Telefon abgewickelt. Die Buchungen erfolgten
ohne deren Wissen über das Konto seiner 78- jährigen Mutter. Der
mutmaßliche Betrüger verfügte über eine Bankvollmacht. Das ganze
Ausmaß der Betrügereien ist derzeit noch nicht absehbar. Die
Ermittlungen dauern diesbezüglich noch an. Gegen den Mann bestanden
bereits zwei Haftbefehle, die wegen seiner außerordentlichen
Mobilität und der in solchen Fällen schwierigen Beweislage noch nicht
vollstreckt werden konnten. Die Beharrlichkeit der zuständigen
Ermittlungsbeamten und ihrer Kontakte zu den Geschädigten und dem
Umfeld des Beschuldigten führten letztlich zur Festnahme des
55-Jährigen in Essen, der durch seine Handlungsweise Bürger und
Familien um den wohlverdienten Erholungsurlaub und ihre Ersparnisse
brachte."

Link gefunden bei Intern.de.

Mitnahmeeffekte: Europas Ladendiebe klauen jährlich für 13 Milliarden

SPIEGEL ONLINE berichtet: Im europäischen Einzelhandel lassen Kunden einer Studie zufolge jährlich Waren im Wert von 13 Milliarden Euro mitgehen - mehr als der weltgrößte Einzelhändler Wal-Mart im vergangenen Jahr verdiente. Am hemmungslosesten geklaut wird in Großbritannien, den Schweizern rutschen hingegen nur selten unbezahlte Artikel in die Tragetasche. - Wenn da mal nicht die "Entnahmen" so mancher eigener Mitarbeiter mitgezählt wurden .....

Ab 1.1.2006: Meldungen und Beitragsnachweise der Arbeitgeber zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten nur per Datenübertragung

Pressemitteilung des BMGS 1/2005: Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht zugestimmt. Weiteres ergibt sich aus der Pressemitteilung.

Informationsbroschüre zum Betreuungsrecht

Das Bundesjustizministerium hat eine Informationsbroschüre zum Betreuungsrecht online bereit gestellt. Hierzu noch folgende Pressemitteilung des BJM: Berlin, 18. Februar 2005
Betreuungsrecht wird modernisiert. Der Deutsche Bundestag hat heute das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz verabschiedet. Die Vorschriften werden zum 1. Juli 2005 in Kraft treten. „Die heute beschlossenen Gesetzesänderungen ermöglichen noch besser als bisher, unnötige Betreuungen zu vermeiden. Sie sorgen auch für Entbürokratisierung und Verfahrensver-einfachung im Betreuungswesen. Das ermöglicht es den Betreuern, sich auf das Maßgebliche zu konzentrieren – auf das Wohl der Betreuten“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Das Gesetz berücksichtigt die berechtigten Forderungen der Länder, durch eine Pauschalie-rung der Vergütung und des Auslagenersatzes für Berufsbetreuer den ernormen Anstieg der Betreuungskosten seit 1992 in den Griff zu bekommen. Vormundschaftsgerichte und Berufs-be-treuerinnen und -betreuer müssen sich nicht mehr wie bisher mit der Erfassung und Kon-trolle der vergütungsfähigen Minuten oder der einzelnen gefahrenen Kilometer aufhalten. Stattdessen sorgen künftig Inklusivstundensätze, die Vergütung, Auslagenersatz und Umsatzsteuer enthalten, für Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung. Die Anzahl der zu vergütenden Stunden wird pauschaliert und hängt davon ab, ob die Betreuten zuhause oder im Heim leben. Die Länder erhalten zudem die Möglichkeit, die Auswahl der Person der Betreuerin oder des Betreuers den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zu übertragen. Schließlich stärkt das neue Recht die Vorsorgevollmacht, indem die Beratungskompetenz der Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden erweitert wird und Betreuungsbehörden künftig Vorsorgevollmachten beglaubigen können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger einen anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu besorgen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten. „Es ist immer besser, man wählt sich die Person, die einen vertreten soll, selbst aus statt dann im Ernstfall einen gerichtlich bestellten Berufsbetreuer zu bekommen, den man nicht kennt“, sagte die Ministerin.

LiNo hat berichtet.

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Oberverwaltungsgericht für das Land NRW: Wenn Wachhund auch Wohnhaus bewacht, muss Hundesteuer für ihn bezahlt werden.

NRW-Justizportal: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Wer einen Wachhund zum Bewachen nicht nur des landwirtschaftlichen Betriebs, sondern auch des zugehörigen Wohnhauses hält, kann zur Hundesteuer herangezogen werden Der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 3. Februar 2005 entschieden, dass das Halten eines Wachhundes auf einer landwirtschaftlichen Hofstelle, die auch das Wohnhaus des Betriebsinhabers umfasst, nicht nur betrieblichen, sondern auch persönlichen Zwecken dient und deshalb der Hundesteuer unterworfen werden darf.

Der Kläger, Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs in Soest, zu dem auch ein Wohnhaus gehört, hält dort einen Schäferhund, der das Anwesen bewachen soll. Mit Steuerbescheid vom 14. Januar 2002 zog der Bürgermeister der Stadt Soest den Kläger für das Jahr 2002 auf der Grundlage der städtischen Hundesteuersatzung zu einer Hundesteuer von 55,-- EUR heran. Nachdem der Kläger gegen diesen Bescheid erfolglos Widerspruch eingelegt hatte, hatte er beim Verwaltungsgericht Arnsberg Klage erhoben, die vom Verwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen wurde. Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr mit dem o.g. Urteil zurückgewiesen.

Zur Begründung hat es ausgeführt: Die Hundehaltung des Klägers sei nach der Hundesteuersatzung der Stadt Soest hundesteuerpflichtig. Die Satzung sei rechtlich unbedenklich, soweit mit ihr (auch) Wachhunde auf Hofstellen, auf denen der Hofinhaber zugleich wohne, erfasst würden. Die Hundesteuer sei eine Aufwandsteuer; sie besteuere die Verwendung von Einkommen und Vermögen zum Bestreiten eines Aufwands, der über das für die Deckung der allgemeinen Lebensbedürfnisse Erforderliche hinausgehe. Das Halten von Hunden, das auch persönlichen und nicht allein gewerblichen Zwecken diene, sei ein solcher - besteuerbarer - Aufwand. Im Fall des Landwirts aus Soest diene die Haltung des Wachhundes auf der Hofstelle auch persönlichen Zwecken, weil nicht nur die Betriebsgebäude, sondern auch das zur Hofstelle gehörende Wohnhaus bewacht würden. Der Umstand, dass die Hundehaltung neben den persönlichen Zwecken in mehr oder minder großem Umfang auch anderen Zwecken, etwa der Einkommenserzielung, diene, ändere nichts daran, dass eben auch persönliche Zwecke vorlägen, bei denen der dafür erbrachte Aufwand einer Aufwandsteuer unterworfen werden dürfe.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Aktenzeichen: 14 A 1569/03

37. Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180, 181 StGB (37. StrÄndG) heute verkündet

Das 37. Strafrechtsänderungsgesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt I, S. 239 ff. verkündet. Es tritt am 19.02.2005 in Kraft.

Wann und wieviel Mietminderung?

Über jurabilis kam ich auf den link der streitsache auf Die Süddeutsche mit Hinweisen zur Mietminderung.

Donnerstag, 17. Februar 2005

BGH: Kein Verbrauchsgüterkauf, wenn privater Kfz-Käufer vorspiegelt, Händler zu sein

Der Bundesgerichtshof hat am 22.12.2004 - VIII ZR 91/04 - über einen Fall entschieden, bei dem ein Kfz-Händler nur an andere Händler verkaufen wollte, um einen vollständigen Gewährleistungsausschluss vereinbaren zu können. Ein privater Käufer erschlich sich einen Kaufvertrag über ein Kfz, indem er dem Verkäufer vorspiegelte, Händler zu sein, obwohl er es objektiv nicht war. Später berief sich der Käufer darauf, dass ein Gebrauchsgüterkauf vorliege und machte Rechte aus diesem Umstand geltend. Der Bundesgerichtshof machte ihm einen Strich durch die Rechnung: ..."Die Rechtfertigung für die Beschränkung des Verbraucherschutzes auf den redlichen Vertragspartner liegt in dem auch im Verbraucherschutzrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB; MünchKommBGB/Lorenz, aaO; MünchKommBGB/Basedow, aaO).
Wer eine Sache von einem Unternehmer kaufen will, der zu einem Geschäftsabschluß mit einem Verbraucher nicht bereit ist, weil er keine Gewähr für die Kaufsache übernehmen will,
darf sich den Schutz der ihn begünstigenden Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf
nicht dadurch erschleichen, daß er sich gegenüber dem Unternehmer
wahrheitswidrig als Händler ausgibt, um diesen zum Vertragsschluß
zu bewegen. Verstößt er dagegen, so ist ihm die spätere Berufung darauf, er
sei in Wahrheit Verbraucher, nach Treu und Glauben (sog. "venire contra factum
proprium") verwehrt (MünchKommBGB/Basedow, aaO). "

BGH: keine konkludente Genehmigung ohne Kenntnis von Genehmigungsbedürftigkeit

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 29.11.2004 - II ZR 364/02 - (u.a.) klargestellt: Ein Verhalten kann nur dann als Genehmigung eines Vertragsschlusses ausgelegt werden, wenn sich der Handelnde der Genehmigungsbedürftigkeit bewußt ist (Sen.Urt. v. 16. November 1987 - II ZR 92/87, NJW 1988, 1199, 1200; v. 19. Dezember 1988 - II ZR 74/88, NJW 1989, 1928, 1929).

Offener Brief eines Schulleiters in Berlin

Die Berliner Morgenpost berichtet über die Reaktion eines Schulleiters einer Schule in Berlin-Neukölln auf positive Äußerungen zur Tötung einer türkischstämmigen jungen Frau auf offener Straße. Drei Brüder der Getöteten befinden sich wegen dieser Tat in Untersuchungshaft in Berlin. Es wird vermutet, dass es um eine Tötung wegen verletzten Ehrgefühls geht. Lino hat hier, hier und hier informiert.

Neuauflage des Ratgebers zur Rente kostenlos

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung stellt einen per Telefon oder Fax zu bestellenden Ratgeber zur Rente in aktueller Auflage kostenlos zur Verfügung.

Alkoholisierter Fahrer und Beifahrer haften bei Verkehrsunfall unter bestimmten Umständen je zur Hälfte

OLG Celle, Urteil vom 10. Februar 2005 (14 U 132/04) Pressemeldung über das im Wortlaut noch nicht veröffentlichte Urteil: War vor dem Konsum von Alkohol abgesprochen, wer danach fahren soll, und setzt sich dann doch der stark alkoholisierte eigentliche Beifahrer ans Steuer, haften bei einem Unfall der Fahrer und der Beifahrer zu gleichen Teilen.

Zwar gewichtet die Rechtsprechung im Regelfall das Verschulden des alkoholisierten Fahrers schwerer als dasjenige des Beifahrers, dem "nur" der Vorwurf gemacht wird, er habe die Alkoholisierung des Fahrers erkennen können oder müssen. Hier lag der Fall zur Überzeugung des Senats aber anders: Fahrer und Beifahrer hatten wegen des beabsichtigten Alkoholkonsums vorher verabredet, dass der Kläger (späterer Beifahrer) das Fahrzeug führen sollte; aus ungeklärtem Grund setzte sich dann aber doch der Beklagte ans Steuer. Der Beifahrer wurde bei dem Unfall schwer verletzt.
Das Landgericht Hannover hatte wegen der getroffenen, aber nicht eingehaltenen Absprache in erster Instanz dem Beifahrer sogar einen Verschuldensanteil von 2/3 angelastet (16 O 858/00). Dem wollte der Senat allerdings nicht folgen, weil dem Fahrer (=Beklagten), der 1,87 o/oo Alkohol im Blut gehabt hatte, ein gravierender und sogar strafrechtlich relevanter Vorwurf zu machen sei, der eine hälftige Schadensteilung rechtfertige.

Abzocker & Spione - BSI über "Fischer"

BSI: Seit kurzem gibt es eine weitere Plage: Phishing. Das klingt nach fischen gehen - und genau so ist es auch. Das Wort setzt sich aus "Password" und "fishing" zusammen, zu Deutsch "nach Passwörtern angeln". Immer öfter fälschen Phishing-Betrüger E-Mails und Internetseiten und haben damit einen neuen Weg gefunden, um an vertrauliche Daten wie Passwörter, Zugangsdaten oder Kreditkartennummern heran zu kommen - die Nutzer geben ihre Daten einfach freiwillig preis.

Als seriöse Bank oder andere Firma getarnt fordern die Betrüger den Empfänger in der E-Mail auf, seine Daten zu aktualisieren. Entweder weil z. B. die Kreditkarte ablaufe, das Passwort erneuert werden müsse oder die Zugangsdaten verloren gegangen seien. Der Inhalt der so genannten Phishing-Mails wirkt dabei täuschend echt. Diese E-Mails im HTML-Format zeigen dann einen „offiziellen“ Link an, hinter dem sich jedoch tatsächlich ein ganz anderer Link verbirgt. Um diesen Link zu entdecken, muss man den Quelltext der HTML-Mail lesen. Das funktioniert über einen Klick mit der rechten Maus-Taste im Nachrichtenfeld und der Auswahl des Menüpunktes "Quelltext anzeigen".

Der Empfänger wird für die Dateneingabe über einen Link auf eine Internetseite geführt, die z. B. der Banken-Homepage ähnlich sieht. Auf den ersten Blick scheint alles ganz normal, selbst die Eingabeformulare sehen gleich aus. Die Phishing-Betrüger nutzen dabei entweder Internetadressen, die sich nur geringfügig von denen der renommierten Firmen unterscheiden. Oder aber sie fälschen die Adressleiste des Browsers mit einem Java-Script . Man glaubt also, man sei auf einer seriösen Seite, ist es aber nicht. Wer einer solchen Seite seine EC-Geheimnummer, Passwörter oder andere Daten anvertraut, der beschert dem Angler fette Beute und kann sich selbst jede Menge Ärger einhandeln.

Ärger haben auch die Unternehmen, in deren Namen die Betrüger auftreten. Denn sie erleiden oft einen Image-Schaden. Prominentes Beispiel hierfür ist eBay. Seit Februar 2004 ist deshalb in der Toolbar des Portals - einer Menüleiste unterhalb der Browser-Adressleiste - eine spezielle Sicherheitsfunktion integriert. Installiert man die Toolbar, leuchtet der Button "Sicherheits-Check" grün, wenn man sich tatsächlich bei eBay befindet. Andere Firmen arbeiten an ähnlichen Lösungen, um ihre Kunden zu schützen. Doch Phishing zu bekämpfen ist schwer, da sich die gefälschten von den echten Seiten kaum unterscheiden und somit viele Nutzer sich täuschen lassen. In einigen Ländern haben sich viele Firmen bereits zur Anti-Phishing Working Group zusammengetan. Auf ihrer Internetseite (www.antiphishing.org) kann man Phishing-Mails melden und nachlesen, welche schon bekannt sind.

Für Sie als Internetnutzer aber heißt es wieder einmal: Aufpassen! Schauen Sie bei den angeklickten Internet-Adressen besser zweimal hin und überlegen Sie genau, wem Sie welche Daten anvertrauen.

NRW Justiz-Online: Online-Mahnanträge bei den Amtsgerichten Euskirchen und Hagen bald möglich

NRW Justiz-Online veröffentlicht ausführliche Informationen, auch mit einem Kostenrechner-Link - zum Online-Mahnverfahren und das Programm zur Online-Antragstellung.

Gesetzesinitiative - Versuch zur Spam-Bekämpfung

Der Kollege Dr. Bahr, Hamburg informiert über die Einzelheiten der gesetzgeberische Initiative zur Eindämmung von Spam: Bundestagsdrucksache Nr. 15/4835. Zum Kern kurz gesagt: Die Anonymisierung versandter Spam-Mails soll mit bis zu 50.000 EURO Bußgeld als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

SMS ruft zum Amtsschalter

Artikel in der Berliner Morgenpost: SMS ruft zum Amtsschalter SMS ruft zum Amtsschalter - Erfolgreicher Test eines neuen Wartesystems in Berliner Behörden. Besucher der Bürgerämter grault es vor endlos langen Warteschlangen und stundenlangem Nichtstun - auch wenn sie nur ein Formular für einen neuen Ausweis abgeben müssen. Dies könnte bald ein Ende haben. Denn ein vom Fraunhofer-Institut entwickeltes "Warteschlangen-Management" schafft Abhilfe und läßt den "Kunden" Zeit gewinnen. So funktioniert es: Bei der Anmeldung im Bürgeramt läßt sich der Besucher per Computer registrieren. Damit wird zugleich die voraussichtliche Wartezeit ermittelt und dem Besucher bekanntgegeben. Wer nun seine Handynummer angibt, wird zudem per SMS über das baldige Ende seiner Wartezeit informiert. "Ihre Wartezeit beträgt weniger als zehn Minuten, bitte kommen Sie zum Bürgeramt" lautet die SMS. "Statt zwei geschlagene Stunden durch körperliche Anwesenheit meinen Anspruch zu sichern, konnte ich mit dem neuen Service ganz nebenbei in der Buchhandlung nebenan ein paar Seiten in einem Buch lesen und mich mit einem Geschäftspartner im Café treffen", freut sich Bürgeramts-Besucher Martin Groß.

"Das von uns entwickelte System ist ein Erfolg", sagt Rüdiger Sniehotta vom Fraunhofer-Institut. Der Testlauf, der heute im mobilen Bürgerbüro in den Schönhauser Allee Arcaden abgeschlossen wird, bedeutet allerdings vorerst ein Ende der Erleichterungen.

"Derzeit prüfe ich die Möglichkeiten, um diesen Service in allen Bürgerämtern anzubieten", sagt Mathias Köhne (SPD), Pankows Stadtrat für Bürgerdienste. Während des Testlaufs, der ausschließlich in den mobilen Bürgerbüros vorgenommen wurde, machten die Besucher von dem Angebot regen Gebrauch. So ließen sich während der zwei Tage in den Schönhauser Allee Arcaden bisher mehr als 300 Besucher des mobilen Bürgeramts via Handy zum Termin einladen. Viele von ihnen hoffen nun, daß das Management schnell in allen Berliner Amtsstuben eingeführt wird.

Ermordet, weil sie frei sein wollten - sechs "Ehrenmorde" seit Oktober 2004 in Berlin

Die Berliner Morgenpost berichtet: Seit Oktober sind sechs Frauen getötet worden, die sich von ihrer Familie emanzipiert hatten- Von Dirk Banse und Tanja Laninger. Die Opfer waren jung, weiblich, schön. Sie hatten sich von Zwängen befreit, wollten frei leben und lieben. Dafür mußten sie sterben. Ihre Mörder sind vom Islam geprägt, männlich und kompromißlos. Sie töteten aus verletztem Ehrgefühl. Die Frauen, die ihnen zum Opfer fielen, sollen ihre Sexualität zur Schau gestellt oder ihre Keuschheit verloren haben. Ihre Mörder wollten nicht als "Namussuz Adam" (ehrloser Mann) gelten, wie es in der Türkei heißt. Die Folgen dieses Denkens sind verheerend. Nach Angaben des UN-Weltbevölkerungsberichts 2000 werden jährlich etwa 5000 Mädchen und Frauen im Namen der Ehre ermordet. Allein in Berlin starben im vergangenen halben Jahr sechs junge Frauen, weil sie sich westlichen Werten zugewandt hatten. Am 7. Februar wurde die 23jährige Hatun Sürücü am Oberlandgarten in Tempelhof erschossen. Drei ihrer Brüder befinden sich in Haft.

Im Gefängnis sitzt auch der mutmaßliche Mörder von Meryem Ö. Die 32jährige war am 4. Januar in ihrer Wohnung an der Karl-Marx-Straße in Neukölln erwürgt worden. Ihr Lebensgefährte und Vater ihrer gemeinsamen fünf Kinder Mahmut S. war nach der Tat geflohen. Er wurde in der Türkei festgenommen, wo ihm nun der Prozeß gemacht werden soll.

Dort gilt zwar noch bis zum 1. April das sogenannte Ehregesetz - aber es kommt in Praxis so gut wie nicht mehr zur Anwendung. Nach diesem Gesetz konnte der Angeklagte eine milde Strafe erwarten, wenn er aus verletztem Ehrgefühl gehandelt hat. Weil die Türkei in die Europäische Union strebt, wurde ein neues Gesetz beschlossen, das keine Strafnachlässe mehr bei verletzter Ehre zuläßt. Mahmut S. könnte also lange im Gefängnis bleiben. Mögliches Tatmotiv: Seine Lebensgefährtin soll erklärt haben, sie liebe ihn nicht mehr.

Probleme in der Beziehung waren offenbar auch der Grund für eine tödliche Auseinandersetzung zwischen Selahattin E. (21) und seiner 14 Jahre älteren Ehefrau Melek E. am 29. November 2004. Der 21jährige steht im Verdacht, die Frau durch einen Messerstich in den Bauch umgebracht zu haben. Er hatte die 35jährige zunächst ins Kreuzberger Urban-Krankenhaus gebracht und angegeben, sie habe sich umbringen wollen. Doch die Polizei fand Spuren, die auf Fremdverschulden deuteten. Nachdem die Frau im Urban-Krankenhaus gestorben war, wurde Selahattin E. dort verhaftet. Nachbarn hatten berichtet, daß sich das Paar häufig lautstark gestritten haben soll. Er bestreitet die Tat.

Die Liebe war auch zwischen der 21jährigen Semra U. und Cengiz (25) erkaltet. Semra war mit ihrem Cousin verheiratet worden. Nach der Scheidung gab es Streit um das Sorgerecht für die gemeinsame dreijährige Tochter. Vor deren Augen wurde die 21jährige am 25. November vergangenen Jahres an der Kreuzung Eichborndamm/Auguste-Viktoria-Allee in Reinickendorf erstochen. Cengiz U. soll die Tat gestanden haben.

Angeklagt ist bereits der 29jährige Mahmut C., der seine Ex-Frau Stefanie C. ebenfalls vor den Augen seiner beiden drei und sechs Jahre alten Töchter am 18. Oktober vor einem Imbiß an der Naugarder Straße in Prenzlauer Berg erstochen haben soll. Die 24jährige Stefanie C. hatte sich Monate zuvor von dem gewalttätigen Mann getrennt.

Weil sich die 22jährige Ramona S. von ihrem im Libanon geborenen Lebensgefährten Mohammed El-C. trennen wollte, wurde sie am 9. Oktober vergangenen Jahres in der Badewanne der gemeinsamen Wohnung an der Götelstraße in Spandau ertränkt. Der 22jährige mutmaßliche Täter sitzt in Haft.

"Das Mordmotiv verletztes Ehrgefühl ist nicht neu. Doch die deutsche Öffentlichkeit nimmt inzwischen mehr Anteil an solchen Taten. Die Häufung solcher Fälle halte ich für zufällig", sagte der Chefpsychologe der Berliner Polizei, Karl Mollenhauer. Er fordert eine offensive Aufklärung über diese Problematik schon in Schulen. Ziel müsse sein, derartige Verbrechen zu verhindern. Wie die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes mitteilt, werden jährlich Millionen Frauen gegen ihren Willen verheiratet. Allein in Deutschland sollen es 30 000 sein.

Graffiti -mit längerem Atem immer sofort übermalen soll helfen - und Gesetzesänderung

Der Tagesspiegel: "Eigentümer haben eine erfolgreiche Taktik gegen beschmierte Hauswände entwickelt: Aufgesprühtes gleich übertünchen

Graffiti-Bekämpfer Karl Hennig nimmt gerne dieses Beispiel: Sechs Jahre lang war die Hansa-Bibliothek in Tiergarten von oben bis unten beschmiert. Dann wurde das Gebäude gereinigt. Eine Woche später waren 23 Quadratmeter erneut verschandelt. Sofort kam wieder der Maler und tünchte über. Eine Woche danach wiederum wurde die Fassade noch einmal mit Sprühdosen traktiert, wieder rückte der Maler an, wieder also wurde das Geschmiere schnell überstrichen – mit dauerhaftem Erfolg. „Seit November ist da keiner mehr rangegangen“, sagte Karl Hennig vom Verein „Nofitti“ gestern. Nofitti kämpft seit zehn Jahren gegen diesen Vandalismus, im April veranstaltet Noffiti in Berlin einen internationalen Kongress gegen Graffiti. Dort werden vor allem skandinavische Städte ihr Erfolgskonzept präsentieren: Keine Toleranz, Schmierereien sofort beseitigen.

Nur so könne der Kampf gegen die Schmierer gewonnen werden, sagt Hennig: „Die Schmierer wollen ihre Schriftzüge und Bilder länger sehen als einen Tag“, Spraydosen seien schließlich teuer. Mehrere Wohnungsbaugesellschaften hätten mittlerweile Verträge mit Malerfirmen, die eine Beseitigung innerhalb von 24 Stunden garantieren. So lässt der Vaterländische Bauverein seine 2000 Wohnungen in Berlin im Falle eines Falles von der Firma Colour Clean reinigen – und zwar sofort. Im vergangenen Jahr gab es wegen des sofortigen Einsatzes nur noch zwei Schmierereien, sagte der Technische Leiter des Bauvereins, Ulrich Burow: „Der Trend ist rückläufig.“ Auch Burow kann eine konkrete Erfolgsgeschichte erzählen: Nach der Sanierung eines Hausdurchgangs in der Steglitzer Treitschkestraße sei die Wandfarbe „noch nicht trocken gewesen, da war das wieder besprüht“. Die Malerfirma rückte gleich wieder an – und „seither ist Ruhe“.

„Die beste Prävention ist schnelle Beseitigung“, bestätigt der Leiter der Sonderkommission „Graffiti in Berlin“, Marko Moritz. Nur so könne man den Tätern die Motivation nehmen. Die Polizei schätzt den harten Kern der Szene auf 200 bis 300 Täter. Manche wurden schon mehrere hundert Mal erwischt, sagt Moritz. Seit zehn Jahren jagt die Soko Schmierer, etwa 1000 Täter werden pro Jahr ermittelt, die etwa 3600 Taten begangen haben. 95 Prozent der Täter seien männlich; zusammengeschlossen haben sie sich in 30 bis 100 „Crews“, wie sie in der Szene genannt werden. Auffällig sei, dass die Gewaltbereitschaft in der Szene gestiegen sei, sagte Moritz. Eine gut organisierte Crew lasse sich von Passanten oder Wachschützern nicht mehr vertreiben, „die verteidigen sich, bis sie ihr Werk vollendet haben“ – und zwar mit Waffengewalt. „Ein Teil sprüht, ein Teil sichert, ein Teil fotografiert“, beschreibt Moritz die Arbeitsteilung.

Die Fotos der Bilder werden in Mappen gesammelt oder ins Internet gestellt, um damit Ruhm zu erwerben. Mittlerweile werden selbst Bäume besprüht, sagte Moritz. Die Berliner CDU schätzt, dass allein in Berlin 2004 ein Schaden von mindestens 50 Millionen Euro entstanden ist – nicht enthalten sind darin die Aufwendungen privater Hauseigentümer.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Roland Gewalt forderte gestern die rot-grüne Regierungskoalition auf, den seit zwei Jahren im Bundestag hängenden Gesetzentwurf für ein Graffitibekämpfungsgesetz „endlich zu verabschieden“. Diese Gesetzesverschärfung hatten in seltener Einigkeit 15 der 16 Länder eingebracht. „Die Grünen blockieren das“, sagte Gewalt. Mit dem neuen Gesetz sollen grundsätzlich alle Schmierereien bestraft werden. Derzeit müssen zum Beispiel Hauseigentümer häufig nachweisen, dass tatsächlich ein Schaden entstanden ist. „Das ermutigt die Schmiererszene doch nur“, ärgert sich Nofitti-Chef Karl Hennig"

Zu den Gesetzgebungsbemühungen s. hier und hier.